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legende

parteien bekommen die daten für politische werbung aus der wählerevidenz des bmi

find ich aber seltsam, denn von övp und grünen bekomme ich eigentlich nichts.

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Wir leben LASK

so muss hier mal eine frage bzgl. sponsoring post stellen:

ich bekomme mehrmals im jahr post wo ledeglich der empfänger, also ich, drauf steht. in klein steht darüber: Österreichische Post AG/ Sponsoring Post.

Heut mach ichs auf und schicken mir die vögel was von der fpö zu. Daraus schließt sich ja, dass die Post das im Auftrag der FPÖ diese Information verschickt.

Meine Fragen:

Ich habe nie was mit der FPÖ zu tun gehabt, also warum dürfen die mir das zuschicken?

Von wo hat die FPÖ meine Adresse?

Kann man sich von sowas abmelden?

meine cousine schickts konsequent jedes mal zurück, mit porto zahlt empfänger. bzw kriegt sie mittlerweile nix mehr. :D

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nur ich bin Austria Wien

meine cousine schickts konsequent jedes mal zurück, mit porto zahlt empfänger. bzw kriegt sie mittlerweile nix mehr. :D

Hat einer hier im ASB auch schon empfohlen, scheint eine wirksame Methode zu sein. :D

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Wir leben LASK

zurückschicken nutzt da eher wenig, das geht üblicherweise direkt an postfach 555, also direkt zur ma48

ich glaub, sie adressierts direkt an die parteizentrale. :yipeee:

aber so genau hab ich mich damals nicht informiert. ;)

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  • 2 weeks later...

Liebe Rechtsexperten im ASB, hätte auch eine kleine Frage bezüglich der Veröffentlichung von Fotos eines verstorbenen Menschen.

In der Uni hab ich nämlich 2 völlig kontroverse Dinge gelernt.

1) man kann als Journalist Bilder von gestorbenen Menschen veröffentlichen, da die ihree Rechte mit dem Ableben verlieren und Angehörige keine Rechte haben

bzw.

2) genau das Gegenteil nämlich anhand dieses Links: http://www.jusline.a...heber_UrhG.html

wie sieht das nun aus?

bearbeitet von Xaverl Nick

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für leiwand, gegen oasch.

§ 78 UrhG (der eigentlich systematisch im Urheberrechtsgesetz deplaziert ist, da er dem Persönlichkeitsschutz dient und nur beding etwas mit Urheberrechten zu tun hat) steht im Spannungsverhältnis zwischen Schutz der Privatsphäre und journalistischer Berichterstattung. Eine grundlose Veröffentlichung eines Bildes von sich hat keine Person hinzunehmen, wenn es aber ein berechtigtes Interesse daran gibt, steht es jedem Journalisten frei das auch zu machen. Nach dem Tod wird das ganze richtig kompliziert, da mit der Veröffentlichung berechtigte Interessen von nahen Angehörigen verletzt werden müssen. Davon unbetroffen sind die Verwertungsrechte an einem Bild, welche beim Tode des Urhebers - im seltensten Fall die abgebildete Person, wenn's nicht gerade ein Selbstportrait ist - sehr wohl auf die Erben (nicht die nahen Angehörigen) übergehen.

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Ok danke. Mal sehen ob ich das richtig verstanden hab. Keine Rechtsverletzung begehe ich...

...wenn ich als Journalist der Urheber einer Abbildung eines verstorbenen Menschen bin und dabei öffentliches Interesse verfolge (also wenn die verstorbene Person beispielsweise bei einem tragischen Unfall uns Leben gekommen ist)

...wenn ich die Rechte des Urhebers erworben habe, die die Abbildung der verstorbenen Person festgehalten hat.

Strafbar mache ich mich wenn...

...die verstorbene Person auch Urheber der Abbildung ist, da das Urheberrecht an die Erben über geht.

...ich die Veröffentlichung journalistisch nicht begründen kann (kein öffentliches Interesse besteht)

...ich verständliche (berechtigte) Interessen der Angehörigen damit verletzte

wobei die Definition von berechtigten Interessen vermutlich Auslegungssache ist.

Ausgangspunkt der Diskussion war nämlich das Foto eines Verstorbenen mit den Textzusatz "Adoptivsohn von XY aus Keindörfl"

bearbeitet von Xaverl Nick

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jung, dynamisch, erfolglos

Liebe Rechtsexperten im ASB, hätte auch eine kleine Frage bezüglich der Veröffentlichung von Fotos eines verstorbenen Menschen.

