Recommended Posts

Wir leben LASK

zurückschicken nutzt da eher wenig, das geht üblicherweise direkt an postfach 555, also direkt zur ma48

ich glaub, sie adressierts direkt an die parteizentrale. :yipeee:

aber so genau hab ich mich damals nicht informiert. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...

Liebe Rechtsexperten im ASB, hätte auch eine kleine Frage bezüglich der Veröffentlichung von Fotos eines verstorbenen Menschen.

In der Uni hab ich nämlich 2 völlig kontroverse Dinge gelernt.

1) man kann als Journalist Bilder von gestorbenen Menschen veröffentlichen, da die ihree Rechte mit dem Ableben verlieren und Angehörige keine Rechte haben

bzw.

2) genau das Gegenteil nämlich anhand dieses Links: http://www.jusline.a...heber_UrhG.html

wie sieht das nun aus?

bearbeitet von Xaverl Nick

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

für leiwand, gegen oasch.

§ 78 UrhG (der eigentlich systematisch im Urheberrechtsgesetz deplaziert ist, da er dem Persönlichkeitsschutz dient und nur beding etwas mit Urheberrechten zu tun hat) steht im Spannungsverhältnis zwischen Schutz der Privatsphäre und journalistischer Berichterstattung. Eine grundlose Veröffentlichung eines Bildes von sich hat keine Person hinzunehmen, wenn es aber ein berechtigtes Interesse daran gibt, steht es jedem Journalisten frei das auch zu machen. Nach dem Tod wird das ganze richtig kompliziert, da mit der Veröffentlichung berechtigte Interessen von nahen Angehörigen verletzt werden müssen. Davon unbetroffen sind die Verwertungsrechte an einem Bild, welche beim Tode des Urhebers - im seltensten Fall die abgebildete Person, wenn's nicht gerade ein Selbstportrait ist - sehr wohl auf die Erben (nicht die nahen Angehörigen) übergehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ok danke. Mal sehen ob ich das richtig verstanden hab. Keine Rechtsverletzung begehe ich...

...wenn ich als Journalist der Urheber einer Abbildung eines verstorbenen Menschen bin und dabei öffentliches Interesse verfolge (also wenn die verstorbene Person beispielsweise bei einem tragischen Unfall uns Leben gekommen ist)

...wenn ich die Rechte des Urhebers erworben habe, die die Abbildung der verstorbenen Person festgehalten hat.

Strafbar mache ich mich wenn...

...die verstorbene Person auch Urheber der Abbildung ist, da das Urheberrecht an die Erben über geht.

...ich die Veröffentlichung journalistisch nicht begründen kann (kein öffentliches Interesse besteht)

...ich verständliche (berechtigte) Interessen der Angehörigen damit verletzte

wobei die Definition von berechtigten Interessen vermutlich Auslegungssache ist.

Ausgangspunkt der Diskussion war nämlich das Foto eines Verstorbenen mit den Textzusatz "Adoptivsohn von XY aus Keindörfl"

bearbeitet von Xaverl Nick

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

jung, dynamisch, erfolglos

Liebe Rechtsexperten im ASB, hätte auch eine kleine Frage bezüglich der Veröffentlichung von Fotos eines verstorbenen Menschen.

In der Uni hab ich nämlich 2 völlig kontroverse Dinge gelernt.

1) man kann als Journalist Bilder von gestorbenen Menschen veröffentlichen, da die ihree Rechte mit dem Ableben verlieren und Angehörige keine Rechte haben

bzw.

2) genau das Gegenteil nämlich anhand dieses Links: http://www.jusline.a...heber_UrhG.html

wie sieht das nun aus?

Irgendwie hab ich das Gefühl du planst schon wieder eine Perversion....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie hab ich das Gefühl du planst schon wieder eine Perversion....

Auch wenns nur ein Spaß sein sollte muss das dann doch nicht sein oder? Schon gar nicht mit den kleinen aber feinen Wörtern "schon wieder"...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Rapid muss immer.

Hey an alle,

hab auch eine Frage, wie es um meine Recht steht.

Folgendes:

Hab mir ein Auto vor 3 Wochen gekauft, Import aus Italien (Skoda Octavia) bei einem Händler (in Graz), Probefahrt war ok, paar kleine Mängel, die Teils behoben wurden, die anderen in Kauf genommen.

Im Inserat war Gewährleistung und Garantie (German Assistance Versicherung)

Kauf ging alles glatt über die Bühne und ich bin schonwieder nach Wien gefahren :)

Heut war ich beim Mechaniker meines Vertrauens, damit er mal trotzdem einen Blick drauf wirft.

In der Zwischenzeit, hatte ich einen kurzen Ausfall der Elektrik. Er meinte er sieht sich mal das Steuergerät an. Diagnose: Steuergerät defekt. Kosten: etwa 1000 Eur

Gut, diese Garantieversicherung angerufen, die wollen natürlich einen Diagnosebericht und einen Kostenvoranschlag. Heut zu einem offiziellen VW Händler gefahren, der will natürlich wissen, wer das ganze bezahlt (Diagnose & KV). lt Garantieheft, müsste ich für die Materialkosten 60% zahlen, den Rest bezahlt die Versicherung (40% Material + 100% Arbeitszeit)

Das wären in meinem Fall etwa 600 Eur! Der Händler kommt einfach so davon? Nein oder? Wozu gibt´s dann die Gewährleistung?

