Borussia Dortmund


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für leiwand, gegen oasch.

ja, arbeitsrechtlich wird da nix gehen

aber die uefa/fifa kann noch immer den verein der dagegen verstößt sperren oder auschließen.

Nein, kann sie nicht. Das war schon das Argument bei Bosman, was vom EuGH klar zurückgewiesen wurde. Diese Regelung wirkt sich nämlich unmittelbar auch auf die Möglichkeit der Arbeitnehmer aus einen neuen Arbeitgeber zu finden.

bearbeitet von unnerum

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Nein, kann sie nicht. Das war schon das Argument bei Bosman, was vom EuGH klar zurückgewiesen wurde. Diese Regelung wirkt sich nämlich unmittelbar auch auf die Möglichkeit der Arbeitnehmer aus einen neuen Arbeitgeber zu finden.

ob ein verein an einem uefa/fifa turnier teilnimmt spielt für den eugh doch keine rolle.

natürlich kann man prinzipiell jeden spieler ohne fette ablösesumme verpflichten, da hier die arbeitsrechtsregeln greifen, dann ist man aber nicht mehr teil der uefa/fifa und hat in den bewerben nichts verloren.

verbandsregeln ≠ rechtsregeln

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für leiwand, gegen oasch.

Verbandsregeln müssen sich im Bereich der allgemeinen Gesetzgebung bewegen. Der EuGH hat dies schon so oft festgestellt und ihm ist es egal von wem die Regeln kommen. Glaubs mir einfach, wenn ich das sage, denn genau dieses Thema bearbeite ich gerade in einem EU-Arbeitsrecht Seminar.

Es gibt keine sachliche Rechtfertigung, warum die Möglichkeit einen neuen Arbeitsvertrag erst 6 Monate vor Vertragsende gegeben sein sollte.

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Verbandsregeln müssen sich im Bereich der allgemeinen Gesetzgebung bewegen. Der EuGH hat dies schon so oft festgestellt und ihm ist es egal von wem die Regeln kommen. Glaubs mir einfach, wenn ich das sage, denn genau dieses Thema bearbeite ich gerade in einem EU-Arbeitsrecht Seminar.

Es gibt keine sachliche Rechtfertigung, warum die Möglichkeit einen neuen Arbeitsvertrag erst 6 Monate vor Vertragsende gegeben sein sollte.

ich glaubs dir eh keine sorge :D

der eugh kann aber nicht bestimmen dass verein x der verbandsregeln gebrochen hat, an der cl-teilnehmen muss.

die cl ist die party der uefa und wen sie einladen ist nicht kaffee des eugh

hier ein post von einem tm.de user zum gleichen thema

FIFA-Statuten: Die Fifa ist ein Verband. Dieser Verband richtet den ganzen Fußballzirkus mehr oder minder aus. Wenn nun ein Verein in den jeweiligen Ligen mitspielen will, muss er sich nach dem Willen der FIFA ihren Statuten unterwerfen. Diese Statuten sind ein Regelungswerk, die innerhalb dieses Fußballzirkus dann auch zu Sanktionen führen können, wenn einer der Mitglieder dagegen verstößt. Das hat aber nichts mit Rechtswirksamkeit zu tun, sondern ist lediglich eine privatrechtliche Vereinbarung. Geht nun ein Verein einen Vorvertrag ein, dann hat das zur Folge, dass die FIFA das als Vertragsverletzung sanktionieren kann. Vor der FIFA (Thema Spielberechtigung usw. hat dieser Vorvertrag dann keine Gültigkeit.

Allgemeines Recht: Das allgemeine Zivilrecht als solches ist davon aber nicht betroffen. Nach allgemeinem Zivilrecht bestehen keine Bedenken gegen einen Vorvertrag. Die FIFA-Statuten bewegen sich innerhalb des allgemeinen Rechts, können dies aber nicht überdecken. Nach allgemeinem Recht wäre ein Vorvertrag also wirksam.

Welchen Unterschied macht das nun? Wenn ein Verein und ein Spieler einen Vorvertrag schließen, dann hätte das vermutlich zur Folge, dass der Spieler für den besagten neuen Verein keine Spielerlaubnis erhält, sofern dieser Vorvertrag einem bestehenden Vertrag zuwiderläuft. Ferner dürfte es zur Folge haben, dass der Spieler von der FIFA gesperrt wird.

Das ändert aber NICHTS an der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Vorvertrags. Dieser Vorvertrag könnte dann die Basis sein für Schadensersatzansprüche des Vereins gegen den Spieler (oder eben umgekehrt) wenn eine Seite entgegen diesem Vertrag handelt.

