Stehplatzschwein Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben vor 9 Stunden blakeo schrieb vor 1 Minute: Ohne eine inhaltliche Bewertung zu einzelnen Fällen abzugeben - aber bei der Bundesliga geht es natürlich hauptsächlich um das Image der ganzen Liga (= Vereine zusammen) und da kommt dann der zweite - gerne vergessene - Teil des Gleichheitsgrundsatzes zu Tragen - Gleiches gleich, Ungleiches ungleich. Wenn dasselbe Fehlverhalten je nach Akteur unterschiedliche Konsequenzen nach sich zieht, dann kann eine Ungleichbehandlung durchaus gerecht sein Also das kann ich mir nicht vorstellen, dass das in diesem Anwendungsbereich so gedacht ist 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Senat Postaholic Geschrieben vor 9 Stunden Wir sind ja nicht zum Spaß hier schrieb vor 47 Minuten: Die Gratisbiere kamen von der VIP-Tribüne. Wie er nach Spielende in die Kabine ging, oder schon vorher? Aus dem Text des Teletextes würde ich es anders lesen. Aber egal, beides absolut unnötig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blakeo Sehr bekannt im ASB Geschrieben vor 9 Stunden 1 minute ago, Stehplatzschwein said: Also das kann ich mir nicht vorstellen, dass das in diesem Anwendungsbereich so gedacht ist Das ergibt sich schon alleine aus dem medialen Druck, hier als Bundesliga aktiv werden zu müssen und das hattest du ja kritisiert. WIrd jetzt vielleicht beim Cup Halbfinale auch eher ein potentielles Thema sein, da es von den Medien aufgegriffen wurde. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stehplatzschwein Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben vor 9 Stunden blakeo schrieb vor 4 Minuten: Das ergibt sich schon alleine aus dem medialen Druck, hier als Bundesliga aktiv werden zu müssen und das hattest du ja kritisiert. WIrd jetzt vielleicht beim Cup Halbfinale auch eher ein potentielles Thema sein, da es von den Medien aufgegriffen wurde. Dass es sich daraus ergibt bedeutet ja nicht, dass es legitim ist. Der Senat hat offiziell schon den Auftrag, neutral zu sein - intern womöglich nicht, das ist ja die Kritik. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
P200E Im ASB-Olymp Geschrieben vor 9 Stunden Rapidmaniac schrieb vor 1 Stunde: da sieht man wie schwer es ist den richtigen Trainer fuer Rapid zu finden. Er muss neben sportlichen Erfolg auch noch ein Kommunikator, Psychologe, Führungspersönlichkeit und Repräsentant des Vereines sein. RK haette viel davon gehabt, hat aber trotzdem die Kabine verloren und bei JHT wird man sehen wie es weitergeht. du hast Menschenfänger vergessen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blakeo Sehr bekannt im ASB Geschrieben vor 9 Stunden 4 minutes ago, Stehplatzschwein said: Dass es sich daraus ergibt bedeutet ja nicht, dass es legitim ist. Der Senat hat offiziell schon den Auftrag, neutral zu sein - intern womöglich nicht, das ist ja die Kritik. Ja und genau das war auch der Punkt meiner Antwort. Ein ungleiches Ergebnis bei der Beurteilung eines vergleichbaren Sachverhalts bei unterschiedlichen Akteuren ist nicht automatisch ungerechet oder nicht neutral/objektiv, wie auch immer man es nennen möchte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stehplatzschwein Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben vor 9 Stunden blakeo schrieb vor 2 Minuten: Ja und genau das war auch der Punkt meiner Antwort. Ein ungleiches Ergebnis bei der Beurteilung eines vergleichbaren Sachverhalts bei unterschiedlichen Akteuren ist nicht automatisch ungerechet oder nicht neutral/objektiv, wie auch immer man es nennen möchte. Ich hab dich schon verstanden. Kann mir halt nicht vorstellen, dass das haltbar ist. Insbesondere wenn es um Bestrafungen von Spielern geht. Das wäre ja verrückt, wenn da die Vorgabe ist mehr Spiele zu sperren je nachdem wie groß der Klub und der mediale Aufschrei sind. Bin verblüfft, dass man das anders sehen kann, aber wie du meinst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blakeo Sehr bekannt im ASB Geschrieben vor 8 Stunden 7 minutes ago, Stehplatzschwein