SmokinAces Rapid muss immer. Geschrieben 10. Mai 2012 Da muss der händler verbessern, da is nix mit selbstbeteiligung, es sei denn du hast die vertraglich ausgeschlossen. Gewährleistung gibts aber nur gegen den händler, nicht gegen die versicherung. es ist ein normaler händler kaufvertrag, sag ich mal. und nein, ich habe nichts ausgeschlossen. oben beim vertrag steht: Gewährleistungsfrist: 12 Mon. über German Assistance unten bei den Geschäftsbedingungen: "Der Verkäufer hat für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt, wird vermutet, dass er bei der Übergabe vorhanden war. [...] Eine freiwillige Garantiezusage darf die Gewährleistungspflichten des Verkäufers nicht einschränken [...]" Somit, teilt sich der Händler mit der Garantieversicherung, die Kosten?! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
themanwho Silver Torah Geschrieben 8. November 2013 Ich kapere mal diesen Thread für eine Frage: Bin heute beim Joggen auf einem Gehweg von einem Radfahrer angefahren worden (völlig überhöhte Geschwindigkeit in einer unübersichtlichen Kurve, er hätte noch dazu einen eigenen Radfahrstreifen gehabt). Kann ich, nur weil ich mich glücklicherweise nicht verletzt habe, jetzt wirklich nichts gegen dieses Arschloch machen? Ist an einer Kreuzung mit Verkehrskameras passiert. Auf der Polizeiwache haben sie zu mir gesagt, dass sowas halt leider im Straßenverkehr "passiert" und ich nichts anzeigen kann, eben weil ich mich nicht verletzt habe und durch die Auswertung der Bilder wahrscheinlich nichts rauskommen wird, weil ich nicht weiß wer mich angefahren hat und er auch Fahrerflucht begangen hat. Und das fuckt mich ziemlich an. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 8. November 2013 glaub auch nicht dass du da viel machen wirst können. würde wahrscheinlich auch gar nicht gehen weil einen "radfahrer mit roter jacke und schwarzem fahrrad" (oder wie auch immer) anzeigen - da würd nie was rauskommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 8. November 2013 Schaut schlecht aus, wenn nix passiert ist kann man wenig machen ... Vl irgendeine Verwaltungsstrafe für den Radler, ka was es da für Fahrradfahrer gibt aber finden wird man den sowieso nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Geschrieben 24. Januar 2014 Ein Freund von mir arbeitet im technischen Support und hat eine neue Arbeit gefunden. Kann ab März anfangen. Heute gekündigt, Kündigungsfrist 4 Wochen. Chef hat gedroht wenn er nicht sofort geht, dann darf er im Februar den Keller zusammen räumen. Darf man solche Tätigkeiten anschaffen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Geschrieben 24. Januar 2014 Ein Freund von mir arbeitet im technischen Support und hat eine neue Arbeit gefunden. Kann ab März anfangen. Heute gekündigt, Kündigungsfrist 4 Wochen. Chef hat gedroht wenn er nicht sofort geht, dann darf er im Februar den Keller zusammen räumen. Darf man solche Tätigkeiten anschaffen? kommt auf den vertrag drauf an... bei mir steht drinnen, dass ich kurzfristig für nieder tätigkeiten herangezogen werden kann (also alles, vom abwaschen, zimmer putzen...) ist dann halt die frage inwiefern das gesetzlich haltbar ist 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Geschrieben 24. Januar 2014 kommt auf den vertrag drauf an... bei mir steht drinnen, dass ich kurzfristig für nieder tätigkeiten herangezogen werden kann (also alles, vom abwaschen, zimmer putzen...) ist dann halt die frage inwiefern das gesetzlich haltbar istIm Vertrag steht nichts drinnen, das hat er gleich geprüft. 5 Wochen Akten im Keller schlichten und abstauben grenzt für mich an Mobbing. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 24. Januar 2014 wieso geht er nicht einfach gleich? ansonsten: krankenstand oder 5 wochen "akten schlichten". der chef wird ja nicht ernsthaft glauben dass er das zu seiner befriedigung durchführen wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuxxl jung, dynamisch, erfolglos Geschrieben 24. Januar 2014 (bearbeitet) wieso geht er nicht einfach gleichWeil er nicht auf 1 Monat Gehalt verzichten will? Die werden ihn ja nicht beurlauben, sondern wollen ihn gleich loswerden.Ich würde mich mit dem Chef auf eine einvernehmliche Kündigung einigen, dann gibts für das Monat Arbeitslosengeld. bearbeitet 24. Januar 2014 von Fuxxl 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 24. Januar 2014 ah, so war das gemeint. gut, würd die 5 wochen akten schlichten in kauf nehmen und halt ordentlich chillen bzw. krankenstand gehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde ASB-Legende Geschrieben 25. Januar 2014 Die sollen scheissen gehen. Ein paar wochen zamkehren, ab und an in den stand, fertig. Deppat daherkommen können dienstnehmer auch. Und die sitzen am längeren ast. Der typ hats eibfach mal probiert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuxxl jung, dynamisch, erfolglos Geschrieben 25. Januar 2014 also bei der drohung ist man natürlich zornig und will dem gegenüber reinscheissen. Also kommen und owezahn. Am Vernünftigsten ist es aber sicher, eine sofortige Trennung auszuverhandeln. Er bekommt ein gutes dienstzeugnis, Arbeitslosengeld und hat ein Monat "Urlaub" ohne Stress bis zur neuen Hackn - der Arbeitsgeber ist ihn gleich los und spart sich geld. Apropos Urlaub: gibts keinen offenen Urlaubsanspruch / Überstunden mehr? In den meisten Fällen bei 1 Monat Kündigungsfrist ist man eh keinen Tag mehr in der Firma, weil man den Urlaub noch konsumieren muss. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Geschrieben 25. Januar 2014 Urlaub sind maximal ein paar Tage offen, eine einvernehmliche Trennung hab ich ihm auch vorgeschlagen. Der war in seinem Leben noch keinen Tag arbeitslos, will nicht mal das eine Monat den Staat auf der Tasche liegen. Das schließt er aus. Dann doch lieber Krankenstand. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Source Nagymarton Geschrieben 25. Januar 2014 Urlaub sind maximal ein paar Tage offen, eine einvernehmliche Trennung hab ich ihm auch vorgeschlagen. Der war in seinem Leben noch keinen Tag arbeitslos, will nicht mal das eine Monat den Staat auf der Tasche liegen. Das schließt er aus. Dann doch lieber Krankenstand. Soll er halt kein Arbeitslosengeld beantragen und mit dem Chef für die Einvernehmliche ein positives Dienstzeugnis ausverhandeln Alle anderen Alternativen sind da für ihn wohl eher schlechter. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Geschrieben 25. Januar 2014 Soll er halt kein Arbeitslosengeld beantragen und mit dem Chef für die Einvernehmliche ein positives Dienstzeugnis ausverhandeln Alle anderen Alternativen sind da für ihn wohl eher schlechter. Auf ~1500 Euronen zu verzichtet man auch nicht gern. Vor allem auch wenn man sich nichts zu Schulden gekommen lassen hat. Aber mal schauen wie das ausgeht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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