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Naturbua

was natürlich mal wieder ein hausgemachter Blödsinn ist, aber von der OÖN ist man ja nix anderes gewöhnt. Der Gak hatte als Zwangsregionalist sein IIer Garnitur in der Landesliga.

Ja aber anscheinend können das die Landesverbände unterschiedlich handhaben.

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amateure werden nächstes jahr, falls wir rl spielen, in der landesliga ost zu finden sein ... eine klasse muß unterschied sein.

glab ich nicht, dann müssten ja die Kapfenberger Amas auch zwangsabsteigen.

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Triathlet !!!!!

glab ich nicht, dann müssten ja die Kapfenberger Amas auch zwangsabsteigen.

gilt nur für den amateur bereich. sonst hätte unsere amas ja heuer auch nicht rl spielen können. ;)

bearbeitet von iceman

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gilt nur für den amateur bereich. sonst hätte unsere amas ja heuer auch nicht rl spielen können. ;-)

ajo stimmt :D, hat dieser Regelunterschied zwischen Profi/-und Amateurbereich auch einen Sinn, oder war dem Verband einfach nur langweilig ?

bearbeitet von Mark Aber

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Triathlet !!!!!

ajo stimmt :D, hat dieser Regelunterschied zwischen Profi/-und Amateurbereich auch einen Sinn, oder war dem Verband einfach nur langweilig ?

keine ahnung. was ich weiß kocht da jeder ö-verband sein eigenes süppchen. bei uns weiß ichs von einem freund der schiri ist. ist anscheindend eine rein OÖ vorgabe. werde aber am freitag beim letzten heimspiel mal unsere verantwortlichen fragen. die wissen das sicher am genauesten. und ich mein da jetzt ned das nasentier sondern den amateure trainer ...

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Triathlet !!!!!

na schau. auf der seite des OÖ verbandes findest ja eh alles:

http://www.fussballo...13375564286.pdf

Wird eine 1b-Mannschaft eines Regionalligavereines Meister der Landesliga, so kann

diese 1b-Mannschaft nicht aufsteigen. An seiner Stelle steigt der bestplatzierte

Verein dieser Landesliga, der ein Aufstiegsrecht besitzt, in die Radio-Oberösterreich-

Liga auf.

klingt für mich ganz klar das eine liga dazwischen sein muß. also würden unsere amas in die landesliga ost eingestuft werden.

oder hier

http://www.fussballoesterreich.at/ooefv/resources/565012306513886675_750050942635029023.pdf

5) Spielt eine 1b-Mannschaft eines Regionalliga-Vereines in der Landesliga und steigt die

Kampfmannschaft in die Radio-Oberösterreich-Liga ab, so wird diese 1b-Mannschaft

ungeachtet des Punktestandes in der Tabelle an die letzte Stelle gereiht und hat in die

BezirksRundschauLiga abzusteigen.

also eindeutig, wenn der lask in der RL spielen sollte, müssen die amas in die landesliga ...

bearbeitet von iceman

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danke, spannend bei den Steirern gibt es dieses Statut nicht(zumindest hab ich nix gefunden), aber ist wahrscheinlich eh besser für eure Amas in der LL einzusteigen als in der OÖLiga komplett abgeschossen zu werden.

bearbeitet von Mark Aber

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was natürlich mal wieder ein hausgemachter Blödsinn ist, aber von der OÖN ist man ja nix anderes gewöhnt.

Hier ist der Link zu dem von mir zitierten OÖN-Artikel:

http://www.nachricht...k/art100,886835

Interessant ist die Wortwahl:

Die Juniors werden aufgelöst und aus der Wertung genommen -

von einem Abstieg oder einer Zurückversetzung um zwei Ligen oder einer Umbenennung in 1b ist hier nicht die Rede!

Vielmehr von einer Neugründung einer 1b-Mannschaft mit einem Start in der untersten Liga.

.

bearbeitet von Lady in Blue White Satin

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Triathlet !!!!!

