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Wir haben gestern beim MM eine Waschmaschine gekauft. Muss bestellt werden, wir haben eine Anzahlung geleistet, Vertrag unterschrieben. Heute ruft mich eine Kollegin des gestrigen Verkäufers an und erklärt mir, sie können die Waschmaschine zum gestern vereinbarten Preis nicht liefern. Das war eine Aktion, die es nun nicht mehr gibt. Jetzt wäre die WM wesentlich teurer. Lediglich das Ausstellungsstück könne sie mir um diesen Preis anbieten.

 

Meinungen dazu? Ist so ein Vorgehen korrekt?

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Junior Vizepräsident
mano_u25r schrieb vor 12 Minuten:

aktion vorbei, Maschine zu dem Preis nicht mehr lieferbar

Was sagt das Kleingedruckte dazu? Augenscheinlich habt ihr ja noch vor Beendigung dieser Aktion bestellt und alles dingfest gemacht. Notfalls würde ich das Ausstellungsstück (für den vereinbarten Preis) nehmen und noch zusätzlich einen Rabatt oder Gutscheine fordern.

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Stammspieler
Devil Jin schrieb vor 9 Minuten:

Was sagt das Kleingedruckte dazu? Augenscheinlich habt ihr ja noch vor Beendigung dieser Aktion bestellt und alles dingfest gemacht. Notfalls würde ich das Ausstellungsstück (für den vereinbarten Preis) nehmen und noch zusätzlich einen Rabatt oder Gutscheine fordern.

 

Es war nirgends irgendein Datum ersichtlich, wann diese Aktion enden sollte. Es war, wenn ich mich recht errinnere, nichtmal als "Aktion" gekennzeichnet. Der Verkäufer hat uns sogar noch den Online-Preis gezeigt und hervorgehoben, welch guter Preis das bei ihnen im Geschäft ist.

 

Wir wollen natürlich kein Ausstellungsstück, sondern einfach das, was wir gekauft und unterschrieben haben, zum vereinbarten Preis.

 

Wie siehts da rechtlich aus? Dürfen sie einfach vom Vertrag zurücktreten oder ist das mit dem Ausstellungsstück dann nicht der Fall?

 

Zipft uns furchtbar an, was es nicht alles gibt....

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V.I.P.
mano_u25r schrieb vor 2 Minuten:

 

Es war nirgends irgendein Datum ersichtlich, wann diese Aktion enden sollte. Es war, wenn ich mich recht errinnere, nichtmal als "Aktion" gekennzeichnet. Der Verkäufer hat uns sogar noch den Online-Preis gezeigt und hervorgehoben, welch guter Preis das bei ihnen im Geschäft ist.

 

Wir wollen natürlich kein Ausstellungsstück, sondern einfach das, was wir gekauft und unterschrieben haben, zum vereinbarten Preis.

 

Wie siehts da rechtlich aus? Dürfen sie einfach vom Vertrag zurücktreten oder ist das mit dem Ausstellungsstück dann nicht der Fall?

 

Zipft uns furchtbar an, was es nicht alles gibt....

Lies dir doch einfach mal den Vertrag ordentlich durch. Dann wirst eh zu 90% wissen, ob das legal ist was die machen oder nicht.

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Derni schrieb vor 6 Minuten:

Lies dir doch einfach mal den Vertrag ordentlich durch. Dann wirst eh zu 90% wissen, ob das legal ist was die machen oder nicht.

 

da steht leider nur, wenn eine Anzahlung vereinbart wurde, wird der Kaufvertrag durch die Leistung der Anzahlung an der Kassa abgschlossen. 

Der Rest ist aus meiner Sicht für uns nicht relevant.

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mano_u25r schrieb vor 4 Minuten:

 

da steht leider nur, wenn eine Anzahlung vereinbart wurde, wird der Kaufvertrag durch die Leistung der Anzahlung an der Kassa abgschlossen. 

Der Rest ist aus meiner Sicht für uns nicht relevant.

Da muss ja irgendein vereinbarter Kaufpreis draufstehen.

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mano_u25r schrieb Gerade eben:

 

Ja klar steht der drauf.

Dann würd ich auf den Preis einfach beharren. Falls das nicht der Fall ist sollens dir die Klausel im Vertrag zeigen. Die Waschmaschiene könnens ja offensichtlich liefern.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Derni schrieb vor 2 Minuten:

Dann würd ich auf den Preis einfach beharren. Falls das nicht der Fall ist sollens dir die Klausel im Vertrag zeigen. Die Waschmaschiene könnens ja offensichtlich liefern.

eben. da wird die suppe ziemlich dünn für den mediamarkt.

ändert halt nichts daran, dass wenn sie nicht wollen, sie nicht wollen und es dann mühsam wird. 

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Derni schrieb vor 3 Minuten:

Dann würd ich auf den Preis einfach beharren. Falls das nicht der Fall ist sollens dir die Klausel im Vertrag zeigen. Die Waschmaschiene könnens ja offensichtlich liefern.

 

Aber habe ich um den vereinbarten Preis ein Recht auf ein neues Gerät, oder erfüllt MM auch den Kaufvertrag mit einem Ausstellungsstück?

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raumplaner schrieb vor 2 Minuten:

eben. da wird die suppe ziemlich dünn für den mediamarkt.

ändert halt nichts daran, dass wenn sie nicht wollen, sie nicht wollen und es dann mühsam wird. 

Das stimmt natürlich, muss man halt wissen wie wichtig dass einem ist.

mano_u25r schrieb vor 1 Minute:

 

Aber habe ich um den vereinbarten Preis ein Recht auf ein neues Gerät, oder erfüllt MM auch den Kaufvertrag mit einem Ausstellungsstück?

Kann ich dir leider nicht beantworten da ich kein Jurist bin. Aber ich denke, soweit dass nicht irgendwie vermerkt wurde im Vertrag dürfens dir nicht einfach ein Ausstellungsstück liefern.

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Im ASB-Olymp
mano_u25r schrieb vor 1 Stunde:

Wir haben gestern beim MM eine Waschmaschine gekauft. Muss bestellt werden, wir haben eine Anzahlung geleistet, Vertrag unterschrieben. Heute ruft mich eine Kollegin des gestrigen Verkäufers an und erklärt mir, sie können die Waschmaschine zum gestern vereinbarten Preis nicht liefern. Das war eine Aktion, die es nun nicht mehr gibt. Jetzt wäre die WM wesentlich teurer. Lediglich das Ausstellungsstück könne sie mir um diesen Preis anbieten.

 

Meinungen dazu? Ist so ein Vorgehen korrekt?

 

mano_u25r schrieb vor 24 Minuten:

 

da steht leider nur, wenn eine Anzahlung vereinbart wurde, wird der Kaufvertrag durch die Leistung der Anzahlung an der Kassa abgschlossen. 

Der Rest ist aus meiner Sicht für uns nicht relevant.

Wenn's so ist, ist der fisch fürn MM glutscht und sie müssen um den vereinbarten Preis liefern, würde ich sagen.

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zerenato schrieb vor 3 Minuten:

 

Wenn's so ist, ist der fisch fürn MM glutscht und sie müssen um den vereinbarten Preis liefern, würde ich sagen.

 

Siehe meine Frage an derni. Weiß das jemand?

 

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