Guido Burgstaller wurde Opfer eines körperlichen Angriffs


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Top-Schriftsteller
DonFetzo schrieb vor 2 Minuten:

Leider ist da halt in dem Posting rechtlich so ziemlich alles falsch, quasi fundiertes Halbwissen.  

Voll, bin auch nicht vom Fach haha. Aber ich hab halt diese Erfahrung, dass der Kollege einfach zwei Jahre nach der Tötung wieder beim Wirten gesessen ist und wieder mit dem Auto heim gefahren ist.. Was schätzt du ein, wie lange man ausfasst? Seine Intention wars wohl nicht, ihm einen Schädelbasisbruch zuzufügen. Er hat ihn aber geschlagen und das Risiko einer schweren Verletzung zumindest in Kauf genommen. Dazu vermutlich auch alkoholisiert. Was denkst du? 

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V.I.P.
McKenzie1983 schrieb vor 2 Stunden:

ausforschen? er hat sich gestellt. steht doch eh schon 3x da :D

Wie und warum er sich gestellt hat wissen wir nicht

Durch dass Video Material kann es auch sein das die Polizei wusste wer er ist und haben ihn Angerufen er soll zur Polizeiwache kommen und dadurch hat er sich Gestellt, wäre auch eine Möglichkeit

Die Frage stellt sich warum der Täter die Begleiterin überhaupt Angesprochen hat.

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Postinho
moerli schrieb vor 10 Minuten:

Wie und warum er sich gestellt hat wissen wir nicht

Durch dass Video Material kann es auch sein das die Polizei wusste wer er ist und haben ihn Angerufen er soll zur Polizeiwache kommen und dadurch hat er sich Gestellt, wäre auch eine Möglichkeit

Die Frage stellt sich warum der Täter die Begleiterin überhaupt Angesprochen hat.

Das fällt dann aber mMn nicht unter „hat sich gestellt“

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V.I.P.
dermax schrieb vor 2 Minuten:

Das fällt dann aber mMn nicht unter „hat sich gestellt“

Schon weil ihn die Polizei nicht abholen musste und er Freiwillig zur Wache gekommen ist

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Anfänger
blakeo schrieb vor 2 Stunden:

Schadenersatzforderungen eines Unternehmens (als Dritter) gegenüber einer Privatperson aufgrund eines reinen Vermögensschadens ex delicto stelle ich mir eher schwierig vor.

Die ÖGK ist ein denkbar schlechter Vergleich, für solche Regressforderungen ist ein eigenes Gesetz (§ 332 ASVG) erforderlich.

Gem. §1358 kann die Entgeltfortzahlung aber vom Dienstgeber verlangt werden. Gem. §1325 steht dem Dienstnehmer ja der Verdienstentgang zu und dieser Anspruch geht an den Dienstgeber über so viel ich weiß.

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Wien nur du allein!
SturmUndDrang schrieb vor 20 Minuten:

Seine Intention wars wohl nicht, ihm einen Schädelbasisbruch zuzufügen. Er hat ihn aber geschlagen und das Risiko einer schweren Verletzung zumindest in Kauf genommen. 

Das wäre dann ein Eventualvorsatz, der für eine Strafbarkeit ausreicht. Man muss diese Verletzung also nicht wollen, aber "ernstlich für möglich halten und billigend in Kauf nehmen" (so heißt es glaub ich im Juristendeutsch). Aber das werden die Ermittlungsergebnisse zeigen bzw. könnte das die entscheidende Frage sein, die im Rahmen des Prozesses von den Schöffen/Richterin beantwortet werden muss.

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Weltklassecoach
17 minutes ago, Neocon said:

Das wäre dann ein Eventualvorsatz, der für eine Strafbarkeit ausreicht. Man muss diese Verletzung also nicht wollen, aber "ernstlich für möglich halten und billigend in Kauf nehmen" (so heißt es glaub ich im Juristendeutsch). Aber das werden die Ermittlungsergebnisse zeigen bzw. könnte das die entscheidende Frage sein, die im Rahmen des Prozesses von den Schöffen/Richterin beantwortet werden muss.

Ja, wobei dieser Dolus Eventualis sich auf alle Tatbestandsmerkmale beziehen muss - also auch auf die Schwere der Verletzung. Billigend in Kauf nehmen kann man hier auch gut mit "hat dran gedacht, dass er schwer verletzt werden könnte, war ihm aber wurscht" vs. "wird schon nicht im Spital landen, wenn ich ihm eine reinhau" (kein Eventualvorsatz) übersetzen. Und da spielen viele Umstände eine Rolle bei der Betrachtung, von daher von außen fast unmöglich zu sagen.

  

26 minutes ago, GKZ said:

Gem. §1358 kann die Entgeltfortzahlung aber vom Dienstgeber verlangt werden. Gem. §1325 steht dem Dienstnehmer ja der Verdienstentgang zu und dieser Anspruch geht an den Dienstgeber über so viel ich weiß.

Da wirds dann schon ein wenig komplizierter, vor allem geht es ja auch nicht um einen "einfachen" Dienstvertrag. Also darum auch die nicht abschließende Formulierung, dass es nicht möglich wäre. Gibt sicher auch andere Konstellationen, in denen so etwas denkbar ist - aber der Normalfall ist es nicht, weil das wohl sehr stark ausufern würde und jeder Autounfall weitreichende Forderungsübergänge zur Folge hätte.

bearbeitet von blakeo

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My rule is never to look at anything on the Internet.
fais9 schrieb Gerade eben:

?

Es wurde am Anfang explizit über Burgstaller gesprochen. Danach wurden auch Fragen zu Burgstaller gestellt, die beantwortet wurden. Lang hat übertrieben und wollte wissen, ob Burgstaller das Spiel am Fernseher oder am Radio verfolgen kann. Klauß ist da (zurecht) explodiert und hat gesagt, dass die Privatsphäre des Spielers zu beachten ist und man ja auch sonst nicht fragt, was der Spieler daheim macht.

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Fußballgott
Lucifer schrieb vor 20 Minuten:

bei manchen fragst dich dann schon ob sie noch alle Tassen im Schrank haben, unglaublich wie ungeniert manche Journalisten sind.

Lang als Journalist zu bezeichnen ist eine themenverfehlung. Der ist ein arroganter Selbstdarsteller, sonst gar nix.

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Fanatischer Poster
Lucifer schrieb vor 21 Minuten:

bei manchen fragst dich dann schon ob sie noch alle Tassen im Schrank haben, unglaublich wie ungeniert manche Journalisten sind.

Wennst Mitgefühl und Empathie zeigst, kommst halt vermutlich schwerer so weit in dem Beruf.
Warum? Weil die meisten Sensationsgeil sind und Skandale und Ausraster halt einfach ziehen.

Mäßigung und Anstand ist halt leider einfach fad, ...

bearbeitet von ulli_scr

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