Litzi Wir leben LASK Geschrieben 28. April 2012 zurückschicken nutzt da eher wenig, das geht üblicherweise direkt an postfach 555, also direkt zur ma48 ich glaub, sie adressierts direkt an die parteizentrale. :yipeee: aber so genau hab ich mich damals nicht informiert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xaverl Nick ... Geschrieben 8. Mai 2012 (bearbeitet) Liebe Rechtsexperten im ASB, hätte auch eine kleine Frage bezüglich der Veröffentlichung von Fotos eines verstorbenen Menschen. In der Uni hab ich nämlich 2 völlig kontroverse Dinge gelernt. 1) man kann als Journalist Bilder von gestorbenen Menschen veröffentlichen, da die ihree Rechte mit dem Ableben verlieren und Angehörige keine Rechte haben bzw. 2) genau das Gegenteil nämlich anhand dieses Links: http://www.jusline.a...heber_UrhG.html wie sieht das nun aus? bearbeitet 8. Mai 2012 von Xaverl Nick 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 8. Mai 2012 § 78 UrhG (der eigentlich systematisch im Urheberrechtsgesetz deplaziert ist, da er dem Persönlichkeitsschutz dient und nur beding etwas mit Urheberrechten zu tun hat) steht im Spannungsverhältnis zwischen Schutz der Privatsphäre und journalistischer Berichterstattung. Eine grundlose Veröffentlichung eines Bildes von sich hat keine Person hinzunehmen, wenn es aber ein berechtigtes Interesse daran gibt, steht es jedem Journalisten frei das auch zu machen. Nach dem Tod wird das ganze richtig kompliziert, da mit der Veröffentlichung berechtigte Interessen von nahen Angehörigen verletzt werden müssen. Davon unbetroffen sind die Verwertungsrechte an einem Bild, welche beim Tode des Urhebers - im seltensten Fall die abgebildete Person, wenn's nicht gerade ein Selbstportrait ist - sehr wohl auf die Erben (nicht die nahen Angehörigen) übergehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xaverl Nick ... Geschrieben 8. Mai 2012 (bearbeitet) Ok danke. Mal sehen ob ich das richtig verstanden hab. Keine Rechtsverletzung begehe ich... ...wenn ich als Journalist der Urheber einer Abbildung eines verstorbenen Menschen bin und dabei öffentliches Interesse verfolge (also wenn die verstorbene Person beispielsweise bei einem tragischen Unfall uns Leben gekommen ist) ...wenn ich die Rechte des Urhebers erworben habe, die die Abbildung der verstorbenen Person festgehalten hat. Strafbar mache ich mich wenn... ...die verstorbene Person auch Urheber der Abbildung ist, da das Urheberrecht an die Erben über geht. ...ich die Veröffentlichung journalistisch nicht begründen kann (kein öffentliches Interesse besteht) ...ich verständliche (berechtigte) Interessen der Angehörigen damit verletzte wobei die Definition von berechtigten Interessen vermutlich Auslegungssache ist. Ausgangspunkt der Diskussion war nämlich das Foto eines Verstorbenen mit den Textzusatz "Adoptivsohn von XY aus Keindörfl" bearbeitet 8. Mai 2012 von Xaverl Nick 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuxxl jung, dynamisch, erfolglos Geschrieben 8. Mai 2012 Liebe Rechtsexperten im ASB, hätte auch eine kleine Frage bezüglich der Veröffentlichung von Fotos eines verstorbenen Menschen. In der Uni hab ich nämlich 2 völlig kontroverse Dinge gelernt. 1) man kann als Journalist Bilder von gestorbenen Menschen veröffentlichen, da die ihree Rechte mit dem Ableben verlieren und Angehörige keine Rechte haben bzw. 2) genau das Gegenteil nämlich anhand dieses Links: http://www.jusline.a...heber_UrhG.html wie sieht das nun aus? Irgendwie hab ich das Gefühl du planst schon wieder eine Perversion.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 8. Mai 2012 Irgendwie hab ich das Gefühl du planst schon wieder eine Perversion.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xaverl Nick ... Geschrieben 8. Mai 2012 Irgendwie hab ich das Gefühl du planst schon wieder eine Perversion.... Auch wenns nur ein Spaß sein sollte muss das dann doch nicht sein oder? Schon gar nicht mit den kleinen aber feinen Wörtern "schon wieder"... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SmokinAces Rapid muss immer. Geschrieben 10. Mai 2012 Hey an alle, hab auch eine Frage, wie es um meine Recht steht. Folgendes: Hab mir ein Auto vor 3 Wochen gekauft, Import aus Italien (Skoda Octavia) bei einem Händler (in Graz), Probefahrt war ok, paar kleine Mängel, die Teils behoben wurden, die anderen in Kauf genommen. Im Inserat war Gewährleistung und Garantie (German Assistance Versicherung) Kauf ging alles glatt über die Bühne und ich bin schonwieder nach Wien gefahren Heut war ich beim Mechaniker meines Vertrauens, damit er mal trotzdem einen Blick drauf wirft. In der Zwischenzeit, hatte ich einen kurzen Ausfall der Elektrik. Er meinte er sieht sich mal das Steuergerät an. Diagnose: Steuergerät defekt. Kosten: etwa 1000 Eur Gut, diese Garantieversicherung angerufen, die wollen natürlich einen Diagnosebericht und einen Kostenvoranschlag. Heut zu einem offiziellen VW Händler gefahren, der will natürlich wissen, wer das ganze bezahlt (Diagnose & KV). lt Garantieheft, müsste ich für die Materialkosten 60% zahlen, den Rest bezahlt die Versicherung (40% Material + 100% Arbeitszeit) Das wären in meinem Fall etwa 600 Eur! Der Händler kommt einfach so davon? Nein oder? Wozu gibt´s dann die Gewährleistung? Sobald ich alles schriftlich zusammenhabe, schicke ich das sowieso alles meinem Rechtsschutz. Aber vl kennt sich ja hier schon jemand aus, damit ich schon vorab mich ein wenig besser druchblicke Danke! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Im ASB-Olymp Geschrieben 10. Mai 2012 Hey an alle, hab auch eine Frage, wie es um meine Recht steht. Folgendes: Hab mir ein Auto vor 3 Wochen gekauft, Import aus Italien (Skoda Octavia) bei einem Händler (in Graz), Probefahrt war ok, paar kleine Mängel, die Teils behoben wurden, die anderen in Kauf genommen. Im Inserat war Gewährleistung und Garantie (German Assistance Versicherung) Kauf ging alles glatt über die Bühne und ich bin schonwieder nach Wien gefahren Heut war ich beim Mechaniker meines Vertrauens, damit er mal trotzdem einen Blick drauf wirft. In der Zwischenzeit, hatte ich einen kurzen Ausfall der Elektrik. Er meinte er sieht sich mal das Steuergerät an. Diagnose: Steuergerät defekt. Kosten: etwa 1000 Eur Gut, diese Garantieversicherung angerufen, die wollen natürlich einen Diagnosebericht und einen Kostenvoranschlag. Heut zu einem offiziellen VW Händler gefahren, der will natürlich wissen, wer das ganze bezahlt (Diagnose & KV). lt Garantieheft, müsste ich für die Materialkosten 60% zahlen, den Rest bezahlt die Versicherung (40% Material + 100% Arbeitszeit) Das wären in meinem Fall etwa 600 Eur! Der Händler kommt einfach so davon? Nein oder? Wozu gibt´s dann die Gewährleistung? Sobald ich alles schriftlich zusammenhabe, schicke ich das sowieso alles meinem Rechtsschutz. Aber vl kennt sich ja hier schon jemand aus, damit ich schon vorab mich ein wenig besser druchblicke Danke! Da muss der händler verbessern, da is nix mit selbstbeteiligung, es sei denn du hast die vertraglich ausgeschlossen. Gewährleistung gibts aber nur gegen den händler, nicht gegen die versicherung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SmokinAces Rapid muss immer. Geschrieben 10. Mai 2012 Da muss der händler verbessern, da is nix mit selbstbeteiligung, es sei denn du hast die vertraglich ausgeschlossen. Gewährleistung gibts aber nur gegen den händler, nicht gegen die versicherung. es ist ein normaler händler kaufvertrag, sag ich mal. und nein, ich habe nichts ausgeschlossen. oben beim vertrag steht: Gewährleistungsfrist: 12 Mon. über German Assistance unten bei den Geschäftsbedingungen: "Der Verkäufer hat für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt, wird vermutet, dass er bei der Übergabe vorhanden war. [...] Eine freiwillige Garantiezusage darf die Gewährleistungspflichten des Verkäufers nicht einschränken [...]" Somit, teilt sich der Händler mit der Garantieversicherung, die Kosten?! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
themanwho Silver Torah Geschrieben 8. November 2013 Ich kapere mal diesen Thread für eine Frage: Bin heute beim Joggen auf einem Gehweg von einem Radfahrer angefahren worden (völlig überhöhte Geschwindigkeit in einer unübersichtlichen Kurve, er hätte noch dazu einen eigenen Radfahrstreifen gehabt). Kann ich, nur weil ich mich glücklicherweise nicht verletzt habe, jetzt wirklich nichts gegen dieses Arschloch machen? Ist an einer Kreuzung mit Verkehrskameras passiert. Auf der Polizeiwache haben sie zu mir gesagt, dass sowas halt leider im Straßenverkehr "passiert" und ich nichts anzeigen kann, eben weil ich mich nicht verletzt habe und durch die Auswertung der Bilder wahrscheinlich nichts rauskommen wird, weil ich nicht weiß wer mich angefahren hat und er auch Fahrerflucht begangen hat. Und das fuckt mich ziemlich an. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 8. November 2013 glaub auch nicht dass du da viel machen wirst können. würde wahrscheinlich auch gar nicht gehen weil einen "radfahrer mit roter jacke und schwarzem fahrrad" (oder wie auch immer) anzeigen - da würd nie was rauskommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 8. November 2013 Schaut schlecht aus, wenn nix passiert ist kann man wenig machen ... Vl irgendeine Verwaltungsstrafe für den Radler, ka was es da für Fahrradfahrer gibt aber finden wird man den sowieso nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Geschrieben 24. Januar 2014 Ein Freund von mir arbeitet im technischen Support und hat eine neue Arbeit gefunden. Kann ab März anfangen. Heute gekündigt, Kündigungsfrist 4 Wochen. Chef hat gedroht wenn er nicht sofort geht, dann darf er im Februar den Keller zusammen räumen. Darf man solche Tätigkeiten anschaffen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Geschrieben 24. Januar 2014 Ein Freund von mir arbeitet im technischen Support und hat eine neue Arbeit gefunden. Kann ab März anfangen. Heute gekündigt, Kündigungsfrist 4 Wochen. Chef hat gedroht wenn er nicht sofort geht, dann darf er im Februar den Keller zusammen räumen. Darf man solche Tätigkeiten anschaffen? kommt auf den vertrag drauf an... bei mir steht drinnen, dass ich kurzfristig für nieder tätigkeiten herangezogen werden kann (also alles, vom abwaschen, zimmer putzen...) ist dann halt die frage inwiefern das gesetzlich haltbar ist 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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