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Posting-Maschine
k4k4du schrieb vor 18 Minuten:

Als Abonnent weißt ich jetzt nicht, ob ich da so eine Färbung erkennen würde beim Falter... sicher kein blaues Blatt, aber ansonsten lässt man schon viel konträre Meinung zu. Aber sieht vielleicht jeder anders.

Politisch vermutlich eher links stehend aber kritisch gegenüber allen Parteien, auch der SPÖ. 

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schwarz auf weiß

Nau dort geht’s diese Woche aber auch rund :davinci:

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Errichtung kostete insgesamt 59,90 Millionen Euro

Der Rechnungshof überprüfte den Neubau des Donauparkstadions in Linz, die Heimspielstätte des Fußballvereins FC Blau-Weiß Linz. Das Stadion wurde im Juli 2023 eröffnet. Der FC Blau-Weiß Linz erhielt ein eigenes Stadion, unter anderem weil der Fußballverein LASK 2020 für rund 80 Jahre das exklusive Nutzungsrecht für das damalige Linzer Stadion bekam. Bis 2020 hatten beide Profi-Fußballvereine, LASK und FC Blau-Weiß Linz, zweieinhalb Saisonen lang im Linzer Stadion gespielt. In seinem heute veröffentlichten Bericht „Neubau Donauparkstadion Linz“ (pdf) stellt der Rechnungshof fest: Eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse der öffentlichen Investitionen fand vorab nicht statt, obwohl die Errichtung des Donauparkstadions insgesamt 59,90 Millionen Euro kostete. Die Donauparkstadiongesellschaft, die von der Stadt Linz eigens für das Stadion-Projekt gegründet wurde, nahm ihre Bauherrnaufgaben nur unzureichend wahr: So informierte sie den Gemeinderat über wesentliche Entscheidungen nur anlassbezogen. Sie wechselte im Zuge des Vergabeverfahrens von Festpreisen zu veränderlichen Preisen, was zu ihrem Nachteil war und zur Überzahlung des Totalunternehmers führte. Überprüfter Zeitraum war 2019 bis 2024.

Gemeinderat wurde nicht regelmäßig aktiv informiert

Die Donauparkstadion Linz Errichtungs- und Verwaltungs GmbH & Co KG (Donauparkstadiongesellschaft), eine Immobiliengesellschaft der Stadt Linz, war Bauherr und Liegenschaftsverwalter des Donauparkstadions. Für die Errichtung des Stadions wurde im Juli 2021 ein Totalunternehmer beauftragt.

Obwohl die Donauparkstadiongesellschaft mit dem Ziel gegründet wurde, die Finanzierungs- und Ertragsströme für das Donauparkstadion transparent zuzuordnen, informierte sie den Aufsichtsrat der Immobilien Linz GmbH und den Gemeinderat der Stadt Linz über wesentliche Entwicklungen nur anlassbezogen, aber nicht regelmäßig aktiv. 

Leistungen wurden aus Vertrag mit Totalunternehmer herausgelöst und gesondert bezahlt

Zum Beispiel informierte die Donauparkstadiongesellschaft nicht darüber, dass die vom Gemeinderat genehmigte Investitionssumme nicht sämtliche erforderlichen Leistungen abdeckte. Notwendige Leistungen, wie etwa Medientechnik, Trafostation und Netzanschluss, wurden aus Kostengründen aus dem ursprünglichen Leistungsumfang gestrichen. Diese sollten im Nachgang mittels Zusatzaufträgen beauftragt werden. Auch darüber informierte die Donauparkstadiongesellschaft den Aufsichtsrat der Immobilien Linz GmbH und den Gemeinderat der Stadt Linz nicht beziehungsweise nicht zeitnah. Dadurch, dass im Zuge des Vergabeverfahrens Leistungen aus der Totalunternehmerleistung herausgenommen wurden, wurde das vom Gemeinderat vorgegebene Kostenziel von bis zu 28 Millionen Euro nur geringfügig überschritten. In der Folge beauftragte die Immobilien Linz GmbH & Co KG erforderliche Leistungen im Umfang von 4,20 Millionen Euro. 

