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Minikamera besorgen und während dem Dienst laufen lassen, dann hast den Depp auf Video und dann kann die Polizei vielleicht was machen.

aber am besten ein schild umhängen das hier video- und tonbandaufzeichnungen gemacht werden :)

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Junior Vizepräsident

Minikamera besorgen und während dem Dienst laufen lassen, dann hast den Depp auf Video und dann kann die Polizei vielleicht was machen.

Ja, gegen Richie_106. Eine Straftat rechtfertigt nicht eine andere Straftat.

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The Ugly Creepies

Es gibt keine Verhältnismäßigkeit bei der österreichischen Notwehrregelung.

Falsch. Ein Auszug aus § 3 Abs 1 Satz 2 StGB:

Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt,

wenn es

- offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil

droht

- und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur

Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers

unangemessen ist.

Ein Vergleich des Nachteils, der dem Angegriffenen droht, mit dem Nachteil, der dem Angreifer durch die Verteidigungshandlung droht, darf also nicht außer Verhältnis stehen.

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Falsch. Ein Auszug aus § 3 Abs 1 Satz 2 StGB:

Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt,

wenn es

- offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil

droht

- und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur

Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers

unangemessen ist.

Ein Vergleich des Nachteils, der dem Angegriffenen droht, mit dem Nachteil, der dem Angreifer durch die Verteidigungshandlung droht, darf also nicht außer Verhältnis stehen.

Ja, beim geringfügigen Nachteil, der ist eher die Ausnahme als die Regel. Du musst aber immer das gelindeste Mittel anwenden dass dir zur Verfügung steht, aber wenn du keine andere Möglichkeit hast darfst du den Fahrraddieb auch niederschießen.

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Leistungsträger

Das ist die - ebenfalls in § 3 StGB geregelte - Unfugabwehr. Diese fällt eben gerade nicht unter die Notwehrregelung (außerdem heißt das Angemessenheit).Es gibt keine Verhältnismäßigkeit im österreichischen Notwehrrecht. Punkt.

Ob mir das hier irgendwer glaubt, ist mir vollkommen egal. Soll er mir dann aber bitte schon mit dem WK oder Rsp beweisen.

Tipp für die Pseudojuristen: das "gelindeste Mittel" hat nichts mit einer "Verhältnismäßigkeit" zu tun.

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Junior Vizepräsident

Anonymverfügung - Die Lenkerin/Der Lenker [...] hat am 26.08.2014 [...] das gelbe nicht blinkende Licht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, indem Sie das Fahrzeug nicht vor der dort befindlichen Haltelinie angehalten haben, sondern weitergefahren sind, obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre.

Dagegen ist man machtlos oder? Im Normalfall fahre ich nie über Gelb, wenn es nicht anders geht. Also einfach die 56 Euro bezahlen und das nächste Mal besser aufpassen? Irgendwie ein Witz, aber auch irgendwie verständlich.

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Postaholic

was kann man als außenstehender tun wenn man von einem fall weiß in welchem die mutter keine alimenten vom vater für den sohn erhält, dagegen aber nichts tut!??

mit der mutter sprechen? - oder sich einfach nicht einmischen?

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Nagymarton

Dagegen ist man machtlos oder? Im Normalfall fahre ich nie über Gelb, wenn es nicht anders geht. Also einfach die 56 Euro bezahlen und das nächste Mal besser aufpassen? Irgendwie ein Witz, aber auch irgendwie verständlich.

Wie wollen die das beurteilen (obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre.)? Oder hat dich da ein Polizist aufgeschrieben?

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Junior Vizepräsident

Wie wollen die das beurteilen (obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre.)? Oder hat dich da ein Polizist aufgeschrieben?

Keine Ahnung. Ein Polizeiauto schließe ich aus, denn ich wurde nicht angehalten. (Ich hab zwei ähnliche Fälle erlebt, wo dann das Polizeiauto mit Blaulicht hinterherfuhr.) Kann nur ein Polizist zu Fuß gewesen sein, den ich aber bei nur einem Gehsteig sehen hätte müssen. Es ist mir ein Rätsel.

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