Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 16. Oktober 2024 matthias1745 schrieb vor 12 Stunden: Naja 2 Stunden pro Geschäft ist ja nicht wirklich feindlich gegenüber dem Konsumenten?! Es sind ja nicht 2 Stunden pro Geschäft sondern 2 Stunden für (auf der betreffenden Seite zumindest) ca. 10 Geschäfte, inklusive Restaurant. @DonFetzo: Der Bearbeiter der AK hat mich angerufen und der Outcome war: Ich bin bei Weitem nicht der einzige. Sie kennen das Thema nur allzugut. Ein Innsbrucker Anwalt hat bereits diesbezügliche Fälle vor Gericht gebracht aber es gibt noch kein Urteil. Man könnte bei der Höhe ansetzen (Strafe erscheint zu hoch), jedoch fallen lassen, wird schwierig werden. Man könnte versuchen herauszufinden, wer der Besitzer der Parkfläche ist (war nicht von Erfolg gekrönt) und den dann direkt anschreiben. Zwei Optionen: Entweder einfach zahlen oder es darauf ankommen lassen aber nur wenn Rechtschutz verfügbar (anderenfalls Risiko zu hoch). Theoretisch könnten sie mir auch eine Besitzstörungsklage aufbrummen und dann wird es richtig teuer. Nach Überlegung habe ich jetzt doch bezahlt, weil ich einfach nicht weiter meine Lebenszeit verschwenden möchte. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 16. Oktober 2024 (bearbeitet) Mr_Rotten schrieb vor 2 Stunden: Es sind ja nicht 2 Stunden pro Geschäft sondern 2 Stunden für (auf der betreffenden Seite zumindest) ca. 10 Geschäfte, inklusive Restaurant. @DonFetzo: Der Bearbeiter der AK hat mich angerufen und der Outcome war: Ich bin bei Weitem nicht der einzige. Sie kennen das Thema nur allzugut. Ein Innsbrucker Anwalt hat bereits diesbezügliche Fälle vor Gericht gebracht aber es gibt noch kein Urteil. Man könnte bei der Höhe ansetzen (Strafe erscheint zu hoch), jedoch fallen lassen, wird schwierig werden. Man könnte versuchen herauszufinden, wer der Besitzer der Parkfläche ist (war nicht von Erfolg gekrönt) und den dann direkt anschreiben. Zwei Optionen: Entweder einfach zahlen oder es darauf ankommen lassen aber nur wenn Rechtschutz verfügbar (anderenfalls Risiko zu hoch). Theoretisch könnten sie mir auch eine Besitzstörungsklage aufbrummen und dann wird es richtig teuer. Nach Überlegung habe ich jetzt doch bezahlt, weil ich einfach nicht weiter meine Lebenszeit verschwenden möchte. Schick eurer TT-Zeitung einen vernünftigen Leserbrief zu dem Thema, dann greifen sie das vielleicht auf und berichten darüber. Musst halt schreiben, dass kleine fein Familie, zwar nicht besessen, aber klimabewusst und daher nicht mit dem Auto von Geschäft zu Geschäft gefahren, sondern fußläufig, Methode, um Stammkunden zu vertreiben, kann nicht Intention sein, dass man die eigenen Gäste/Kunden abstraft, auch der Ansicht, dass Dauerparker verhindert gehören, du wirst in Zukunft nicht mehr dort einkaufen gehen, da angst vor einer weiteren Strafe so irgendein Bla Bla halt. bearbeitet 16. Oktober 2024 von DonFetzo 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 16. Oktober 2024 (bearbeitet) wienerfußballfan schrieb vor 11 Stunden: Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, es scheint aber geholfen zu haben, seit einem Jahr ist Ruhe. Meine Mutter hatte zu ihren Lebzeiten die schreiben immer ignoriert und bekam diese alle 2-3 Wochen... das heißt deine mutter als nachkommin wurde ständig mit den unbezahlten forderungen der verstorbenen verwandtschaft genervt? die haben wohl auch gelebt als wäre das geld abgeschafft