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Im ASB-Olymp
aurinko schrieb vor 25 Minuten:

@Mr_Rotten: Es gab vor nicht allzu langer Zeit einen Artikel in der TT (ich glaube es ging entweder um einen Parkplatz in Schwaz oder in Wattens), wo auch darüber diskutiert wurde, ob das Rechtens wäre. Es kam auch irgendein Experte zu Wort, der meinte, dass er starke Zweifel an der Rechtsmäßigkeit dieses Vorgehens habe und dass die Firmen, wenn man lange genug mit Anwalt etc. gedroht hätte, auch eingeknickt wären, weil sie selbst kein Interesse hätten, dass der Fall ausjustiziert wird. Muss schauen, ob ich den Artikel noch finde.

 

https://www.tt.com/artikel/30891091/hohe-strafen-tiroler-anwalt-zieht-gegen-parkfirma-vor-gericht

Gab zu der Thematik sogar ein paar Artikel im heurigen Jahr in der TT. 

 

Vielen Dank. Leider ist es (wie mittlerweile eh alles bei der TT) ein Plus Artikel.

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:davinci:
Mr_Rotten schrieb vor 2 Stunden:

Waren es teilweise die gleichen Geschäfte oder andere?

wenn du

Mr_Rotten schrieb vor 8 Stunden:

C & A, DM, Aus und Raus, JYSK, Billa, KIK, OBI, Intersport

meinst, dann waren es andere. die hälfte davon gibts bei uns gar nicht :davinci:

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I'll be back!
Oldergod schrieb vor 3 Stunden:

dasselbe hat meine schwester erhalten als wir in reutte einkaufen und essen waren. ich habe es dann bezahlt und werde diese geschäfte dort absofort einfach vermeiden. 

und dann wundern sich alle warum die gastro stirbt und immer mehr nur noch online eingekauft wird. mit dieser kundenfeindlichkeit wird diese entwicklung jedenfalls beschleunigt.

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Iniesta schrieb vor 2 Minuten:

und dann wundern sich alle warum die gastro stirbt und immer mehr nur noch online eingekauft wird. mit dieser kundenfeindlichkeit wird diese entwicklung jedenfalls beschleunigt.

Wenngleich ich es tatsächlich fallweise verstehen kann wenn die Grundstückseigentümer da rigoros gegen die Wildparker vorgehen. 
Da gibts tatsächlich genügend die keinen Genierer haben und sich halt hinstellen wo es ihnen passt und dann erstmal gemütlich irgendwo anders einen Kaffee trinken und da noch hingehen und dort noch hinschauen.

Ein Parkplatz kostet in der Regel gar nicht mal so wenig Kohle und ist halt auch ein Service für den Kunden und nicht für Alles und Jeden der halt grad meint sich dort hinstellen zu müssen um dann ins Schwimmbad oder sonst wohin zu gehen. 

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I'll be back!
ooeveilchen schrieb vor 26 Minuten:

Wenngleich ich es tatsächlich fallweise verstehen kann wenn die Grundstückseigentümer da rigoros gegen die Wildparker vorgehen. 
Da gibts tatsächlich genügend die keinen Genierer haben und sich halt hinstellen wo es ihnen passt und dann erstmal gemütlich irgendwo anders einen Kaffee trinken und da noch hingehen und dort noch hinschauen.

Ein Parkplatz kostet in der Regel gar nicht mal so wenig Kohle und ist halt auch ein Service für den Kunden und nicht für Alles und Jeden der halt grad meint sich dort hinstellen zu müssen um dann ins Schwimmbad oder sonst wohin zu gehen. 

diese argumente stimmen ja alle, aber wenn ich mir dann ansehe wie leer und überdimensioniert* kundenparkplätze oft sind kommt mir bei dieser vorgehensweise dann trotzdem oft das kotzen, allein schon wegen der bodenversiegelung die diese wuchernden parkplätze und ekz's auf der freien wiese jedesmal bedeuten. 1 wenigstens 2-stöckiges parkdeck würde hier bereits viel platz einsparen.

war neulich wieder am einkaufszentrum bei uns dass direkt an der bundesstraße in der lücke zwischen 2 bestehenden autobahnen liegt. dort ist gar nicht mal so wenig los, aber auch nur annähernd voll ist der parkplatz dort gefühlt nie, meistens ist er nicht mal halbvoll.