said: Ich hab dich schon verstanden. Kann mir halt nicht vorstellen, dass das haltbar ist. Insbesondere wenn es um Bestrafungen von Spielern geht. Das wäre ja verrückt, wenn da die Vorgabe ist mehr Spiele zu sperren je nachdem wie groß der Klub und der mediale Aufschrei sind. Bin verblüfft, dass man das anders sehen kann, aber wie du meinst. Ja nicht in Form einer prinzipiellen Vorgabe, Rapid bzw. dessen Spieler stärker zu bestrafen. Aber wenn der Strafrahmen Ermessen hergibt, dann werden Dinge wie regelmäßiges Auffallen (Verein und/oder Spieler) bzw. stärkere Medienpräsenz (und damit größerer Schaden für die Bundesliga) natürlich eher zu einem von den Regeln gedeckten Exempel führen. Liegt irgendwie in der Natur der Sache und ist nicht per se ungerecht, das war mein eigentlicher Punkt. Starke mediale Präsenz und besonders das Polarisieren eines Vereins wie Rapid hat einfach sowohl Vor-, als auch Nachteile. Ich denke trotzdem, dass die Vorteile überwiegen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stehplatzschwein Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben vor 8 Stunden blakeo schrieb vor 3 Minuten: Ja nicht in Form einer prinzipiellen Vorgabe, Rapid bzw. dessen Spieler stärker zu bestrafen. Aber wenn der Strafrahmen Ermessen hergibt, dann werden Dinge wie regelmäßiges Auffallen (Verein und/oder Spieler) bzw. stärkere Medienpräsenz (und damit größerer Schaden für die Bundesliga) natürlich eher zu einem von den Regeln gedeckten Exempel führen. Liegt irgendwie in der Natur der Sache und ist nicht per se ungerecht, das war mein eigentlicher Punkt. Starke mediale Präsenz und besonders das Polarisieren eines Vereins wie Rapid hat einfach sowohl Vor-, als auch Nachteile. Ich denke trotzdem, dass die Vorteile überwiegen. Bzgl. dem letzten Absatz, hab ich eh Anfangs geschrieben "part of the game". Zu deiner anderen Schlussfolgerung: Einigung auf Uneinigkeit. Ein ordentliches Gericht gibt das in der Urteilsbegründung dann ja an. Das ist bei uns nicht der Fall und somit gehe ich von Gleichbehandlung beim Senat, insbesondere bei völlig unbescholtenen Spielern aus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stehplatzschwein Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben vor 8 Stunden (bearbeitet) @blakeo wenn du es hier findest bitte gerne: Rechtspflegeordnung-gueltig-ab-01-Juli-2021-.pdf Habe mir nicht alles durchgelesen, mit der Suchfunktion bin ich auf nichts gestoßen was deine Ausführung stützt. Die Abkürzung (chatgpt) sagt folgendes: Woran wird das Strafmaß bemessen? Die Grundlage bildet die Rechts- und Verfahrensordnung sowie der Strafenkatalog der Bundesliga. Daraus ergeben sich mehrere zentrale Faktoren: 1. Art des Vergehens z. B. unsportliches Verhalten, grobes Foulspiel, Tätlichkeit, Beleidigung, Diskriminierung schwerere Vergehen führen zu strengeren Strafen (mehr Spiele Sperre, höhere Geldstrafen) 2. Schwere und Folgen Wie heftig war das Vergehen? Gab es Verletzungen oder besondere Gefährdung? War es vorsätzlich oder fahrlässig? 3. Vorstrafen / Wiederholung Spieler oder Vereine mit früheren Vergehen werden härter bestraft Wiederholungstäter bekommen oft deutlich höhere Strafen 4. Umstände des Einzelfalls Provokation? Affekthandlung? Verhalten nach dem Vorfall (z. B. Entschuldigung, Einsicht) Spielkontext (z. B. hitzige Derby-Situation) 5. Berichte und Beweismittel Schiedsrichterbericht Videoanalysen Stellungnahmen der Beteiligten 6. Strafrahmen im Katalog Für viele Vergehen gibt es Mindest- und Höchststrafen Senat 5 bewegt sich innerhalb dieses Rahmens und passt individuell an 🧠 Kurz gesagt Das Strafmaß ist eine Einzelfallentscheidung innerhalb eines festen Regelwerks. Der Senat 5 wägt objektive Kriterien (Tat, Folgen) und subjektive Faktoren (Absicht, Verhalten) gegeneinander ab. Frage von mir: Kann das Ausmaß der Strafe (Sperre von Spielern) vom medialen Interesse abhängen? Kurz gesagt: Nein – offiziell darf das Strafmaß nicht vom medialen Interesse abhängen. ⚖️ Was tatsächlich gilt Die Disziplinarstrafen (auch Sperren) werden nach den Regeln der Österreichische Fußball-Bundesliga und der Rechtspflegeordnung des Österreichischer Fußball-Bund bemessen. Maßgeblich sind: Tatbestand (z. B. Tätlichkeit, Foulspiel) Schwere des Vergehens Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) Vorstrafen konkrete Umstände und Beweise 👉 Medienberichterstattung oder öffentliche Aufmerksamkeit sind in keinem Regelwerk als Kriterium vorgesehen. 