Guido Burgstaller wurde Opfer eines körperlichen Angriffs


Recommended Posts

HipHop nur Grün
wienerfußballfan schrieb vor 3 Minuten:

Eine Auseinandersetzung kann mit Worten beginnen und dann ausarten, an dem Wort "Schlag" lässt sich nicht feststellen ob es sich um einen schweren Faustschlag oder einen Rempler mit der flachen Hand handelte der auch als Schlag bezeichnet wird. Um das festzustellen sind Gerichte da.

Es reicht ein Schlag mit der flachen Hand auf die Schulter und wenn das Schicksal will fliegt Burgi leider schlimmst möglich.

"Laut den derzeit vorliegenden Ermittlungsergebnissen soll der Tatverdächtige zuerst die spätere Zeugin angesprochen haben und danach dem 35-Jährigen unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben."

https://www.polizei.gv.at/wien/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=4F6E71577A344F463355733D&pro=0

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Weltklassecoach
3 minutes ago, wienerfußballfan said:

Eine Auseinandersetzung kann mit Worten beginnen und dann ausarten, an dem Wort "Schlag" lässt sich nicht feststellen ob es sich um einen schweren Faustschlag oder einen Rempler mit der flachen Hand handelte der auch als Schlag bezeichnet wird. Um das festzustellen sind Gerichte da.

Es reicht ein Schlag mit der flachen Hand auf die Schulter und wenn das Schicksal will fliegt Burgi leider schlimmst möglich.

Es kann auch sein, dass ihn der Täter einen Haken verpasst hat, was dann deutlich schwerer wiegt 

Grundsätzlich relevant ist in erster Linie das Ergebnis. Das wie hat dann starken Einfluss auf den subjektiven Tatbestand - womit hat der Täter bei seiner Aktion rechnen müssen und hat er das Ergebnis in Kauf nehmen müssen. Das wird natürlich desto eher bejaht werden, desto aggressiver/intensiver die Aktion gewesen ist. 

1 minute ago, Sterz said:

 

 

Lies dir einmal den §107 im StGB durch. 

Entschuldigt die Tat nicht. Kann für das Opfer relevant sein. 

 

 

Ohne den § 107 StGB gelesen zu haben kommt man kaum durch ein Jus-Studium ;)

Die gefährliche Drohung ist ein eigener Straftatbestand und hat absolut nichts mit einem Rechtfertigungsgrund für ein verwirklichtes KV Delikt zu tun. Sowas kann dann gerne ein Milderungsgrund bei der Strafbemessung im Rahmen des Strafmaßes sein, aber führt nicht zum Vorliegen einer Notwehrsituation. Dies müsste aber der Fall sein, um an dieser Stelle der Fallprüfung mit einem Rechtfertigungsgrund auszusteigen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende

Der Angeklagte muss vor Gericht nicht die Wahrheit sagen. Damit ist bei einer guten Verteidigungsstrategie sehr viel möglich. Ein guter Anwalt, ein gut geskripteter Angeklagter, eine Videoaufzeichnung ohne Ton und schon ist die Strafe geringer als sie eigentlich sein sollte. Ich spreche aus eigener Erfahrung was die Gegenseite da alles veranstalten kann und man als Betroffener dumm da steht. 

Burschi schrieb vor 2 Minuten:

Hoffe auf keine hohe Strafe für burgstaller - was ist der Tagessatz für Hände in den Hosentaschen? 

Cooles Profilbild :super:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
wienerfußballfan schrieb vor 11 Minuten:

Eine Auseinandersetzung kann mit Worten beginnen und dann ausarten, an dem Wort "Schlag" lässt sich nicht feststellen ob es sich um einen schweren Faustschlag oder einen Rempler mit der flachen Hand handelte der auch als Schlag bezeichnet wird. Um das festzustellen sind Gerichte da.

Es reicht ein Schlag mit der flachen Hand auf die Schulter und wenn das Schicksal will fliegt Burgi leider schlimmst möglich.

Es kann auch sein, dass ihn der Täter einen Haken verpasst hat, was dann deutlich schwerer wiegt 

Du hast natürlich Recht, ich meinte eben, dass zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit z.B Welten liegen. Wenn man am Video sieht wie der Täter ausholt und gezielt schlägt eben z.B einen Kinnhaken bist schnell beim Vorsatz, wenn man einen Rempler sieht bist eher bei der Fahrlässigkeit 

und darum wird die Polizei das Opfer, den mutmaßlichen Täter, und alle verfügbaren Zeugen befragen. Solange sie die Ermittlungen nicht unter Aufsicht des VAR durchführen hege ich gewissen Optimismus dass der Vorfall relativ lückenlos dargestellt werden kann und das Gericht damit eine Basis für die Bewertung und Straffindung hat.

Es wird da seit heute vormittag eigentlich sehr viel hättiwari gewälzt, weil natürlich die Rapid Nation schnelle Ergebnisse sehen will weil uns Burgis Zustand und der Vorfall beschäftigt, aber gerade bei so einem Vorfall muss man genau und ohne Zeitdruck alle für und wider zusammen tragen seitens der ermittelnden Behörden.

