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SINE METU
Dagobert Trump schrieb vor 2 Minuten:

Und der Großteil der anderen Angeklagten nicht - der Hauptangeklagte hat mit den drei Bierdosen nämlich nichts zu tun.

Zitat

Ein weiterer Angeklagter eilte anschließend hinzu und schlug mit einer Holzlatte einmal auf den Sicherheitsmann ein. 

Die haben Bierdose falsch geschrieben :ratlos:

Sie wurden wegen der gleichen Delikte wie der Hauptangeklagte verurteilt. Bei der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung gibt es halt keine Geldstrafe mehr. Und wenn du auf Polizisten losgehst, bist du automatisch da drinnen. Das gleiche gilt für den Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Das hätte man sich auch vorher überlegen können, ehe man auf die Polizei losgeht. 

kartoffelsalat schrieb vor 7 Minuten:

aber der hauptangeklagte wird nicht der sein, der die dosen geworfen hat, oder?

Das geht aus dem Bericht nicht hervor. Aber jemand anderes hat geschrieben, das das Urteil und die Begründung sowieso bald einsehbar sein sollen. 

 

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Kennt das ASB in und auswendig
8 minutes ago, Sohnemann said:

Das geht aus dem Bericht nicht hervor. Aber jemand anderes hat geschrieben, das das Urteil und die Begründung sowieso bald einsehbar sein sollen. 

Was wiederum schwierig wird, aufgrund eines Minderjährigen :) 

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Knows how to post...
SW-Seebacher schrieb vor 7 Stunden:

 Vielleicht sollte man sich doch überlegen was das für die Betroffenen bedeutet. 

Es hindert niemanden auch nur irgendetwas daran vorher über mögliche Konsequenzen des eigenen Handelns nachzudenken, wurscht wie angesoffen man ist.

Tut mir leid, aber wenn ich sowas lese…

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Jahrhunderttalent
Sohnemann schrieb vor 58 Minuten:

- Und was sagt die österreichische Rechtssprechung dazu?
- Wie oft wurde der in deinem Beispiel Verurteilte schon verurteilt?
- Wie viel Zeit ist seit seiner letzten Verurteilung vergangen?
- Wurde noch eine andere Straftat verurteilt?
- Gibt es noch offene Strafen? 
- etc.

5 der 7 verurteilten waren unbescholten (!), wobei die beiden vorbestraften einmal mit 42 monaten unbedingt und 8 monaten bedingt die jeweils höchsten und niedrigsten strafen ausgefasst haben. der hier vieldiskutierte bierdosenwerfer (30 monate, davon 10 unbedingt) war also unbescholten.

die einzigen sonst noch verhandelten straftaten waren widerstand gegen die staatsgewalt (da weiß ich jetzt nicht, ob und wer dafür verurteilt wurde) und sachbeschädigung aufgrund eines abgerissenen absperrbandls (wurde nicht dem bierdosenwerfer angelastet). hab mich zur sicherheit nochmals erkundigt und ergänze, sollte ich etwas gerade falsch im kopf haben.

das sollte einen teil deiner fragen beantworten und helfen, die urteile besser einordnen zu können.

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SINE METU
sherif schrieb vor 7 Minuten:

 

das sollte einen teil deiner fragen beantworten und helfen, die urteile besser einordnen zu können.

Wenn du nochmal nachliest wirst du feststellen, das sich meine Fragen auf den geposteten Artikel von @SturmUndDrang bezogen.

 

bearbeitet von Sohnemann

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Jahrhunderttalent
Sohnemann schrieb vor 41 Minuten:

Wenn du nochmal nachliest wirst du feststellen, das sich meine Fragen auf den geposteten Artikel von @SturmUndDrang bezogen.

 

stimmt natürlich. nichtsdestotrotz sollte mein posting beim einordnen hilfreich sein.

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Im ASB-Olymp

Das was viele halt nicht verstehen ist das es nicht darum geht das es passiert ist, das verurteilen die Fanklubs so wie ich es verstanden habe logischerweise alle. 

Es geht ganz einfach darum das mit zweierlei Maß gemessen wird. 

Bist du Ultra bzw. Fußball Fan wirst du automatisch höher bestraft "damit es die bösen bösen Fußball Fans endlich lernen" das wird zurecht kritisiert. 

Und das ist dann eben eine zwei Klassen Justiz. 

bearbeitet von Juran

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ASB-Gott
Juran schrieb vor einer Stunde:

Es geht ganz einfach darum das mit zweierlei Maß gemessen wird.

