ebay trottln...


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mazunte schrieb vor 19 Minuten:

Inwiefern?

Weil das einem seitens der Finanz durchaus mal als Gewerbe vorgeworfen werden kann.

Zum Einen gibt es steuerliche Freigrenzen die man nicht überschreiten sollte (irgendwas mit 600€ p.a.).
Zum Anderen interessieren sich ja auch vermehrt Steuerfahnder für solche Portale. Und je nachdem welche Regionen er betreuen muss bzw. wie gewissenhaft er arbeitet, kann es ihm durchaus mal auffallen dass ein Artikel xy der verschenkt wurde plötzlich 2 Wochen später unter anderer Adresse zum Verkauf angeboten wird. 
Ist jetzt ansich natürlich keine Straftat und grundsätzlich auch nicht unbedingt wahrscheinlich, aber wenn es doch jemandem auffällt hast halt ein paar Scherereien, weil die logischerweise dann meistens gleich über sämtliche Verkäufe Auskunft haben wollen. 

Der Vater eines Freundes hat einmal binnen eines Jahres 3 Autos (1x das eigene, 1x das der Frau, 1x Erbe) über Autoscout verkauft. Da ist auch das Finanzamt irgendwie aufmerksam geworden und hat nachgeschaut ob das eh kein gewerblicher Autohandel ist. 
Keine Ahnung woher die das gewusst haben, und die Sache war dann auch wieder relativ schnell erledigt weil der Mann nachweisen konnte das nicht aus gewerblichen Interessen getan zu haben. 
Aber trotzdem, die Finanz schläft halt auch nicht und der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht 

bearbeitet von ooeveilchen

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ooeveilchen schrieb vor 2 Stunden:

Weil das einem seitens der Finanz durchaus mal als Gewerbe vorgeworfen werden kann.

Zum Einen gibt es steuerliche Freigrenzen die man nicht überschreiten sollte (irgendwas mit 600€ p.a.).
Zum Anderen interessieren sich ja auch vermehrt Steuerfahnder für solche Portale. Und je nachdem welche Regionen er betreuen muss bzw. wie gewissenhaft er arbeitet, kann es ihm durchaus mal auffallen dass ein Artikel xy der verschenkt wurde plötzlich 2 Wochen später unter anderer Adresse zum Verkauf angeboten wird. 
Ist jetzt ansich natürlich keine Straftat und grundsätzlich auch nicht unbedingt wahrscheinlich, aber wenn es doch jemandem auffällt hast halt ein paar Scherereien, weil die logischerweise dann meistens gleich über sämtliche Verkäufe Auskunft haben wollen. 

Der Vater eines Freundes hat einmal binnen eines Jahres 3 Autos (1x das eigene, 1x das der Frau, 1x Erbe) über Autoscout verkauft. Da ist auch das Finanzamt irgendwie aufmerksam geworden und hat nachgeschaut ob das eh kein gewerblicher Autohandel ist. 
Keine Ahnung woher die das gewusst haben, und die Sache war dann auch wieder relativ schnell erledigt weil der Mann nachweisen konnte das nicht aus gewerblichen Interessen getan zu haben. 
Aber trotzdem, die Finanz schläft halt auch nicht und der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht 

Alles klar Danke. Wie ist denn das bei den Wöchentlichen Flohmarkt Standl Betreibern? Ich mein, die machen das ja gewebersmäßig imho?

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SF95 | Avant Garde

ohne mich da jetzt großartig schlau machen zu wollen weil zu faul... ich glaub, dass sämtliche portale wie willhaben, ebay und flohmärkte da irgendwie rechtlich gedeckt sind... sonst müsstest ja jeden nutzer an die finanz melden usw.

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mazunte schrieb vor 3 Minuten:

Wie ist denn das bei den Wöchentlichen Flohmarkt Standl Betreibern? Ich mein, die machen das ja gewebersmäßig imho?

Davon sind die meisten hoffentlich angemeldet. Sollten sie zumindest mMn :laugh:

MetaSF schrieb vor 4 Minuten:

ohne mich da jetzt großartig schlau machen zu wollen weil zu faul... ich glaub, dass sämtliche portale wie willhaben, ebay und flohmärkte da irgendwie rechtlich gedeckt sind... sonst müsstest ja jeden nutzer an die finanz melden usw.

