Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Geschrieben 5. Februar 2014 Ich glaub die trenn noch durch mit ihren Championsleague Milliarden Das schreibt man mit "ä"! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
narya ASB-Legende Geschrieben 5. Februar 2014 Das schreibt man mit "ä"! Ich glaub die trenn noch durch mit ihren Championsleague Milliärden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
servasoida 540 Geschrieben 5. Februar 2014 Erstens falscher Thread und zweitens is es unnedig solche Violadodln zu zitieren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heinrich_VIII ASB-Gott Geschrieben 5. Februar 2014 (bearbeitet) was macht das für einen unterschied, ob bekannt oder nicht? zumindest war es wohl wer, der nicht brav war... zitieren funkt noch immer nicht, sorry bearbeitet 5. Februar 2014 von Heinrich_VIII 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hugo_Maradona ... Geschrieben 5. Februar 2014 (bearbeitet) Jetzt auch in den Medien: http://kurier.at/sport/fussball/sechs-rapid-fans-festgenommen/49.917.897 6x U-Haft wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch find ich übrigens ziemlich heftig! bearbeitet 5. Februar 2014 von Hugo_Maradona 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heinrich_VIII ASB-Gott Geschrieben 5. Februar 2014 kann man leicht mit verdunkelungsgefahr und tatbegehungsgefahr (bald ist derby) argumentieren... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hugo_Maradona ... Geschrieben 5. Februar 2014 kann man leicht mit verdunkelungsgefahr und tatbegehungsgefahr (bald ist derby) argumentieren... Mir ist schon bewusst, wie und warum man U-Haft bekommen kann. Dennoch wirkt das - ohne jetzt auch nur irgendwelche Infos zu haben - fast ein bisserl unverhältnismäßig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
palmer Postinho Geschrieben 5. Februar 2014 fast ein bisserl unverhältnismäßig. mMn extrem unverhältnismäßig ! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wanTan Leistungsträger Geschrieben 5. Februar 2014 Ihr müsst's die ärgsten Experten sein, wenn ihr die Verhältnismäßigkeit ohne Details beurteilen könnt's. Dass die vielleicht alle bereits einschlägig vorbestraft sein könnten, is ja wurscht... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hugo_Maradona ... Geschrieben 5. Februar 2014 Ihr müsst's die ärgsten Experten sein, wenn ihr die Verhältnismäßigkeit ohne Details beurteilen könnt's. Dass die vielleicht alle bereits einschlägig vorbestraft sein könnten, is ja wurscht... Mein lieber Experte wanTan. Erstens habe ich geschrieben, dass es mir - auch ohne irgendwelche Infos zu haben - fast ein wenig unverhältnismäßig vorkommt, wenn man 6 Personen aufgrund des §274 in U-Haft gibt. Zweitens spielt für die Verhängung einer U-Haft es absolut KEINE Rolle, ob man einschlägig vorbestraft ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
narya ASB-Legende Geschrieben 5. Februar 2014 Zweitens spielt für die Verhängung einer U-Haft es absolut KEINE Rolle, ob man einschlägig vorbestraft ist. Ist das so? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Geschrieben 5. Februar 2014 Zweitens spielt für die Verhängung einer U-Haft es absolut KEINE Rolle, ob man einschlägig vorbestraft ist. Ist das so? nein, selbstverständlich sind vorstrafen relevant -> tatbegehungsgefahr 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hugo_Maradona ... Geschrieben 5. Februar 2014 (bearbeitet) Ist das so? Meine Strafrechts-Pflichtübung ist wirklich schon sehr lange her (hat der aktuelle Justizminister Mitte der 90er gehalten), aber ich bin da nach wie vor sehr sicher! Jep, völlig wurscht, ob man vorbestraft ist: http://www.richtervereinigung.at/justiz-aktuell/hintergruende/hintergr3a.htm bearbeitet 5. Februar 2014 von Hugo_Maradona 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hugo_Maradona ... Geschrieben 5. Februar 2014 (bearbeitet) nein, selbstverständlich sind vorstrafen relevant -> tatbegehungsgefahr Hmmm, erklär mir das kurz. Ist echt lang her! Ich hab das immer so interpretiert, dass damit eben nicht bereits verübte UND verurteilte Delikte gemeint sind, sondern eben noch nicht verurteilte (zB bei gewerbsmässigen Betrug)... bearbeitet 5. Februar 2014 von Hugo_Maradona 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wanTan Leistungsträger Geschrieben 5. Februar 2014 Natürlich hast du nur geschrieben ein "bisserl", palmer hat das aber gleich ganz drastisch ausgedrückt. Bereits nach dem Gesetz sind Vorstrafen relevant: " b. eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihm angelastete strafbare Handlung, wenn er entweder wegen einer solchen Straftat bereits verurteilt worden ist oder wenn ihm nunmehr wiederholte oder fortgesetzte Handlungen angelastet werden, c. eine strafbare Handlung mit einer Strafdrohung von mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe begehen, die ebenso wie die ihm angelastete strafbare Handlung gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die Straftaten, derentwegen er bereits zweimal verurteilt worden ist, oder" § 173 Abs Z 3 lit b,c StPO 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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