Zwara V.I.P. Geschrieben 14. April DonFetzo schrieb vor einer Stunde: wieso @Zwara dem Unternehmen überhaupt eine 2. Chance gegeben hat, nachdem das erste Paar Schuhe schon nach 14 Tagen kaputt war weil sie die Schuhe nicht produzieren, sondern nur verkaufen. Die Fußballschuhe waren normale Adidas. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben vor 5 Stunden Gibt's hier denn auch Experten im Mietrecht bzw. Leute die sich gut auskennen? Es geht grundsätzlich um die Miete eines Einfamilienhauses, wir spielen mit dem Gedanken eines anzumieten jetzt bin ich nur total verunsichert ob der Tatsache, dass das MRG nicht gilt, sprich ich habe keinen Kündigungsschutz sofern der Vertrag unbefristet und der Vermieter könnte mir die Erhaltungspflicht für Heizung, Sanitär etc Umhängen laut ABGB... Dazu kommt, wenn der verkauft sitze ich auch auf der Straße. Meine Frage: wenn ich in den Vertrag einbaue, dass für eine Kündigung des Vermieters ausschließlich die Kündigungsgründe laut MRG angewendet werden dürfen, die Erhaltungspflicht auf das Innere des Gebäudes beschränkt wird (inkl Wartungspflicht auf Mieterseite für Heizung etc.) und den Mietvertrag ins Grundbuch eintragen lasse, dann müsste ich doch safe sein oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben vor 5 Stunden wienerfußballfan schrieb vor 20 Minuten: Gibt's hier denn auch Experten im Mietrecht bzw. Leute die sich gut auskennen? Es geht grundsätzlich um die Miete eines Einfamilienhauses, wir spielen mit dem Gedanken eines anzumieten jetzt bin ich nur total verunsichert ob der Tatsache, dass das MRG nicht gilt, sprich ich habe keinen Kündigungsschutz sofern der Vertrag unbefristet und der Vermieter könnte mir die Erhaltungspflicht für Heizung, Sanitär etc Umhängen laut ABGB... Dazu kommt, wenn der verkauft sitze ich auch auf der Straße. Meine Frage: wenn ich in den Vertrag einbaue, dass für eine Kündigung des Vermieters ausschließlich die Kündigungsgründe laut MRG angewendet werden dürfen, die Erhaltungspflicht auf das Innere des Gebäudes beschränkt wird (inkl Wartungspflicht auf Mieterseite für Heizung etc.) und den Mietvertrag ins Grundbuch eintragen lasse, dann müsste ich doch safe sein oder? Ich würd solche Fragen ehrlich gesagt beim Mieterverband stellen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben vor 5 Stunden firewhoman schrieb vor 6 Minuten: Ich würd solche Fragen ehrlich gesagt beim Mieterverband stellen. Werde ich wohl auch machen, ich dachte jemand hat hier Erfahrung eventuell. Zumindest den Kündigungsschutz laut MRG und die klare Regelung der Verantwortlichkeiten (Instandhaltung/Wartung von Kamin, Heizung etc meine Sache, Tausch wenn nötig Vermieter) sind für mich nicht verhandelbar sonst kann ich als verantwortungsvoller Mensch nicht so ein Risiko eingehen, bei nen unbefristeten Vertrag kündigt mich der nach 2 Monaten und ich muss in die Gruft oder wie... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Wurzelsepp_ V.I.P. Geschrieben vor 4 Stunden wienerfußballfan schrieb vor 55 Minuten: Gibt's hier denn auch Experten im Mietrecht bzw. Leute die sich gut auskennen? Es geht grundsätzlich um die Miete eines Einfamilienhauses, wir spielen mit dem Gedanken eines anzumieten jetzt bin ich nur total verunsichert ob der Tatsache, dass das MRG nicht gilt, sprich ich habe keinen Kündigungsschutz sofern der Vertrag unbefristet und der Vermieter könnte mir die Erhaltungspflicht für Heizung, Sanitär etc Umhängen laut ABGB... Dazu kommt, wenn der verkauft sitze ich auch auf der Straße. Meine Frage: wenn ich in den Vertrag einbaue, dass für eine Kündigung des Vermieters ausschließlich die Kündigungsgründe laut MRG angewendet werden dürfen, die Erhaltungspflicht auf das Innere des Gebäudes beschränkt wird (inkl Wartungspflicht auf Mieterseite für Heizung etc.) und den Mietvertrag ins Grundbuch eintragen lasse, dann müsste ich doch safe sein oder? Wofür benötigt man zu zweit ein Einfamilienhaus? Abgesehen davon, erkundige dich doch an den richtigen Stellen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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