Admira Fan V.I.P. Geschrieben 30. August 2014 Minikamera besorgen und während dem Dienst laufen lassen, dann hast den Depp auf Video und dann kann die Polizei vielleicht was machen. aber am besten ein schild umhängen das hier video- und tonbandaufzeichnungen gemacht werden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 30. August 2014 Minikamera besorgen und während dem Dienst laufen lassen, dann hast den Depp auf Video und dann kann die Polizei vielleicht was machen. Ja, gegen Richie_106. Eine Straftat rechtfertigt nicht eine andere Straftat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
#25 Postinho Geschrieben 31. August 2014 Eine Straftat rechtfertigt nicht eine andere Straftat. in manchen fällen eben schon. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wanTan Leistungsträger Geschrieben 31. August 2014 Es gibt keine Verhältnismäßigkeit bei der österreichischen Notwehrregelung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jesmond Dene The Ugly Creepies Geschrieben 31. August 2014 Es gibt keine Verhältnismäßigkeit bei der österreichischen Notwehrregelung. Falsch. Ein Auszug aus § 3 Abs 1 Satz 2 StGB: Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es - offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht - und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers unangemessen ist. Ein Vergleich des Nachteils, der dem Angegriffenen droht, mit dem Nachteil, der dem Angreifer durch die Verteidigungshandlung droht, darf also nicht außer Verhältnis stehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 31. August 2014 Es gibt keine Verhältnismäßigkeit bei der österreichischen Notwehrregelung. Blödsinn. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Postinho Geschrieben 31. August 2014 Falsch. Ein Auszug aus § 3 Abs 1 Satz 2 StGB: Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es - offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht - und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers unangemessen ist. Ein Vergleich des Nachteils, der dem Angegriffenen droht, mit dem Nachteil, der dem Angreifer durch die Verteidigungshandlung droht, darf also nicht außer Verhältnis stehen. Ja, beim geringfügigen Nachteil, der ist eher die Ausnahme als die Regel. Du musst aber immer das gelindeste Mittel anwenden dass dir zur Verfügung steht, aber wenn du keine andere Möglichkeit hast darfst du den Fahrraddieb auch niederschießen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wanTan Leistungsträger Geschrieben 31. August 2014 Das ist die - ebenfalls in § 3 StGB geregelte - Unfugabwehr. Diese fällt eben gerade nicht unter die Notwehrregelung (außerdem heißt das Angemessenheit).Es gibt keine Verhältnismäßigkeit im österreichischen Notwehrrecht. Punkt. Ob mir das hier irgendwer glaubt, ist mir vollkommen egal. Soll er mir dann aber bitte schon mit dem WK oder Rsp beweisen. Tipp für die Pseudojuristen: das "gelindeste Mittel" hat nichts mit einer "Verhältnismäßigkeit" zu tun. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 4. September 2014 Anonymverfügung - Die Lenkerin/Der Lenker [...] hat am 26.08.2014 [...] das gelbe nicht blinkende Licht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, indem Sie das Fahrzeug nicht vor der dort befindlichen Haltelinie angehalten haben, sondern weitergefahren sind, obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre. Dagegen ist man machtlos oder? Im Normalfall fahre ich nie über Gelb, wenn es nicht anders geht. Also einfach die 56 Euro bezahlen und das nächste Mal besser aufpassen? Irgendwie ein Witz, aber auch irgendwie verständlich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 4. September 2014 was kann man als außenstehender tun wenn man von einem fall weiß in welchem die mutter keine alimenten vom vater für den sohn erhält, dagegen aber nichts tut!?? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 4. September 2014 hast du das nicht eh schon mal gefragt? (und wenn ich mich recht erinnere, die antwort: nicht viel) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neuling Postaholic Geschrieben 4. September 2014 was kann man als außenstehender tun wenn man von einem fall weiß in welchem die mutter keine alimenten vom vater für den sohn erhält, dagegen aber nichts tut!?? mit der mutter sprechen? - oder sich einfach nicht einmischen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 4. September 2014 hast du das nicht eh schon mal gefragt? (und wenn ich mich recht erinnere, die antwort: nicht viel) stimmt, war mit selbst nicht mehr sicher!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Source Nagymarton Geschrieben 4. September 2014 Dagegen ist man machtlos oder? Im Normalfall fahre ich nie über Gelb, wenn es nicht anders geht. Also einfach die 56 Euro bezahlen und das nächste Mal besser aufpassen? Irgendwie ein Witz, aber auch irgendwie verständlich. Wie wollen die das beurteilen (obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre.)? Oder hat dich da ein Polizist aufgeschrieben? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 4. September 2014 Wie wollen die das beurteilen (obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre.)? Oder hat dich da ein Polizist aufgeschrieben? Keine Ahnung. Ein Polizeiauto schließe ich aus, denn ich wurde nicht angehalten. (Ich hab zwei ähnliche Fälle erlebt, wo dann das Polizeiauto mit Blaulicht hinterherfuhr.) Kann nur ein Polizist zu Fuß gewesen sein, den ich aber bei nur einem Gehsteig sehen hätte müssen. Es ist mir ein Rätsel. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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