Die Steuerfreigrenzen sollen ja primär nur dazu dienen dass die Gitti für ihre getragene 5€ Bluse die sie nicht mehr braucht, nicht auch noch USt. abführen muss wenn sie das Ding lieber einer Freundin verkauft als sie wegzuschmeißen.

Man darf also jederzeit problemlos (natürlich innerhalb der Freigrenzen) seinen Privatbesitz veräußern um sich ein paar Netsch dazuzuverdienen.
Problematisch wird es nur wenn es über das Ausmaß von normalen Privatverkäufen hinaus geht.
Sowohl was Quantität, Häufigkeit und Beträge angeht.

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MetaSF schrieb vor 58 Minuten:

ohne mich da jetzt großartig schlau machen zu wollen weil zu faul... ich glaub, dass sämtliche portale wie willhaben, ebay und flohmärkte da irgendwie rechtlich gedeckt sind... sonst müsstest ja jeden nutzer an die finanz melden usw.

Das hat nichts mit den Portalen selber zu tun. Es gibt folgende Voraussetzungen, die bei Erfüllung der Lösung eines Gewerbescheines bedürfen:

  • Handlung passiert auf eigene Rechnung und Gefahr (du kaufst/verkaufst und trägst die Verluste bzw. Gewinne)
  • Regelmäßige Handlung (wird bereits bejahrt, sofern dein Angebot an mehrere Personen gerichtet ist und das ist über Willhaben etc. der Fall)
  • Entgeltlichkeit (Achtung: Hier zählt lediglich die Absicht, damit Gewinn erzielen zu wollen. Ob das tatsächlich eintritt ist irrelevant)
  • Die Handlung muss erlaubt sein und darf keinen Ausnahmen unterliegen

Streng genommen vollziehst du hier eigentlich ein Handelsgewerbe und müsstest einen Gewerbeschein lösen, der auch zu Abfuhr des WKÖ-Beitrages verpflichtet. Nachedem deine Umsätze wohl durch die Kleinunternehmerregelung gedeckt sind, ist hier allerdings keine UST abzuführen.

 

Edit: Eine Anmeldung bei Sozialverischerung wäre auch nötig, allerdings kannst du dich bei überschaubarem Umsatz soweit entbinden lassen, dass nur die Unfallversicherung zu bezahlen ist. Insgesamt (SV + WKÖ) würden im Jahr somit mind. € 220 an Pflichtbeiträgen anfallen. Zusätzlich wären Belege auszustellen und zu sammeln, sowie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu erstellen.

bearbeitet von sulza

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sulza schrieb vor 51 Minuten:

Das hat nichts mit den Portalen selber zu tun. Es gibt folgende Voraussetzungen, die bei Erfüllung der Lösung eines Gewerbescheines bedürfen:

  • Handlung passiert auf eigene Rechnung und Gefahr (du kaufst/verkaufst und trägst die Verluste bzw. Gewinne)
  • Regelmäßige Handlung (wird bereits bejahrt, sofern dein Angebot an mehrere Personen gerichtet ist und das ist über Willhaben etc. der Fall)
  • Entgeltlichkeit (Achtung: Hier zählt lediglich die Absicht, damit Gewinn erzielen zu wollen. Ob das tatsächlich eintritt ist irrelevant)
  • Die Handlung muss erlaubt sein und darf keinen Ausnahmen unterliegen

Streng genommen vollziehst du hier eigentlich ein Handelsgewerbe und müsstest einen Gewerbeschein lösen, der auch zu Abfuhr des WKÖ-Beitrages verpflichtet. Nachedem deine Umsätze wohl durch die Kleinunternehmerregelung gedeckt sind, ist hier allerdings keine UST abzuführen.

 

Edit: Eine Anmeldung bei Sozialverischerung wäre auch nötig, allerdings kannst du dich bei überschaubarem Umsatz soweit entbinden lassen, dass nur die Unfallversicherung zu bezahlen ist. Insgesamt (SV + WKÖ) würden im Jahr somit mind. € 220 an Pflichtbeiträgen anfallen. Zusätzlich wären Belege auszustellen und zu sammeln, sowie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu erstellen.

