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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
ooeveilchen schrieb vor 3 Minuten:

Naja der Betreiber des Einkaufszentrums wird ja dennoch ein Interesse haben dass die Kunden dort so lange wie möglich und so viel wie möglich einkaufen. 
Wenn dann nach 2 1/2h die Kunden quasi vertrieben werden kann das ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein. 

Von der Logik her, hast du recht. Aber wenn die mehr bürokratisch denken, dann kann es sein, dass das EKZ sagt, "uns geht das nichts an, wir haben das ausgelagert und können da in Einzelfällen nicht mehr eingreifen", und die Eintreiberfirma sagt, "uns geht das nichts an, wir haben unsere Vorgaben und machen nur unseren Job".

Man müsste es wohl medial anprangern, damit sie ihre generelle Vorgangsweise ändern. Möglichkeiten gibt es ja - im City Point in Steyr kriegst du z.B. gratis Ausfahrchips für die TG nur an den Kassen, wenn du was eingekauft hast. Oder du zahlst am Automaten für die Zeit, die du gestanden bist.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Mr_Rotten schrieb vor 1 Stunde:

Bei den Rezesionen von "Royal Parking" konnte ich zwei positive finden, bei welchen die Strafe erlassen wurde. Einmal weil die Kundin ins Krankenhaus musste (und eine Bestätigung schicken konnte) und einmal weil ein Kunde eine Panne hatte und es gedauert hat, bis der ÖAMTC gekommen ist (Bestätigung vom ÖAMTC).

 

Ok, also zeigt man sich dort gern einmal kulant. Dann wird es bei dir wohl auch gehen.

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firewhoman schrieb vor 2 Minuten:

Ok, also zeigt man sich dort gern einmal kulant. Dann wird es bei dir wohl auch gehen.

Glaube ich nicht, weil das sind die einzigen beiden Ausnahmen, welche ich gefunden habe. Das Argument, dass man einfach länger zum Einkaufen gebraucht hat, hat laut einigen anderen Rezesionen nichts gebracht.

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:davinci:
Mr_Rotten schrieb vor 5 Stunden:

Ich habe vorgestern einen Brief von der Firma "Royal Parking" aus Wien erhalten.

Es geht darum, dass meine Freundin, meine Tochter und ich in einem Gewerbegebiet mit mehreren Geschäften
(C & A, DM, Aus und Raus, JYSK, Billa, KIK, OBI, Intersport etc. ) einkaufen waren und wir die maximale Parkdauer von 2 Stunden um 20 Minuten überschritten haben. Wir haben tatsächlich so lange gebraucht, da wir in mehreren Geschäften waren und eben mit unserer Tochter unterwegs waren. Welche genaue Parkfläche zu welchem Geschäft gehört, kann ich nicht sagen. Der Intersport ist nämlich z.B. etwa 100 m weiter östlich. Das Schild mit der maximalen Parkdauert habe ich übrigens auch nicht gesehen (aber gut das habe ich höchstwahrscheinlich übersehen).

Royal Parking fordert nun EUR 50 Strafe plus EUR 25 Bearbeitungsentgelt.

Ich habe denen jetzt ein E-Mail geschickt mit Abbuchungsbestätigungen der Geschäfte und warte auf Rückmeldung. Befürchte aber, dass sie das nicht interessieren wird.

@DonFetzo und Co

Zahlen? Ja oder nein?

Hier auch ein Artikel dazu:

Vomp: Saftige Parkstrafen als Aufreger - Schwaz (meinbezirk.at)

dasselbe hat meine schwester erhalten als wir in reutte einkaufen und essen waren. ich habe es dann bezahlt und werde diese geschäfte dort absofort einfach vermeiden. 

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Oldergod schrieb vor 46 Minuten:

dasselbe hat meine schwester erhalten als wir in reutte einkaufen und essen waren. ich habe es dann bezahlt und werde diese geschäfte dort absofort einfach vermeiden. 

Waren es teilweise die gleichen Geschäfte oder andere?

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V.I.P.

