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Workaholic
Devil Jin schrieb vor 7 Stunden:

Das Haus schräg gegenüber wird saniert und im Zuge dessen wurde ein Kran aufgestellt. Derzeit wird dieser selten verwendet und ragt nicht nur auf die Straße, sondern auch auf zwei Grundstücke. Laut § 126 BO für Wien ist das rechtens und ggf. entstandener Schaden erstattet wird, sofern ich das richtig verstanden habe. Mir ist es prinzipiell wurscht, aber wir und andere Personen gehen bzw. fahren da täglich drunter. Ich hab leider schon erlebt, wie zwei Bauzäune fast erheblichen Personenschaden verursacht hätten, weil's nicht richtig aufgestellt wurden. Aber ich nehme an, wenn nichts passiert, dann ist es eh sinnlos das zu verfolgen?

Was genau willst du verfolgen? Es ist ja noch nix passiert.

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Bunter Hund im ASB

Naja, in Österreich herrscht auf manchen Baustellen schon eine gewisse Wurschtigkeit. Bei uns hat eine Baufirma ein Auto beschädigt als sie die Parkverbote aufstellte. Blöd nur, dass es sich um einen Tesla handelte und dieser den Vorfall aufzeichnete. Funfact: Die Schilder waren nicht genehmigt. Und ein Monat später ist das Vordach (Glas) auf die Straße gedonnert, welches jene Baufirma saniert hat. Zum Glück war zu diesem Zeitpunkt kein Passant unterwegs, das wäre tödlich ausgegangen.

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I'll be back!
Karlsplatzboy schrieb vor 3 Stunden:

Naja, in Österreich herrscht auf manchen Baustellen schon eine gewisse Wurschtigkeit. Bei uns hat eine Baufirma ein Auto beschädigt als sie die Parkverbote aufstellte. Blöd nur, dass es sich um einen Tesla handelte und dieser den Vorfall aufzeichnete. Funfact: Die Schilder waren nicht genehmigt. Und ein Monat später ist das Vordach (Glas) auf die Straße gedonnert, welches jene Baufirma saniert hat. Zum Glück war zu diesem Zeitpunkt kein Passant unterwegs, das wäre tödlich ausgegangen.

Sind die dann juristisch belangt worden? Ich mein es ist ja 1 Schaden entstanden. Oder hat sich da wenigstens 1 Versicherung bei der Firma gemeldet und den Schaden bei denen regressiert?

bearbeitet von Iniesta

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Iniesta schrieb am 13.3.2025 um 18:47 :

geld dass man im (fremd)bankomaten stecken lässt kann übrigens über 1 monat brauchen bis es wieder am konto landet ... sofern es nicht jemand anderer in der zwischenzeit entnommen hat. :glubsch:

Letzteres ist mir vor mehreren Jahren mal passiert, waren leider 180,- Euro.

Bankomat angeblich videoüberwacht (leider nicht innerhalb der Filiale, sondern an der Außenwand). Polizei und Bank haben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zugeschoben. Übrig geblieben bin ich - Lehrgeld! :(

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I'll be back!
firewhoman schrieb vor 10 Stunden:

Letzteres ist mir vor mehreren Jahren mal passiert, waren leider 180,- Euro.

Bankomat angeblich videoüberwacht (leider nicht innerhalb der Filiale, sondern an der Außenwand). Polizei und Bank haben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zugeschoben. Übrig geblieben bin ich - Lehrgeld! :(

ich geh grundsätzlich indoor geld abheben wenn ich die wahl hab. 

die automaten an außenwänden tendieren dazu auch öfters defekt zu werden und bei starker sonneneinstrahlung siehst auch 0. vom größeren sicherheitsaspekt brauch ma gar net erst reden.

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bw_sektionsbg schrieb am 21.3.2025 um 10:47 :

Thema "einstweilige Verfügung" wenn sich Elternteil weigert eine Unterhaltsvereinbarung zu unterzeichnen. Wie lange dauert es wenn das Jugendamt diese einbringt bis sie tatsächlich vollzogen wird?

Das Amt kann nix. Das geht zu Gericht. 
Hast dermaßen Stress mit ihr?