Hier ist der Link zu dem von mir zitierten OÖN-Artikel:

http://www.nachricht...k/art100,886835

das machts trotzdem ned richtiger ....

und warum sollte der lask das recht auf ein amateurteam verlieren. davon ist in allen bestimmungen des verbandes nix zu lesen.

hmmm .... vielleicht meinen die von den OÖN das ... nur ist für mich eine "reserve" mannschaft nicht die amtauere, sondern eine "revere" wie ich es verstehe sind eher die alt herren truppen, zumidnest wars noch so wie ich damals gespielt habe ... für mich sind die amas ganz klar eine 1b.

http://www.fussballoesterreich.at/ooefv/resources/565012306513886675_750050942635029023.pdf

Laut Beschluss der Paritätischen Kommission vom 07. März 1993 wird in der Regionalliga Mitte

kein Reservebewerb ausgetragen. Den Vereinen der Regionalliga steht es daher frei, eine 1b-

Mannschaft zu stellen.

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und warum sollte der lask das recht auf ein amateurteam verlieren

Weil die Regionalliga eine Amateurliga ist

und die erste Mannschaft des LASK dann DIE Amateurmannschaft ist!

Hier hab' ich den Link für die 1b-Bestimmungen:

"Bei Neubeginn einer 1b-Mannschaft ist diese in den Bewerb der 2.Klassen einzuteilen."

http://www.fussballo...85577058556.pdf

bearbeitet von Lady in Blue White Satin

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Stahlstadtkind

"Bei Neubeginn einer 1b-Mannschaft ist diese in den Bewerb der 2.Klassen einzuteilen."

nur bei NEU-Beginn, dh wenn ein Verein in die OÖ-Liga aufsteigt (denn dort wird auch kein Reserve-Bewerb ausgetragen) dann dürfen die eine 1B stellen (hatten ja bislang keine) - die wird dann in der 2. Klasse eingeteilt.

Der LASK hat ja bereits eine. Es ist ja keine Neu-Gründung sondern nur eine Spitzfindigkeit. Mannschaft darf nicht "Amateure" heißen, da ja bereits die "1. Mannschaft" Amateur-Status hat. Somit Umbenennung auf 1B. Von unten anfangen müssen diese aber dann trotzdem nicht. Werden halt soweit nach unten gereicht dass besagte 1 Liga dazwischen ist...

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.

Was du meinst, ist mir schon klar. Und davon war ich bis zu diesem Artikel auch überzeugt.

Nur juristisch betrachtet bin ich als gelernte Österreicherin bei Spitzfindigkeiten im Lauf der Jahre vorsichtig geworden.

Darum, falls uns hier kein OÖFB-Jurist zu Hilfe kommt:

Schau'n ma mal, was entschieden wird ;)

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Im ASB-Tausenderklub

Spielen wir mal alles durch:

Bundesliga-Durchführungsbestimmung:

§3 Abs. (1b) Wird einem Klub der BL die Lizenz nicht erteilt, entzogen oder verzichtet er auf die

Lizenz, so wird er an die letzte Stelle der Tabelle der zweithöchsten Spielklasse der

BL gesetzt und scheidet aus der BL aus.

Auf- und Abstiegsbestimmung des Oberösterreichischen Fußballverbandes

Seite 1 Abs. 2: Absteiger der ADEG-Erste-Liga aus Oberösterreich, Steiermark oder Kärnten steigen

in die Regionalliga-Mitte ab. Wird einem Verein der Bundesliga aus Oberösterreich,

Steiermark oder Kärnten vor Beginn der Meisterschaft die Lizenz nicht erteilt, wird

dieser Verein in die Regionalliga-Mitte eingeteilt.

Besondere Vorgangsweise:

Eine Verringerung oder Vermehrung ergibt sich durch den Aufstieg oder Abstieg in

der Bundesliga oder der Regionalliga-Mitte, sowie durch einen eventuellen Entzug

oder die Nichterteilung der Lizenz an einen oö. Verein der Bundesliga. Auch kann die

Neueinteilung oder Herausnahme einer Amateurmannschaft eines Vereines der

Bundesliga oder einer 1b-Mannschaft erforderlich werden.

