wienerfußballfan ASB-Gott Geschrieben 15. Oktober 2024 _Wurzelsepp_ schrieb vor 4 Minuten: Es hat einfach nichts mit dem Ursprungsthema zu tun. Nichts für ungut. Sehe ich anders.... Beides baut auf dem Prinzip der Drohung und Bereicherung durch weitaus überzogene Forderungen auf und beides hält niemals vor Gericht stand. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 15. Oktober 2024 Also, ich glaube, dass diese Forderung vor Gericht sehr wohl standhielte und der Betrag es einfach nicht wert ist. Aber wenn man RS hat, kann man es natürlich probieren, klar. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Geschrieben 15. Oktober 2024 firewhoman schrieb vor 4 Minuten: Also, ich glaube, dass diese Forderung vor Gericht sehr wohl standhielte und der Betrag es einfach nicht wert ist. Aber wenn man RS hat, kann man es natürlich probieren, klar. Nicht in der Höhe mMn und das fürchten Sie ja, 25€ Bearbeitungsgebühr hmm, 50€ für 2 Stunden najo... Es geht da eher darum, dass Sie keinesfalls wollen, dass Gerichte hier Werte festsetzen... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 16. Oktober 2024 (bearbeitet) wienerfußballfan schrieb vor 7 Stunden: Dennoch wissen sie genau wenn ein Urteil festlegt das Sie z.B max 20€ an Ersatz zu bekommen haben, ist ihr Geschäft dahin. Es soll ja nicht der Sinn dahinter sein ein Geschäft mit der Parkraumbewirtschaftung aufkosten des Konsumenten zu machen. Generell erinnern mich diese Parkplatz Heinis an sie Inkasso-Typen, die im Bauch und Bogen völlig legal, bereits verjährte, uneinbringliche Forderungen für Penauts einkaufen (gibt Forderungen von insgesamt 100.000 oder so im Paket für paar €) und dann (rechtlich völlig legal) den Schuldnern oder deren Erben ein Schreiben schicken, dass die Forderung von Ihnen erworben wurde und inklusive Gebühren etc.pp k.A z.B 25.000€ oder mehr ausmacht, diese sind einzuzahlen ... Wenn du dich dann darauf meldest und Ihnen irgendeinen Betrag bietest (weil verunsichert durch das Schreiben) nehmen die sofort an, weil Sie genau wissen der Titel ist längst verjährt und wurde nie verlängert, die ursprüngliche Forderung ist nichtig und es kann dir nichts passieren (erklärt dir auch jeder Anwalt, wie im Fall keiner Mutter). Es reicht auch ein einziges Schreiben von dir, dass Sie bitte den Titel zu der Forderung beilegen sollen, da du der Meinung bist der Titel ist verjährt und die Forderung nichtig, jedes weitere Schreiben ohne Übermittlung des Titels stellt in deinen Augen eine Belästigung da die zu unterlassen ist. Du hörst nie wieder von ihnen. Könnte man sie eigentlich dafür auch belangen? Jetzt nur um mal den Spieß elegant umzudrehen. bearbeitet 16. Oktober 2024 von Iniesta 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Geschrieben 16. Oktober 2024 Iniesta schrieb vor 2 Stunden: Könnte man sie eigentlich dafür auch belangen? Jetzt nur um mal den Spieß elegant umzudrehen. Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, es scheint aber geholfen zu haben, seit einem Jahr ist Ruhe. Meine Mutter hatte zu ihren Lebzeiten die schreiben immer ignoriert und bekam diese alle 2-3 Wochen... 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 16. Oktober 2024 (bearbeitet) matthias1745 schrieb vor 12 Stunden: Naja 2 Stunden pro Geschäft ist ja nicht wirklich feindlich gegenüber dem Konsumenten?! Das nicht, nur ist es eine Schnapsidee bei so einer Ansammlung von Geschäften jedes Mal umzuparken (ja es wird auch da Leute geben, die das tun und die Straße zum Mäci nicht ohne Auto überqueren können). Der ganze Grundriss ist ja komplett hirnsinnig angerichtet. Hat zwar damit zu tun, dass da sukzessive erweitert wurde, aber warum man da nicht so gebaut hat dass hinten die Geschäfte und davor eine große Parkfläche ist, erschließt sich mir nicht. Aber ja ich würde da auch allen Geschäften eine E-Mail schreiben, dass man mit den aktuellen Parkraumregeln nicht