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Harry Wijnvoord Fußballgott
chili schrieb vor 12 Minuten:

Nach 17 Jahren ASB hätte ich mir da jetzt schon mehr Skills bezüglich Suchfunktion erwartet :D

Ja, ein bissl Faulheit war durchaus auch dabei ;-) 

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Ich fordere drakonische Strafen.
Indurus schrieb vor 25 Minuten:

Ich habe einen Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben (notariell beglaubigt). Bislang wurde der Vetrag vom Bauträger jedoch nicht nicht gegengezeichnet. Ich habe keinen zeitlichen Stress aber mich würde interessieren ob ich da solange nur ich unterschrieben habe jederzeit wieder raus kann (wenns zu lange dauert und ich zB was anderes gefunden habe) oder ob der Bauträger theoretisch zuwarten kann solange er möchte, weil meine Unterschrift ja beglaubigt bereits am Papier steht? 

Wenn schon einen rechtlichen Frage Thread gibt, bitte um kopie dorthin. Habe nichts eindeutiges gefunden.... 

 

 

Nein kann er normalerweise nicht (außer bei den Verträgen gibts besondere Regelungen).

Prinzipiell sollten Verträge innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet werden (Postweg & angemessene Überlegungszeit) und haben Gültigkeit bis zu dem Zeitpunkt in dem man eine Antwort erwarten darf. Wird viel zu spät geantwortet, ist die Annahmeerklärung seitens des Bauträges nicht mehr gültig. 

bearbeitet von Der Athletiker

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Harry Wijnvoord Fußballgott
Der Athletiker schrieb vor 51 Minuten:

Nein kann er normalerweise nicht (außer bei den Verträgen gibts besondere Regelungen).

Prinzipiell sollten Verträge innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet werden (Postweg & angemessene Überlegungszeit) und haben Gültigkeit bis zu dem Zeitpunkt in dem man eine Antwort erwarten darf. Wird viel zu spät geantwortet, ist die Annahmeerklärung seitens des Bauträges nicht mehr gültig. 

Glaub nicht dass es besondere Regeleungen gibt. Liegt seit ca. einem halben Jahr von mir (einseitig) unterschrieben bei ihm auf. Um meine Unterschrift "zurückzunehmen" (wie auch immer das juristisch exakt heißt) bräuchte ich dann wohl wieder einen Notar...? 

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Ich fordere drakonische Strafen.
Indurus schrieb vor 1 Stunde:

Glaub nicht dass es besondere Regeleungen gibt. Liegt seit ca. einem halben Jahr von mir (einseitig) unterschrieben bei ihm auf. Um meine Unterschrift "zurückzunehmen" (wie auch immer das juristisch exakt heißt) bräuchte ich dann wohl wieder einen Notar...? 

MMn nach nicht weil die Beurkundung zeigt ja nur die Echtheit der Unterschrift an. Mit dem wirksam zustandegekommen des Vertrages hat das so nichts zu tun. Der wird durch die Dauer schon nicht wirksam.

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legende

was ist das bitte für ein bauträger??

wenn sich die beim kaufvertrag schon so deppert anstellen, kannst vielleicht eh froh sein wennst da noch irgendwie rauskommst...

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Harry Wijnvoord Fußballgott
Relii schrieb vor 1 Stunde:

was ist das bitte für ein bauträger??

wenn sich die beim kaufvertrag schon so deppert anstellen, kannst vielleicht eh froh sein wennst da noch irgendwie rauskommst...

Die bauen das Reihenhaus erst wenn sie 3 von 8 Einheiten verkauft haben. Die finanzieren das so und sind offenbar recht vorsichtig. Ist mir lieber als sie gehen während dem Bauen in Konkurs. Dann hätt ich wohl so richtig den Scherm auf. Sonst passt alles, die machen das laut Käufern anderer Projekte immer so. Es eilt nix bei mir, daher ists ok. Aber ich möchte jetzt keine Jahrzehntelange Geisel von denen sein, daher sie Frage ob ich da recht schnell wieder rauskommen würde, wenn sie sich allzulange spielen. Die Verzögerung jetzt ist wohl (auch) Covid bedingt... 

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Eierschaukelverzichter
Indurus schrieb vor 35 Minuten:

Die bauen das Reihenhaus erst wenn sie 3 von 8 Einheiten verkauft haben. Die finanzieren das so und sind offenbar recht vorsichtig. Ist mir lieber als sie gehen während dem Bauen in Konkurs. Dann hätt ich wohl so richtig den Scherm auf. Sonst passt alles, die machen das laut Käufern anderer Projekte immer so. Es eilt nix bei mir, daher ists ok. Aber ich möchte jetzt keine Jahrzehntelange Geisel von denen sein, daher sie Frage ob ich da recht schnell wieder rauskommen würde, wenn sie sich allzulange spielen. Die Verzögerung jetzt ist wohl (auch) Covid bedingt... 

Gibt es eine Punktation oder Vorvertrag, der seitens des Bauträger bereits unterschrieben ist? 