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Wann_benoetigt_man_eine_Gewerbeberechtigung_.html

Ich würde behaupten deine Ausführung ist falsche, da keine regelmäßige Handlung vorliegt (bei einem Verkauf auf Willhaben etc. wird keine Tätigkeit angeboten im Regelfall sondern ein Produkt).

Sonst könnte das FA schon lange jeden Autoverkäufer aufklopfen.

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ufo05 schrieb vor einer Stunde:

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Wann_benoetigt_man_eine_Gewerbeberechtigung_.html

Ich würde behaupten deine Ausführung ist falsche, da keine regelmäßige Handlung vorliegt (bei einem Verkauf auf Willhaben etc. wird keine Tätigkeit angeboten im Regelfall sondern ein Produkt).

Sonst könnte das FA schon lange jeden Autoverkäufer aufklopfen.

Der private Autoverkäufer verkauft aber nur einmal sein Auto und nicht alle zwei Wochen eines. Demzufolge muss man sich hier gar nicht einmal an der Rechtssprechung orientieren, da eine Rgelmäßigkeit sowieso gegeben ist. Das ist insgesamt ein Paradebeispiel für die Gewerblichkeit, sofern der User tatsächlich alle paar Tage etwas Verkauft.

 

Hier sogar die Bestätigung aus deiner Quelle: 

Zitat

Auch das Anbieten einer Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen gilt als Gewerbeausübung. 

 

bearbeitet von sulza

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sulza schrieb vor 28 Minuten:

Der private Autoverkäufer verkauft aber nur einmal sein Auto und nicht alle zwei Wochen eines. Demzufolge muss man sich hier gar nicht einmal an der Rechtssprechung orientieren, da eine Rgelmäßigkeit sowieso gegeben ist. Das ist insgesamt ein Paradebeispiel für die Gewerblichkeit, sofern der User tatsächlich alle paar Tage etwas Verkauft.

 

Hier sogar die Bestätigung aus deiner Quelle: 

 

Das meine ich ja. Es wird ja keine Tätigkeit angeboten (z.B. Putzen, Computer servicieren) sondern ein Produkt. Daher bin ich der Meinung, ohne fundierte Rechtssprechung zu durchforsten, dass eben beim einmaligen Autoverkauf keine regelmäßige Tätigkeit vorliegt, obwohl an einen größeren Personenkreis geboten wird.

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ufo05 schrieb vor 10 Minuten:

Das meine ich ja. Es wird ja keine Tätigkeit angeboten (z.B. Putzen, Computer servicieren) sondern ein Produkt. Daher bin ich der Meinung, ohne fundierte Rechtssprechung zu durchforsten, dass eben beim einmaligen Autoverkauf keine regelmäßige Tätigkeit vorliegt, obwohl an einen größeren Personenkreis geboten wird.

Beim einmaligen Autoverkauf von Privatpersonen wird schon deshalb keine Gewerbsmäßigkeit vorliegen, weil die Ertragsabsicht fehlt. 

 

Außerdem ist die Frage für den konkreten Fall ohnehin irrelevant, nachdem es anscheinend zu Wiederholungsfällen kommt.

bearbeitet von sulza

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sulza schrieb vor 3 Minuten:

Beim einmaligen Autoverkauf von Privatpersonen wird schon deshalb keine Gewerbsmäßigkeit vorliegen, weil die Ertragsabsicht fehlt. Eine Unterscheidung zwischen Dienstleistungen und Produkten existiert in der Frage der Gewerblichkeit eigentlich nicht.

Gut, ich glaube ich habe dein Zitat etwas aus dem Kontext gerissen, denn im Grunde sind wir anscheinend e auf der selben Welle :feiervinci: 

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  • 4 months later...

Vereinbarter Termin 15:30 zur Übergabe in Weiz BHF. 
Ruf den Dodl jetzt an, is der noch gemütlich in Gleisdorf!? 
Jo i foar jetzt weg, konnst donn scho in 20. Min. dort sein ... WTF? :glubsch: 8P

edit: jetzt hoffe ich, der Käufer weiß wie man mit einem Linksys - Cisco Router umgeht, den man konfigurieren muss;
Weil er hat mich nach dem PW gefragt ... :lol:

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  • 2 months later...

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