🧠 Aber: indirekter Einfluss möglich? Auch wenn es formal keine Rolle spielen darf, gibt es in der Praxis eine Grauzone: Mehr Aufmerksamkeit → mehr Druck auf Verbände, besonders bei strittigen Szenen Videobilder werden intensiver analysiert, wenn ein Fall medial präsent ist Signalwirkung: In sehr öffentlich diskutierten Fällen kann der Senat strenger oder ausführlicher begründen, um Konsistenz zu zeigen Wichtig ist aber: ➡️ Das wäre kein offizielles Kriterium, sondern höchstens ein indirekter Kontextfaktor. 🧾 Rechtliche Einordnung Würde eine Strafe nachweislich wegen medialem Druck verschärft, wäre das problematisch, weil: Entscheidungen müssen sachlich und gleichheitskonform sein es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sonst wäre die Entscheidung anfechtbar ✅ Fazit Offiziell: Medieninteresse spielt keine Rolle Praktisch: Es kann Aufmerksamkeit und Umfeld beeinflussen, aber nicht die rechtliche Grundlage bearbeitet vor 8 Stunden von Stehplatzschwein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blakeo Sehr bekannt im ASB Geschrieben vor 8 Stunden (bearbeitet) 30 minutes ago, Stehplatzschwein said: Bzgl. dem letzten Absatz, hab ich eh Anfangs geschrieben "part of the game". Zu deiner anderen Schlussfolgerung: Einigung auf Uneinigkeit. Ein ordentliches Gericht gibt das in der Urteilsbegründung dann ja an. Das ist bei uns nicht der Fall und somit gehe ich von Gleichbehandlung beim Senat, insbesondere bei völlig unbescholtenen Spielern aus. Der § 111a der ÖFB Rechtspflegeordnung gibt halt ein Strafmaß von Ermahnung bis Verbandsausschluss her. Viel größer kann ein Ermessensspielraum kaum sein. Der Strafsenat 1 verkündet seine Urteile zudem eher im Stil einer Pressemeldung als in dem der Urteilsverkündung eines ordentlichen Gerichts, also mit dem Vergleich tu ich mir schwer. Im Fall der Säulenhalle hat die Begründung hauptsächlich auf die "dokumentierte Schwere der Vergehen" und die Intention des Fussballgesetzgebers, solche Vorkomnisse zu Verhindern, abgestellt. Alles und Nichts, aber nicht per se ungerecht bzw. ein Grund, für den LASK jetzt dieselbe Strafe zu fordern weil a) nicht direkt vergleichbar (Homosexuelle Personen sind vermutlich schutzwürdiger als Bauern) und b) das ganze Thema einfach nicht so präsent ist. Würd ein besser ausdefinierter Ermessensspielraum im § 111a Sinn machen - vermutlich, ja. Aber im Endeffekt ist es der Bundesliga auch daran gelegen, einen sinnvollen Mittelweg für den Fussball zu finden. Das manche Dinge "die halt so sind, wie sie sind" in das aktuelle politische Klima nicht so gut integriebar sind, ist halt so - ob man das mag oder nicht. Und wenns den Shitstorm gibt, dann muss man halt in irgendeiner Form reagieren. 9 minutes ago, Stehplatzschwein said: @blakeo wenn du es hier findest bitte gerne: Rechtspflegeordnung-gueltig-ab-01-Juli-2021-.pdf Habe mir nicht alles durchgelesen, mit der Suchfunktion bin ich auf nichts gestoßen was deine Ausführung stützt. Die Abkürzung (chatgpt) sagt folgendes: Woran wird das Strafmaß bemessen? Die Grundlage bildet die Rechts- und Verfahrensordnung sowie der Strafenkatalog der Bundesliga. Daraus ergeben sich mehrere zentrale Faktoren: 1. Art des Vergehens z. B. unsportliches Verhalten, grobes Foulspiel, Tätlichkeit, Beleidigung, Diskriminierung schwerere Vergehen führen zu strengeren Strafen (mehr Spiele Sperre, höhere Geldstrafen) 2. Schwere und Folgen Wie heftig war das Vergehen? Gab es Verletzungen oder besondere Gefährdung? War es vorsätzlich oder fahrlässig? 