Genehmigte Kosten wurden überschritten

Die Donauparkstadiongesellschaft überschritt die genehmigten Investitionskosten von letztlich 39,79 Millionen Euro um 4,31 Millionen Euro beziehungsweise 10,8 Prozent.

Insgesamt investierten das Land Oberösterreich, die Stadt Linz, die Immobilien Linz GmbH & Co KG und die Donauparkstadiongesellschaft 59,90 Millionen Euro, be­rechnete der Rechnungshof. Zu den Kosten zählen zusätzlich durchgeführte Pla­nungs- und Bauleistungen, erforderliche Grundstücke sowie Infrastrukturmaßnahmen. Der Rechnungshof vermisst eine der Projektentscheidung vorangegangene, umfassende Kosten-Nutzen-Analyse dieser Investitionen. Er bemängelt, dass die Stadt Linz eine solche Analyse nicht vornahm. Dabei wäre zu bedenken gewesen, dass im Gemeinderat der Stadt Linz als Modell die Stadt Mailand genannt wurde, in der zwei Profi-Fußballvereine seit 1947 ein Stadion gemeinsam nutzen.

Grundregeln der Rechnungsprüfung missachtet

Bereits im Zuge des Vergabeverfahrens ging die Donauparkstadiongesellschaft auf Forderungen des späteren Totalunternehmers ein und wechselte von Festpreisen zu veränderlichen Preisen. Die vom Totalunternehmer geforderte Vergütung führte zu einer Überzahlung von 498.000 Euro. Die Donauparkstadiongesellschaft missachtete Grundregeln der Rechnungsprüfung, indem sie die Berechnung der veränderlichen Preise laut Rechnungen des Totalunternehmers akzeptierte und nicht anhand des Vertrags prüfte. 

Der Rechnungshof empfiehlt, künftig für veränderliche Preise die ÖNORM B 2111 „Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen – Werkvertragsnorm“ unverändert anzuwenden. Zudem soll die aus der nicht vertragskonformen Vergütung resultierende Überzahlung für den Hauptauftrag und bei Zusatzaufträgen ermittelt und vom Totalunternehmer zurückgefordert werden. 

Eine Überzahlung von 483.000 Euro gab es auch beim Baustahl: Die Preisanpassung für Baustahl vergütete die Donauparkstadiongesellschaft doppelt. Das war auf wesentliche Mängel bei der Rechnungsprüfung durch die Donauparkstadiongesellschaft zurückzuführen.

Schulungen für Rechnungsprüfung notwendig

Zur Prüfung von Rechnungen empfiehlt der Rechnungshof, die dafür vorgesehenen Prozesse zu überarbeiten und Personen, die mit der Rechnungsprüfung befasst sind, zu schulen. Es sollen Mindestinhalte der sachlichen und rechnerischen Prüfung zum Beispiel in Form von Checklisten festgelegt werden.

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2026/Linzer-Donauparkstadion-wurde-teurer-als-geplant.html

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Bohemian Flexer schrieb vor 13 Minuten:

Willst dir nicht ein paar Scherzerl aus der Backaldrin Schaubäckerei holen, so lustig wie du heute drauf bist :)

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schwarz auf weiß
oldschool schrieb vor 6 Minuten:

Willst dir nicht ein paar Scherzerl aus der Backaldrin Schaubäckerei holen, so lustig wie du heute drauf bist :)

Zitat

Bereits im Zuge des Vergabeverfahrens ging die Donauparkstadiongesellschaft auf Forderungen des späteren Totalunternehmers ein und wechselte von Festpreisen zu veränderlichen Preisen. Die vom Totalunternehmer geforderte Vergütung führte zu einer Überzahlung von 498.000 Euro. Die Donauparkstadiongesellschaft missachtete Grundregeln der Rechnungsprüfung, indem sie die Berechnung der veränderlichen Preise laut Rechnungen des Totalunternehmers akzeptierte und nicht anhand des Vertrags prüfte.


sowas finde ich eigentlich garnicht witzig.

bearbeitet von Bohemian Flexer

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Posting-Maschine
Bohemian Flexer schrieb vor 8 Minuten:


sowas finde ich eigentlich garnicht witzig.

