Zwara V.I.P. Geschrieben 14. April DonFetzo schrieb vor einer Stunde: wieso @Zwara dem Unternehmen überhaupt eine 2. Chance gegeben hat, nachdem das erste Paar Schuhe schon nach 14 Tagen kaputt war weil sie die Schuhe nicht produzieren, sondern nur verkaufen. Die Fußballschuhe waren normale Adidas. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben vor 15 Stunden Gibt's hier denn auch Experten im Mietrecht bzw. Leute die sich gut auskennen? Es geht grundsätzlich um die Miete eines Einfamilienhauses, wir spielen mit dem Gedanken eines anzumieten jetzt bin ich nur total verunsichert ob der Tatsache, dass das MRG nicht gilt, sprich ich habe keinen Kündigungsschutz sofern der Vertrag unbefristet und der Vermieter könnte mir die Erhaltungspflicht für Heizung, Sanitär etc Umhängen laut ABGB... Dazu kommt, wenn der verkauft sitze ich auch auf der Straße. Meine Frage: wenn ich in den Vertrag einbaue, dass für eine Kündigung des Vermieters ausschließlich die Kündigungsgründe laut MRG angewendet werden dürfen, die Erhaltungspflicht auf das Innere des Gebäudes beschränkt wird (inkl Wartungspflicht auf Mieterseite für Heizung etc.) und den Mietvertrag ins Grundbuch eintragen lasse, dann müsste ich doch safe sein oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben vor 15 Stunden wienerfußballfan schrieb vor 20 Minuten: Gibt's hier denn auch Experten im Mietrecht bzw. Leute die sich gut auskennen? Es geht grundsätzlich um die Miete eines Einfamilienhauses, wir spielen mit dem Gedanken eines anzumieten jetzt bin ich nur total verunsichert ob der Tatsache, dass das MRG nicht gilt, sprich ich habe keinen Kündigungsschutz sofern der Vertrag unbefristet und der Vermieter könnte mir die Erhaltungspflicht für Heizung, Sanitär etc Umhängen laut ABGB... Dazu kommt, wenn der verkauft sitze ich auch auf der Straße. Meine Frage: wenn ich in den Vertrag einbaue, dass für eine Kündigung des Vermieters ausschließlich die Kündigungsgründe laut MRG angewendet werden dürfen, die Erhaltungspflicht auf das Innere des Gebäudes beschränkt wird (inkl Wartungspflicht auf Mieterseite für Heizung etc.) und den Mietvertrag ins Grundbuch eintragen lasse, dann müsste ich doch safe sein oder? Ich würd solche Fragen ehrlich gesagt beim Mieterverband stellen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben vor 15 Stunden firewhoman schrieb vor 6 Minuten: Ich würd solche Fragen ehrlich gesagt beim Mieterverband stellen. Werde ich wohl auch machen, ich dachte jemand hat hier Erfahrung eventuell. Zumindest den Kündigungsschutz laut MRG und die klare Regelung der Verantwortlichkeiten (Instandhaltung/Wartung von Kamin, Heizung etc meine Sache, Tausch wenn nötig Vermieter) sind für mich nicht verhandelbar sonst kann ich als verantwortungsvoller Mensch nicht so ein Risiko eingehen, bei nen unbefristeten Vertrag kündigt mich der nach 2 Monaten und ich muss in die Gruft oder wie... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Wurzelsepp_ V.I.P. Geschrieben vor 14 Stunden wienerfußballfan schrieb vor 55 Minuten: Gibt's hier denn auch Experten im Mietrecht bzw. Leute die sich gut auskennen? Es geht grundsätzlich um die Miete eines Einfamilienhauses, wir spielen mit dem Gedanken eines anzumieten jetzt bin ich nur total verunsichert ob der Tatsache, dass das MRG nicht gilt, sprich ich habe keinen Kündigungsschutz sofern der Vertrag unbefristet und der Vermieter könnte mir die Erhaltungspflicht für Heizung, Sanitär etc Umhängen laut ABGB... Dazu kommt, wenn der verkauft sitze ich auch auf der Straße. Meine Frage: wenn ich in den Vertrag einbaue, dass für eine Kündigung des Vermieters ausschließlich die Kündigungsgründe laut MRG angewendet werden dürfen, die Erhaltungspflicht auf das Innere des Gebäudes beschränkt wird (inkl Wartungspflicht auf Mieterseite für Heizung etc.) und den Mietvertrag ins Grundbuch eintragen lasse, dann müsste ich doch safe sein oder? Wofür benötigt man zu zweit ein Einfamilienhaus? Abgesehen davon, erkundige dich doch an den richtigen Stellen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben vor 7 Stunden _Wurzelsepp_ schrieb vor 7 Stunden: Wofür benötigt man zu zweit ein Einfamilienhaus? Vielleicht möchten sie im