Die Fussballfrauen des FVFC 1894 (Frauen-Bundesliga Saison 2022/23)


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Anfänger

Kann bitte jemand den absolut unangemessenen, unverantwortlichen und inakzeptablen Post von "up the Bohs" löschen (sowie die Zitierungen). Wie kommen ich und andere dazu, in diesem öffentlichen Forum solche durch und durch verharmlosenden Spekulationen lesen zu müssen. Und nein, dass hat absolut nix mit der Unschuldsvermutung zu tun. 

Noch zur Einordnung, wogegen ermittelt wird:

Geschlechtliche Nötigung § 202 StGB 

Sofern die Tat noch keine Vergewaltigung war, kann sie eine geschlechtliche Nötigung gemäß § 202 StGB darstellen. Eine geschlechtliche Nötigung liegt dann vor, wenn der Täter am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat, die einem Beischlaf nicht gleichzusetzen sind. Für eine geschlechtliche Nötigung reicht es, wenn der Täter mit Gewalt eine geschlechtliche Handlung gegen den Willen des Opfers vornimmt oder das Opfer bedroht und dann die geschlechtliche Handlung vornimmt.

In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer gegen ihren Willen mit seiner Hand an die Vagina, den Penis oder auf die Brüste greift oder es dort küsst oder ableckt. Dann hat er bereits eine geschlechtliche Nötigung begangen, wenn hierbei Gewalt oder eine Drohung im Spiel war. Eine bloß flüchtige Berührung oder ein Streicheln oder Küssen am Bauch oder Oberschenkel des Opfers sowie Entkleiden reichen jedoch zur Strafbarkeit nicht aus. Es muss sich um eine intensive Berührung und von einiger Erheblichkeit handeln. Auch eine sexualbezogene Selbstberührung des Opfers kann den Tatbestand erfüllen, wenn es zb unter Drohung genötigt wird, zu Masturbieren.  Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei 6 Monaten bis zu 15 Jahren.

https://www.rechtsanwalt-flatz.at/wann-liegt-vergewaltigung-geschlechtliche-noetigung-sexueller-missbrauch-vor/

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blaugelber joe schrieb am 4.7.2022 um 16:34 :

.....mir fehlt da eindeutig, eine wirkliche (eindeutige und persönliche) Entschuldigung.an mögliche Opfer....

 

..so was kann man nicht mit einnem kurzen Statement wegwischen, dass wird uns noch Monate wenn nicht Jahre verfolgen.... wer hat da aller weggeschaut???????????? seit 2 Jahren?????

Kinder oder Jungendliche sind unser höchtes Gut!!!!!!!!!!!!!!

 

habe auch eine Anfrage (per Mail)  an unseren Vorstand geschrieben!!!!!!

in einem laufenden verfahren wäre eine derartige öffentliche entschuldigung eine vorverurteilung. 

der verein hat alles getan, was er tun musste und darüber hinaus. so ihm die betroffenen bekannt sind - denn die vom verein getrennte abwicklung des falls stellt die nötige sicherheit her, sich zu öffnen... - hat er sicherlich auch die richtigen worte in der direkten ansprache der betroffenen gefunden. 

bearbeitet von StopGlazer

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Weltklassekicker
karlson schrieb am 5.7.2022 um 10:35 :

Kann bitte jemand den absolut unangemessenen, unverantwortlichen und inakzeptablen Post von "up the Bohs" löschen (sowie die Zitierungen). Wie kommen ich und andere dazu, in diesem öffentlichen Forum solche durch und durch verharmlosenden Spekulationen lesen zu müssen. Und nein, dass hat absolut nix mit der Unschuldsvermutung zu tun. 

Noch zur Einordnung, wogegen ermittelt wird:

Geschlechtliche Nötigung § 202 StGB 

Sofern die Tat noch keine Vergewaltigung war, kann sie eine geschlechtliche Nötigung gemäß § 202 StGB darstellen. Eine geschlechtliche Nötigung liegt dann vor, wenn der Täter am Opfer geschlechtliche Handlungen vorgenommen hat, die einem Beischlaf nicht gleichzusetzen sind. Für eine geschlechtliche Nötigung reicht es, wenn der Täter mit Gewalt eine geschlechtliche Handlung gegen den Willen des Opfers vornimmt oder das Opfer bedroht und dann die geschlechtliche Handlung vornimmt.

