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VI rings!

Kostet ja auch wieder ...

Is nur die Frage ob normal vom Gericht her mir nicht schmerzensgeld zusteht ... im endeffekt hatte ich keine Probleme ... bis auf den 1 Tag Krankenhaus was fürn oasch war ...

Ob dir was zusteht kann man pauschal nicht beantworten, im Normalfall aber schon (viel wirds aber nicht sein). Das Gericht ansich wird dir kein Schmerzengeld zusprechen, das musst selbst als Privatbeteiligter einfordern. grundsätzlich kannst dich im Strafverfahren auch ohne Anwalt als Privatbeteiligter anschließen, wie klug das allerdings ist muss jeder für sich selbst entscheiden

-> https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/291/Seite.2910410.html

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#27 Branko Boskovic

was hilft's, wenn die gegenseite plötzlich auf deppat macht, ist das nervenschonendste, wenn man sich schnell verzieht. lieber ein bisserl ausschnaufen und frisch in den neuen job, da ist man dann auch besser gerüstet, falls es da anfangs vielleicht die eine oder andere hürde gibt. täte ich ihm halt raten.

Hab ich ihm eh genauso geraten. Neue Wohnung und kleine Tochter dürfte seine Ersparnisse aufgebraucht haben, deshalb vermutlich auch die Überlegung das eine Monat noch dort zu bleiben. Aber ich würde mir den Stress so auch nicht antun.

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Im ASB-Olymp

kommt wohl auch auf die art der versicherung an.

die haftpflicht wirst du ja eher nicht mehr benötigen oder willst du ohne taferl herumfahren? und auf öffentlichem grund parken darfst das das fahrzeug ohnehin auch nicht mehr, insofern sollte von deinem fahrzeug ja keine gefährdung mehr ausgehen.

Also sich mit dem Käufer bei der Versicherungsstelle treffen, ich die Taferl kurz runter und abmelden, Käufer anmelden und taferl rauf funktioniert so also nicht?

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Hab ich ihm eh genauso geraten. Neue Wohnung und kleine Tochter dürfte seine Ersparnisse aufgebraucht haben, deshalb vermutlich auch die Überlegung das eine Monat noch dort zu bleiben. Aber ich würde mir den Stress so auch nicht antun.

dem ams einen besuch abstatten und schon kommt ein großer teil zurück. und bei der steuererklärung könnte das arbeitsfreie monat auch noch den einen oder anderen euro bringen. dann hat er zeit für seine tochter, die neue wohnung (vielleicht ist ja noch etwas zu tun) und sitzt dennoch nicht auf dem trockenen.

red ihm einfach gut zu, er soll sich dazu nicht zu stolz sein.

Also sich mit dem Käufer bei der Versicherungsstelle treffen, ich die Taferl kurz runter und abmelden, Käufer anmelden und taferl rauf funktioniert so also nicht?

ich seh da jetzt irgendwie den zusammenhang zur ersten frage nicht.

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Style und das Geld

Kennt sich jemand mit dem Thema Schmerzensgeld aus

Hab im Dezember beim fortgehn oane aufd goschn kriagt... weil i den typen blöd von da seitn angredt hab .. na gut.

Resultat:

Bin K.o gegangen , rettung ect vor Ort, musste 1 Tag+1 nacht im krankenhaus verweilen (schedl röntgen ect.)

Sichtbare "Schäden" hatte ich keine, musste dann zur Polizeit zwecks Aussage, die Dame meinte es wird zu einer Verhandlung kommen.

Was genau steht mir nun zu ?

Hab ne Privatvers. KH Kosten waren knappe 1200 euro , wurde von der Unfallvers. übernommen.

Leichte Schmerzen pro Tag 100

Mittlere Schmerzen pro Tag 200

Starke Schmerzen pro Tag 300

Jetzt kannst dir selbst ausrechnen wie viel das ausmacht.

Anwaltskosten bekommst du ersetzt. Würde mich da mit Anwalt als Privatbeteiligter anschließen. Schon alleine damit du dem dodl noch mehr Kosten verursachst.

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für leiwand, gegen oasch.

Im Strafverfahren bekommst original nix ersetzt. Als Privatbeteiligter bleibst auf deinen Kosten sitzen, dafür gibt es aber auch keine Anwaltspflicht.

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Im ASB-Olymp

ich seh da jetzt irgendwie den zusammenhang zur ersten frage nicht.

Es geht mir darum, ob ich das Auto für eine kurze Zeit (halbe Stunde) auf einer öffentlichen Straße ohne Nummerntaferl stehen haben darf. Mit einem Zettel im Auto worauf steht "wird angemeldet".

