vozabal In guten wie in schlechten Zeiten Beitrag melden Geschrieben 8. August 2019 Kante schrieb vor 4 Stunden: Danke! Wie lange dauert es normalerweise vom Einlangen der Ergänzungen bis zur Bearbeitung? Ich hatte dieses Jahr nach Abgabe des Ergänzungsersuchens nach zwei Tagen den Bescheid. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Beitrag melden Geschrieben 9. August 2019 Das kann in 2 Tagen erledigt sein oder bleibt Monate liegen, kann alles passieren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Beitrag melden Geschrieben 19. August 2019 (bearbeitet) Kennt sich jemand mit Pendler-Pauschale und 2 Wohnsitzen aus? Situation: Hauptwohnsitz berechtigt zum Bezug des Pendlerpauschale. Was passiert, wenn ich mich bei meiner Freundin als Nebenwohnsitz melde, von wo ich kein Pendlerpauschale Anspruch hätte. Wenn ich aber trotzdem die angegebe Anzahl der Fahrten lt Antrag auf Pauschale vom Hauptwohnsitz fahre. Wie soll ich das im Bedarfsfall nachweisen, dass ich nicht doch vom Nebenwohnsitz fahre? bearbeitet 19. August 2019 von Sirus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Landstraßer Steinbock ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 19. August 2019 Ich hab leider verabsäumt, dass die Frist für den Lohnsteuerausgleich im Juni endet. Gibts da Möglichkeiten diese nachträglich einzureichen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hutz Chefjugo am Platz Beitrag melden Geschrieben 19. August 2019 Sirus schrieb vor einer Stunde: Kennt sich jemand mit Pendler-Pauschale und 2 Wohnsitzen aus? Situation: Hauptwohnsitz berechtigt zum Bezug des Pendlerpauschale. Was passiert, wenn ich mich bei meiner Freundin als Nebenwohnsitz melde, von wo ich kein Pendlerpauschale Anspruch hätte. Wenn ich aber trotzdem die angegebe Anzahl der Fahrten lt Antrag auf Pauschale vom Hauptwohnsitz fahre. Wie soll ich das im Bedarfsfall nachweisen, dass ich nicht doch vom Nebenwohnsitz fahre? Es wird der näheste Wohnsitz genommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rothaut Postinho Beitrag melden Geschrieben 19. August 2019 Landstraßer Steinbock schrieb vor 27 Minuten: Ich hab leider verabsäumt, dass die Frist für den Lohnsteuerausgleich im Juni endet. Gibts da Möglichkeiten diese nachträglich einzureichen? Frist? Für die Arbeitnehmerveranlagung hast du 5 Jahre Zeit, sofern es keine Pflichtveranlagung ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Landstraßer Steinbock ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 19. August 2019 Rothaut schrieb vor 1 Minute: Frist? Für die Arbeitnehmerveranlagung hast du 5 Jahre Zeit, sofern es keine Pflichtveranlagung ist. Dann ist das Inserat des BM mehr als nur schlecht formuliert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rothaut Postinho Beitrag melden Geschrieben 19. August 2019 Was steht denn da leicht? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Landstraßer Steinbock ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 19. August 2019 Rothaut schrieb vor 15 Minuten: Was steht denn da leicht? Ich fotografiers dann, wenn ich dazu komme... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Beitrag melden Geschrieben 19. August 2019 Hutz schrieb vor 4 Stunden: Es wird der näheste Wohnsitz genommen. Lt. tel. Auskunft vom Finanzamt ist der Weg zu rechnen, der angetreten wird. Ein Nebenwohnsitz in der Nähe des Arbeitsplatzes, ist nicht automatisch der Grund Anspruch auf das Pauschale zu verlieren. Für mich steht dann allerdings Aussage gegen Aussage und ich hab keine Ahnung wie ichs ohne Fahrtenbuch und Tankrechnungen belegen soll 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
berninat0r Knusprig & Frisch Beitrag melden Geschrieben 20. August 2019 wir haben uns einen gebrauchtwagen in deutschland gekauft und müssen natürlich jetzt zum finanzamt wegen der nova. weiß jemand, welchen betrag man für die bemessungsgrundlage hernehmen muss? brutto oder netto? inwiefern spielt auch die tageszulassung hier eine rolle? und blöde frage hinterher: wie läuft das bezahlen der nova ab? geb ich das formular dort ab und bekomme dann einen zahlschein? bekomme ich die bestätigung, dass die nova erledigt ist, gleich oder erst nachdem ich diese auch beglichen habe? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shatiel Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 20. August 2019 Sirus schrieb am 19.8.2019 um 15:40 : Lt. tel. Auskunft vom Finanzamt ist der Weg zu rechnen, der angetreten wird. Ein Nebenwohnsitz in der Nähe des Arbeitsplatzes, ist nicht automatisch der Grund Anspruch auf das Pauschale zu verlieren. Für mich steht dann allerdings Aussage gegen Aussage und ich hab keine Ahnung wie ichs ohne Fahrtenbuch und Tankrechnungen belegen soll Auszug aus den Richtlinien Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Wohnsitzes bei der Berechnung des Pendlerpauschales ist, dass die entsprechende Wegstrecke auch tatsächlich von dort aus zurückgelegt wird. Im Kalendermonat kann für die Berechnung des Pendlerpauschales nur ein Wohnsitz zugrunde gelegt werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Familienwohnsitz nicht vor, so ist stets der der Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz für das Pendlerpauschale maßgeblich (vgl. LStR 2002, Rz. 259). Ein Familienwohnsitz (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. f EStG 1988 und § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988) liegt dort, wo ein in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand hat. Der Steuerpflichtige hat einen eigenen Hausstand, wenn er eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht. Ein eigener Hausstand liegt jedenfalls nicht vor, wenn der Steuerpflichtige Räumlichkeiten innerhalb eines Wohnverbandes einer oder mehrerer Person(en), mit denen keine Lebensgemeinschaft besteht, mitbewohnt (LStR 2002, Rz. 343). Also wenn du nachweist, dass du bei der Freundin nur am Wochenende bist und dein Lebensmittelpunkt (Miete, Strom, Tankrechnungen, Einkaufsrechnungen) der weiter entfernte Hauptwohnsitz ist, kannst du die Pendlerpauschale weiter beantragen. Bezüglich Nachweisen aus einem Urteil: "Dieser Nachweis könne durch Vorlage von Fahrausweisen für Massenbeförderungsmittel, Vorlage von Fahrtenbüchern, sowie Nachweis der mit dem eigenen Kfz zurückgelegten Kilometer (durch Serviceheft, Kfz-Begutachtungsbefunde, KfzRechnungen mit Ausweis der Kilometerstände sowie Tankrechnungen) erbracht werden." Ohne Tankrechnungen und Fahrtenbuch wirds mEn schwierig das nachzuweisen. Eventuell solltest du auch, wenn dein Lebensmittelpunkt nicht die Wohnung deiner Freundin, sondern die entferntere Wohnung ist, ganz normale Rechnungen für Lebensmittel auch aufbewahren. Gibt aber natürlich keine Garantie, dass das Finanzamt das anerkennt, theoretisch könntest ja auch Rechnungen vom Billa-Parkplatz aufklauben. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Phalanx Maikai Beitrag melden Geschrieben 20. August 2019 berninat0r schrieb vor 10 Stunden: wir haben uns einen gebrauchtwagen in deutschland gekauft und müssen natürlich jetzt zum finanzamt wegen der nova. weiß jemand, welchen betrag man für die bemessungsgrundlage hernehmen muss? brutto oder netto? inwiefern spielt auch die tageszulassung hier eine rolle? und blöde frage hinterher: wie läuft das bezahlen der nova ab? geb ich das formular dort ab und bekomme dann einen zahlschein? bekomme ich die bestätigung, dass die nova erledigt ist, gleich oder erst nachdem ich diese auch beglichen habe? zu Absatz 1: https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/nova-18177294 zu Absatz 2: du gehst zum Finanzamt, die NoVA wird berechnet, du gehst zum Einzahlschalter und zahlst ein, das Fahrzeug wird umgehend freigeschalten. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shatiel Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 21. August 2019 Phalanx schrieb vor 9 Stunden: zu Absatz 1: https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/nova-18177294 zu Absatz 2: du gehst zum Finanzamt, die NoVA wird berechnet, du gehst zum Einzahlschalter und zahlst ein, das Fahrzeug wird umgehend freigeschalten. Ich dachte, die Nova muss man selbst berechnen und das Finanzamt berechnet da gar nichts? Für Mitglieder machts der ÖAMTC gratis, die Berechnung. Noch ein kurzer Nachtrag für @sirius: wenn du Rechnungen aufbewahrst, solltest du sie auch kopieren. Grad auf Thermopapier kann man es nach ein bis zwei Jahren kaum mehr lesen. Ich würde dir auch mal raten, solltest du noch unschlüssig sein, wie du vorgehst, dir am Brutto-Netto-Rechner anzuschauen, wie viel dir durch Pendlerpauschale und Pendlereuro netto mehr bleiben würde und ob der Aufwand (Sammeln und Kopieren der Belege, Fahrtenbuch, ...) das ganze rechtfertigt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rothaut Postinho Beitrag melden Geschrieben 21. August 2019 Shatiel schrieb vor 3 Minuten: Ich dachte, die Nova muss man selbst berechnen und das Finanzamt berechnet da gar nichts? Für Mitglieder machts der ÖAMTC gratis, die Berechnung. Das Finanzamt muß es zwar nicht machen, die meisten Beamten dort machens aber schon, wenn du das Formular (Nova2) so weit wie möglich ausgefüllt hast... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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