gewesen, oder? bearbeitet 16. Oktober 2024 von Iniesta 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben 16. Oktober 2024 Iniesta schrieb Gerade eben: das heißt deine mutter als nachkommin wurde ständig mit den unbezahlten forderungen der verstorbenen verwandtschaft genervt? die haben wohl auch gelebt als wäre das geld abgeschafft gewesen, oder? nein, nein Meine Mutter nahm einen Kredit auf in den 80igern mit meinen Vater, der verstarb dann 1993 und meine Mutter als Witwe mit 4 Kindern hat aus ihrer Sicht den Kredit dann abbezahlt, die Bank sah dies anders (genaue Umstände hab ich als 3 jähriger nicht mitbekommen) Jedenfalls gab das Gericht meiner Mutter recht, die BA hat die Forderung dann als eigentlich uneinbringlich an ein Inkassounternehmen verkauft. Diese hatten nie einen Titel bzw. konnten nie exekutieren (Sonst hätten Sie das in der Zeit getan), haben jedoch fröhlich 2-3 mal im Monat solche Schreiben verfasst, die im Endeffekt bedrohliches Papier sind aber nicht mehr. Nochmals das sind schreiben in denen sich auf gegenstandslose Forderungen berufen wird in der Hoffnung, dass man auch nur paar cent bezahlt. Als meine Mutter dann 2022 starb haben wir das Erbe angetreten und die Inkassotypen haben es dann bei uns versucht, dann kam meine bitte um Titel und seitdem gar nix mehr von denen. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidwien21 Workaholic Geschrieben 16. Oktober 2024 Mr_Rotten schrieb vor 11 Stunden: Man könnte versuchen herauszufinden, wer der Besitzer der Parkfläche ist (war nicht von Erfolg gekrönt) und den dann direkt anschreiben. Der Betreiber von diesem EKZ? Generell würde mich interessieren wie diese Überwachung abläuft: 1. Der Parkplatzbetreiber geht zu einem Unternehmen und bietet diesem an den Parkplatz zu "überwachen". oder 2. Ein Unternehmen geht zum Parkplatzbetreiber und bietet die Überwachung des Parkplatzes an. In beiden Fällen ist mMn der Parkplatzbetreiber nicht wirklich Kundenorientiert. Das einzige Argument wäre die nahe gelegene Autobahn, sodass dort ein Gratis Pendlerparkplatz entstehen würde. Dann wäre aber auch eine Bestrafung derjenigen am fairsten, die keine Rechnung eines Einkaufs vorweisen können. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben 16. Oktober 2024 rapidwien21 schrieb vor 12 Minuten: Der Betreiber von diesem EKZ? Generell würde mich interessieren wie diese Überwachung abläuft: 1. Der Parkplatzbetreiber geht zu einem Unternehmen und bietet diesem an den Parkplatz zu "überwachen". oder 2. Ein Unternehmen geht zum Parkplatzbetreiber und bietet die Überwachung des Parkplatzes an. In beiden Fällen ist mMn der Parkplatzbetreiber nicht wirklich Kundenorientiert. Das einzige Argument wäre die nahe gelegene Autobahn, sodass dort ein Gratis Pendlerparkplatz entstehen würde. Dann wäre aber auch eine Bestrafung derjenigen am fairsten, die keine Rechnung eines Einkaufs vorweisen können. Teilweise - so hört man - bezahlen Unternehmen die Eigentümer der Grundstücke dafür, dass Sie die Parkraumüberwachung übernehmen dürfen und machen Ihr Geschäft mit den Strafen. Diese komischen "zupf di" Typen machen das ja noch wilder ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 16. Oktober 2024 rapidwien21 schrieb vor einer Stunde: Der Betreiber von diesem EKZ? Generell würde mich interessieren wie diese Überwachung abläuft: 1. Der Parkplatzbetreiber geht zu einem Unternehmen und bietet diesem an den Parkplatz zu "überwachen". oder 2. Ein Unternehmen geht zum Parkplatzbetreiber und bietet die Überwachung des Parkplatzes an. In beiden Fällen ist mMn der Parkplatzbetreiber nicht wirklich Kundenorientiert. Das einzige Argument wäre die nahe gelegene Autobahn, sodass dort ein Gratis Pendlerparkplatz entstehen würde. Dann wäre aber auch eine Bestrafung derjenigen am fairsten, die keine Rechnung eines Einkaufs vorweisen können. Wie @aurinkoschon sagt es ist kein EKZ im herkömmlichen Sinne, sondern eine Ansammlung von Geschäften in einem Gewerbegebiet. Der Parkplatz gehört jemanden (keine Ahnung wem) und dieser hat diese Firma "Loyal Parking " beauftragt die Parkdauer zu kontrollieren und Strafen zu versenden. Laut C& A und Aus & raus (zwei der betreffenden Geschäfte), haben sie keinen Einfluss darauf da sie nicht Eigentümer der Parkflächen sind. Laut Aus & raus sind sie laut eigenen Aussage sogar selbst "Opfer". 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben 17. Oktober 2024 (bearbeitet) Ich habe da mal mit einem deutschen Anwalt darüber gesprochen, nachdem ich in die Parkplatzfalle in Oberlaa geraten bin. Der meinte, dass er in Deutschland sofort übernehmen und zu 100% gewinnen würde. In Österreich aber unterstützen die Gesetze die Betreiber dieser Fallen. Z.b. muss dort eine offensichtliche Zufahrtsbehinderung (Schranken, Schwellen,...) vorhanden sein. Worte wie "frei" oder "gratis" dürfen nicht größer geschrieben sein als der Erklärtext der Bedingungen die man erfüllen muss um frei oder gratis parken zu können, etc.. In Österreich ist das alles nicht der Fall - er hat mir geraten zu bezahlen, trotz Rechtsschutz, da es sonst wohl zu einer Besitzstörungsklage führen und die Sache dann noch teurer und sehr kompliziert werden würde. Die Betreiber der Einkaufstempel sind natürlich nicht unschuldig an solchen Auswüchsen. Natürlich könnten die intervenieren, im Sinne ihrer Kunden, soweit es sich um keine öffentlichen Parkflächen handelt. Es ist für sie einfach bequemer sich abzuputzen und bei dem Thema den Parkraumüberwachern freie Hand zu lassen. bearbeitet 17. Oktober 2024 von halbe südfront 5 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 18. Oktober 2024 wienerfußballfan schrieb am 16.10.2024 um 19:01 : nein, nein Meine Mutter nahm einen Kredit auf in den 80igern mit meinen Vater, der verstarb dann 1993 und meine Mutter als Witwe mit 4 Kindern hat aus ihrer Sicht den Kredit dann abbezahlt, die Bank sah dies anders (genaue Umstände hab ich als 3 jähriger nicht mitbekommen) Jedenfalls gab das Gericht meiner Mutter recht, die BA hat die Forderung dann als eigentlich uneinbringlich an ein Inkassounternehmen verkauft. Diese hatten nie einen Titel bzw. konnten nie exekutieren (Sonst hätten Sie das in der Zeit getan), haben jedoch fröhlich 2-3 mal im Monat solche Schreiben verfasst, die im Endeffekt bedrohliches Papier sind aber nicht mehr. Nochmals das sind schreiben in denen sich auf gegenstandslose Forderungen berufen wird in der Hoffnung, dass man auch nur paar cent bezahlt. Als meine Mutter dann 2022 starb haben wir das Erbe angetreten und die Inkassotypen haben es dann bei uns versucht, dann kam meine bitte um Titel und seitdem gar nix mehr von denen. ich hätte das neben der bitte um den titel noch ergänzt mit der bitte, doch öfters was zu schicken um die wand mit den lustigen schreiben tapezieren zu können. halbe südfront schrieb vor 16 Stunden: Ich habe da mal mit einem