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Rapid. Immer. Überall.
bw_sektionsbg schrieb am 21.3.2025 um 10:47 :

Thema "einstweilige Verfügung" wenn sich Elternteil weigert eine Unterhaltsvereinbarung zu unterzeichnen. Wie lange dauert es wenn das Jugendamt diese einbringt bis sie tatsächlich vollzogen wird?

Wenn das Jugendamt diese bei Gericht einbringt, werden EVs normalerweise sehr rasch behandelt. 2-3 Tage maximal für so eine Sache, kommt aber am Richter an. 

die Frage ist, welche Verhaltensweise soll mit EV untersagt werden? Eine EV auf Leistung einer Zahlung wäre zumindest im sonstigen Zivilrecht sehr untypisch. 

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Tribünenzierde

Hallo an alle Rechtexperten,

 

vielleicht kann mir ja wer eine Auskunft ohne Gewähr geben.

habe gegen eine Person aufgrund von Schulden einen Exekutionsantrag bei Gericht eingereicht. Kann mir wer aus Erfahrung sagen wie lange das dauert bis dieser bearbeitet wird?

 

vielen Dank für die Auskunft!

 

 

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Workaholic
Redone1902 schrieb vor 7 Stunden:

Hallo an alle Rechtexperten,

 

vielleicht kann mir ja wer eine Auskunft ohne Gewähr geben.

habe gegen eine Person aufgrund von Schulden einen Exekutionsantrag bei Gericht eingereicht. Kann mir wer aus Erfahrung sagen wie lange das dauert bis dieser bearbeitet wird?

 

vielen Dank für die Auskunft!

 

 

3-4 Wochen soviel ich mitbekommen habe.

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  • 4 weeks later...
Weltklassekicker

Hat hier wer grundsätzlich ein paar Tipps zu meiner Situation, bevor ich meinen Chef damit nerve:

Ich fange ab morgen einen geringfügigen Job in NÖ bei einem Anwalt an. Momentan bekomme ich Unterhalt von meinem Vater und meiner Mutter. Mein Vater wird den Unterhalt reduzieren, wenn er erfährt, dass ich arbeite. 1. Um wie viel darf er ihn reduzieren? (Unterhalt von ihm 750 €, Gehalt € 330) 2. Ist es grundsätzlich empfehlenswert, ihm das mitzuteilen oder sollte ich, wie mein Bruder es gemacht hat, einfach schweigen und eventuell zurückzahlen? 

Und dann noch bezüglich Pendeln: Gibt es wirklich überhaupt keine Möglichkeit als geringfügig Beschäftigter irgendeine Abgeltung für die Zusatzkosten zu bekommen? Pendlerpauschale/-zuschlag fällt ja weg und ich hab ja trotzdem nicht unerhebliche Mehrkosten. D. h. ich steige am Ende finanziell fast schlechter aus. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Shock the monkey schrieb vor 48 Minuten:

Hat hier wer grundsätzlich ein paar Tipps zu meiner Situation, bevor ich meinen Chef damit nerve:

Ich fange ab morgen einen geringfügigen Job in NÖ bei einem Anwalt an. Momentan bekomme ich Unterhalt von meinem Vater und meiner Mutter. Mein Vater wird den Unterhalt reduzieren, wenn er erfährt, dass ich arbeite. 1. Um wie viel darf er ihn reduzieren? (Unterhalt von ihm 750 €, Gehalt € 330) 2. Ist es grundsätzlich empfehlenswert, ihm das mitzuteilen oder sollte ich, wie mein Bruder es gemacht hat, einfach schweigen und eventuell zurückzahlen? 

Und dann noch bezüglich Pendeln: Gibt es wirklich überhaupt keine Möglichkeit als geringfügig Beschäftigter irgendeine Abgeltung für die Zusatzkosten zu bekommen? Pendlerpauschale/-zuschlag fällt ja weg und ich hab ja trotzdem nicht unerhebliche Mehrkosten. D. h. ich steige am Ende finanziell fast schlechter aus. 

Ganz ehrlich - ich würd all das "meinen" Anwalt fragen.

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