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Im ASB-Olymp

Falsch. Ein Auszug aus § 3 Abs 1 Satz 2 StGB:

Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt,

wenn es

- offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil

droht

- und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur

Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers

unangemessen ist.

Ein Vergleich des Nachteils, der dem Angegriffenen droht, mit dem Nachteil, der dem Angreifer durch die Verteidigungshandlung droht, darf also nicht außer Verhältnis stehen.

Ja, beim geringfügigen Nachteil, der ist eher die Ausnahme als die Regel. Du musst aber immer das gelindeste Mittel anwenden dass dir zur Verfügung steht, aber wenn du keine andere Möglichkeit hast darfst du den Fahrraddieb auch niederschießen.

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Leistungsträger

Das ist die - ebenfalls in § 3 StGB geregelte - Unfugabwehr. Diese fällt eben gerade nicht unter die Notwehrregelung (außerdem heißt das Angemessenheit).Es gibt keine Verhältnismäßigkeit im österreichischen Notwehrrecht. Punkt.

Ob mir das hier irgendwer glaubt, ist mir vollkommen egal. Soll er mir dann aber bitte schon mit dem WK oder Rsp beweisen.

Tipp für die Pseudojuristen: das "gelindeste Mittel" hat nichts mit einer "Verhältnismäßigkeit" zu tun.

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Junior Vizepräsident

Anonymverfügung - Die Lenkerin/Der Lenker [...] hat am 26.08.2014 [...] das gelbe nicht blinkende Licht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, indem Sie das Fahrzeug nicht vor der dort befindlichen Haltelinie angehalten haben, sondern weitergefahren sind, obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre.

Dagegen ist man machtlos oder? Im Normalfall fahre ich nie über Gelb, wenn es nicht anders geht. Also einfach die 56 Euro bezahlen und das nächste Mal besser aufpassen? Irgendwie ein Witz, aber auch irgendwie verständlich.

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Postaholic

was kann man als außenstehender tun wenn man von einem fall weiß in welchem die mutter keine alimenten vom vater für den sohn erhält, dagegen aber nichts tut!??

mit der mutter sprechen? - oder sich einfach nicht einmischen?

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Nagymarton

Dagegen ist man machtlos oder? Im Normalfall fahre ich nie über Gelb, wenn es nicht anders geht. Also einfach die 56 Euro bezahlen und das nächste Mal besser aufpassen? Irgendwie ein Witz, aber auch irgendwie verständlich.

Wie wollen die das beurteilen (obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre.)? Oder hat dich da ein Polizist aufgeschrieben?

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Junior Vizepräsident

Wie wollen die das beurteilen (obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre.)? Oder hat dich da ein Polizist aufgeschrieben?

Keine Ahnung. Ein Polizeiauto schließe ich aus, denn ich wurde nicht angehalten. (Ich hab zwei ähnliche Fälle erlebt, wo dann das Polizeiauto mit Blaulicht hinterherfuhr.) Kann nur ein Polizist zu Fuß gewesen sein, den ich aber bei nur einem Gehsteig sehen hätte müssen. Es ist mir ein Rätsel.

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Nagymarton

Keine Ahnung. Ein Polizeiauto schließe ich aus, denn ich wurde nicht angehalten. (Ich hab zwei ähnliche Fälle erlebt, wo dann das Polizeiauto mit Blaulicht hinterherfuhr.) Kann nur ein Polizist zu Fuß gewesen sein, den ich aber bei nur einem Gehsteig sehen hätte müssen. Es ist mir ein Rätsel.

Naja, irgendein Foto oder einen anderen Beweis müssen sie ja haben aus dem sie das ableiten können würd ich mal vermuten :ratlos:

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legende

Naja, irgendein Foto oder einen anderen Beweis müssen sie ja haben aus dem sie das ableiten können würd ich mal vermuten :ratlos:

kann auch eine zivilstreife gewesen sein. ich hatte mal sowas ähnliches wegen einem angeblichen spurwechsel ohne blinken, was ich genauso angezweifelt habe...

machen kannst dagegen wohl wirklich nix (außer das risiko halt eingehen einspruch dagegen zu erheben - kann halt "was längeres" dabei rauskommen).

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scientia potentia est

Naja, irgendein Foto oder einen anderen Beweis müssen sie ja haben aus dem sie das ableiten können würd ich mal vermuten :ratlos:

Der Beweis ist die Aussage des Polizisten. Ein Foto ist nicht notwendig.

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Im ASB-Olymp

kann auch eine zivilstreife gewesen sein. ich hatte mal sowas ähnliches wegen einem angeblichen spurwechsel ohne blinken, was ich genauso angezweifelt habe...

machen kannst dagegen wohl wirklich nix (außer das risiko halt eingehen einspruch dagegen zu erheben - kann halt "was längeres" dabei rauskommen).

Gegen eine Anonymverfügung kannst Du keinen Einspruch erheben. Du kannst nur die Strafe nicht einzahlen und auf eine Anzeige warten, gegen die kannst Du dann Einspruch erheben. Da solltest Dir Deiner Sache aber auch wirklich sehr sicher sein und gute Argumente haben, weil wennst verlierst, wirds deutlich teurer...

bearbeitet von HMF

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Junior Vizepräsident

Ja und es würde dann sowieso Aussage gegen Aussage stehen. Da hab ich ganz klar die Arschkarte. Hätte mich eine Zivilstreife auch nicht aufgehalten? Oder sie haben's wirklich draufangelegt und 1 Woche gewartet, damit ich keine Gegenargumente liefern kann. Hab so eine Situation bei meiner ersten Fahrprüfung schon mal erlebt. Da war der Prüfer ein Polizist und ich fuhr bei Gelb, weil mir sonst der Hintermann im Heck gepickt wäre. Laut Polizist habe ich nicht StVO-konform gehandelt. Laut Fahrlehrer schon. Also wer weiß was der/die wirklich gesehen hat/haben. Ich zahl und gut is'.

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Im ASB-Olymp

Ja, beim geringfügigen Nachteil, der ist eher die Ausnahme als die Regel. Du musst aber immer das gelindeste Mittel anwenden dass dir zur Verfügung steht, aber wenn du keine andere Möglichkeit hast darfst du den Fahrraddieb auch niederschießen.

Ja, kannst Du schon machen. Nur solltest Dich dann halt ned wundern, wennst lange gesiebte Luft atmest.

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