Bin ich dabei vorm Gesetzt abgesichert? Immerhin schreibt mir ja das Gesetz vor ein Haftpflichtversicherung zu besitzen. Für kurze Zeit hätte das Auto zwar keine Taferl, der Versicherungsschutz müsse ja aber trotzdem gegeben sein? Besitze auch eine Vollkasko, also müsste dieser Schutz dann auch bis 24:00 gegeben sein?

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Olle weg !!!

Also sich mit dem Käufer bei der Versicherungsstelle treffen, ich die Taferl kurz runter und abmelden, Käufer anmelden und taferl rauf funktioniert so also nicht?

Oja, klar geht das ... dann ist halt den einen Tag das Auto doppelt versichert, was auch wuascht is, weil nach dem Abmelden wirst du kaum den Schaden melden und davor, wird den etwaigen Schaden der Käufer ned melden ...

Es geht mir darum, ob ich das Auto für eine kurze Zeit (halbe Stunde) auf einer öffentlichen Straße ohne Nummerntaferl stehen haben darf. Mit einem Zettel im Auto worauf steht "wird angemeldet".

Bin ich dabei vorm Gesetzt abgesichert? Immerhin schreibt mir ja das Gesetz vor ein Haftpflichtversicherung zu besitzen. Für kurze Zeit hätte das Auto zwar keine Taferl, der Versicherungsschutz müsse ja aber trotzdem gegeben sein? Besitze auch eine Vollkasko, also müsste dieser Schutz dann auch bis 24:00 gegeben sein?

Ja du hast den Schutz - in dem Fall (Haftpflicht) sogar doppelt und zu "wird angemeldet": sollte ein Parksheriff vorbei gehen, und dich strafen wärs scho a ziemlicher Oasch, passieren kanns dir allerdings trotzdem.

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Style und das Geld

Im Strafverfahren bekommst original nix ersetzt. Als Privatbeteiligter bleibst auf deinen Kosten sitzen, dafür gibt es aber auch keine Anwaltspflicht.

Stimmt natürlich, war da gestern schon ein bisschen zu müde :facepalm:

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Es geht mir darum, ob ich das Auto für eine kurze Zeit (halbe Stunde) auf einer öffentlichen Straße ohne Nummerntaferl stehen haben darf. Mit einem Zettel im Auto worauf steht "wird angemeldet".

Bin ich dabei vorm Gesetzt abgesichert? Immerhin schreibt mir ja das Gesetz vor ein Haftpflichtversicherung zu besitzen. Für kurze Zeit hätte das Auto zwar keine Taferl, der Versicherungsschutz müsse ja aber trotzdem gegeben sein? Besitze auch eine Vollkasko, also müsste dieser Schutz dann auch bis 24:00 gegeben sein?

also da würde ich mir jetzt genau gar nichts denken. ist ja nicht so, dass die versicherung erlischt, sobald die taferl nicht am auto picken.

wenn du wirklich öffentlich parkst, dann schmeißt halt vorn (und wenn du willst, auch hinten) einen a4-zettel rein, auf dem du dein kennzeichen raufschreibst (und ev. einen vermerk).

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Im ASB-Olymp

Anwaltskosten bekommst du ersetzt.

Im Strafverfahren bekommst original nix ersetzt. Als Privatbeteiligter bleibst auf deinen Kosten sitzen, dafür gibt es aber auch keine Anwaltspflicht.

ist (so absolut) beides falsch!

generell würde ich empfehlen bei rechtsfragen einen anwalt zu konsultieren und sich nicht auf anonyme weisheiten in einem internetforum zu verlassen

http://www.rechtsanwaelte.at

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Im ASB-Olymp

Das interessiert mich aber jetzt, was ist bitte an unnerum's Aussage falsch?

stark vereinfacht: bei privatbeteiligten-zuspruch im strafverfahren gibt's dort kostenersatz, bei verweis auf den zivilrechtsweg kann man dort die vertretungskosten aus dem strafverfahren geltend machen

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Im ASB-Olymp

Oja, klar geht das ... dann ist halt den einen Tag das Auto doppelt versichert, was auch wuascht is, weil nach dem Abmelden wirst du kaum den Schaden melden und davor, wird den etwaigen Schaden der Käufer ned melden ...

Ja du hast den Schutz - in dem Fall (Haftpflicht) sogar doppelt und zu "wird angemeldet": sollte ein Parksheriff vorbei gehen, und dich strafen wärs scho a ziemlicher Oasch, passieren kanns dir allerdings trotzdem.

Dann leg ich einfach einen Parkschein dazu + A4 Zettel mit dem alten Kennzeichen. Danke für eure Hilfe.

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