Der Presse-Thread


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Baltic Cup Champion
schallvogl schrieb vor 1 Minute:

Das ist klar und war immer so.

Aber wenn ich für eine Zeitung bezahle, darf ich sie dann auch abfotografieren und ich darf dieses Foto dann auch mit anderen Leuten teilen, wenn ich damit keine finanziellen Interessen verfolge.

 

Wer sagt das?

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Botaniker
halbe südfront schrieb vor 6 Minuten:

 

Mal abgesehen davon was sein sollte. Gerade du weißt, dass es bei Urheberrechten nicht immer darum geht, ob du mit der Nutzung Geld verdienst. ;)

 

Auch in diesem Fall gab's mWn kein Urteil sondern nur so einen anwaltlichen Erpresserbrief, dem man halt (durchaus verständlicherweise) nachgegeben hat.

Abgesehen von anderen Unterschieden (Bezahlung des übernommenen Contents)

halbe südfront schrieb vor 2 Minuten:

 

Wer sagt das?

Mein Rechtsverständnis bzgl meines Rechts, über mein Eigentum zu verfügen.

Und wie gesagt: es gibt mWn kein Urteil, das dem widerspricht.

Deswegen meinte ich: man sollte das Mal ausjudizieren.

 

Mein Vater hat ein Abo der Presse, und wenn ich mal online einen Artikel sehe, der mich interessiert und hinter der Paywall ist, bitte ich ihn ihn abzufotografieren und mir das Foto zu schicken. Das soll illegal sein?

bearbeitet von schallvogl

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Baltic Cup Champion
schallvogl schrieb vor 6 Minuten:

Auch in diesem Fall gab's mWn kein Urteil sondern nur so einen anwaltlichen Erpresserbrief, dem man halt (durchaus verständlicherweise) nachgegeben hat.

Abgesehen von anderen Unterschieden (Bezahlung des übernommenen Contents)

Mein Rechtsverständnis bzgl meines Rechts, über mein Eigentum zu verfügen.

Und wie gesagt: es gibt mWn kein Urteil, das dem widerspricht.

Deswegen meinte ich: man sollte das Mal ausjudizieren.

 

Mein Vater hat ein Abo der Presse, und wenn ich mal online einen Artikel sehe, der mich interessiert und hinter der Paywall ist, bitte ich ihn ihn abzufotografieren und mir das Foto zu schicken. Das soll illegal sein?

 

Die Gschicht mit deinem Vater wird nix sein, der kann die ja auch seine Zeitung borgen. Etwas öffentlich zugängig zu machen ist was anderes. Ich halte es da mit dem Beispiel mit dem Buch. Ich kann aus jedem Buch zitieren wie ich lustig bin, aber ich darf doch nicht den Text abfotografieren und auf meine HP stellen.

Man kann eh darüber diskutieren. Ein Artikel ist ja nicht die ganze Zeitung, also eigentlich mit einem Zitat vergleichbar. Andererseits ist ein gazer Artikel halt auch ein fertiggestelltes Werk.

Btw.- ich hab ja keine Ahnung, aber es würde mich schon wundern, würde es da noch keine Präzedenzfälle geben.

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Botaniker
halbe südfront schrieb vor 2 Minuten:

Ich kann aus jedem Buch zitieren wie ich lustig bin, aber ich darf doch nicht den Text abfotografieren und auf meine HP stellen.

Google Books funktioniert im Prinzip so.

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Baltic Cup Champion
schallvogl schrieb vor 6 Minuten:

Google Books funktioniert im Prinzip so.

 

Soweit ich weiß ist das nicht fertig ausjudiziert. Google ist ein Milliardenkonzern der auf alles scheißt und ohne zu fragen tut was er will, einfach weil es (sich leisten) kann. Die Rechte der Autoren sind denen scheißegal.

