psywalker 1899 Beitrag melden Geschrieben 7. Juli 2011 ich schieb den wiener linien jedes monat ahn 50er in orsch - also bin i ned faul, wenn ichs auch benutz. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Beitrag melden Geschrieben 7. Juli 2011 zählt man auch in den "ferien" direkt nach der matura noch als schüler für die wiener linien? Gilt dein Schülerausweis dann noch? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
R0DDICK ... Beitrag melden Geschrieben 7. Juli 2011 Gilt dein Schülerausweis dann noch? drauf stehen tut gültig für's schuljahr 2010/2011, muss aber theoretisch ja nix heißen. könnte ja auch sitzen geblieben sein heuer dann müsst ich nächstes jahr wieder in die schule. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Beitrag melden Geschrieben 7. Juli 2011 zählt man auch in den "ferien" direkt nach der matura noch als schüler für die wiener linien? da musst aufpassen. wunder dich nicht wennst zahlen musst, ist meiner cousine erst letztes jahr passiert. den schmäh mitn sitzenbleiben kennens schon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Beitrag melden Geschrieben 7. Juli 2011 drauf stehen tut gültig für's schuljahr 2010/2011, muss aber theoretisch ja nix heißen. könnte ja auch sitzen geblieben sein heuer dann müsst ich nächstes jahr wieder in die schule. Naja ich weiß zB. dass die Freifahrtsausweise auch für die Sommerferien gelten bei Schülern. Hast du net so a FFA? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Beitrag melden Geschrieben 7. Juli 2011 drauf stehen tut gültig für's schuljahr 2010/2011, muss aber theoretisch ja nix heißen. könnte ja auch sitzen geblieben sein heuer dann müsst ich nächstes jahr wieder in die schule. Für ältere Schülerinnen und Schüler (ausgenommen Berufsschüler), die eine öffentliche Schule in Österreich bzw. eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht besuchen, gilt diese Freifahrtsregelung noch bis zum Ferienende nach jenem Schuljahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben. Als Nachweis wird der Schülerausweis anerkannt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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