einverstanden ist, man da eben nicht jedes Mal umparken will und wenn sie da keine Änderung der Regeln schaffen, halt künftig nicht mehr dort einkauft. bearbeitet 16. Oktober 2024 von aurinko 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 16. Oktober 2024 matthias1745 schrieb vor 12 Stunden: Naja 2 Stunden pro Geschäft ist ja nicht wirklich feindlich gegenüber dem Konsumenten?! Es sind ja nicht 2 Stunden pro Geschäft sondern 2 Stunden für (auf der betreffenden Seite zumindest) ca. 10 Geschäfte, inklusive Restaurant. @DonFetzo: Der Bearbeiter der AK hat mich angerufen und der Outcome war: Ich bin bei Weitem nicht der einzige. Sie kennen das Thema nur allzugut. Ein Innsbrucker Anwalt hat bereits diesbezügliche Fälle vor Gericht gebracht aber es gibt noch kein Urteil. Man könnte bei der Höhe ansetzen (Strafe erscheint zu hoch), jedoch fallen lassen, wird schwierig werden. Man könnte versuchen herauszufinden, wer der Besitzer der Parkfläche ist (war nicht von Erfolg gekrönt) und den dann direkt anschreiben. Zwei Optionen: Entweder einfach zahlen oder es darauf ankommen lassen aber nur wenn Rechtschutz verfügbar (anderenfalls Risiko zu hoch). Theoretisch könnten sie mir auch eine Besitzstörungsklage aufbrummen und dann wird es richtig teuer. Nach Überlegung habe ich jetzt doch bezahlt, weil ich einfach nicht weiter meine Lebenszeit verschwenden möchte. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 16. Oktober 2024 (bearbeitet) Mr_Rotten schrieb vor 2 Stunden: Es sind ja nicht 2 Stunden pro Geschäft sondern 2 Stunden für (auf der betreffenden Seite zumindest) ca. 10 Geschäfte, inklusive Restaurant. @DonFetzo: Der Bearbeiter der AK hat mich angerufen und der Outcome war: Ich bin bei Weitem nicht der einzige. Sie kennen das Thema nur allzugut. Ein Innsbrucker Anwalt hat bereits diesbezügliche Fälle vor Gericht gebracht aber es gibt noch kein Urteil. Man könnte bei der Höhe ansetzen (Strafe erscheint zu hoch), jedoch fallen lassen, wird schwierig werden. Man könnte versuchen herauszufinden, wer der Besitzer der Parkfläche ist (war nicht von Erfolg gekrönt) und den dann direkt anschreiben. Zwei Optionen: Entweder einfach zahlen oder es darauf ankommen lassen aber nur wenn Rechtschutz verfügbar (anderenfalls Risiko zu hoch). Theoretisch könnten sie mir auch eine Besitzstörungsklage aufbrummen und dann wird es richtig teuer. Nach Überlegung habe ich jetzt doch bezahlt, weil ich einfach nicht weiter meine Lebenszeit verschwenden möchte. Schick eurer TT-Zeitung einen vernünftigen Leserbrief zu dem Thema, dann greifen sie das vielleicht auf und berichten darüber. Musst halt schreiben, dass kleine fein Familie, zwar nicht besessen, aber klimabewusst und daher nicht mit dem Auto von Geschäft zu Geschäft gefahren, sondern fußläufig, Methode, um Stammkunden zu vertreiben, kann nicht Intention sein, dass man die eigenen Gäste/Kunden abstraft, auch der Ansicht, dass Dauerparker verhindert gehören, du wirst in Zukunft nicht mehr dort einkaufen gehen, da angst vor einer weiteren Strafe so irgendein Bla Bla halt. bearbeitet 16. Oktober 2024 von DonFetzo 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 16. Oktober 2024 (bearbeitet) wienerfußballfan schrieb vor 11 Stunden: Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, es scheint aber geholfen zu haben, seit einem Jahr ist Ruhe. Meine Mutter hatte zu ihren Lebzeiten die schreiben immer ignoriert und bekam diese alle 2-3 Wochen... das heißt deine mutter als nachkommin wurde ständig mit den unbezahlten forderungen der verstorbenen verwandtschaft genervt? die haben wohl auch gelebt als wäre das geld abgeschafft gewesen, oder? bearbeitet 16. Oktober 2024 von Iniesta 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Geschrieben 16. Oktober 2024 Iniesta schrieb Gerade eben: das heißt deine mutter als nachkommin wurde ständig mit den unbezahlten forderungen der verstorbenen verwandtschaft