allfälligen Kinderzimmer einen Sexdungeon einrichten 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben vor 7 Stunden Das ist halt echt interessant in Übrigen, wenn du da nicht aufpasst, kannst richtig einfahren, wenn der z.B dir einen unbefristeten Mietvertrag fürs Haus gibt dafür aber k.A 5.000€ Ablöse will, kann er laut AGBG tatsächlich dich nach einer Frist von 1 Monat zum Monatsende auf die Straße setzen und behält die Ablöse. Andersrum, kannst wenn du einen Vertrag auf 5 Jahre z.B befristet hast, diesen nicht kündigen weder von Vermieter noch Mieterseite. Der Gesetzgeber hat sozusagen jeden Schutz des MRG bei Einfamilienhäusern ausgehebelt, in dem er sagt, hier laut AGBG musst das alles im Vertrag vereinbaren. Auch die Erhaltungspflicht kann der Vermieter den Mieter Umhängen und schon zahlst einem fremden neue Heizung / Rohre whatever Aber man kann es zumindest tun. Also ich kann im Vertrag festhalten das für eine Kündigung des Vermieters Gründe des MRG gegeben sein müssen z.B und die Erhaltungspflicht auf das Innere der Wohnung beschränken. Da musst wirklich so genau aufpassen irre 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben vor 6 Stunden wienerfußballfan schrieb vor 30 Minuten: Das ist halt echt interessant in Übrigen, wenn du da nicht aufpasst, kannst richtig einfahren, wenn der z.B dir einen unbefristeten Mietvertrag fürs Haus gibt dafür aber k.A 5.000€ Ablöse will, kann er laut AGBG tatsächlich dich nach einer Frist von 1 Monat zum Monatsende auf die Straße setzen und behält die Ablöse. Solche Extremfälle würden vor Gericht aber wohl nicht halten. Aber grundsätzlich stimmt das schon, was du geschrieben hast. Einfamilienhäuser sind nicht vom MRG erfasst. Man kann natürlich auf die Bestimmungen des MRG verweisen ("der Mietvertrag kann vom Vermieter nur nach § 30 MRG gekündigt werden"). Auch bei den Instandhaltungen kann man auf das MRG verweisen, wird aber schwierig durchzubringen. Da ist es wirklich am sinnvollsten, man erstellt eine Liste was der Mieter und was der Vermieter zu tragen hat um sich Streit zu ersparen. Auf das Innere beschränken ist auch ein Ansatz aber auch etwas unspezifisch (da kann man eine Kaminsanierung z.B. dazurechnen). Mietvertrag ins Grundbuch eintragen wirst du niemals durchbringen aber ist auch nicht wirklich notwendig. Mit einem sauberen MV bist du eigentlich ausreichend geschützt. Zur Kündigung: Denkbar wäre eine Befristung auf z.B. 5 Jahre wobei der Mieter jederzeit unter Einhaltung einer bestimmten Frist kündigen kann. Dann bist flexibel und der Vermieter ist nicht ewig gebunden. Ich persönlich hätte auch bedenken, wenn ich einen Untermietvertrag unbefristet vergebe den ich dann nur nach den strengen Regeln des MRG kündigen kann. Und nicht vergessen: Der Vermieter kann Eigenbedarf anmelden - auch für seine Angehörigen. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben vor 6 Stunden _Wurzelsepp_ schrieb vor 8 Stunden: Wofür benötigt man zu zweit ein Einfamilienhaus? Ist doch seine Sache, wenn er ein bisserl mehr Platz haben will. Wenn ich mit meiner letzten Freundin zusammen geblieben wär, hätten wir uns wahrscheinlich auch eines gesucht. Gibt ja auch welche, die nicht mehr Wohnfläche haben als eine Wohnung. Aber du wohnst halt alleine, hast vielleicht noch einen Garten drumherum, Garage/Carport ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben vor 5 Stunden (bearbeitet) Neocon schrieb vor 48 Minuten: Solche Extremfälle würden vor Gericht aber wohl nicht halten. Aber grundsätzlich stimmt das schon, was du geschrieben hast. Einfamilienhäuser sind nicht vom MRG erfasst. Man kann natürlich auf die Bestimmungen des MRG verweisen ("der Mietvertrag kann vom Vermieter nur nach § 30 MRG gekündigt werden"). Auch bei den Instandhaltungen kann man auf das MRG verweisen, wird aber schwierig durchzubringen. Da ist es wirklich am sinnvollsten, man erstellt eine Liste was der Mieter und was der Vermieter zu tragen hat um sich Streit zu ersparen. Auf das Innere beschränken ist auch ein Ansatz aber auch etwas unspezifisch (da kann man eine Kaminsanierung z.B. dazurechnen). Mietvertrag ins Grundbuch eintragen wirst du niemals durchbringen aber ist auch nicht wirklich