3. Vorstrafen / Wiederholung Spieler oder Vereine mit früheren Vergehen werden härter bestraft Wiederholungstäter bekommen oft deutlich höhere Strafen 4. Umstände des Einzelfalls Provokation? Affekthandlung? Verhalten nach dem Vorfall (z. B. Entschuldigung, Einsicht) Spielkontext (z. B. hitzige Derby-Situation) 5. Berichte und Beweismittel Schiedsrichterbericht Videoanalysen Stellungnahmen der Beteiligten 6. Strafrahmen im Katalog Für viele Vergehen gibt es Mindest- und Höchststrafen Senat 5 bewegt sich innerhalb dieses Rahmens und passt individuell an 🧠 Kurz gesagt Das Strafmaß ist eine Einzelfallentscheidung innerhalb eines festen Regelwerks. Der Senat 5 wägt objektive Kriterien (Tat, Folgen) und subjektive Faktoren (Absicht, Verhalten) gegeneinander ab. Frage von mir: Kann das Ausmaß der Strafe (Sperre von Spielern) vom medialen Interesse abhängen? Kurz gesagt: Nein – offiziell darf das Strafmaß nicht vom medialen Interesse abhängen. ⚖️ Was tatsächlich gilt Die Disziplinarstrafen (auch Sperren) werden nach den Regeln der Österreichische Fußball-Bundesliga und der Rechtspflegeordnung des Österreichischer Fußball-Bund bemessen. Maßgeblich sind: Tatbestand (z. B. Tätlichkeit, Foulspiel) Schwere des Vergehens Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) Vorstrafen konkrete Umstände und Beweise 👉 Medienberichterstattung oder öffentliche Aufmerksamkeit sind in keinem Regelwerk als Kriterium vorgesehen. 🧠 Aber: indirekter Einfluss möglich? Auch wenn es formal keine Rolle spielen darf, gibt es in der Praxis eine Grauzone: Mehr Aufmerksamkeit → mehr Druck auf Verbände, besonders bei strittigen Szenen Videobilder werden intensiver analysiert, wenn ein Fall medial präsent ist Signalwirkung: In sehr öffentlich diskutierten Fällen kann der Senat strenger oder ausführlicher begründen, um Konsistenz zu zeigen Wichtig ist aber: ➡️ Das wäre kein offizielles Kriterium, sondern höchstens ein indirekter Kontextfaktor. 🧾 Rechtliche Einordnung Würde eine Strafe nachweislich wegen medialem Druck verschärft, wäre das problematisch, weil: Entscheidungen müssen sachlich und gleichheitskonform sein es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sonst wäre die Entscheidung anfechtbar ✅ Fazit Offiziell: Medieninteresse spielt keine Rolle Praktisch: Es kann Aufmerksamkeit und Umfeld beeinflussen, aber nicht die rechtliche Grundlage ChatGPT ist ein brauchbares Sprachmodell aber kein guter juristischer Berater. Ich formulier dir den Prompt gerne um, damit er dir sagt, dass das absolut legitim und ok ist bearbeitet vor 8 Stunden von blakeo 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stehplatzschwein Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben vor 8 Stunden (bearbeitet) blakeo schrieb vor 5 Minuten: Der § 111a der ÖFB Rechtspflegeordnung gibt halt ein Strafmaß von Ermahnung bis Verbandsausschluss her. Viel größer kann ein Ermessensspielraum kaum sein. Der Strafsenat 1 verkündet seine Urteile zudem eher im Stil einer Pressemeldung als in dem der Urteilsverkündung eines ordentlichen Gerichts, also mit dem Vergleich tu ich mir schwer. Das spielt ja keine Rolle wie groß der ist. Es ist definiert, was bewertet wird um ihn auszunützen. bearbeitet vor 8 Stunden von Stehplatzschwein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blakeo Sehr bekannt im ASB Geschrieben vor 8 Stunden 3 minutes ago, Stehplatzschwein said: Das spielt ja keine Rolle wie groß der ist. Es ist definiert, was bewertet wird um ihn auszunützen. Natürlich hat der Umfang des Ermessensspielraumes und besonders dessen Granularität einen großen Einfluss darauf, wie klar und transparent solche Entscheidungen im Endeffekt sind. Und nein, er ist absolut nicht genau definiert. Lies den Absatz 1 und vergleich ihn zB. mit dem § 111, der ist klar abgegrenzt und definiert, hat einen nachvollziehbaren Spielraum, was die Strafe angeht. § 111a ist ein Catch All Paragraph mit einer Freiheit, den es in einer ordentlichen Rechtsordnung genau bis zum ersten Verfahren vor dem VfGH geben würde - weil du den Vergleich zum ordentlichen Gericht aufgebracht hast. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stehplatzschwein Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben vor 8 Stunden blakeo schrieb vor 11 Minuten: Im Fall der Säulenhalle hat die Begründung hauptsächlich auf die "dokumentierte Schwere der Vergehen" und die Intention des Fussballgesetzgebers, solche Vorkomnisse zu Verhindern, abgestellt. Alles und Nichts, aber nicht per se ungerecht bzw. ein Grund, für den LASK jetzt dieselbe Strafe zu fordern weil a) nicht direkt vergleichbar (Homosexuelle Personen sind vermutlich schutzwürdiger als Bauern) und b) das ganze Thema einfach nicht so präsent ist. Bzgl diesem Absatz noch: das hat auch niemand verglichen. Aber es gab auch Sperren fürs Singen von "Favoriten ist der größte Hurnsbezirk" und jetzt kannst mir gerne erklären warum das schlimmer ist als "wer nicht hüpft der ist ein dummer Rieder Bauer". Und wenn es eh so sehr um die öffentliche Wirkung geht dann darfst mir gerne auch noch dazu erklären, warum es im halbprivaten Bereich 2 Std. nach dem Spiel schlimmer ist als direkt nach dem Match die ganze Mannschaft mit Betreuern und Fankurve, im Wissen, dass Kameras mitlaufen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blakeo Sehr bekannt im ASB Geschrieben vor 7 Stunden 1 minute ago, Stehplatzschwein said: Bzgl diesem Absatz noch: das hat auch niemand verglichen. Aber es gab auch Sperren fürs Singen von "Favoriten ist der größte Hurnsbezirk" und jetzt kannst mir gerne erklären warum das schlimmer ist als "wer nicht hüpft der ist ein dummer Rieder Bauer". Und wenn es eh so sehr um die öffentliche Wirkung geht dann darfst mir gerne auch noch dazu erklären, warum es im halbprivaten Bereich 2 Std. nach dem Spiel schlimmer ist als direkt nach dem Match die ganze Mannschaft mit Betreuern und Fankurve, im Wissen, dass Kameras mitlaufen. Das kann und muss ich dir nicht erklären, weil ich dieses Urteil nicht gefällt habe. Aber die Begründung des Strafsenat 1 in seiner Gesamtheit: Quote Die Österreichische Fußball-Bundesliga bekennt sich zum Kampf gegen Diskriminierung jeder Art. Die Vorbildwirkung von Fußballern, Betreuern und Funktionären geht über das Geschehen am grünen Rasen hinaus. Die Inhalte der Videos stehen in keinerlei Einklang mit den Werten, für die der Fußball insgesamt und die Österreichische Fußball-Bundesliga im Speziellen stehen. Sowohl der SK Rapid als auch die Spieler haben glaubhaft dargelegt, dass ihnen die Vorkommnisse sehr leid tun. Der Senat 1 hat das bei seiner Strafzumessung entsprechend gewürdigt, indem bei sämtlichen Beteiligten mit teilbedingten Strafen vorgegangen ist. Zu betonen ist allerdings, dass der vorgegebene Strafrahmen bei diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen einerseits die Schwere der Vergehen dokumentiert und andererseits auch die Intention des Fußballgesetzgebers verdeutlicht, dass derartige Vorkommnisse entschieden zu verhindern sind. Der Maßnahmenkatalog des SK Rapid wurde dabei ebenso positiv beurteilt wie die Bereitschaft der Spieler, an solchen bewusstseinsbildenden Workshops aktiv teilzunehmen. Hier fehlt jegliche Erklärung, welche Aussage wie gewichtet wurde, "Schwere der Vergehen" oder "derartige Vorkommnisse" sagt nichts aus. Ich würde mir jetzt aber von der Bundesliga auch keine exakte Auflistung erwarten, welche Schmähung mit welcher Strafe belegt wird. Die Bundesliga ist ein ein privatrechtlich organisierter Verein, der sich seine Regeln selbst gibt - das mit Gesetzen zu vergleichen, geht ein wenig am Thema vorbei. Natürlich wird das Ziel sein, das gemeinsame Produkt zu schützen. Und darum ist es natürlich auch sowohl logisch als auch legitim, den selbst gegebenen Ermessensspielraum so zu nutzen, um den größtmöglichen Schaden abzuwenden. Rapid hat mit größerem medialen Aufsehen heiklere Themen gestreift. Ich würde annehmen, dass rein für den Hurnsbezirk nix passiert wäre. In Kombination mit den homophoben Gesängen musste man reagieren und dann kannst halt nur das gesamte Material "beurteilen". Aber das ist nur meine Interpretation. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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