-grünweiß- ASB-Legende Geschrieben 1. März 2016 Naja.... Man muss einfach bedenken, wie viele Steuerausgleiche hier zu bearbeiten sind. Wenn die bei jeden Ferdl Fritzinger der seinen Laptop angibt genau nachschauen würden, würde die durchschnittliche Bearbeitungsdauer wohl 10-15 Jahre betragen. Wenn man nicht komplett verrückte Angaben macht und ganz einfach Frech ist wird hier standardisiert gearbeitet... Eben Laptop mit Selbstbehalt, Anzug (wollen viele abschreiben) nein, Smartphone (wie mir ein Kollege der Finance in der Arbeit erklärte) nur seeeeeehr selten etc. Genau prüfen wird man nur wenn man auffällig wird ...Wo tragt man den Laptop eigentlich ein bzw. in welches Feld? Wie viel % bekommt man vom Preis? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 1. März 2016 Wo tragt man den Laptop eigentlich ein bzw. in welches Feld? Wie viel % bekommt man vom Preis? 10.6. bzw. 719 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
-grünweiß- ASB-Legende Geschrieben 1. März 2016 10.6. bzw. 719Danke, da kommt aber einiges zusammen bei 10.6. "(bei Anschaffungen über 400 Euro nur AfA)" bedeutet etwas konkretes? Wenn ich 1699 (Notebook) reinschreibe wird das dann ohne Begründung abgelehnt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 1. März 2016 Danke, da kommt aber einiges zusammen bei 10.6. "(bei Anschaffungen über 400 Euro nur AfA)" bedeutet etwas konkretes? Wenn ich 1699 (Notebook) reinschreibe wird das dann ohne Begründung abgelehnt? nur die afa bedeutet, du musst das notebook auf 3 jahre aufteilen, also jeweil 566,33 2015,2016,2017 (und eventuelle privantanteil ausscheiden) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ufo05 Mir is ois... Geschrieben 1. März 2016 wie viele beschäftigungen hast denn? war bei der abfrage alles dort?1.1. - 31.8. Heer (nicht relevant)1.9. - 24.9. AMS Ab dann immer wieder nur tagweise Beschäftigung. Von dem Dienstgeber hab ich auch noch eine "Abrollung" letzte Woche bekommen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 1. März 2016 1.1. - 31.8. Heer (nicht relevant) 1.9. - 24.9. AMS Ab dann immer wieder nur tagweise Beschäftigung. Von dem Dienstgeber hab ich auch noch eine "Abrollung" letzte Woche bekommen na da hammas scho. gibt immer problem, wenn die lohnzettel nicht lückenlos sind 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ufo05 Mir is ois... Geschrieben 1. März 2016 na da hammas scho. gibt immer problem, wenn die lohnzettel nicht lückenlos sindDas heißt, obwohl gestern Frist war, muss ich augrund der Abrollung noch länger warten? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 1. März 2016 Das heißt, obwohl gestern Frist war, muss ich augrund der Abrollung noch länger warten? nein, aber hast alle lohnzettel (auch die tageweisen) richtig angegeben? der computer weiß ja nicht, ob für die zeiten, wo noch nichts da ist, noch was kommt. ich würde anrufen, dann können sie ihn dir händisch freigeben 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ufo05 Mir is ois... Geschrieben 1. März 2016 (bearbeitet) nein, aber hast alle lohnzettel (auch die tageweisen) richtig angegeben? der computer weiß ja nicht, ob für die zeiten, wo noch nichts da ist, noch was kommt. ich würde anrufen, dann können sie ihn dir händisch freigeben Was heißt Lohnzettel angeben? Die sind ja automatisch im System ? Sehe gerade, dass da noch ein Lohnzettel fehlt. Dieser muss wohl händisch freigegeben werden? bearbeitet 1. März 2016 von ufo05 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JonSnow Superkicker Geschrieben 1. März 2016 warum sollte da eine nachzahlung anstehen? wennst von 30 auf 40 erhöhst zahlst dann ja ohnehin mehr steuern. wäre ja noch schöner, dafür dann noch eine nachzahlung zu verlangen. das sollte sich eigentlich positiv für die rückzahlung auswirken. Würde man ja sofort mit einer vorberechnung sehen und dann muss man die Arbeitnehmerveranlagung ja nicht wegschicken. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m4v3rick_mts #wirsansoizburg Geschrieben 1. März 2016 nur die afa bedeutet, du musst das notebook auf 3 jahre aufteilen, also jeweil 566,33 2015,2016,2017 (und eventuelle privantanteil ausscheiden) sofern du ihn nicht im 2.hj gekauft hast. dann musst halt den preis * 0,6 rechnen und das ergebnis durch 3 teilen. einen der drei teile halbierst du. danach folgende aufteilung: 2015 das erste halbierte drittel, 2016 ein drittel, 2017 ein drittel, 2018 das zweite halbierte drittel. in zahlen: laptop 1000€ *0,6 = 600€ sind drei teile á 200€ wenn im ersten hj gekauft dann: 2015: 200€; 2016: 200€; 2017: 200€ wenn im zweiten hj gekauft dann: 2015: 100€; 2016: 200€; 2017: 200€; 2018: 100€ die aufteilung musst erst ab anschaffungswert von 400€ anwenden. rest kannst direkt abschreiben...aber nicht auf die 60% vergessen. Was heißt Lohnzettel angeben? Die sind ja automatisch im System ? Sehe gerade, dass da noch ein Lohnzettel fehlt. Dieser muss wohl händisch freigegeben werden? im system sind sie automatisch. du musst dennoch die "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen" angeben. d.h. wenn da was nicht funktioniert, unter abfragen->steuerakt das jahr eingeben, für welches du die erklärung machst und nachsehen, welcher arbeitgeber fehlt. dann beim ag nachfragen, wann sie endlich den lohnzettel ans finanzamt schicken. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chemical neighborhood I think I lost my headache Geschrieben 1. März 2016 Was soll das? Hab das selbe Problem. Letztes Jahr Heer, danach kurz Arbeitslos und dann eine Beschäftigung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 1. März 2016 sofern du ihn nicht im 2.hj gekauft hast. dann musst halt den preis * 0,6 rechnen und das ergebnis durch 3 teilen. einen der drei teile halbierst du. danach folgende aufteilung: 2015 das erste halbierte drittel, 2016 ein drittel, 2017 ein drittel, 2018 das zweite halbierte drittel. in zahlen: laptop 1000€ *0,6 = 600€ sind drei teile á 200€ wenn im ersten hj gekauft dann: 2015: 200€; 2016: 200€; 2017: 200€ wenn im zweiten hj gekauft dann: 2015: 100€; 2016: 200€; 2017: 200€; 2018: 100€ die aufteilung musst erst ab anschaffungswert von 400€ anwenden. rest kannst direkt abschreiben...aber nicht auf die 60% vergessen. im system sind sie automatisch. du musst dennoch die "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen" angeben. d.h. wenn da was nicht funktioniert, unter abfragen->steuerakt das jahr eingeben, für welches du die erklärung machst und nachsehen, welcher arbeitgeber fehlt. dann beim ag nachfragen, wann sie endlich den lohnzettel ans finanzamt schicken. ja, natürlich 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jojoba Postinho Geschrieben 24. März 2016 Frage: Ich mache für meinen Großvater den Steuerausgleich. Nachdem meine Großmutter keine Pension bekommt (Pension vom Großvater liegt höher als gesetzliches Mindesteinkommen für eine Ehepaar), habe ich für sie gleich gar keinen finanzonline Zugang beantragt. Oder hat sie als 'Nichtverdienerin' tzd Anspruch auf Zahlungen. Stichwort Negativsteuer?! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 25. März 2016 Glaub schon. Sollte machbar sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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