@Mr_Rotten: Es gab vor nicht allzu langer Zeit einen Artikel in der TT (ich glaube es ging entweder um einen Parkplatz in Schwaz oder in Wattens), wo auch darüber diskutiert wurde, ob das Rechtens wäre. Es kam auch irgendein Experte zu Wort, der meinte, dass er starke Zweifel an der Rechtsmäßigkeit dieses Vorgehens habe und dass die Firmen, wenn man lange genug mit Anwalt etc. gedroht hätte, auch eingeknickt wären, weil sie selbst kein Interesse hätten, dass der Fall ausjustiziert wird. Muss schauen, ob ich den Artikel noch finde.

 

Zitat

In bisherigen Auseinandersetzungen habe sich herausgestellt, dass Parkfirmen sich davor hüten würden, ausstehende Beträge vor Gericht einzuklagen. „Sobald man sich wehrt, trauen sich die Parkfirmen nicht, diese hohen Strafsummen auch einzuklagen. Denn würde in einem Urteil festgehalten, dass sie bisher zu viel verlangten, bricht ihr ganzes Geschäftsmodell zusammen“, so Mikuz: „Wir drehen jetzt den Spieß um und reichen eine Feststellungsklage ein.“

https://www.tt.com/artikel/30891091/hohe-strafen-tiroler-anwalt-zieht-gegen-parkfirma-vor-gericht

Gab zu der Thematik sogar ein paar Artikel im heurigen Jahr in der TT. 

 

bearbeitet von aurinko

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aurinko schrieb vor 25 Minuten:

@Mr_Rotten: Es gab vor nicht allzu langer Zeit einen Artikel in der TT (ich glaube es ging entweder um einen Parkplatz in Schwaz oder in Wattens), wo auch darüber diskutiert wurde, ob das Rechtens wäre. Es kam auch irgendein Experte zu Wort, der meinte, dass er starke Zweifel an der Rechtsmäßigkeit dieses Vorgehens habe und dass die Firmen, wenn man lange genug mit Anwalt etc. gedroht hätte, auch eingeknickt wären, weil sie selbst kein Interesse hätten, dass der Fall ausjustiziert wird. Muss schauen, ob ich den Artikel noch finde.

 

https://www.tt.com/artikel/30891091/hohe-strafen-tiroler-anwalt-zieht-gegen-parkfirma-vor-gericht

Gab zu der Thematik sogar ein paar Artikel im heurigen Jahr in der TT. 

 

Vielen Dank. Leider ist es (wie mittlerweile eh alles bei der TT) ein Plus Artikel.

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:davinci:
Mr_Rotten schrieb vor 2 Stunden:

Waren es teilweise die gleichen Geschäfte oder andere?

wenn du

Mr_Rotten schrieb vor 8 Stunden:

C & A, DM, Aus und Raus, JYSK, Billa, KIK, OBI, Intersport

meinst, dann waren es andere. die hälfte davon gibts bei uns gar nicht :davinci:

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I'll be back!
Oldergod schrieb vor 3 Stunden:

dasselbe hat meine schwester erhalten als wir in reutte einkaufen und essen waren. ich habe es dann bezahlt und werde diese geschäfte dort absofort einfach vermeiden. 

und dann wundern sich alle warum die gastro stirbt und immer mehr nur noch online eingekauft wird. mit dieser kundenfeindlichkeit wird diese entwicklung jedenfalls beschleunigt.

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Iniesta schrieb vor 2 Minuten:

und dann wundern sich alle warum die gastro stirbt und immer mehr nur noch online eingekauft wird. mit dieser kundenfeindlichkeit wird diese entwicklung jedenfalls beschleunigt.

Wenngleich ich es tatsächlich fallweise verstehen kann wenn die Grundstückseigentümer da rigoros gegen die Wildparker vorgehen. 
Da gibts tatsächlich genügend die keinen Genierer haben und sich halt hinstellen wo es ihnen passt und dann erstmal gemütlich irgendwo anders einen Kaffee trinken und da noch hingehen und dort noch hinschauen.

Ein Parkplatz kostet in der Regel gar nicht mal so wenig Kohle und ist halt auch ein Service für den Kunden und nicht für Alles und Jeden der halt grad meint sich dort hinstellen zu müssen um dann ins Schwimmbad oder sonst wohin zu gehen. 

