John Garcia Postaholic Geschrieben 26. Februar 2018 Gschichtldrucka schrieb vor 1 Minute: Du bist in eine Baustelle "eingebrochen", das ist dir bewusst oder? ich habe keine Tür geöffnet, bin über keine absperrung gestiegen oder geklettert. alles war offen. ein einbruch ist etwas anderes. in diesem fall könnte mich der besitzer afaik mit einer besitzstzörungsklage oder hausfriedensbruch ärgern. das sollte es gewesen sein. zum thema "urbex" ist ja nicht anders: https://derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdecken Urban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gschichtldrucka Happy Peppi Geschrieben 26. Februar 2018 John Garcia schrieb vor 5 Minuten: ich habe keine Tür geöffnet, bin über keine absperrung gestiegen oder geklettert. alles war offen. ein einbruch ist etwas anderes. in diesem fall könnte mich der besitzer afaik mit einer besitzstzörungsklage oder hausfriedensbruch ärgern. das sollte es gewesen sein. zum thema "urbex" ist ja nicht anders: https://derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdecken Urban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - Ah ok interessant, das wusste ich nicht! Dann hab ich mich wohl zu Unrecht wie James Bond gefühlt, als ich ungestraft wieder raus kam... 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
John Garcia Postaholic Geschrieben 26. Februar 2018 BusZero schrieb vor 6 Minuten: John Garcia schrieb vor 5 Stunden: Ich war am Samstag nach dem Admira-Match noch im Stadion und hab mir unter anderem das Eck Nord/Ost angesehen. Steht man da auf der 4. Stufe bzw. dem 4. Betonblock, sieht man vom Spielfeld nicht mehr viel. Es werden also in dieser Ecke die ersten paar Reihen interessant... Hast du vielleicht Fotos gemacht ? Wäre nämlich mein bevorzugter Platz , bin aber noch unsicher , eben wegen der Sicht . Warst du oben und unten ? keine photos, da zu dunkel, war oben und unten. platz oben sollte der spannendste sein und wird auch von uns ws gewählt...da muss man sicher erst ansehen, wie es am ende dann wird, sonst eben wie beschrieben. unten war es aufgrund der höhe des bodens sicher noch nicht fertig, man konnte kaum über die mauer sehen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Geschrieben 26. Februar 2018 John Garcia schrieb vor einer Stunde: hausfriedensbruch Na hoffentlich nicht! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
John Garcia Postaholic Geschrieben 26. Februar 2018 brillantinbrutal schrieb vor 8 Minuten: Na hoffentlich nicht! https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/109 stimmt, ist sicher nicht zutreffend.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Polaris89 Im ASB-Olymp Geschrieben 26. Februar 2018 John Garcia schrieb vor 3 Stunden: ich habe keine Tür geöffnet, bin über keine absperrung gestiegen oder geklettert. alles war offen. ein einbruch ist etwas anderes. in diesem fall könnte mich der besitzer afaik mit einer besitzstzörungsklage oder hausfriedensbruch ärgern. das sollte es gewesen sein. zum thema "urbex" ist ja nicht anders: https://derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdecken Urban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - derstandard.at/2000036180638/Urban-Exploration-Unerlaubt-die-Stadt-entdeckenUrban Exploration fällt in einen rechtlichen Graubereich. Wird beim Betreten eines Geländes eine Tür oder ein Zaun beschädigt, fällt das nur dann unter Sachbeschädigung, wenn dabei vorsätzlich gehandelt wurde. Andernfalls ist das Betreten "strafrechtlich nicht verfolgbar", sagt ein Polizeisprecher zum STANDARD. Es trete das Privatrecht in Kraft: Geschädigte können mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. - 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
forzaviola84 Austria WIEN Geschrieben 26. Februar 2018 John Garcia ist ja der allerärgste! Bin erschüttert u enttäuscht gleichzeitig 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
John Garcia Postaholic Geschrieben 26. Februar 2018 forzaviola84 schrieb vor einer Stunde: John Garcia ist ja der allerärgste! Bin erschüttert u enttäuscht gleichzeitig #thuglife 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schlogmike Bunter Hund im ASB Geschrieben 27. Februar 2018 Austrianer48 schrieb am 21.2.2018 um 22:07 : Habe gerade ein interessantes Gerücht gehört, dass nur der erste Rang für die Gäste vorgesehen ist. Laut aktuellen Abo Heftl sind 1. + 2. Rang für Gäste. Wäre aber trotzdem wünschenswert, vor allem für die VIP, wenn nur der erste Rang für die Gäste ist. So wie er am Bild farblich gekennzeichnet ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hope and glory V.I.P. Geschrieben 28. Februar 2018 schlogmike schrieb vor 10 Stunden: Laut aktuellen Abo Heftl sind 1. + 2. Rang für Gäste. Wäre aber trotzdem wünschenswert, vor allem für die VIP, wenn nur der erste Rang für die Gäste ist. So wie er am Bild farblich gekennzeichnet ist. 10% der zu verfügbaren Tickets dürfen die Gäste haben. Jetzt kannst du dir es ausrechnen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beni2710 Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 28. Februar 2018 Im 2 Rang des Gästesektors wird ein Zaun montiert. Also sind beide Ränge für die Gäste 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 28. Februar 2018 Eröffnungsspiel abgesagt? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schlogmike Bunter Hund im ASB Geschrieben 1. März 2018 Also die Treppe wurde perfekt geplant!!! Auf der Cam sieht man jetzt so richtig wie groß der Gäste Sektor ist 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MeidlingerVeilchen Weltklassekicker Geschrieben 1. März 2018 ooeveilchen schrieb vor 14 Stunden: Eröffnungsspiel abgesagt? Warum? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeusAustria FAK, in guten wie in schlechten Zeiten..... Geschrieben 1. März 2018 Der Gästesektor kommt mir sehr groß vor. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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