Dass mal eine Rechnung doppelt bezahlt wurde? Passiert den besten Buchhaltungsabteilungen, gehe hier mal nicht von Absicht aus.
 

Oder dass nicht ordentlich berichtet wurde? Ja sollte nicht passieren, aber so liest sich jeder zweite RH Bericht. Gut, dass es einen Rechnungsprüfer gibt.

Edit: das mit den Preisen hab ich zu spät gelesen, da kenne ich den Hintergrund nicht, aber auch das kann einen plausiblen Hintergrund haben. Bei sich stark ändernden Preisen kann die das passieren, dass der Lieferant nicht liefern kann. War bei meiner Wohnung beim Parkett auch, dann hast die Wahl zwischen geringerer Qualität oder anderem Preis.

bearbeitet von oldschool

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Bunter Hund im ASB
oldschool schrieb vor 5 Minuten:

Dass mal eine Rechnung doppelt bezahlt wurde? Passiert den besten Buchhaltungsabteilungen, gehe hier mal nicht von Absicht aus.
 

Oder dass nicht ordentlich berichtet wurde? Ja sollte nicht passieren, aber so liest sich jeder zweite RH Bericht. Gut, dass es einen Rechnungsprüfer gibt.

Edit: das mit den Preisen hab ich zu spät gelesen, da kenne ich den Hintergrund nicht, aber auch das kann einen plausiblen Hintergrund haben. Bei sich stark ändernden Preisen kann die das passieren, dass der Lieferant nicht liefern kann. War bei meiner Wohnung beim Parkett auch, dann hast die Wahl zwischen geringerer Qualität oder anderem Preis.


Wenn du im Vergabeverfahren Festpreise ausschreibst darfst es im Nachhinein nicht auf veränderliche Preise mit deiner Vertragsfirma ändern. Vergaberecht, Compliance,…. Oder es hat einfach ein besonderes „Gschmäkle“

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ASB-Messias

Die Diskussion ist schon wieder so sinnlos wenn die Schlümpfe wieder jeden Scheiß relativieren wollen, obwohl faktisch gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Zu Bauverträgen aus öffentlicher Hand mit  gibt es Normen und Gesetze mein Freund, der Republik ist dein Parkett Boden scheißegal. :facepalm:

bearbeitet von FlokovskyNahui

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schwarz auf weiß
oldschool schrieb vor 18 Minuten:

Dass mal eine Rechnung doppelt bezahlt wurde? Passiert den besten Buchhaltungsabteilungen, gehe hier mal nicht von Absicht aus.
 

 

Stahlstadtabschaum schrieb vor 21 Minuten:

Stimmt, sind ja die Heiligen, Beugsam wie eh und je!


:popcorn2: immer wieder köstlich

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Teamspieler
FlokovskyNahui schrieb vor 3 Minuten:

Die Diskussion ist schon wieder so sinnlos wenn die Schlümpfe wieder jeden Scheiß relativieren wollen, obwohl faktisch gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Zu Bauverträgen aus öffentlicher Hand mit  gibt es Normen und Gesetze mein Freund, der Republik ist dein Parkett Boden scheißegal. :facepalm:

Die Schlümpfe sind hald trilli frilli longsome!

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Bohemian Flexer schrieb vor 2 Minuten:

 


:popcorn2: immer wieder köstlich

 

Stahlstadtabschaum schrieb vor 26 Minuten:

Die Blauen spielens halt runter..

 

monkeyspeaker schrieb Gerade eben:

Die Schlümpfe sind hald trilli frilli longsome!

Danke für den Ohrwurm!

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