*hab mal vernommen dass das juristisch so geregelt ist dass es zwingend x parkplätze ab geschäftsgröße y geben muss. bei wohnbauten ist das ja genauso, nur werden die ja oft nicht mal alle genutzt und stehen dann leer. bei den wohnbauten hast aber zumindest parkgaragen, da nimmst keinen platz unnötig weg wo ansonsten grünraum wäre oder landwirtschaft betrieben werden kann.

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Im ASB-Olymp
firewhoman schrieb am 7.10.2024 um 16:21 :

Ok, also zeigt man sich dort gern einmal kulant. Dann wird es bei dir wohl auch gehen.

Wie erwartet, hier die Anfrage von dieser komischen Überwachungsfirma:

 

Zitat

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne möchten wir Ihnen die Hintergründe unserer Parkraumbewirtschaftung näher erläutern.
 
Unser Auftraggeber hat uns vertraglich dazu befugt, die Verwaltung der von Ihnen genutzten Parkfläche eigenständig durchzuführen. Unser Ziel ist es, allen Nutzern ein faires und geregeltes Parkangebot zu bieten. Dafür ist es notwendig, dass die Nutzungsbedingungen, die in den auf der Parkfläche aushängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt sind, beachtet werden.
 
In Ihrem Fall wurde ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen festgestellt. Aus diesem Grund können wir Ihrer Anfrage auf Stornierung der Forderung im Sinne einer fairen Bewirtschaftung für alle Nutzer der Parkfläche nicht nachkommen. 
 
Bitte achten Sie in Zukunft auf die geltenden Nutzungsregeln, um weitere Verstöße zu vermeiden.

 

 

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Wien nur du allein!

Im Standard war vor ein paar Tagen ein Artikel zu dem Thema: https://www.derstandard.at/story/3000000240049/besitzstoerungsklagen-wegen-moeglicher-falschparker-nahmen-massiv-zu

Was das für den hier besprochenen Fall heißt, ist allerdings schwer zu sagen. Ich trau mir da auch keine Einschätzung zu. Kann so oder so ausgehen.

Eine Besitzstörungsklage muss übrigens spätestens nach 30 Tagen eingebracht werden. Also das ist quasi die Zeit, die man für eine außergerichtliche Einigung hat.

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ASB-Legende

Weil gerade in der Zeitung gelesen:

Frau verursacht alkoholisiert einen Unfall mit Sach- und Personenschaden. Inwiefern kann der am Beifahrersitz sitzende Ehemann belangt werden wenn er 

A) nüchtern war

B) selbst alkoholisiert war

?

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Mr_Rotten schrieb vor 20 Minuten:

Wie erwartet, hier die Anfrage von dieser komischen Überwachungsfirma:

 

 

Ja, wie ich gesagt hab. Die putzen sich an ihren Auftraggebern ab. Und rein formal haben sie auch recht - du BIST länger gestanden als erlaubt.

Zahlen und als Lehrgeld abhaken.

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Im ASB-Olymp
firewhoman schrieb Gerade eben:

Ja, wie ich gesagt hab. Die putzen sich an ihren Auftraggebern ab. Und rein formal haben sie auch recht - du BIST länger gestanden als erlaubt.

Zahlen und als Lehrgeld abhaken.

Nop, die 75 € sind mir einigermaßen Wurscht aber es geht ums Prinzip. Hab mal der AK geschrieben, ob sie sich dem annehmen. Sonst noch über die ÖAMTC Rechtschutz.

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Wien nur du allein!
bw_sektionsbg schrieb vor 10 Minuten:

Weil gerade in der Zeitung gelesen:

Frau verursacht alkoholisiert einen Unfall mit Sach- und Personenschaden. Inwiefern kann der am Beifahrersitz sitzende Ehemann belangt werden wenn er 

A) nüchtern war

B) selbst alkoholisiert war

?

