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Supersoldat.

Ist aber trotzdem "org". Wenn der Parksheriff den Zettel z.B. 10 Mal am Tag schlampert befestigt, oder a paar lustige Trotteln die Scheine entfernen.. Würd ich z.B. überhaupt nicht einsehen.

Hab aber auch einmal zahlen müssen, obwohl ich einen gültigen Parkschein hatte (Handy Parken), jedoch ein Leerzeichen oder so am Ende des eingegebenen Kennzeichens zuviel war. Hab auch drauf gschissn und den Bledsinn nach kurzer Streiterei einzahlt.

Wenn wir schon beim Thema sind:

Was kostet es, wenn ich über eine rote Ampel fahre (OHNE wen zu gefährden)? Wurde auf frischer Tat ertappt und musste 30€ gleich bezahlen. Möchte nur wissen, ob ich dem Kiwara wirklich sympathisch war, oder ob das immer ca. soviel kostet. :D

normalerweise 70€....

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Folgendes:

wir wohnen in einem Wohnbau mit 48 Wohnungen, alle 6 Monate oder so gibts eine Brandschutzbegehung im Auftrag der Genossenschaft - jedes mal gibts anschließend ein Schreiben mit Fotodokumentation mit nicht erlaubter Lagerung in der Garage neben den Kellern etc! Reagiert eigentlich niemand darauf es gibt auch keine Konsequenzen seitens der Genossenschaft!

Frage - was ist jetzt wenns doch mal zu einem Brand kommen sollte, und warum auch immer stellt sich heraus das die Lagerungen auf welche hingewiesen wurden, daran Schuld sind :ratlos: ist der Verursacher dann haftbar, steigt die Versicherung aus? Fragen über Fragen!

Muss sagen da gehts um nix gefährliches (In da Garage kleines Kasterl mit Scheibenreiniger & Co, im Keller ebenfalls ein Kasten, der 30cm daneben auch in einem Abteil steht wo er kein Problem ist)

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Junior Vizepräsident

Wenn es harmlos wäre, dann gäbe es nichts zu bemängeln oder? Und warum sollte die Versicherung zahlen? Kommt mir wie ein Hundebesitzer vor, der vorm Biss "Keine Sorge, der ist ein ganz Lieber und beißt nicht." sagt.

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Beruf: ASB-Poster

Folgendes:

wir wohnen in einem Wohnbau mit 48 Wohnungen, alle 6 Monate oder so gibts eine Brandschutzbegehung im Auftrag der Genossenschaft - jedes mal gibts anschließend ein Schreiben mit Fotodokumentation mit nicht erlaubter Lagerung in der Garage neben den Kellern etc! Reagiert eigentlich niemand darauf es gibt auch keine Konsequenzen seitens der Genossenschaft!

Frage - was ist jetzt wenns doch mal zu einem Brand kommen sollte, und warum auch immer stellt sich heraus das die Lagerungen auf welche hingewiesen wurden, daran Schuld sind :ratlos: ist der Verursacher dann haftbar, steigt die Versicherung aus? Fragen über Fragen!

Muss sagen da gehts um nix gefährliches (In da Garage kleines Kasterl mit Scheibenreiniger & Co, im Keller ebenfalls ein Kasten, der 30cm daneben auch in einem Abteil steht wo er kein Problem ist)

1) Wer ist denn Versicherungsnehmer des Feuerversicherungsvertrages? Da es ein Haus der Genossenschaft ist gehe ich mal davon aus, daß diese auch der Versicherungsnehmer ist, oder?

2) Prinzipiell ist beim Schaden auf die Kausalität zu achten. So, wie du das schilderst ist die Gefahr einer kausalen Ursache durch diese Sachen für den Feuerschaden eher gering.

3) Selbst wenn eine Kausalität vorhanden wäre: Eine leichte Fahrlässigkeit wäre auf jeden Fall in der Feuerversicherung gedeckt, eine grobe Fahrlässigkeit nur dann nicht versichert, wenn diese vom Versicherungsnehmer begangen wurde. Daher meine erste Frage. Grobe Fahrlässigkeit nicht vom VN begangen ist versichert. (Leider ein häufiger Irrglaube der allermeisten in der Branche tätigen Personen)

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Oida, 5 verschiedenen Auskünfte.... wer weiß: Vorrangeinräumungserklärung geht nur über den Notar ins Grundbuch?

Und wenn ja warum kann mans ned selber beglaubigt gratis einreichen, sondern darf runde 300 Euro für eine Tätigkeit die jeder Affe kann hinlegen, zumal mans beim Schuldschein ja selber machen kann/darf am Gericht?

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Wenn es harmlos wäre, dann gäbe es nichts zu bemängeln oder? Und warum sollte die Versicherung zahlen? Kommt mir wie ein Hundebesitzer vor, der vorm Biss "Keine Sorge, der ist ein ganz Lieber und beißt nicht." sagt.

es weniger harmlos als eigenartig - es gibt einen großen frei zugänglichen kellerraum welcher teilweise mit teppich, couch, wuzzler etc ausgelegt ist - der taucht in keinem bericht auf! ein kleiderständer, billi regal die einen raum weiter stehen sehr wohl! dann wird bemängelt das einer auf seinem garagnplatz eine plastik klappbox mit seinen wanderschuhen stehen hat :ratlos:

mir gings einfach darum - die jammern alle 6 monate herum, konsequenzen gibts aber nie - jetzt war die frage was passiert wenn man was ist :ratlos:

aber das hat mir der vorposter eh erklärt - danke

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V.I.P.

Oida, 5 verschiedenen Auskünfte.... wer weiß: Vorrangeinräumungserklärung geht nur über den Notar ins Grundbuch?

Und wenn ja warum kann mans ned selber beglaubigt gratis einreichen, sondern darf runde 300 Euro für eine Tätigkeit die jeder Affe kann hinlegen, zumal mans beim Schuldschein ja selber machen kann/darf am Gericht?

Warum soll das nur "über den Notar" gehen?

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Bunter Hund im ASB

Warum soll das nur "über den Notar" gehen?

Weil wir in Österreich leben und diese sparte auch was zum hackeln braucht. Jemand hat was passendes geschrieben, allerdings zum thema grundbuchsgesuch:

"Da brauchen Sie einen Notar!"

"warum?"

"gehen Sie bitte ins Zimmer xy (QuerulantInnenabteilung, Anmerkung des Verfassers) zu Herrn/Frau sowieso..."

"Na theoretisch können Sie es schon selber machen, aber da brauchen Sie ein Grundbuchsgesuch, und das macht normal ein Notar oder Anwalt, und da müssen ganz bestimmte Formulierungen drin stehen und eines sag ich Ihnen gleich: Im Internet finden Sie keines!"

Was sich hiemit geändert hat!

Wobei ich natürlich keine Erfolgsgarantie abgeben kann, ich kann nur sagen: Mit diesem hier hat es geklappt.

http://www.buschbacher.at/grundbuchsgesuch.html

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Warum soll das nur "über den Notar" gehen?

Wüsste ich auch gern, war die Auskunft vom Bezirksgericht. Bin aber noch am recherchieren bzw. Antworten abwarten über 2 Ecken von einem Notar.

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