Schwemmlandla3 schrieb vor 7 Minuten:

Wenn das hier so weitergeht, wird spätestens morgen eine Spendenaktion für den armen Schläger ins Leben gerufen. Er kann doch nichts dafür.

geh bitte! Da wird schon viel übertrieben in dem Thread.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Spitzenspieler
Schwemmlandla3 schrieb vor 9 Minuten:

Wenn das hier so weitergeht, wird spätestens morgen eine Spendenaktion für den armen Schläger ins Leben gerufen. Er kann doch nichts dafür.

yep, und wenn er dann noch sagt, er sei insgeheim Rapid Fan muss ihm sogar noch die Rechtshilfe Rapid beistehen ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

pour que cette année soit la bonne
Sterz schrieb vor 59 Minuten:

Ein Anwalt ist dazu da, dass er für seinen Mandanten das geringst mögliche Strafausmaß herausholt. Als Angeklagter erwarte ich mir das auch. Der Anwalt wird dem Angeklagten auch anraten nichts zu sagen was gegen ihn verwendet werden kann. Wenn der Angeklagte z.B. vor Gericht angibt, dass er gefährlich bedroht wurde und aufgrund dieser Drohung nur mehr den Ausweg des Schlages (Körperverletzung) hatte um unversehrt aus dieser Geschichte zu kommen bin ich gespannt wie sich die Kausa entwickelt. Und glaub ma - Aussagen vor Gericht sind wirklich "oasch", zum Teil dreckig - da ich regelmäßig zu Befragungen seitens des Gerichtes bezüglich etwaiger Delikte geladen werde. Unterm Strich wird meiner Meinung nach nicht viel herauskommen (Vergleich). Zudem hat Burgstaller die Möglichkeit zivilrechtlich zu klagen. Ich bin schon gespannt wie die Kausa ausgeht.

Positiv hervorzuheben ist dennoch, dass bei Burgstaller wahrscheinlich keine bleibenden Schäden zu befürchten sind. Für mich persönlich das Erfreulichste aus dieser Situation.

 

 

Ich mag dich sehr, lese dich gerne. Aber hier: Bitte lass es, du hast (trotz Gerichtserfahrung) keine Ahnung von dem Thema. Das fängt schon damit an, dass es im Strafrecht keinen Vergleich gibt und geht in den folgenden Posts dann weiter.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bunter Hund im ASB

„Umso schlimmer war es dann für ihn zu erfahren, dass es sich dabei um Herrn Burgstaller handelt, zumal sein Vater seit jeher glühender Rapid-Anhänger ist“

A eh... Und was, wenns der Maier Seppl vom Hinterberg, den der Papi net kennt, gewesen wär, dem er völlig unmotiviert brachial eine in die Putzn ghaut hätt, während der beide Händ im Hosensack hatte??? Kretzn, unnedige!!!

Solche Leut gehören weggsperrt, Verteidigungslinie der ganzen Anwälte (hom auf dem Level eh alle den gleichen Schmä, wenns ums Verharmlosen der Taten ihrer Mandanten geht!) hin oder her!

Außerdem kann ers wohl eher der Hetti Tant erzählen, dass der beim angeblichen, innerfamiliären Rapid-Bezug nicht gewusst hat, wem er da eine eingeschenkt!

Aber wie mans dreht und wendet, das Allerwichtigste ist, dass sich Burgi, so wie es derzeit aussieht, davon gut erholen wird!

bearbeitet von SEGGA

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Süchtige(r)
Burschi schrieb vor 15 Minuten:

Hoffe auf keine hohe Strafe für burgstaller - was ist der Tagessatz für Hände in den Hosentaschen? 

bis zu einem Jahr Häfn - es gilt die Unschuldsvermutung :augenbrauen:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende

Der Kurier schlachtet das Thema auch ganz schön aus. Schon wieder ein neuer Artikel über das mögliche Strafmaß. Find ich zuviel, also nicht das Strafmaß aber die Anzahl an Meldungen. 

bearbeitet von bw_sektionsbg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wahnsinniger Poster
hooluna schrieb vor 2 Minuten:

Der Bua is im Oasch, des is kloa. Zurecht. 

 

Jo, soll einsitzen, des Gfrast. Jemanden eine in die Goschn zu hauen, der die Hände im Hosensack hat....da muss man schon ein besonderes Hurenkind sein. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Süchtige(r)
Mango schrieb vor 14 Minuten:

Ich mag dich sehr, lese dich gerne. Aber hier: Bitte lass es, du hast (trotz Gerichtserfahrung) keine Ahnung von dem Thema. Das fängt schon damit an, dass es im Strafrecht keinen Vergleich gibt und geht in den folgenden Posts dann weiter.

Ich halt ab jetzt die Goschn. Hoffentlich wird der Fredl bald geschlossen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.