notwendig. Mit einem sauberen MV bist du eigentlich ausreichend geschützt. Zur Kündigung: Denkbar wäre eine Befristung auf z.B. 5 Jahre wobei der Mieter jederzeit unter Einhaltung einer bestimmten Frist kündigen kann. Dann bist flexibel und der Vermieter ist nicht ewig gebunden. Ich persönlich hätte auch bedenken, wenn ich einen Untermietvertrag unbefristet vergebe den ich dann nur nach den strengen Regeln des MRG kündigen kann. Und nicht vergessen: Der Vermieter kann Eigenbedarf anmelden - auch für seine Angehörigen. Danke für deine Ausführung, Eigenbedarf laut MRG ist jedoch streng reguliert du bist da eher auf der sicheren Seite. Mir geht's eher darum, dass man die Kündigung an das MRG bindet und auch das Instandhaltung geklärt ist, da eher nachdem Prinzip "Wartung und fachgerechte Behandlung obliegt dem Mieter, Austausch bei irreparabeln Sachen dem Vermieter" denke da wird man sich auch einig werden und wenn nicht darf ich dort nicht hin. Es soll das Risiko beidseitig sogut es geht vermieden werden auch mit ner Befristung auf 5 Jahre hatte ich kein Thema. Das Grundbuch wäre halt a Absicherung wenn er unbedingt verkaufen will, denn der neue Eigentümer dürfte mich dann kündigen Ich will halt nicht in der Angst Leben jeden Monat den Kündigungsbrief drin zu haben bearbeitet vor 5 Stunden von wienerfußballfan 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Wurzelsepp_ V.I.P. Geschrieben vor 4 Stunden firewhoman schrieb vor 2 Stunden: Ist doch seine Sache, wenn er ein bisserl mehr Platz haben will. Wenn ich mit meiner letzten Freundin zusammen geblieben wär, hätten wir uns wahrscheinlich auch eines gesucht. Gibt ja auch welche, die nicht mehr Wohnfläche haben als eine Wohnung. Aber du wohnst halt alleine, hast vielleicht noch einen Garten drumherum, Garage/Carport ... Das war eine ganz normale Frage. Mich interessiert das einfach. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben vor 4 Stunden firewhoman schrieb vor 2 Stunden: Ist doch seine Sache, wenn er ein bisserl mehr Platz haben will. Wenn ich mit meiner letzten Freundin zusammen geblieben wär, hätten wir uns wahrscheinlich auch eines gesucht. Gibt ja auch welche, die nicht mehr Wohnfläche haben als eine Wohnung. Aber du wohnst halt alleine, hast vielleicht noch einen Garten drumherum, Garage/Carport ... Und der Sexdungeon - vergiss den Sexdungeon nicht 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben vor 3 Stunden ooeveilchen schrieb vor 10 Minuten: Und der Sexdungeon - vergiss den Sexdungeon nicht Deine Phantasien und dem Rothschild sein Geld möcht ich haben ... _Wurzelsepp_ schrieb vor 13 Minuten: Das war eine ganz normale Frage. Mich interessiert das einfach. Schon gut - vielleicht braucht er ja viel Platz (und keine Nachbarn) für seine Bandproben und sein Schlagzeug ... oder er hat eine große Modelleisenbahn ... Vielleicht sagt er's uns noch. Spoiler Für @ooeveilchen: 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben vor 3 Stunden firewhoman schrieb vor 4 Minuten: Deine Phantasien und dem Rothschild sein Geld möcht ich haben ... Schon gut - vielleicht braucht er ja viel Platz (und keine Nachbarn) für seine Bandproben und sein Schlagzeug ... oder er hat eine große Modelleisenbahn ... Vielleicht sagt er's uns noch. Unsichtbaren Inhalt anzeigen Für @ooeveilchen: Die Aussage klingt verdächtig nach einem guten Freund von mir, nicht das wir uns am Ende kennen Und ja, wir wollen ein Haus im Grünen, mit mehr Platz, Ruhe, weg von Wien aber auch weg aus der Enge daher waren diese Genossenschaftssilos nicht wirklich was für mich. EK fehlt halt für den Kredit zum Kauf daher wäre Miete eigentlich Top, aber nun durch die Gesetzeslage und der absoluten Unsicherheit die du als Mieter hast wenn du nicht aufpasst überlege ich eh ob sich das wirklich auszahlt. Die wollen ~ 10.000€ (4000 Ablöse, 6000 Kaution) wäre stemmbar, Miete ebenfalls für 122m² und an großen Garten, unsicher macht mich aber die rechtliche Lage, ohne Kündigungsschutz des MRG und ohne klare Trennung wer was macht bei Heizung, Röhren, Leitungen ist das einfach Russisch Roulette 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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