Im Ergebnis: Ein Vorvertrag hat also in der Theorie durchaus eine eigenständige Bedeutung und die könnte für die Vertragsparteien verheerend sein, wenn man es drauf ankommen ließe. In der Praxis wird das aber nicht passieren, weil mit der Offenlegung eines Vorvertrages die FIFA innerhalb ihrer Statuten Maßnahmen ergreifen würde.

Da sie in gewisser Weise ein Wettbewerbsmonopol hält, wird kein Verein so dumm sein und sich auf diesem Weg mit der FIFA anlegen. Deshalb ist es im Ergebnis fast immer so, dass geschlossene Vorverträge "im Sand verlaufen". Sie sind wirksam, bleiben aber ungenutzt und unbeachtet in der Schublade liegen.

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für leiwand, gegen oasch.

Unter Bosman wurde auch die UEFA schuldig gesprochen. Natürlich kann der EuGH den Verbänden keine Bestimmungen aufdrängen, er kann es ihnen aber sehr wohl untersagen EU-rechtswidrige Maßnahmen zu vollziehen, gerade weil sie eine Monopolstellung inne haben. Das hat er bei Bosman gemacht und die Verbände sind geradezu gesprungen, konnten aber original nix dagegen machen. Sollten sie zB einen FC Bayern ausschließen kommen da auf sie Schadenersatzansprüche zu, dass der UEFA das Genick brechen könnte. Die Motivation diese FIFA-Regel durchzuführen kannst dir ausmalen.

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Unter Bosman wurde auch die UEFA schuldig gesprochen. Natürlich kann der EuGH den Verbänden keine Bestimmungen aufdrängen, er kann es ihnen aber sehr wohl untersagen EU-rechtswidrige Maßnahmen zu vollziehen, gerade weil sie eine Monopolstellung inne haben. Das hat er bei Bosman gemacht und die Verbände sind geradezu gesprungen, konnten aber original nix dagegen machen. Sollten sie zB einen FC Bayern ausschließen kommen da auf sie Schadenersatzansprüche zu, dass der UEFA das Genick brechen könnte. Die Motivation diese FIFA-Regel durchzuführen kannst dir ausmalen.

bei sion ist ja im endeffekt auch nichts passiert und sie wurden ausgeschlossen.

welches recht hat ein verein an der champions league teilzunehmen?

gibts dafür eine rechtsgrundlage?

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für leiwand, gegen oasch.

Der FC Sion kann sich aber auf kein EU-Recht stützen, das ist der Unterschied.

Die Rechtsgrundlage ist das europäische Wettbewerbsrecht in Verbindung mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit, das auf den Fußball als Wirtschaftszweig genauso anzuwenden ist.

bearbeitet von unnerum

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Der FC Sion kann sich aber auf kein EU-Recht stützen, das ist der Unterschied.

Müsste es Sion als Verein aus der Schweiz nicht sogar leichter haben?

Schließlich liegt UEFA/FIFA und der CAS in der Schweiz.

Der Internationale Sportgerichtshof unterliegt Schweizer Recht. Seine Entscheidungen können vor dem Schweizer Bundesgericht angefochten und auch aufgehoben werden.

Die Rechtsgrundlage ist das europäische Wettbewerbsrecht in Verbindung mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit, das auf den Fußball als Wirtschaftszweig genauso anzuwenden ist.

Und das zwingt die UEFA

# Überhaupt ein Turnier auszutragen?

# Vereine die sich sportlich qualifizieren unbedingt aufzunehmen? (auch wenn dies oft auf Tatsachenentscheidungen von Schiedsrichtern beruht)

# Macht dann das FFP überhaubt einen Sinn? (Wenn sich der Verein zivilrechtlich einklagen kann)

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clock is ticking

Wird man ja bei Malaga sehen.

In den UEFA-Statuten steht eindeutig unter Punkt 9
Verletzt ein Verband nach Auffassung des Exekutivkomitees

Statuten, Reglemente oder Beschlüsse der UEFA schwer, kann

das Exekutivkomitee ihn in seinen Rechten mit sofortiger Wirkung suspendieren.

http://de.uefa.com/MultimediaFiles/Download/EuroExperience/uefaorg/WhatUEFAis/01/80/54/06/1805406_DOWNLOAD.pdf

und bei den FIFA-Statuten steht es auch.

http://www.fifa.com/mm/document/affederation/generic/01/66/54/21/fifastatutes2012d.pdf

Also ich denke schon dass das alles Hand und Fuß hat, wäre ja sonst eine Farce, wenn der Veranstalter nichts zu sagen hätte.