Sobald ich alles schriftlich zusammenhabe, schicke ich das sowieso alles meinem Rechtsschutz.

Aber vl kennt sich ja hier schon jemand aus, damit ich schon vorab mich ein wenig besser druchblicke :)

Danke!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

Hey an alle,

hab auch eine Frage, wie es um meine Recht steht.

Folgendes:

Hab mir ein Auto vor 3 Wochen gekauft, Import aus Italien (Skoda Octavia) bei einem Händler (in Graz), Probefahrt war ok, paar kleine Mängel, die Teils behoben wurden, die anderen in Kauf genommen.

Im Inserat war Gewährleistung und Garantie (German Assistance Versicherung)

Kauf ging alles glatt über die Bühne und ich bin schonwieder nach Wien gefahren :)

Heut war ich beim Mechaniker meines Vertrauens, damit er mal trotzdem einen Blick drauf wirft.

In der Zwischenzeit, hatte ich einen kurzen Ausfall der Elektrik. Er meinte er sieht sich mal das Steuergerät an. Diagnose: Steuergerät defekt. Kosten: etwa 1000 Eur

Gut, diese Garantieversicherung angerufen, die wollen natürlich einen Diagnosebericht und einen Kostenvoranschlag. Heut zu einem offiziellen VW Händler gefahren, der will natürlich wissen, wer das ganze bezahlt (Diagnose & KV). lt Garantieheft, müsste ich für die Materialkosten 60% zahlen, den Rest bezahlt die Versicherung (40% Material + 100% Arbeitszeit)

Das wären in meinem Fall etwa 600 Eur! Der Händler kommt einfach so davon? Nein oder? Wozu gibt´s dann die Gewährleistung?

Sobald ich alles schriftlich zusammenhabe, schicke ich das sowieso alles meinem Rechtsschutz.

Aber vl kennt sich ja hier schon jemand aus, damit ich schon vorab mich ein wenig besser druchblicke :)

Danke!

Da muss der händler verbessern, da is nix mit selbstbeteiligung, es sei denn du hast die vertraglich ausgeschlossen. Gewährleistung gibts aber nur gegen den händler, nicht gegen die versicherung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Rapid muss immer.

Da muss der händler verbessern, da is nix mit selbstbeteiligung, es sei denn du hast die vertraglich ausgeschlossen. Gewährleistung gibts aber nur gegen den händler, nicht gegen die versicherung.

es ist ein normaler händler kaufvertrag, sag ich mal.

und nein, ich habe nichts ausgeschlossen.

oben beim vertrag steht:

Gewährleistungsfrist: 12 Mon. über German Assistance

unten bei den Geschäftsbedingungen:

"Der Verkäufer hat für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt, wird vermutet, dass er bei der Übergabe vorhanden war. [...] Eine freiwillige Garantiezusage darf die Gewährleistungspflichten des Verkäufers nicht einschränken [...]"

Somit, teilt sich der Händler mit der Garantieversicherung, die Kosten?!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 year later...
Silver Torah

Ich kapere mal diesen Thread für eine Frage:

Bin heute beim Joggen auf einem Gehweg von einem Radfahrer angefahren worden (völlig überhöhte Geschwindigkeit in einer unübersichtlichen Kurve, er hätte noch dazu einen eigenen Radfahrstreifen gehabt). Kann ich, nur weil ich mich glücklicherweise nicht verletzt habe, jetzt wirklich nichts gegen dieses Arschloch machen? Ist an einer Kreuzung mit Verkehrskameras passiert. Auf der Polizeiwache haben sie zu mir gesagt, dass sowas halt leider im Straßenverkehr "passiert" und ich nichts anzeigen kann, eben weil ich mich nicht verletzt habe und durch die Auswertung der Bilder wahrscheinlich nichts rauskommen wird, weil ich nicht weiß wer mich angefahren hat und er auch Fahrerflucht begangen hat.

Und das fuckt mich ziemlich an.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

legende

glaub auch nicht dass du da viel machen wirst können. würde wahrscheinlich auch gar nicht gehen weil einen "radfahrer mit roter jacke und schwarzem fahrrad" (oder wie auch immer) anzeigen - da würd nie was rauskommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fröhliches Mäxchen

Schaut schlecht aus, wenn nix passiert ist kann man wenig machen ...

Vl irgendeine Verwaltungsstrafe für den Radler, ka was es da für Fahrradfahrer gibt aber finden wird man den sowieso nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 months later...
#27 Branko Boskovic

Ein Freund von mir arbeitet im technischen Support und hat eine neue Arbeit gefunden. Kann ab März anfangen. Heute gekündigt, Kündigungsfrist 4 Wochen. Chef hat gedroht wenn er nicht sofort geht, dann darf er im Februar den Keller zusammen räumen. Darf man solche Tätigkeiten anschaffen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

hihi haha der pumuckl ist da

Ein Freund von mir arbeitet im technischen Support und hat eine neue Arbeit gefunden. Kann ab März anfangen. Heute gekündigt, Kündigungsfrist 4 Wochen. Chef hat gedroht wenn er nicht sofort geht, dann darf er im Februar den Keller zusammen räumen. Darf man solche Tätigkeiten anschaffen?

kommt auf den vertrag drauf an... bei mir steht drinnen, dass ich kurzfristig für nieder tätigkeiten herangezogen werden kann (also alles, vom abwaschen, zimmer putzen...) ist dann halt die frage inwiefern das gesetzlich haltbar ist

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.