genervt? die haben wohl auch gelebt als wäre das geld abgeschafft gewesen, oder? nein, nein Meine Mutter nahm einen Kredit auf in den 80igern mit meinen Vater, der verstarb dann 1993 und meine Mutter als Witwe mit 4 Kindern hat aus ihrer Sicht den Kredit dann abbezahlt, die Bank sah dies anders (genaue Umstände hab ich als 3 jähriger nicht mitbekommen) Jedenfalls gab das Gericht meiner Mutter recht, die BA hat die Forderung dann als eigentlich uneinbringlich an ein Inkassounternehmen verkauft. Diese hatten nie einen Titel bzw. konnten nie exekutieren (Sonst hätten Sie das in der Zeit getan), haben jedoch fröhlich 2-3 mal im Monat solche Schreiben verfasst, die im Endeffekt bedrohliches Papier sind aber nicht mehr. Nochmals das sind schreiben in denen sich auf gegenstandslose Forderungen berufen wird in der Hoffnung, dass man auch nur paar cent bezahlt. Als meine Mutter dann 2022 starb haben wir das Erbe angetreten und die Inkassotypen haben es dann bei uns versucht, dann kam meine bitte um Titel und seitdem gar nix mehr von denen. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rapidwien21 Workaholic Geschrieben 16. Oktober 2024 Mr_Rotten schrieb vor 11 Stunden: Man könnte versuchen herauszufinden, wer der Besitzer der Parkfläche ist (war nicht von Erfolg gekrönt) und den dann direkt anschreiben. Der Betreiber von diesem EKZ? Generell würde mich interessieren wie diese Überwachung abläuft: 1. Der Parkplatzbetreiber geht zu einem Unternehmen und bietet diesem an den Parkplatz zu "überwachen". oder 2. Ein Unternehmen geht zum Parkplatzbetreiber und bietet die Überwachung des Parkplatzes an. In beiden Fällen ist mMn der Parkplatzbetreiber nicht wirklich Kundenorientiert. Das einzige Argument wäre die nahe gelegene Autobahn, sodass dort ein Gratis Pendlerparkplatz entstehen würde. Dann wäre aber auch eine Bestrafung derjenigen am fairsten, die keine Rechnung eines Einkaufs vorweisen können. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Geschrieben 16. Oktober 2024 rapidwien21 schrieb vor 12 Minuten: Der Betreiber von diesem EKZ? Generell würde mich interessieren wie diese Überwachung abläuft: 1. Der Parkplatzbetreiber geht zu einem Unternehmen und bietet diesem an den Parkplatz zu "überwachen". oder 2. Ein Unternehmen geht zum Parkplatzbetreiber und bietet die Überwachung des Parkplatzes an. In beiden Fällen ist mMn der Parkplatzbetreiber nicht wirklich Kundenorientiert. Das einzige Argument wäre die nahe gelegene Autobahn, sodass dort ein Gratis Pendlerparkplatz entstehen würde. Dann wäre aber auch eine Bestrafung derjenigen am fairsten, die keine Rechnung eines Einkaufs vorweisen können. Teilweise - so hört man - bezahlen Unternehmen die Eigentümer der Grundstücke dafür, dass Sie die Parkraumüberwachung übernehmen dürfen und machen Ihr Geschäft mit den Strafen. Diese komischen "zupf di" Typen machen das ja noch wilder ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 16. Oktober 2024 rapidwien21 schrieb vor einer Stunde: Der Betreiber von diesem EKZ? Generell würde mich interessieren wie diese Überwachung abläuft: 1. Der Parkplatzbetreiber geht zu einem Unternehmen und bietet diesem an den Parkplatz zu "überwachen". oder 2. Ein Unternehmen geht zum Parkplatzbetreiber und bietet die Überwachung des Parkplatzes an. In beiden Fällen ist mMn der Parkplatzbetreiber nicht wirklich Kundenorientiert. Das einzige Argument wäre die nahe gelegene Autobahn, sodass dort ein Gratis Pendlerparkplatz entstehen würde. Dann wäre aber auch eine Bestrafung derjenigen am fairsten, die keine Rechnung eines Einkaufs vorweisen können. Wie @aurinkoschon sagt es ist kein EKZ im herkömmlichen Sinne, sondern eine Ansammlung von Geschäften in einem Gewerbegebiet. Der Parkplatz gehört jemanden (keine Ahnung wem) und dieser hat diese Firma "Loyal Parking " beauftragt die Parkdauer zu kontrollieren und Strafen zu versenden. Laut C& A und Aus & raus (zwei der betreffenden Geschäfte), haben sie keinen Einfluss darauf da sie nicht Eigentümer der Parkflächen sind. Laut Aus & raus sind sie laut eigenen Aussage sogar selbst "Opfer". 