Ein halbes Jahr ist schon an der Grenze der Zumutbarkeit, bei einem Rücktritt wär jedenfalls der Vertragsverfasser trotzdem zu bezahlen

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Harry Wijnvoord Fußballgott
OidaFoda schrieb vor 9 Stunden:

Gibt es eine Punktation oder Vorvertrag, der seitens des Bauträger bereits unterschrieben ist? 

Ein halbes Jahr ist schon an der Grenze der Zumutbarkeit, bei einem Rücktritt wär jedenfalls der Vertragsverfasser trotzdem zu bezahlen

Nein, da gibts leider nix. Wie gesagt ich will gar nichtu bedingt raus jetzt, ich will nur nicht dass das jetzt jahrelang in der Luft hängen könnte ohne dass ich mich nach was andrem umschauen kann.

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Eierschaukelverzichter
Indurus schrieb vor 2 Stunden:

Nein, da gibts leider nix. Wie gesagt ich will gar nichtu bedingt raus jetzt, ich will nur nicht dass das jetzt jahrelang in der Luft hängen könnte ohne dass ich mich nach was andrem umschauen kann.

Setz eine Frist

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Harry Wijnvoord Fußballgott
OidaFoda schrieb vor 2 Minuten:

Setz eine Frist

Für einen Juristen wohl eine kleine Sache, aber als Laie hab ich davon halt keinen Tau..."Wenn der Vertrag nicht bis XY zustande kommt, dann...?"

Noch ein Detail: Der Übergabetermin des Hauses ist im Vertrag sogar festgesetzt (1.4.2021). Der steht explizit so drinnen. Angenommen sie würden erst nach dem 1.4.2021 unterschreiben, werden sie das ja alleine schon deshlab nicht machen können, weil dann der Übergabetermin bereits in der Vergangenheit liegt?

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Eierschaukelverzichter
Indurus schrieb vor 7 Minuten:

Für einen Juristen wohl eine kleine Sache, aber als Laie hab ich davon halt keinen Tau..."Wenn der Vertrag nicht bis XY zustande kommt, dann...?"

Noch ein Detail: Der Übergabetermin des Hauses ist im Vertrag sogar festgesetzt (1.4.2021). Der steht explizit so drinnen. Angenommen sie würden erst nach dem 1.4.2021 unterschreiben, werden sie das ja alleine schon deshlab nicht machen können, weil dann der Übergabetermin bereits in der Vergangenheit liegt?

Der Übergabetermin ist einzuhalten, sonst ist der Bauträger zumindest schadensersatzpflichtig (zB anfallende Mietzahlungen, Zwischenlagerung von Möbeln etc)

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Harry Wijnvoord Fußballgott
OidaFoda schrieb vor 11 Minuten:

Der Übergabetermin ist einzuhalten, sonst ist der Bauträger zumindest schadensersatzpflichtig (zB anfallende Mietzahlungen, Zwischenlagerung von Möbeln etc)

Selbst wenn sie rechtzeitig vorher sagen, dass der Termin nicht gehalten werden kann?

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Eierschaukelverzichter
Indurus schrieb vor 17 Minuten:

Selbst wenn sie rechtzeitig vorher sagen, dass der Termin nicht gehalten werden kann?

 

Effektiv ist der Übergabestichtag ein essentieller Punkt im Kaufvertrag, der offenbar nicht eingehalten wird oder eingehalten werden kann. Vergleichbar mit einem Zahlungsverzug durch den Käufer.  Lass dir einen neuen Termin geben, der definitiv eingehalten werden kann, sofern überhaupt gesichert ist,  dass das Projekt überhaupt durchgeführt wird. Ewig kannst nicht in der Luft hängen

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Junior Vizepräsident

Wenn man den befristeten Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist im Juli beenden will, muss man dann "Ich kündige im Juli." oder "Ich kündige im Mai." schreiben? (Natürlich ist das simpel ausgedrückt.) Oder sollte man gleich ausführlicher à la "Unter Einhaltung der Frist wird das Verhältnis im Juli beendet blabla." werden? Es geht eigentlich mehr um die Logik, weil sich da nicht alle einig sind. Die Einen sagen die Frist wird automatisch angerechnet, während die Anderen meinen, dass man diese selber berechnen muss.

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Weltklassecoach

 

Devil Jin schrieb vor 15 Stunden:

Wenn man den befristeten Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist im Juli beenden will, muss man dann "Ich kündige im Juli." oder "Ich kündige im Mai." schreiben? (Natürlich ist das simpel ausgedrückt.) Oder sollte man gleich ausführlicher à la "Unter Einhaltung der Frist wird das Verhältnis im Juli beendet blabla." werden? Es geht eigentlich mehr um die Logik, weil sich da nicht alle einig sind. Die Einen sagen die Frist wird automatisch angerechnet, während die Anderen meinen, dass man diese selber berechnen muss.

Du müsstest aber noch im April kündigen, damit du Ende Juli "fertig" bist!

Ich würde den Satz einfach erweitern, dann ist man auf der sicheren Seite und kann auch nichts falsch machen: "Mit dem heutigen Tag, XX.04.2020 gebe ich bekannt, dass ich die Wohnung TopXX in XX-Sraße in 1140 Wien kündige. Unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist endet somit des Mietverhältnis am 31.07.2020."

So oder so ähnlich halt... 

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