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ASB-Legende

Naja.... Man muss einfach bedenken, wie viele Steuerausgleiche hier zu bearbeiten sind. Wenn die bei jeden Ferdl Fritzinger der seinen Laptop angibt genau nachschauen würden, würde die durchschnittliche Bearbeitungsdauer wohl 10-15 Jahre betragen. Wenn man nicht komplett verrückte Angaben macht und ganz einfach Frech ist wird hier standardisiert gearbeitet... Eben Laptop mit Selbstbehalt, Anzug (wollen viele abschreiben) nein, Smartphone (wie mir ein Kollege der Finance in der Arbeit erklärte) nur seeeeeehr selten etc. Genau prüfen wird man nur wenn man auffällig wird ...

Wo tragt man den Laptop eigentlich ein bzw. in welches Feld? :ratlos:

Wie viel % bekommt man vom Preis?

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ASB-Legende

10.6. bzw. 719

Danke, da kommt aber einiges zusammen bei 10.6.

"(bei Anschaffungen über 400 Euro nur AfA)" bedeutet etwas konkretes?

Wenn ich 1699 (Notebook) reinschreibe wird das dann ohne Begründung abgelehnt?

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V.I.P.

Danke, da kommt aber einiges zusammen bei 10.6.

"(bei Anschaffungen über 400 Euro nur AfA)" bedeutet etwas konkretes?

Wenn ich 1699 (Notebook) reinschreibe wird das dann ohne Begründung abgelehnt?

nur die afa bedeutet, du musst das notebook auf 3 jahre aufteilen, also jeweil 566,33 2015,2016,2017 (und eventuelle privantanteil ausscheiden)

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Mir is ois...

wie viele beschäftigungen hast denn? war bei der abfrage alles dort?

1.1. - 31.8. Heer (nicht relevant)

1.9. - 24.9. AMS

Ab dann immer wieder nur tagweise Beschäftigung. Von dem Dienstgeber hab ich auch noch eine "Abrollung" letzte Woche bekommen

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V.I.P.

1.1. - 31.8. Heer (nicht relevant)

1.9. - 24.9. AMS

Ab dann immer wieder nur tagweise Beschäftigung. Von dem Dienstgeber hab ich auch noch eine "Abrollung" letzte Woche bekommen

na da hammas scho. gibt immer problem, wenn die lohnzettel nicht lückenlos sind

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Mir is ois...

na da hammas scho. gibt immer problem, wenn die lohnzettel nicht lückenlos sind

Das heißt, obwohl gestern Frist war, muss ich augrund der Abrollung noch länger warten?

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V.I.P.

Das heißt, obwohl gestern Frist war, muss ich augrund der Abrollung noch länger warten?

nein, aber hast alle lohnzettel (auch die tageweisen) richtig angegeben? der computer weiß ja nicht, ob für die zeiten, wo noch nichts da ist, noch was kommt. ich würde anrufen, dann können sie ihn dir händisch freigeben

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Mir is ois...

nein, aber hast alle lohnzettel (auch die tageweisen) richtig angegeben? der computer weiß ja nicht, ob für die zeiten, wo noch nichts da ist, noch was kommt. ich würde anrufen, dann können sie ihn dir händisch freigeben

Was heißt Lohnzettel angeben? Die sind ja automatisch im System ?

Sehe gerade, dass da noch ein Lohnzettel fehlt. Dieser muss wohl händisch freigegeben werden?

bearbeitet von ufo05

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Superkicker

warum sollte da eine nachzahlung anstehen? wennst von 30 auf 40 erhöhst zahlst dann ja ohnehin mehr steuern. wäre ja noch schöner, dafür dann noch eine nachzahlung zu verlangen. das sollte sich eigentlich positiv für die rückzahlung auswirken.

Würde man ja sofort mit einer vorberechnung sehen und dann muss man die Arbeitnehmerveranlagung ja nicht wegschicken.

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#wirsansoizburg

nur die afa bedeutet, du musst das notebook auf 3 jahre aufteilen, also jeweil 566,33 2015,2016,2017 (und eventuelle privantanteil ausscheiden)

sofern du ihn nicht im 2.hj gekauft hast. dann musst halt den preis * 0,6 rechnen und das ergebnis durch 3 teilen. einen der drei teile halbierst du. danach folgende aufteilung:

2015 das erste halbierte drittel, 2016 ein drittel, 2017 ein drittel, 2018 das zweite halbierte drittel.

in zahlen:

laptop 1000€

*0,6 = 600€

sind drei teile á 200€

wenn im ersten hj gekauft dann:

2015: 200€; 2016: 200€; 2017: 200€

wenn im zweiten hj gekauft dann:

2015: 100€; 2016: 200€; 2017: 200€; 2018: 100€

die aufteilung musst erst ab anschaffungswert von 400€ anwenden. rest kannst direkt abschreiben...aber nicht auf die 60% vergessen.

Was heißt Lohnzettel angeben? Die sind ja automatisch im System ?

Sehe gerade, dass da noch ein Lohnzettel fehlt. Dieser muss wohl händisch freigegeben werden?

im system sind sie automatisch. du musst dennoch die "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen" angeben.

d.h. wenn da was nicht funktioniert, unter abfragen->steuerakt das jahr eingeben, für welches du die erklärung machst und nachsehen, welcher arbeitgeber fehlt. dann beim ag nachfragen, wann sie endlich den lohnzettel ans finanzamt schicken.

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V.I.P.

sofern du ihn nicht im 2.hj gekauft hast. dann musst halt den preis * 0,6 rechnen und das ergebnis durch 3 teilen. einen der drei teile halbierst du. danach folgende aufteilung:

2015 das erste halbierte drittel, 2016 ein drittel, 2017 ein drittel, 2018 das zweite halbierte drittel.

 

in zahlen:

laptop 1000€

*0,6 = 600€

sind drei teile á 200€

 

wenn im ersten hj gekauft dann:

2015: 200€; 2016: 200€; 2017: 200€

 

wenn im zweiten hj gekauft dann:

2015: 100€; 2016: 200€; 2017: 200€; 2018: 100€

 

die aufteilung musst erst ab anschaffungswert von 400€ anwenden. rest kannst direkt abschreiben...aber nicht auf die 60% vergessen.

im system sind sie automatisch. du musst dennoch die "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen" angeben.

d.h. wenn da was nicht funktioniert, unter abfragen->steuerakt das jahr eingeben, für welches du die erklärung machst und nachsehen, welcher arbeitgeber fehlt. dann beim ag nachfragen, wann sie endlich den lohnzettel ans finanzamt schicken.

ja, natürlich

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  • 4 weeks later...
Postinho

Frage: Ich mache für meinen Großvater den Steuerausgleich. Nachdem meine Großmutter keine Pension bekommt (Pension vom Großvater liegt höher als gesetzliches Mindesteinkommen für eine Ehepaar), habe ich für sie gleich gar keinen finanzonline Zugang beantragt. Oder hat sie als 'Nichtverdienerin' tzd Anspruch auf Zahlungen. Stichwort Negativsteuer?!

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