In der Uni hab ich nämlich 2 völlig kontroverse Dinge gelernt.

1) man kann als Journalist Bilder von gestorbenen Menschen veröffentlichen, da die ihree Rechte mit dem Ableben verlieren und Angehörige keine Rechte haben

bzw.

2) genau das Gegenteil nämlich anhand dieses Links: http://www.jusline.a...heber_UrhG.html

wie sieht das nun aus?

Irgendwie hab ich das Gefühl du planst schon wieder eine Perversion....

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Irgendwie hab ich das Gefühl du planst schon wieder eine Perversion....

Auch wenns nur ein Spaß sein sollte muss das dann doch nicht sein oder? Schon gar nicht mit den kleinen aber feinen Wörtern "schon wieder"...

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Rapid muss immer.

Hey an alle,

hab auch eine Frage, wie es um meine Recht steht.

Folgendes:

Hab mir ein Auto vor 3 Wochen gekauft, Import aus Italien (Skoda Octavia) bei einem Händler (in Graz), Probefahrt war ok, paar kleine Mängel, die Teils behoben wurden, die anderen in Kauf genommen.

Im Inserat war Gewährleistung und Garantie (German Assistance Versicherung)

Kauf ging alles glatt über die Bühne und ich bin schonwieder nach Wien gefahren :)

Heut war ich beim Mechaniker meines Vertrauens, damit er mal trotzdem einen Blick drauf wirft.

In der Zwischenzeit, hatte ich einen kurzen Ausfall der Elektrik. Er meinte er sieht sich mal das Steuergerät an. Diagnose: Steuergerät defekt. Kosten: etwa 1000 Eur

Gut, diese Garantieversicherung angerufen, die wollen natürlich einen Diagnosebericht und einen Kostenvoranschlag. Heut zu einem offiziellen VW Händler gefahren, der will natürlich wissen, wer das ganze bezahlt (Diagnose & KV). lt Garantieheft, müsste ich für die Materialkosten 60% zahlen, den Rest bezahlt die Versicherung (40% Material + 100% Arbeitszeit)

Das wären in meinem Fall etwa 600 Eur! Der Händler kommt einfach so davon? Nein oder? Wozu gibt´s dann die Gewährleistung?

Sobald ich alles schriftlich zusammenhabe, schicke ich das sowieso alles meinem Rechtsschutz.

Aber vl kennt sich ja hier schon jemand aus, damit ich schon vorab mich ein wenig besser druchblicke :)

Danke!

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Hey an alle,

hab auch eine Frage, wie es um meine Recht steht.

Folgendes:

Hab mir ein Auto vor 3 Wochen gekauft, Import aus Italien (Skoda Octavia) bei einem Händler (in Graz), Probefahrt war ok, paar kleine Mängel, die Teils behoben wurden, die anderen in Kauf genommen.

Im Inserat war Gewährleistung und Garantie (German Assistance Versicherung)

Kauf ging alles glatt über die Bühne und ich bin schonwieder nach Wien gefahren :)

Heut war ich beim Mechaniker meines Vertrauens, damit er mal trotzdem einen Blick drauf wirft.

In der Zwischenzeit, hatte ich einen kurzen Ausfall der Elektrik. Er meinte er sieht sich mal das Steuergerät an. Diagnose: Steuergerät defekt. Kosten: etwa 1000 Eur

Gut, diese Garantieversicherung angerufen, die wollen natürlich einen Diagnosebericht und einen Kostenvoranschlag. Heut zu einem offiziellen VW Händler gefahren, der will natürlich wissen, wer das ganze bezahlt (Diagnose & KV). lt Garantieheft, müsste ich für die Materialkosten 60% zahlen, den Rest bezahlt die Versicherung (40% Material + 100% Arbeitszeit)

Das wären in meinem Fall etwa 600 Eur! Der Händler kommt einfach so davon? Nein oder? Wozu gibt´s dann die Gewährleistung?

Sobald ich alles schriftlich zusammenhabe, schicke ich das sowieso alles meinem Rechtsschutz.

Aber vl kennt sich ja hier schon jemand aus, damit ich schon vorab mich ein wenig besser druchblicke :)

Danke!

Da muss der händler verbessern, da is nix mit selbstbeteiligung, es sei denn du hast die vertraglich ausgeschlossen. Gewährleistung gibts aber nur gegen den händler, nicht gegen die versicherung.

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