Recommended Posts

Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Oida, 5 verschiedenen Auskünfte.... wer weiß: Vorrangeinräumungserklärung geht nur über den Notar ins Grundbuch?

Und wenn ja warum kann mans ned selber beglaubigt gratis einreichen, sondern darf runde 300 Euro für eine Tätigkeit die jeder Affe kann hinlegen, zumal mans beim Schuldschein ja selber machen kann/darf am Gericht?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es harmlos wäre, dann gäbe es nichts zu bemängeln oder? Und warum sollte die Versicherung zahlen? Kommt mir wie ein Hundebesitzer vor, der vorm Biss "Keine Sorge, der ist ein ganz Lieber und beißt nicht." sagt.

es weniger harmlos als eigenartig - es gibt einen großen frei zugänglichen kellerraum welcher teilweise mit teppich, couch, wuzzler etc ausgelegt ist - der taucht in keinem bericht auf! ein kleiderständer, billi regal die einen raum weiter stehen sehr wohl! dann wird bemängelt das einer auf seinem garagnplatz eine plastik klappbox mit seinen wanderschuhen stehen hat :ratlos:

mir gings einfach darum - die jammern alle 6 monate herum, konsequenzen gibts aber nie - jetzt war die frage was passiert wenn man was ist :ratlos:

aber das hat mir der vorposter eh erklärt - danke

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.

Oida, 5 verschiedenen Auskünfte.... wer weiß: Vorrangeinräumungserklärung geht nur über den Notar ins Grundbuch?

Und wenn ja warum kann mans ned selber beglaubigt gratis einreichen, sondern darf runde 300 Euro für eine Tätigkeit die jeder Affe kann hinlegen, zumal mans beim Schuldschein ja selber machen kann/darf am Gericht?

Warum soll das nur "über den Notar" gehen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bunter Hund im ASB

Warum soll das nur "über den Notar" gehen?

Weil wir in Österreich leben und diese sparte auch was zum hackeln braucht. Jemand hat was passendes geschrieben, allerdings zum thema grundbuchsgesuch:

"Da brauchen Sie einen Notar!"

"warum?"

"gehen Sie bitte ins Zimmer xy (QuerulantInnenabteilung, Anmerkung des Verfassers) zu Herrn/Frau sowieso..."

"Na theoretisch können Sie es schon selber machen, aber da brauchen Sie ein Grundbuchsgesuch, und das macht normal ein Notar oder Anwalt, und da müssen ganz bestimmte Formulierungen drin stehen und eines sag ich Ihnen gleich: Im Internet finden Sie keines!"

Was sich hiemit geändert hat!

Wobei ich natürlich keine Erfolgsgarantie abgeben kann, ich kann nur sagen: Mit diesem hier hat es geklappt.

http://www.buschbacher.at/grundbuchsgesuch.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Warum soll das nur "über den Notar" gehen?

Wüsste ich auch gern, war die Auskunft vom Bezirksgericht. Bin aber noch am recherchieren bzw. Antworten abwarten über 2 Ecken von einem Notar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

die, die dabei waren, wissen, wie's geht.

ich war leider nicht dabei, sonst täte ich dir gerne helfen anstatt mich über unterschichten aufzupudeln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.

Wüsste ich auch gern, war die Auskunft vom Bezirksgericht. Bin aber noch am recherchieren bzw. Antworten abwarten über 2 Ecken von einem Notar.

Interessant. Halte ich für unrichtig aus dem Stegreif.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Messias

Was ist daran so schwierig? Wenn du die Vorrangseinräumungserklärung selbst so hinbekommst, dass sie grundbuchfähig ist, dann machs selbst; die Beglaubigung ist jedenfalls dort möglich. Bei Gericht sind allerdings - zumindest meines Wissens nach - nur "einfach" Grundbuchsanträge ohne Rechtsanwalt/Notar möglich.

Im Ergebnis zahlt es sich aus, das ganze über Rechtsanwalt/Notar errichten zu lassen, vor allem im Hinblick darauf, dass du jedenfalls auch bei Gericht an die € 300,00 zahlst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Die Vorrangeinräumungserklärung ist fix und fertig von der Bank und von der Wohnbauförderungsstelle, geht nur um beglaubigen/einreichen und das geht laut Gericht dort nicht bzw nur beim Schuldschein - kurz es ist kein Aufwand mehr und man würde für quasi nix viel an einen Notar brennen müssen. Am Gericht zahlt man/wir nix weil unter 130 Quadratmeter in NÖ bei WBF.

Kurz: Seh ned ein für 2 Stempel eventuell 300 ablegen zu müssen falls es vermeidbar wäre - wenn echte Vorschrift gehts eh ned, aber das gilt es herauszufinden/abzuklären.

bearbeitet von cmburns

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Messias

zu wessen Gunsten wird denn der Vorrang eingeräumt? Land NÖ oder Bank? Bank würde die grundbücherliche Durchführung, denke ich, auch machen. Und wie gesagt - die Beglaubigung deiner Unterschrift kannst du jedenfalls bei Gericht einholen, wobei sogar das gleichteuer bzw. sogar teurer als beim Notar zu sein scheint.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Land NÖ, ist die Wohnbauförderung. Beglaubigung des Schuldscheins ist z.B. gratis am Gericht laut denen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.