Unvorhersehbare Fälle:

In allen nicht vorhersehbaren Fällen entscheidet unanfechtbar die Kommission

Spielbetrieb endgültig.

Gemäß Beschluss des Vorstandes des OÖ FUSSBALLVERBANDES vom 11. 07. 2011 gelten

für 1b-Mannschaften nachstehende Bestimmungen:

Gemäß Beschluss des Verbandsvorstandes vom 04. Juli 2006 haben die oberösterreichischen

Regionalligavereine dem Verband jährlich vor Beginn der Meisterschaft bis spätestens 20. Juni

schriftlich zu melden, falls sie mit einer 1-b-Mannschaft am Bewerb der Unterklassen teilnehmen

wollen. Diese Meldung ist auch dann erforderlich, wenn bereits mit einer 1-b-Mannschaft gespielt

wurde. Erfolgt bis zu diesem Termin keine Meldung wird automatisch angenommen, dass der

betreffende Verein keine 1-b-Mannschaft stellen will bzw. seine bestehende nicht mehr

weiterführt. Eine Nachmeldung ist dann auf keinen Fall mehr möglich.

Für eine 1b-Mannschaft eines Regionalliga-Vereines besteht ein Aufstiegsrecht und

Aufstiegsrelegationsrecht bis in die Landesliga, für eine 1b-Mannschaft eines Radio-

Oberösterreich-Liga-Vereines jedoch nur bis in die BezirksRundschauLiga. Ein Abstieg einer

1b-Mannschaft richtet sich nach den geltenden Bestimmungen des OÖ

FUSSBALLVERBANDES.

Die Gültigkeit dieser Bestimmung beginnt mit der Spielsaison 2011/2012 und endet mit

Aufhebung durch einen Beschluss des Verbandsvorstandes. Ergänzungen und Änderungen

der Bestimmung sind durch den Verbandsvorstand möglich.

Damit ist zumindest gewährleistet, dass die 1. Mannschaft auf alle Fälle in der Regionalliga und nirgendwo anders eingeteilt wird.

Spannend wird es allerdings bei den Amateuren. Da ist gemäß den Bestimmungen alles möglich. Einerseits muss der der LASK bis 20. Juni auf alle Fälle melden, dass er mit einer 1b-Mannschaft an der Meisterschaft teilnehmen will, da für RL-Teams keine Verpflichtung besteht (bei Reichel weiß man ja nie, ob er da Sparzwecke sieht). Also ist es durchaus möglich, dass der LASK in der kommenden Saison nur mit der Kampfmannschaft am Meisterschaftsbetrieb teilnimmt.

Im Falle einer Meldung kommt die besondere Vorgehensweise zum Tragen d.h. die 1b-Mannschaft wird vom ÖOFV eingeteilt. Das wird dann auf alle Fälle "lustig", weil sich diese Einteilung auf alle Fälle auf Auf und Abstieg in den jeweiligen Ligen und jene darunter auswirkt.

Wichtig ist allerdings der letzte Absatz. Ein einfacher Beschluss des Verbandsvorstandes kann alles ändern, womit ohnehin Willkür besteht. Theoretisch ist es auch möglich, dass der Verbandsvorstand beschließt, dass 1b-Mannschaften von Regionalliga-Teams ein Aufstiegsrecht bis zur OÖ-Liga besitzen. In diesem Fall könnten die jetzigen Amateure, spätere 1b sogar in der OÖ-Liga spielen.

Fazit: Alles ist möglich!

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USER OF THE YEAR 2020

ach du scheiße, ich ahne schon böses....

zuletzt hat man ja mal gehört, dass die meisten amateure spieler verliehen werden. gedenkt denn der nasenbär wirklich, nur mit der kampfmannschaft zu spielen?

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