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben 17. Oktober 2024 (bearbeitet) Ich habe da mal mit einem deutschen Anwalt darüber gesprochen, nachdem ich in die Parkplatzfalle in Oberlaa geraten bin. Der meinte, dass er in Deutschland sofort übernehmen und zu 100% gewinnen würde. In Österreich aber unterstützen die Gesetze die Betreiber dieser Fallen. Z.b. muss dort eine offensichtliche Zufahrtsbehinderung (Schranken, Schwellen,...) vorhanden sein. Worte wie "frei" oder "gratis" dürfen nicht größer geschrieben sein als der Erklärtext der Bedingungen die man erfüllen muss um frei oder gratis parken zu können, etc.. In Österreich ist das alles nicht der Fall - er hat mir geraten zu bezahlen, trotz Rechtsschutz, da es sonst wohl zu einer Besitzstörungsklage führen und die Sache dann noch teurer und sehr kompliziert werden würde. Die Betreiber der Einkaufstempel sind natürlich nicht unschuldig an solchen Auswüchsen. Natürlich könnten die intervenieren, im Sinne ihrer Kunden, soweit es sich um keine öffentlichen Parkflächen handelt. Es ist für sie einfach bequemer sich abzuputzen und bei dem Thema den Parkraumüberwachern freie Hand zu lassen. bearbeitet 17. Oktober 2024 von halbe südfront 5 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 18. Oktober 2024 wienerfußballfan schrieb am 16.10.2024 um 19:01 : nein, nein Meine Mutter nahm einen Kredit auf in den 80igern mit meinen Vater, der verstarb dann 1993 und meine Mutter als Witwe mit 4 Kindern hat aus ihrer Sicht den Kredit dann abbezahlt, die Bank sah dies anders (genaue Umstände hab ich als 3 jähriger nicht mitbekommen) Jedenfalls gab das Gericht meiner Mutter recht, die BA hat die Forderung dann als eigentlich uneinbringlich an ein Inkassounternehmen verkauft. Diese hatten nie einen Titel bzw. konnten nie exekutieren (Sonst hätten Sie das in der Zeit getan), haben jedoch fröhlich 2-3 mal im Monat solche Schreiben verfasst, die im Endeffekt bedrohliches Papier sind aber nicht mehr. Nochmals das sind schreiben in denen sich auf gegenstandslose Forderungen berufen wird in der Hoffnung, dass man auch nur paar cent bezahlt. Als meine Mutter dann 2022 starb haben wir das Erbe angetreten und die Inkassotypen haben es dann bei uns versucht, dann kam meine bitte um Titel und seitdem gar nix mehr von denen. ich hätte das neben der bitte um den titel noch ergänzt mit der bitte, doch öfters was zu schicken um die wand mit den lustigen schreiben tapezieren zu können. halbe südfront schrieb vor 16 Stunden: Ich habe da mal mit einem deutschen Anwalt darüber gesprochen, nachdem ich in die Parkplatzfalle in Oberlaa geraten bin. Der meinte, dass er in Deutschland sofort übernehmen und zu 100% gewinnen würde. In Österreich aber unterstützen die Gesetze die Betreiber dieser Fallen. Z.b. muss dort eine offensichtliche Zufahrtsbehinderung (Schranken, Schwellen,...) vorhanden sein. Worte wie "frei" oder "gratis" dürfen nicht größer geschrieben sein als der Erklärtext der Bedingungen die man erfüllen muss um frei oder gratis parken zu können, etc.. In Österreich ist das alles nicht der Fall - er hat mir geraten zu bezahlen, trotz Rechtsschutz, da es sonst wohl zu einer Besitzstörungsklage führen und die Sache dann noch teurer und sehr kompliziert werden würde. Die Betreiber der Einkaufstempel sind natürlich nicht unschuldig an solchen Auswüchsen. Natürlich könnten die intervenieren, im Sinne ihrer Kunden, soweit es sich um keine öffentlichen Parkflächen handelt. Es ist für sie einfach bequemer sich abzuputzen und bei dem Thema den Parkraumüberwachern freie Hand zu lassen. war's wbs legal, bzw. der solmecke? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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