deutschen Anwalt darüber gesprochen, nachdem ich in die Parkplatzfalle in Oberlaa geraten bin. Der meinte, dass er in Deutschland sofort übernehmen und zu 100% gewinnen würde. In Österreich aber unterstützen die Gesetze die Betreiber dieser Fallen. Z.b. muss dort eine offensichtliche Zufahrtsbehinderung (Schranken, Schwellen,...) vorhanden sein. Worte wie "frei" oder "gratis" dürfen nicht größer geschrieben sein als der Erklärtext der Bedingungen die man erfüllen muss um frei oder gratis parken zu können, etc.. In Österreich ist das alles nicht der Fall - er hat mir geraten zu bezahlen, trotz Rechtsschutz, da es sonst wohl zu einer Besitzstörungsklage führen und die Sache dann noch teurer und sehr kompliziert werden würde. Die Betreiber der Einkaufstempel sind natürlich nicht unschuldig an solchen Auswüchsen. Natürlich könnten die intervenieren, im Sinne ihrer Kunden, soweit es sich um keine öffentlichen Parkflächen handelt. Es ist für sie einfach bequemer sich abzuputzen und bei dem Thema den Parkraumüberwachern freie Hand zu lassen. war's wbs legal, bzw. der solmecke? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 29. Oktober 2024 Wer ist für Verstöße gegen das Verkehrsordnungsgesetz für Gemeindestraßen zuständig? Die Gemeinde hat uns an die BH geschickt und die schicken uns zur Gemeinde. Unterliegen Gemeindestraßen anderer Gesetze als "andere".(hab viel gegoogelt und konnte dazu nichts finden). Und wenn der Bürgermeister nicht bereit dazu ist den Verstoß rückgängig zu machen etc -was macht man dann? Bei uns in der Straße wurde vor 2 Jahren ein 2 Spuriger Linienbusverkehr Eingeführt. Obwohl die Straße eigentlich viel zu schmal ist -und sämtliche Anreiner seit ewig vor ihrem Haus parken -war ein halbwegs Flüssiger Verkehrsfluss (so viel betrieb ist auch nicht) eigentlich relativ Problemlos möglich. Nun hat man eben das Parken und Halten verboten weil die Verkehrssicherheit das fordern würde. Abgesehen davon das es nun massive Parkplatzprobleme gibt (und niemand darf Einfahrten in der Straße bauen fürs Parken am eigenen Grundstück weil KA ) und das Halteverbot jeder ignoriert (Zustelldienste etc) ist es nun so das da wo die Parkenden Autos vor den Häusern eine Art Schutzkoridor für Fußgänger bildete eben alle Fahrzeuge fröhlich vorbeirasen.Halt direkt an den Türen der Häuser vorbei -aka wenn jemand in der Straße vor die Tür geht und gerade an den beiden Straßenecken wo Fahrzeuge ohne Sicht fröhlich viel zu schnell um die Kurve brettern -herrscht nun eine absolute Gefahr für alle Bewohner der Straße einfach über den Haufen gefahren zu werden.(war schon bei mir 2-3 mal sehr sehr knapp). Die Parkplatzsituation will die Gemeinde zwar (vil) lösen was dann ok ist -aber es geht trotzdem darum das sich laut Straßenverordnung hier keine 2 Spuren mit sich 30 Minütlich begegneten Busverkehr ausgeht.Die Situation ist jetzt genau so flüssig/unflüssig wie bisher weil es sich trotzt fehlender Autos nicht ausgeht das Bus und PKW oder Bus und Bus aneinander vorbeifahren-und jetzt sind Fußgänger die bislang hinter den Parkenden Autos entlang "geschlichen sind" auch noch massiv gefährdet. Die politischen Parteien üben sich vor der Wahl im Jänner natürlich alle im taktieren. Es haben sich jetzt die betroffenen 4 Nachbarn mal zusammengesprochen und man will was tun.