Offenbar kann der Ehemann als Beitragstäter gelten: https://www.heute.at/s/lenker-hat-148-promille-beifahrer-muss-1200-zahlen-100288622

Dabei wäre es egal, ob er betrunken oder nüchtern ist. Im konkreten Fall war es jedoch das Auto des Vaters, der es dem betrunkenen Sohn überlassen hat. Das spielt bei der Beurteilung wohl eine Rolle (also hier dann ob das Auto dem Ehemann oder der Ehefrau gehört). 

Edit: Im Zeitungsfall ging es um eine Verwaltungsstrafe. Aber die Argumentation mit der Beitragstäterschaft lässt sich wohl auch ins ordentliche Strafrecht übertragen

bearbeitet von Neocon

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
bw_sektionsbg schrieb vor 4 Minuten:

Weil gerade in der Zeitung gelesen:

Frau verursacht alkoholisiert einen Unfall mit Sach- und Personenschaden. Inwiefern kann der am Beifahrersitz sitzende Ehemann belangt werden wenn er 

A) nüchtern war

B) selbst alkoholisiert war

?

Im Grunde gar nicht. Verantwortlich ist immer der/die Fahrzeuglenker/in. Außer der Beifahrer greift ins Lenkrad oder so.

Es geht maximal darum, inwieweit er sie am Fahren hindern hätte können/müssen. Da müsste man die einschlägige Judikatur bemühen, bin ich jetzt auch nicht sattelfest.

Mr_Rotten schrieb vor 1 Minute:

Nop, die 75 € sind mir einigermaßen Wurscht aber es geht ums Prinzip. Hab mal der AK geschrieben, ob sie sich dem annehmen. Sonst noch über die ÖAMTC Rechtschutz.

Erzähl uns, was dabei rausgekommen ist.

Der ÖAMTC hat auch eigene Juristen, die Rechtsberatung machen, also deine Chancen einschätzen können. Ich würde aber sagen, nicht sehr hoch.

Neocon schrieb vor 1 Minute:

Offenbar kann der Ehemann als Beitragstäter gelten: https://www.heute.at/s/lenker-hat-148-promille-beifahrer-muss-1200-zahlen-100288622

Dabei wäre es egal, ob er betrunken oder nüchtern ist. Im konkreten Fall war es jedoch das Auto des Vaters, der es dem betrunkenen Sohn überlassen hat. Das spielt bei der Beurteilung möglicherweise eine Rolle (also ob das Auto dem Ehemann oder der Ehefrau gehört).

Natürlich. Aktives Überlassen ist was anderes als passives Drinsitzen.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Mr_Rotten schrieb am 7.10.2024 um 14:50 :

Bei den Rezesionen von "Royal Parking" konnte ich zwei positive finden, bei welchen die Strafe erlassen wurde. Einmal weil die Kundin ins Krankenhaus musste (und eine Bestätigung schicken konnte) und einmal weil ein Kunde eine Panne hatte und es gedauert hat, bis der ÖAMTC gekommen ist (Bestätigung vom ÖAMTC).

 

Ich würde einfach alllen Geschäften im EKZ schriftlich mitteilen, dass mit dir als Kunde nicht mehr zu rechnen ist.

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WorkingPoor schrieb am 12.10.2024 um 13:17 :

Ich würde einfach alllen Geschäften im EKZ schriftlich mitteilen, dass mit dir als Kunde nicht mehr zu rechnen ist.

Und dass man das Einkaufszentrum, sollte die Strafe nicht zurückgenommen werden, mitsamt allen Angestellten und Kunden in die Luft sprengen wird.  

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ooeveilchen schrieb vor 20 Stunden:

Und dass man das Einkaufszentrum, sollte die Strafe nicht zurückgenommen werden, mitsamt allen Angestellten und Kunden in die Luft sprengen wird.  

vorsicht! :x :D 

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