Auf Wikipädia steht darüber:

Anlässlich einer Expertenanhörung durch die Europäische Kommission am 7. September 2009 erklärte Google, auf die Bedenken von Verlegern und Autoren eingehen zu wollen und deren Vertreter an der Beaufsichtigung des Projekts Google Books zu beteiligen. In Europa urheberrechtlich geschützte und lieferbare Bücher sollen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis gescannt und online zugänglich gemacht werden.[31] Gleichzeitig bekundete die EU-Kommission, das Urheberrecht ändern zu wollen, da aufgrund der Gesetzeslage nur die USA von den Vorteilen der Digitalisierung und Online-Vermarktung profitieren würden.[32]

 

Man sieht also -> In Europa tickt das Recht noch ein wenig anders

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Botaniker
schallvogl schrieb vor einer Stunde:

Das ist klar und war immer so.

Aber wenn ich für eine Zeitung bezahle, darf ich sie dann auch abfotografieren und ich darf dieses Foto dann auch mit anderen Leuten teilen, wenn ich damit keine finanziellen Interessen verfolge.

Absolut. Das ist noch dazu im Widerspruch mit jeglicher Praktik in diesem, dem online-Medium.

Aber das aktuelle Gesetz sagt etwas anderes, deshalb Vorsicht. Da könnte ich eine G'schicht erzählen. :nein:

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Botaniker
pazzoragazzo schrieb Gerade eben:

Aber das aktuelle Gesetz sagt etwas anderes, 

Das Gesetz ist noch nie vor einem Höchstgericht ausjudiziert worden.

Die Medien hetzen halt ihre Anwälte auf die Leute und schüchtern sie so ein, dass sie nicht zu Gericht gehen.

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Botaniker
schallvogl schrieb vor 2 Minuten:

Das Gesetz ist noch nie vor einem Höchstgericht ausjudiziert worden.

Die Medien hetzen halt ihre Anwälte auf die Leute und schüchtern sie so ein, dass sie nicht zu Gericht gehen.

Da irren Sie, mein Herr. Es existiert ein Urteil des EuGH bezüglich des Foto-Urheberrechts, das sagt anderes, nämlich, dass jeglicher Gebrauch ohne Genehmigung des Urhebers untersagt ist. Daraus ergibt sich, dass auf beliebige Summen geklagt werden kann, im Vergleich sind diese zwar etwas niedriger als angedroht, aber immer noch empfindlich. Man könnte es in Österreich testen, da ist es noch nicht ausjudiziert. Aber wenn der EuGH..... Diese Infos habe ich von einem befreundeten Abteilungsleiter im Justizministerium, dessen Spezialgebiet ausgerechnet europäisches Urheberrecht ist.

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Botaniker
pazzoragazzo schrieb vor 9 Minuten:

Da irren Sie, mein Herr. Es existiert ein Urteil des EuGH bezüglich des Foto-Urheberrechts, das sagt anderes, nämlich, dass jeglicher Gebrauch ohne Genehmigung des Urhebers untersagt ist. Daraus ergibt sich, dass auf beliebige Summen geklagt werden kann, im Vergleich sind diese zwar etwas niedriger als angedroht, aber immer noch empfindlich. Man könnte es in Österreich testen, da ist es noch nicht ausjudiziert. Aber wenn der EuGH..... Diese Infos habe ich von einem befreundeten Abteilungsleiter im Justizministerium, dessen Spezialgebiet ausgerechnet europäisches Urheberrecht ist.

Fotos für die man bezahlt hat?

Also wenn in den Kindergarten meiner Tochter der Fotograf kommt und ich das Foto bezahle, darf ich es nicht an Verwandte schicken oder auf meine Facebook Seite stellen (was man prinzipiell bei Kinderfotos nicht tun sollte, aber for the sake of argument) oder ins ASB stellen (was man noch weniger tun sollte)?

Bezweifle ich.

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Botaniker
schallvogl schrieb vor 8 Minuten:

Fotos für die man bezahlt hat?

Also wenn in den Kindergarten meiner Tochter der Fotograf kommt und ich das Foto bezahle, darf ich es nicht an Verwandte schicken oder auf meine Facebook Seite stellen (was man prinzipiell bei Kinderfotos nicht tun sollte, aber for the sake of argument) oder ins ASB stellen (was man noch weniger tun sollte)?