(eine -besonders ungute-haben wir nicht ins Bot geholt weil die keiner mag). Ich dachte bevor wir uns eine Anwaltberartungsstunde nehmen (Rechtschutzvs ist bei allen Beteiligten eh vorhanden) frag ich mal im Mighty ASB ob sie vil wissen wo ich mich hinwenden könnte etc Danke und ligrü PS:Wir alle haben kein Problem mit dem Busverkehr an sich.(die sind zwar immer komplett leer aber gut).Aber eine Einbahn wäre wohl die beste Entscheidung-nebenbei könnten dann auch wieder alle -auch rechtlich-parken und halten.Aber selbst wenn dann die Parkverbotszone etc bleibt -wär eine Einbahn einfach die richtige Entscheidung -die Straße ist btw an mehreren stellen nur 5 Meter 10 Breit -bei 2 Spuren ... bei sich begegneten Busverkehr hätt ich die Regelung mit minderstens 6 meter 20 gefunden und bei 2 Spuren ohne Buse (und 30 kmh bei allen fällen aber die sind theoretisch eh (ned mal die Buse halten sich daran lel) 5 Meter 30. Danke schon mal falls jemand was beitragen will 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 29. Oktober 2024 Grauer Prophet schrieb vor 10 Minuten: Wer ist für Verstöße gegen das Verkehrsordnungsgesetz für Gemeindestraßen zuständig? Die Gemeinde Grundsätzlich würde es mich jedoch nicht wundern wenn man das an die BH auslagern kann und daher dann doch die plötzlich zuständig ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 29. Oktober 2024 ooeveilchen schrieb vor 10 Minuten: Die Gemeinde Grundsätzlich würde es mich jedoch nicht wundern wenn man das an die BH auslagern kann und daher dann doch die plötzlich zuständig ist. Wie gesagt BH hat mir heute gesagt wie ich dort war -das geht uns nix an. Die Gemeinde hat mich dort aber hingeschickt und liegt wohl falsch. Der Bürgermeister selbst hat iwas von Hauptverkehrsstraße (LEL) schwadroniert und gesagt es wär alles rechtens.Als wir gesagt haben das es eben nicht rechtens ist ist er sehr nervös geworden und hat Abgelenkt und dann schnell das Gespräch beendet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 29. Oktober 2024 Die StVO ist da eindeutig: Die Restfahrbahnbreite muss bei 2,60 m (einspurig) oder 5,20 (zweispurig) liegen. Allerdings kann man die Regelung für zweispurige Fahrbahnen mittels Bodenmarkierungen und Ausweichmöglichkeiten bei den Parkplätzen umgehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 29. Oktober 2024 Devil Jin schrieb vor 6 Minuten: Die StVO ist da eindeutig: Die Restfahrbahnbreite muss bei 2,60 m (einspurig) oder 5,20 (zweispurig) liegen. Allerdings kann man die Regelung für zweispurige Fahrbahnen mittels Bodenmarkierungen und Ausweichmöglichkeiten bei den Parkplätzen umgehen. Ausweichmöglichkeiten gibt es keine.Unsere Parkplätze sind da auch keine.Die zählen voll zu der Fahrbahn.Restfahrbeite zusätzlich zum Fahrzeug nehm ich an? Dann sama bei 6m 20 Gesamtbreite (1m wird a Bus und PKW schon breit sein nehm ich an) wie gesagt.Sonst geht es sich möglicherweise Knapp aus wenn Restfahrbahnbreite bedeutet Fahrbahnbreite. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 19. November 2024 (bearbeitet) Es wurde btw bei dieser Straßengeschichte ein Antrag auf eine Einbahn gestellt von 2 Parteien des Gemeinderates. Auch der "Volksanwalt" ist mittlerweile involviert. Sollte das nicht klappen kriegen wir angeblich Teile eines Leeren Grundstückes in der Straße um dort "Garagen" zu bauen.Was auch ok wär für uns.(Jänner ist ja Wahl bis dahin müss ma warten) bearbeitet 19. November 2024 von Grauer Prophet 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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