In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn der Täter dem Opfer gegen ihren Willen mit seiner Hand an die Vagina, den Penis oder auf die Brüste greift oder es dort küsst oder ableckt. Dann hat er bereits eine geschlechtliche Nötigung begangen, wenn hierbei Gewalt oder eine Drohung im Spiel war. Eine bloß flüchtige Berührung oder ein Streicheln oder Küssen am Bauch oder Oberschenkel des Opfers sowie Entkleiden reichen jedoch zur Strafbarkeit nicht aus. Es muss sich um eine intensive Berührung und von einiger Erheblichkeit handeln. Auch eine sexualbezogene Selbstberührung des Opfers kann den Tatbestand erfüllen, wenn es zb unter Drohung genötigt wird, zu Masturbieren.  Der Strafrahmen für dieses Delikt liegt bei 6 Monaten bis zu 15 Jahren.

https://www.rechtsanwalt-flatz.at/wann-liegt-vergewaltigung-geschlechtliche-noetigung-sexueller-missbrauch-vor/

Wie Du schreibst, es wird ermittelt. Punkt.

Spekulationen schreibts zum aktuellen Zeitpunkt daher Du, und niemand anderer. Punkt.

Und selbstverständlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung, bis es evtl ein Gerichtsurteil gibt. Punkt.

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Vollä in's Kreiz
LordSelv schrieb vor 1 Stunde:

Wie Du schreibst, es wird ermittelt. Punkt.

Spekulationen schreibts zum aktuellen Zeitpunkt daher Du, und niemand anderer. Punkt.

Und selbstverständlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung, bis es evtl ein Gerichtsurteil gibt. Punkt.

Bester Mann im Team

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Top-Schriftsteller
LordSelv schrieb vor 2 Stunden:

Wie Du schreibst, es wird ermittelt. Punkt.

Spekulationen schreibts zum aktuellen Zeitpunkt daher Du, und niemand anderer. Punkt.

Und selbstverständlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung, bis es evtl ein Gerichtsurteil gibt. Punkt.

Du schreibst was hoffentlich viele denken

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Superkicker
FloT schrieb vor 8 Minuten:

"Ich weiß, wie es ist, wenn etwas unter den Teppich gekehrt wird. Das ist hier sicher nicht der Fall."

https://www.derstandard.at/story/2000137383504/vienna-nach-missbrauchs-anzeige-in-der-zwickmuehle

guter, ausgewogener bericht, im unterschied zu den aufgeregten und ohne faktenkenntnis vorverurteilenden schreiern (auch hier im forum) 

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Weltklassekicker
shortstop schrieb am 13.7.2022 um 08:06 :

guter, ausgewogener bericht, im unterschied zu den aufgeregten und ohne faktenkenntnis vorverurteilenden schreiern (auch hier im forum) 

korrekt! dazu ein statement aus dem standard-forum:

"Da kann man fast nur hoffen, dass die Vienna was Rechtliches findet um gegen Krone und Kurier vorzugehen. Bringt zwar wenig, weil der Schaden schon angerichtet, aber zumindest ein kleines Zeichen kann gesetzt werden"

wäre wirklich an der Zeit, jedes Aufblasen einer Mücke zum Elefanten muss man sich nicht gefallen lassen

 

bearbeitet von LordSelv

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Superstar

Unsere Frauenmannschaft hat das erste Testspiel gegen die Wildcats auswärts in Krottendorf 4:0 gewonnen. Tore: Mittermaier (neu von Neulengbach), Aistleitner (neu von Marchtrenk), Dordic, Ojukwu (retour von der Akademie). Der Großteil des Kaders war dabei, Sarah Mattner-Trembleau hat gefehlt.

Spielbericht: https://vereine.oefb.at/FirstViennaFC1894/Spielbericht/?Wildcats-11teamsports-Krottendorf-2FBL-vs-First-Vienna-FC-1894-PPFBL-&:s=3184411

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Bunter Hund im ASB
sk79 schrieb am 25.7.2022 um 18:22 :

Der Großteil des Kaders war dabei, Sarah Mattner-Trembleau hat gefehlt.

Die fährt mit Deutschland zur U20 WM nach Costa Rica und kommt erst im September wieder.

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