Bezweifle ich.

Nein, es geht um Fotos, die man nicht selbst gemacht und/oder bezahlt hat.

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Botaniker
pazzoragazzo schrieb vor 27 Minuten:

Nein, es geht um Fotos, die man nicht selbst gemacht und/oder bezahlt hat.

Das ist mein Punkt.

Mir geht's um Content (z.B. eben eine Zeitung) für den man bezahlt hat, der somit mein Eigentum ist UND den man ohne direkten oder indirekten finanziellen Gewinn weiterverbreitet.

bearbeitet von schallvogl

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Beruf: ASB-Poster
schallvogl schrieb vor 3 Stunden:

Wenn ich einen Zeitungsartikel fotokopiere, und die Kopien zur freien Entnahme auf den Gehsteig lege, ist sicher nicht der Betreiber der Strasse haftbar.

Wenn dich der Urheber dabei erwischt, wäre das eine Urheberrechtsverletzung sofern du nicht die Erlaubnis vom Urheber hast, sein Werk zu kopieren und dieses öffentlich zugänglich zu machen.

schallvogl schrieb vor 2 Stunden:

Aber wenn ich für eine Zeitung bezahle, darf ich sie dann auch abfotografieren und ich darf dieses Foto dann auch mit anderen Leuten teilen, wenn ich damit keine finanziellen Interessen verfolge.

Wenn du es in einer privaten Gruppe machst (z.B. WhatsApp), ist das kein Problem, wenn du dies in einer öffentlichen Gruppe (z.B. ASB) machts, ist dies eine Verletzung des Urheberrechts. Besonders gefährlich kann es werden, wenn du mit diesem Foto ein Foto mitveröffentlichst, weil man dann in vielen Fällen die Rechte eines weiteren Urhebers verletzt. 

schallvogl schrieb vor 2 Stunden:

Ach, einen Schaden kann man schon argumentieren. Die Zeitung kann natürlich sagen, dass Leute, denen ich den abfotografierten Artikel schicke, sonst auch die Zeitung gekauft hätten. Aber mein Recht über mein Eigentum (die gekaufte Zeitung) zu verfügen, steht da meiner Meinung drüber.

Das Urheberrecht ist da recht klar formuliert: Der Urheber und nicht der Käufer hat das alleinige Recht, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen oder aufzuführen. Ich musste z.B. in allen meinen Dienstverträgen dieses Recht als Urheber an meine Arbeitgeber abtreten.

schallvogl schrieb vor 2 Stunden:

Mein Vater hat ein Abo der Presse, und wenn ich mal online einen Artikel sehe, der mich interessiert und hinter der Paywall ist, bitte ich ihn ihn abzufotografieren und mir das Foto zu schicken. Das soll illegal sein?

Das ist nicht illegal, weil es unter privaten Gebrauch fällt. Dadurch wird ja der Inhalt des Artikels nicht öffentlich zugänglich.

schallvogl schrieb vor 30 Minuten:

Fotos für die man bezahlt hat?

Also wenn in den Kindergarten meiner Tochter der Fotograf kommt und ich das Foto bezahle, darf ich es nicht an Verwandte schicken oder auf meine Facebook Seite stellen (was man prinzipiell bei Kinderfotos nicht tun sollte, aber for the sake of argument) oder ins ASB stellen (was man noch weniger tun sollte)?

Bezweifle ich.

Es kommt auch in diesem Fall darauf an, ob du es für den privaten Gebrauch verwendest oder öffentlich macht. Sollte du es etwa auf Facebook öffentlich teilen und nicht nur einem eingeschränkten Kreis (z.B. deinen Freunden) zugänglich machen, wird es wohl eine Urheberrechtsverletzung sein.

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Botaniker
SBlumens schrieb vor 35 Minuten:

Wenn dich der Urheber dabei erwischt, wäre das eine Urheberrechtsverletzung sofern du nicht die Erlaubnis vom Urheber hast, sein Werk zu kopieren und dieses öffentlich zugänglich zu machen.

