Frage an die Juristen


hcg

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Fly like an airliner

Der FH-Wien-Student Justus bietet dem glühenden Fußballfan Sonja zwei Karten aus seinem Fußballabonnement für den Schlager Austria gegen Rapid an. Sonja ist begeistert und will unbedingt zu dem restlos ausverkauften Spiel gehen. Justus gegenüber legt sie offen, dass sie die Karten sofort nehme, wenn sie nicht im Fan-Sektor stehen müsse.

Daraufhin meint er, dass das schon passen werde, er schließe aber jede Gewährleistung aus. Justus ist sich sicher, dass die Plätze auf der Seitentribüne und nicht in der Fankurve sind und bietet ihr an, dass sie nur den aliquoten Teil seines Abonnements zahlen müsse, was nach seinen Berechnungen € 40 ausmacht. Sonja zahlt sofort.

Als sie mit ihrer Freundin am Fußballplatz ankommt, muss sie feststellen, dass ihre Karten nur für den Rapid-Fansektor gelten.

Außerdem erfährt sie, dass der aliquote Teil für zwei Karten nur € 20 beträgt. Sehr verärgert über die grün-weiße Niederlage, den aggressiven Rapid-Mob im Fan-Sektor und über die unrichtige Berechnung des Preises der Karten, sucht sie Justus auf und will ihr Geld zurück.

Was kann Sonja tun?

Die letzten Themen waren eben Vertragsanfechtung .. Also kam ein Vertrag zustande ? Konsens / Dissens .. Irrtum/ Irrtumsanfechtung? Verkürzung über die Hälfte..

Wenn mir jemand aus dem Kreis der Juristen da helfen könnte wär das super :)

lg

bearbeitet von hcg

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Who let the Drog out?!

laesio enormis is sicher nicht weils nicht unter 50% sind , würd sagen arglist weil der depp sicher weiß für wo er karten hat...

Justus ist sich sicher, dass die Plätze auf der Seitentribüne und nicht in der Fankurve sind ...

Halten Sie sich an den Sachverhalt und interpretieren Sie nichts hinein.

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"Inside everyone there´s a litte nut!"

West is ja angeblich restlos mit Abos gefüllt.

zwei Karten aus seinem Fußballabonnement für den Schlager Austria gegen Rapid an

So wie ich das lese, hat Justus ein West-Abo im Horr-Stadion...

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Fly like an airliner

Kein Konsens bzw. Anbot und Annahme ?

Lies einfach mal die §§ 871, 932, 934 ABGB :-)

Dazu schlag in einem Lehrbuch zu Gemeinsamer Irrtum nach. Sollst ja auch was lernen dabei.

Und bez. Gewährleistung, so steht im Sachverhalt dass jede Gewährleistung seitens Justus ausgeschlossen wird. bzw. is dies im Zuge der Privatautonomie in vollen Umfang möglich?

bearbeitet von hcg

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