Welches Studium?


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Im ASB-Olymp

ja, nach dem master kannst es.

hmm, ja weiß ned. so wie ich das heute mitbekommen hab, beinhaltet das wire studium eh alles vom normalem jus studium (privatrecht, strafrecht usw.). In der Einführungsphase hast halt die ganzen bwl, vwl gschichten, aber danach scheints ein ganz normales rechtsstudium zu sein bis zum bachelor. im masterstudium hast dann wieder spezielle wirtschaftsgebiete

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Wien nur du allein!

Kann man nach einem WiRe Studium eigentlich auch Richter / Anwalt werden? Nach dem Master is es sogar möglich oder?

Trotzdem würd ich (persönliche Meinung bitteschön) eher ein Jus Studium mit anschließender Spezialisierung auf Wirtschaftsrecht beginnen, vor allem da man dort nicht von Anfang an schon fix in diese Richtung gebunden ist, sondern nach ein paar Semestern noch immer umschwenken kann.

Im normalem Jus-Magisterstudium kommst mit "Spezialisierungen" nicht weit. Da empfiehlt sich WiRe oder ein Zweitstudium an der WU (was dann aber recht heftig ist) eher.

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Im normalem Jus-Magisterstudium kommst mit "Spezialisierungen" nicht weit. Da empfiehlt sich WiRe oder ein Zweitstudium an der WU (was dann aber recht heftig ist) eher.

Okay, verstehe.

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Im ASB-Olymp

Und, was tut sich so bei deinem IBWL-Studium?

:fuckthat:/:feier:

Derzeit passt alles, grad Prüfung gehabt. Insgesamt vielleicht 6-8 Stunden dafür gelernt und locker einen 3er erreicht :fuckthat: So eine Pimperlprüfung wird mir wohl niemals wieder unterkommen :(

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naja, war recht interessant. WiRe lächelt mich schon extremst an. macht das hier wer?

Ich wollts ursprünglich machen, aber ist schon ein ziemlicher Aufwand (angeblich wesentlich mehr als bei BW - 1. Abschnitt ist ja gleich, aber beim 2. hast schon sehr zache Prüfungen dabei) und auf Dauer find ich Recht eher mühsam (viel zu lernen und trocken meiner Ansicht nach).

Wenn du später Anwalt, Notar oder einen anderen juristischen Kernberuf mit Spezialisierung auf Wirtschaft machen willst, ist es sicher super, aber es muss einem schon liegen.

Meins wärs auf Dauer nicht ...

Mir sagt BW mehr zu.

bearbeitet von Anti__Violett

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wenn ich mich für eine lva anmelde und dann nicht zu den prüfungen gehe, bekomm ich dann gar kein zeugnis oder ein negatives?

Du verlierst meines Wissens einen Antritt und bist dann auch noch für den nächsten gesperrt.

Ist also das dümmste, was man machen kann.

Da ist es denk ich besser, du gehst hin und gibst einfach irgendwas ab. :D

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Konteradmiral a.D.

mwn. ist es so, dass, so lange man die prüfungsfragen nicht gesehen hat, gar nichts passiert. also weder einen antritt verliert noch gesperrt wird. hat zumindest hier in Graz mal ein erfahrener professor erzählt, aber keine ahnung ob das stimmt.

bei uns wurde man, wenn man nicht erschienen ist zeitweilig für ein paar wochen gesperrt, aber das ist mwn. auch nicht legal.

bearbeitet von OoK_PS

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bei uns wurde man, wenn man nicht erschienen ist zeitweilig für ein paar wochen gesperrt, aber das ist mwn. auch nicht legal.

Also auf der WU wird man für 1 Semester für die betroffene Prüfung gesperrt.

/edit: ein (oder zwei?) Prüfungstermine sinds, glaub ich. Habs grad mit der Schummel-Regelung verwechselt..

bearbeitet von #25

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mwn. ist es so, dass, so lange man die prüfungsfragen nicht gesehen hat, gar nichts passiert. also weder einen antritt verliert noch gesperrt wird. hat zumindest hier in Graz mal ein erfahrener professor erzählt, aber keine ahnung ob das stimmt.

bei uns wurde man, wenn man nicht erschienen ist zeitweilig für ein paar wochen gesperrt, aber das ist mwn. auch nicht legal.

Doch, das ist schon legal.

Es gibt einen An- und Abmeldungszeitraum. Danach geht im Normalfall nix mehr. Dein Antritt geht verloren und du bist für den nächsten gesperrt.

Laut Universitätsgesetz bezüglich Sperre:

"(3) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 2 abgemeldet zu haben und ohne durch einen triftigen Grund an einer Abmeldung gehindert gewesen zu sein, so ist die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum bis zu acht Wochen für die Ablegung dieser Prüfung zu sperren. Der Lauf dieser Frist wird durch die lehrveranstaltungsfreie Zeit gehemmt."

http://www.univie.ac.at/satzung/studienrecht.html

Also auf der WU wird man für 1 Semester für die betroffene Prüfung gesperrt.

/edit: ein (oder zwei?) Prüfungstermine sinds, glaub ich. Habs grad mit der Schummel-Regelung verwechselt..

Nur für den nächsten Antritt, oder?!

Also ich glaub wennst im März nicht hingehst, bist im Mai gesperrt und dann in Juni darfst wieder hingehen. Würd auch mit dem Gesetzestext oben zusammenpassen.

Kann aber auch sein, dass es anders ist und es Unterschiede gibt ...

Naja, seis drum:

Einfach hingehen und ohne was zu wissen, abgeben, ist denke ich in allen Fällen besser.

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