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I'll be back!
ooeveilchen schrieb vor 26 Minuten:

Wenngleich ich es tatsächlich fallweise verstehen kann wenn die Grundstückseigentümer da rigoros gegen die Wildparker vorgehen. 
Da gibts tatsächlich genügend die keinen Genierer haben und sich halt hinstellen wo es ihnen passt und dann erstmal gemütlich irgendwo anders einen Kaffee trinken und da noch hingehen und dort noch hinschauen.

Ein Parkplatz kostet in der Regel gar nicht mal so wenig Kohle und ist halt auch ein Service für den Kunden und nicht für Alles und Jeden der halt grad meint sich dort hinstellen zu müssen um dann ins Schwimmbad oder sonst wohin zu gehen. 

diese argumente stimmen ja alle, aber wenn ich mir dann ansehe wie leer und überdimensioniert* kundenparkplätze oft sind kommt mir bei dieser vorgehensweise dann trotzdem oft das kotzen, allein schon wegen der bodenversiegelung die diese wuchernden parkplätze und ekz's auf der freien wiese jedesmal bedeuten. 1 wenigstens 2-stöckiges parkdeck würde hier bereits viel platz einsparen.

war neulich wieder am einkaufszentrum bei uns dass direkt an der bundesstraße in der lücke zwischen 2 bestehenden autobahnen liegt. dort ist gar nicht mal so wenig los, aber auch nur annähernd voll ist der parkplatz dort gefühlt nie, meistens ist er nicht mal halbvoll.

*hab mal vernommen dass das juristisch so geregelt ist dass es zwingend x parkplätze ab geschäftsgröße y geben muss. bei wohnbauten ist das ja genauso, nur werden die ja oft nicht mal alle genutzt und stehen dann leer. bei den wohnbauten hast aber zumindest parkgaragen, da nimmst keinen platz unnötig weg wo ansonsten grünraum wäre oder landwirtschaft betrieben werden kann.

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firewhoman schrieb am 7.10.2024 um 16:21 :

Ok, also zeigt man sich dort gern einmal kulant. Dann wird es bei dir wohl auch gehen.

Wie erwartet, hier die Anfrage von dieser komischen Überwachungsfirma:

 

Zitat

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne möchten wir Ihnen die Hintergründe unserer Parkraumbewirtschaftung näher erläutern.
 
Unser Auftraggeber hat uns vertraglich dazu befugt, die Verwaltung der von Ihnen genutzten Parkfläche eigenständig durchzuführen. Unser Ziel ist es, allen Nutzern ein faires und geregeltes Parkangebot zu bieten. Dafür ist es notwendig, dass die Nutzungsbedingungen, die in den auf der Parkfläche aushängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt sind, beachtet werden.
 
In Ihrem Fall wurde ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen festgestellt. Aus diesem Grund können wir Ihrer Anfrage auf Stornierung der Forderung im Sinne einer fairen Bewirtschaftung für alle Nutzer der Parkfläche nicht nachkommen. 
 
Bitte achten Sie in Zukunft auf die geltenden Nutzungsregeln, um weitere Verstöße zu vermeiden.

 

 

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Wien nur du allein!

Im Standard war vor ein paar Tagen ein Artikel zu dem Thema: https://www.derstandard.at/story/3000000240049/besitzstoerungsklagen-wegen-moeglicher-falschparker-nahmen-massiv-zu

Was das für den hier besprochenen Fall heißt, ist allerdings schwer zu sagen. Ich trau mir da auch keine Einschätzung zu. Kann so oder so ausgehen.

Eine Besitzstörungsklage muss übrigens spätestens nach 30 Tagen eingebracht werden. Also das ist quasi die Zeit, die man für eine außergerichtliche Einigung hat.

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ASB-Legende

Weil gerade in der Zeitung gelesen:

Frau verursacht alkoholisiert einen Unfall mit Sach- und Personenschaden. Inwiefern kann der am Beifahrersitz sitzende Ehemann belangt werden wenn er 

A) nüchtern war

B) selbst alkoholisiert war

?

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Mr_Rotten schrieb vor 20 Minuten:

Wie erwartet, hier die Anfrage von dieser komischen Überwachungsfirma:

 

 

Ja, wie ich gesagt hab. Die putzen sich an ihren Auftraggebern ab. Und rein formal haben sie auch recht - du BIST länger gestanden als erlaubt.

Zahlen und als Lehrgeld abhaken.

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