Wenn du es in einer privaten Gruppe machst (z.B. WhatsApp), ist das kein Problem, wenn du dies in einer öffentlichen Gruppe (z.B. ASB) machts, ist dies eine Verletzung des Urheberrechts. Besonders gefährlich kann es werden, wenn du mit diesem Foto ein Foto mitveröffentlichst, weil man dann in vielen Fällen die Rechte eines weiteren Urhebers verletzt. 

Das Urheberrecht ist da recht klar formuliert: Der Urheber und nicht der Käufer hat das alleinige Recht, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen oder aufzuführen. Ich musste z.B. in allen meinen Dienstverträgen dieses Recht als Urheber an meine Arbeitgeber abtreten.

Das ist nicht illegal, weil es unter privaten Gebrauch fällt. Dadurch wird ja der Inhalt des Artikels nicht öffentlich zugänglich.

Es kommt auch in diesem Fall darauf an, ob du es für den privaten Gebrauch verwendest oder öffentlich macht. Sollte du es etwa auf Facebook öffentlich teilen und nicht nur einem eingeschränkten Kreis (z.B. deinen Freunden) zugänglich machen, wird es wohl eine Urheberrechtsverletzung sein.

Du widersprichst dir selbst.

Einerseits sagst du

SBlumens schrieb vor 36 Minuten:

 

Das Urheberrecht ist da recht klar formuliert: Der Urheber und nicht der Käufer hat das alleinige Recht, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen oder aufzuführen. 

Und andererseits soll eine "private" Verbreitung, Leihe, Vervielfältigung und Versendung durch einen Käufer dann doch wieder legal sein.

Ist im Urheberrecht etwa klar formuliert ab welcher Personenzahl privat von öffentlich unterschieden wird?

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Beruf: ASB-Poster
schallvogl schrieb vor 47 Minuten:

Du widersprichst dir selbst.

Einerseits sagst du

Und andererseits soll eine "private" Verbreitung, Leihe, Vervielfältigung und Versendung durch einen Käufer dann doch wieder legal sein.

Ist im Urheberrecht etwa klar formuliert ab welcher Personenzahl privat von öffentlich unterschieden wird?

Das ist kein Widerspruch. Im von mir zitierten Gesetzestext steht ja eindeutig "öffentlich zugänglich machen". Der private Gebrauch ist laut Paragraf 42 hingegen erlaubt. Dadurch wird ja der Gegenstand nicht öffentlich.

Das Urheberrecht umfasst m.W.n. mehr als 100 Paragrafen mit Ausnahmen, Konkretisierungen, Beispielen etc.. Ich bin kein Urheberrechtsexperte, sondern Sportjournalist gewesen, also in einem Beruf tätig gewesen, in dem man hie und da mit dem Urheberrecht zu tun hat.

Ich bin deshalb auch vorsichtig mit Beiträgen teilen, in denen z.B. Videos vorkommen, weil ich weiß, dass das bewegte Bild z.B. einen noch stärkeren Urheberschutz als geschriebener Text geniest - wie übrigens auch Fotos.

Wo ich mir sicher bin: Das ASB ist ein öffentliches Forum und kein privater Bereich. Deshalb würde ich hier, wenn überhaupt, Artikel nur verlinken oder die Inhalte in eigenen Worten wiederzugeben und die Quelle zu nennen, wenn es nur in einer Printausgabe steht.

Das sollte rechtlich unproblematisch sein. Jedenfalls wurde mir das von Urheberrechtsexperten so erklärt, was aber wiederum nicht heißt, dass ein Richter dem folgt, sollte es deshalb zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Auch das Urheberrechtsgesetzt deckt nicht jeden möglichen Fall einer Urheberrechtsverletzung ab, sondern ist nur ein Leitfaden - wie z.B. auch die Fußballregeln, die dem SR ja auch Spielraum lassen. 

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