Bist du Ultra bzw. Fußball Fan wirst du automatisch höher bestraft "damit es die bösen bösen Fußball Fans endlich lernen" das wird zurecht kritisiert. 

Das stimmt zu 100%

Juran schrieb vor einer Stunde:

Das was viele halt nicht verstehen ist das es nicht darum geht das es passiert ist, das verurteilen die Fanklubs so wie ich es verstanden habe logischerweise alle. 

Da bin ich mir bei einigen aber nicht so sicher.

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Bunter Hund im ASB
Juran schrieb vor 3 Stunden:

Das was viele halt nicht verstehen ist das es nicht darum geht das es passiert ist, das verurteilen die Fanklubs so wie ich es verstanden habe logischerweise alle. 

Es geht ganz einfach darum das mit zweierlei Maß gemessen wird. 

Bist du Ultra bzw. Fußball Fan wirst du automatisch höher bestraft "damit es die bösen bösen Fußball Fans endlich lernen" das wird zurecht kritisiert. 

Und das ist dann eben eine zwei Klassen Justiz. 

Soweit ich dass verstanden habe kann die Justiz im Sinne der Generalprävention den maximalen Strafrahmen auch bei Unbescholtenen ausnutzen um Urteile zu Fällen die Nachahmer abschrecken soll, im Gegensatz zur Spezial oder Individualprävention, wos darum geht die Tatwiederholung des Individuums zu verhindern.

Das wäre hier ein Fall wo ein Weisungsunabängiger Richter, sprich die entscheiden wie sie wollen, eine Generalprävention für sinnvoll halten könnte.

Würde Sinn ergeben.

Hat dann nix mit zwei Klassen Justiz zu tun.

bearbeitet von Sturmgewitter

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Banklwärmer
Sturmgewitter schrieb vor 2 Minuten:

Soweit ich dass verstanden habe kann die Justiz im Sinne der Generalprävention den maximalen Strafrahmen auch bei Unbescholtenen ausnutzen um Urteile zu Fällen die Nachahmer abschrecken soll, [...]

Nein, so ist Generalprävention nicht gedacht. Die Strafdrohung und die konsequente Vollstreckung soll generalpräventiv wirken, nicht überzogene Urteile im Einzelfall.

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An alle die es emotionslos haben wollen:

Weder aus den Zeitungsberichten noch aus dem Beitrag des Kollektivs erfährt ein objektiver Beobachter Fakten, die eine ernsthafte juristische Bewertung zulassen. 

Nach welcher Grundlogik Strafhöhen bestimmt werden, lässt sich einfach heruntergebrochen folgend darstellen:

Vorausgesetzt ist zunächst, dass ein Tatbestand verwirklicht wurde. 

Daraus ergibt sich ein Strafrahmen.

Bei der Strafhöhe orientieren sich Richter:innen an folgendem Grundsatz: 
Man nimmt ein Drittel der maximalen Strafhöhe als Ausgangspunkt. Vom Ausgangspunkt wird die Strafe nach Vorliegen von Milderungs- und Erschwerungsgründen reduziert bzw. erhöht. (Typische Milderungsgründe wären die Unbescholtenheit oder, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist. Typische Erschwerungsgründe: das Zusammentreffen von mehreren strafbaren Handlungen oder einschlägige Vorstrafen) 

Beispielhaft anhand des Delikts § 87 StGB (Absichtlich schwere Körperverletzung):

Mindeststrafe nach Abs 1a sind 2 Jahre-, maximale Strafe sind 10 Jahre Freiheitsstrafe. 1/3: davon sind 40 Monate. Mögliche Erschwerungs-Milderungsgründe lassen die Zahl nach oben/unten wandern.

Abseits von dieser Grundlogik sind naturgemäß verschiedene Regeln zu berücksichtigen. Beispiele:

Bei Jugendlichen fällt oftmals die Mindeststrafdrohung weg und die maximale Strafhöhe wird halbiert. 
Bei einschlägigen Vorstrafen könnte sich die maximal Strafe sogar erhöhen. 
Es könnten bedingte Haftstrafen widerrufen worden sind.

Fazit: Nach öffentlichen Informationen ist nicht einmal bekannt, wer aufgrund welchem Delikt verurteilt wurde und welche zusätzliche Regelungen Anwendung gefunden haben. Das ist keine juristische Debatte, sondern eine ausschließlich emotionale. Von den zynischen Haftschreiern ebenso wie von den boulevardesken Ultras. 

bearbeitet von Rechtshilfe_ASB

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