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ASB-Gott

Pepe:

pensábamos que iba a ser mas fácil de lo que era

http://www.marca.com...1366841015.html

übersetz ich das richtig mit: wir dachten, dass es leichter sein würde?

wenn ja, dann hat wohl real dortmund einfach unterschätzt - allerdings wär das ja geradezu fahrlässig wenn man gegen ein team in der gruppe nur 1 punkt holt...

bearbeitet von Glubbberer

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für leiwand, gegen oasch.

Müsste es Sion als Verein aus der Schweiz nicht sogar leichter haben?

Schließlich liegt UEFA/FIFA und der CAS in der Schweiz.

Ich kenne die schweizer Rechtslage nicht, um das beantworten zu können. Da aber die FIFA & UEFA Vereine nach schweizer Statut sind, sollte es für die Schweiz rechtlich ziemlich einfach sein, eine entsprechende Entscheidung herbeizuführen. Sie wird aber politisch ein Problem haben, dieses umzusetzen und das ist beim EuGH nicht der Fall. Der hat 27 Staaten hinter sich und nicht nur eine kleine Alpenrepublik.

Und das zwingt die UEFA

# Überhaupt ein Turnier auszutragen?

# Vereine die sich sportlich qualifizieren unbedingt aufzunehmen? (auch wenn dies oft auf Tatsachenentscheidungen von Schiedsrichtern beruht)

# Macht dann das FFP überhaubt einen Sinn? (Wenn sich der Verein zivilrechtlich einklagen kann)

Schön langsam wird's lästig. Die UEFA unterliegt der Jurisdiktion des EuGH, weil sie ihre Bewerbe als absoluter Monopolanbieter innerhalb der EU anbietet. Period. Das hat nix mit zwingen etwas auszurichten zu tun, sondern, wenn sie es aussrichten, sich im gesetzlichen Rahmen zu bewegen. Profisport ist doch keine rechtsfreie Zone.

Wenn ihre Verbandsregeln dem EU-Recht widersprechen, wird sie schadensersatzpflichtig und sie kann von jedem Betroffenen auf Unterlassung geklagt werden. Period.

Ich kann dir ja mal aus Bosman zitieren:

Artikel 48 EWG-Vertrag steht der Anwendung von durch Sportverbände

aufgestellten Regeln entgegen, nach denen ein Berufsfußballspieler, der

Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist, bei Ablauf des Vertrages, der ihn

an einen Verein bindet, nur dann von einem Verein eines anderen Mitgliedstaats beschäftigt werden kann, wenn dieser dem bisherigen Verein eine

Transfer-, Ausbildungs- oder Förderungsentschädigung gezahlt hat.

Diskussion beendet.

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clock is ticking

Diskussion beendet.

Von mir aus gerne.

Ist sowieso nur ein "was wäre wenn" Szenario.

Schließlich ist für beide Seiten ein öffentlicher Rechtsstreit eine Lose-Lose Situation.

Das einzige denkbare Szenario wäre, wenn Lewandowski trotz Vorvertrag (der zwar rechtlich gilt, laut FIFA-Statuten aber nicht) es sich anders überlegt und z.B. zu Man.Utd. wechselt.

Was hier die Bayern machen würden?

bearbeitet von AxxL

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Old painless

Des mit Götze bzw. lewandowski ist auch ein klein wenig "taktik", für den Fall der Fälle(was fix ist), das man im Finale gegen den BVB spielen würde, um sie mental zu schwächen.

Auf der anderen Seite kann ich mir vorstellen, das die Bayern damals bei der Kreditvergabe, sich evtl. eine Klausel einbauen lassen haben, das man evtl. Spieler günstiger bekommt bzw. als erste verhandelt.

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Danke Neven!

Des mit Götze bzw. lewandowski ist auch ein klein wenig "taktik", für den Fall der Fälle(was fix ist), das man im Finale gegen den BVB spielen würde, um sie mental zu schwächen.

Auf der anderen Seite kann ich mir vorstellen, das die Bayern damals bei der Kreditvergabe, sich evtl. eine Klausel einbauen lassen haben, das man evtl. Spieler günstiger bekommt bzw. als erste verhandelt.

:lol:

Nene, glaub mir, diese Gedanken kannst du wieder verwerfen ;)

Und jetzt endlich mal wieder etwas positiveres:

Christian Eriksen:

"Ich habe davon gelesen", so der 21 Jahre alte Mittelfeldspieler gegenüber der niederländischen Tageszeitung "Algemeen Dagblad" zu den Gerüchten, dass der BVB ein Auge auf ihn geworfen habe. "Es ist großartig, mit einem solchen Topverein in Verbindung gebracht zu werden."

:love: Wäre zu schön, wenn an dem Wechselgerücht etwas dran wäre. Befürchte nur, dass er auf die Insel geht...

bearbeitet von Schillerfoto.at

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