Infrastruktur/S.T.A.R.-Projekt


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Postaholic
Gschichtldrucka schrieb vor 1 Minute:

Du bist in eine Baustelle "eingebrochen", das ist dir bewusst oder? :lol:

ich habe keine Tür geöffnet, bin über keine absperrung gestiegen oder geklettert. alles war offen. ein einbruch ist etwas anderes. in diesem fall könnte mich der besitzer afaik mit einer besitzstzörungsklage oder hausfriedensbruch ärgern. das sollte es gewesen sein.

zum thema "urbex" ist ja nicht anders: https://derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdecken

Urban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. -

 

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Happy Peppi
John Garcia schrieb vor 5 Minuten:

ich habe keine Tür geöffnet, bin über keine absperrung gestiegen oder geklettert. alles war offen. ein einbruch ist etwas anderes. in diesem fall könnte mich der besitzer afaik mit einer besitzstzörungsklage oder hausfriedensbruch ärgern. das sollte es gewesen sein.

zum thema "urbex" ist ja nicht anders: https://derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdecken

Urban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. -

 

Ah ok interessant, das wusste ich nicht!
Dann hab ich mich wohl zu Unrecht wie James Bond gefühlt, als ich ungestraft wieder raus kam...

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Postaholic
BusZero schrieb vor 6 Minuten:
John Garcia schrieb vor 5 Stunden:
Ich war am Samstag nach dem Admira-Match noch im Stadion und hab mir unter anderem das Eck Nord/Ost angesehen. Steht man da auf der 4. Stufe bzw. dem 4. Betonblock, sieht man vom Spielfeld nicht mehr viel. Es werden also in dieser Ecke die ersten paar Reihen interessant...
 

Hast du vielleicht Fotos gemacht ? Wäre nämlich mein bevorzugter Platz , bin aber noch unsicher , eben wegen der Sicht . Warst du oben und unten ?

keine photos, da zu dunkel, war oben und unten. platz oben sollte der spannendste sein und wird auch von uns ws gewählt...da muss man sicher erst ansehen, wie es am ende dann wird, sonst eben wie beschrieben. unten war es aufgrund der höhe des bodens sicher noch nicht fertig, man konnte kaum über die mauer sehen.

 

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Im ASB-Olymp
John Garcia schrieb vor 3 Stunden:

ich habe keine Tür geöffnet, bin über keine absperrung gestiegen oder geklettert. alles war offen. ein einbruch ist etwas anderes. in diesem fall könnte mich der besitzer afaik mit einer besitzstzörungsklage oder hausfriedensbruch ärgern. das sollte es gewesen sein.

zum thema "urbex" ist ja nicht anders: https://derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdecken

Urban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. -

 

 

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Bunter Hund im ASB
Austrianer48 schrieb am 21.2.2018 um 22:07 :

Habe gerade ein interessantes Gerücht gehört, dass nur der erste Rang für die Gäste vorgesehen ist. 

Laut aktuellen Abo Heftl sind 1. + 2. Rang für Gäste. 

Wäre aber trotzdem wünschenswert, vor allem für die VIP, wenn nur der erste Rang für die Gäste ist. So wie er am Bild farblich gekennzeichnet ist. 

IMG_20180227_183731.jpg

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schlogmike schrieb vor 10 Stunden:

Laut aktuellen Abo Heftl sind 1. + 2. Rang für Gäste. 

Wäre aber trotzdem wünschenswert, vor allem für die VIP, wenn nur der erste Rang für die Gäste ist. So wie er am Bild farblich gekennzeichnet ist. 

IMG_20180227_183731.jpg

10% der zu verfügbaren Tickets dürfen die Gäste haben. Jetzt kannst du dir es ausrechnen.:)

 

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