Manuel Ortlechner


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Held von heute
Viereee schrieb vor 51 Minuten:

Dem wprde widersprechen, dass Klauß den Vertrag nicht aufgelöst hat, bzw immer wieder Trainer weiter unter Vertrag stehen, die entlassen wurden. 

Man kann nicht gleichzeitig unter Vertrag stehen und (rechtskräftig) entlassen sein. Und so lange man keine goldenen Löffel stiehlt, kann ein befristetes Dienstverhältnis nicht einseitig beendet werden. 

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ASB-Messias
Viereee schrieb vor einer Stunde:

Dem wprde widersprechen, dass Klauß den Vertrag nicht aufgelöst hat, bzw immer wieder Trainer weiter unter Vertrag stehen, die entlassen wurden. 

Wahrscheinlich verwechselst du den "im Volksmund" gebräuchlichen Terminus "Entlassung" mit dem, was arbeitsrechtlich tatsächlich passiert, nämlich Beurlaubung. Eine Entlassung ist die sofortige einseitige ("fristlose") Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bei Vorliegen bestimmter schwerwiegender ("wichtiger") Gründe. Sowas passiert in der Regel sehr selten. 

Wenn ein Trainer weiter unter Vertrag steht, dann ist er beurlaubt, freigestellt, usw., bekommt aber ganz regulär sein Gehalt weiter bezahlt und hat auch sämtliche Verpflichtungen, die Vertragsbestandteil sind. D.h., er müsste theoretisch für Termine zur Verfügung stehen, vor Aktivitäten (zB TV-Auftritte) die Zustimmung des Arbeitgebers einholen und er darf vor allem nicht irgendwo anders Trainer werden.

Der Vertrag läuft entweder so lange, bis er regulär ausläuft, oder bis sich die Vertragsparteien auf eine Auflösung des Vertrages ("einvernehmlich") geeinigt haben.

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Ergänzungsspieler
Viereee schrieb vor 1 Stunde:

Ich würde sagen in der Regel bekommt man weniger, wenn der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, der Verein hat ja eine gute Verhandlungsposition. 

Möglich. Würde aber außer, dass er früher einen anderen Job annehmen kann keinen Grund sehen warum er das tun sollte. Wirklich besser ist die Verhandlungsposition des Vereins meiner Ansicht nach nicht, ihn zu einer Einvernehmlichen zu drängen, außer sie zahlen ihm dadurch mehr.

bearbeitet von PurpleArmy

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Postinho
brillantinbrutal schrieb vor einer Stunde:

Man kann nicht gleichzeitig unter Vertrag stehen und (rechtskräftig) entlassen sein. Und so lange man keine goldenen Löffel stiehlt, kann ein befristetes Dienstverhältnis nicht einseitig beendet werden. 

Eine Entlassung im Fußball wird ja nicht als arbeitsrechtlicher Begriff verwendet, sondern ist eine gängige mediale Bezeichnung, ohne auf die rechtliche Regelung einzugehen. 

Aber um das ging es ja nicht - ich nehme an du hast verstanden, was ich meinte. 

Wustinger mit ST schrieb vor 57 Minuten:

Wahrscheinlich verwechselst du den "im Volksmund" gebräuchlichen Terminus "Entlassung" mit dem, was arbeitsrechtlich tatsächlich passiert, nämlich Beurlaubung. Eine Entlassung ist die sofortige einseitige ("fristlose") Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bei Vorliegen bestimmter schwerwiegender ("wichtiger") Gründe. Sowas passiert in der Regel sehr selten. 

Wenn ein Trainer weiter unter Vertrag steht, dann ist er beurlaubt, freigestellt, usw., bekommt aber ganz regulär sein Gehalt weiter bezahlt und hat auch sämtliche Verpflichtungen, die Vertragsbestandteil sind. D.h., er müsste theoretisch für Termine zur Verfügung stehen, vor Aktivitäten (zB TV-Auftritte) die Zustimmung des Arbeitgebers einholen und er darf vor allem nicht irgendwo anders Trainer werden.

Der Vertrag läuft entweder so lange, bis er regulär ausläuft, oder bis sich die Vertragsparteien auf eine Auflösung des Vertrages ("einvernehmlich") geeinigt haben.

Wenn du die Diskussion verfolgst, wirst du verstehen, worum es ging (ja, ich habe "entlassen" für von den Aufgaben entbunden verwendet).  

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Postinho
PurpleArmy schrieb vor 52 Minuten:

Möglich. Würde aber außer, dass er früher einen anderen Job annehmen kann keinen Grund sehen warum er das tun sollte. Wirklich besser ist die Verhandlungsposition des Vereins meiner Ansicht nach nicht, ihn zu einer Einvernehmlichen zu drängen, außer sie zahlen ihm dadurch mehr.

Klar ist die Position besser, den Vertrag müssen sie sowieso zahlen, aber der Trainer muss eventuell noch Verpflichtungen nachkommen bzw wird keinen neuen Job annehmen können. Es gibt also kaum Gründe für den Verein, den Vertrag zu gleichen Konditionen vorzeitig aufzulösen. 

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Held von heute
Viereee schrieb vor 5 Minuten:

Eine Entlassung im Fußball wird ja nicht als arbeitsrechtlicher Begriff verwendet, sondern ist eine gängige mediale Bezeichnung, ohne auf die rechtliche Regelung einzugehen. 

In der Regel wird medial von "beurlaubt", "von den Aufgaben entbunden", "suspendiert", oder sonst was berichtet - und meistens zusätzlich auch, dass der Trainer dann "auf Kosten des Vereins spazieren geht" (mit Bild vom Golf spielenden Hickersberger). Der springende Punkt ist: Ohne Zustimmung können sie sich im Normalfall nicht vom Trainer trennen. Somit sind all die Dinge, die du als "Entlassung" bezeichnest, formal einvernehmlich, obwohl sie absolut einseitig vom Verein ausgehen. So wie eben auch bei Schmid.

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Postinho
brillantinbrutal schrieb vor 6 Minuten:

In der Regel wird medial von "beurlaubt", "von den Aufgaben entbunden", "suspendiert", oder sonst was berichtet - und meistens zusätzlich auch, dass der Trainer dann "auf Kosten des Vereins spazieren geht" (mit Bild vom Golf spielenden Hickersberger). Der springende Punkt ist: Ohne Zustimmung können sie sich im Normalfall nicht vom Trainer trennen. Somit sind all die Dinge, die du als "Entlassung" bezeichnest, formal einvernehmlich, obwohl sie absolut einseitig vom Verein ausgehen. So wie eben auch bei Schmid.

https://www.krone.at/2239761

https://www.kleinezeitung.at/sport/fussball/oesterreich/bundesliga/6203417/RapidTrainer-entlassen_Ferdinand-Feldhofer_War-fuer-mich-eine

Ok, lassen wir die Diskussion, das scheint sinnlos zu sein

bearbeitet von Viereee

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Held von heute
Viereee schrieb vor 1 Stunde:

Magst nicht, obwohl du die Diskussion lassen willst, noch ein paar Unterschichtzeitungen heraussuchen?

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V.I.P.
Wustinger mit ST schrieb vor 5 Stunden:

Manfred Schmid ist nach meinen Informationen noch unter Vertrag. Die Formulierung "einvernehmlich" bezieht sich auf den Umstand, dass er nicht einseitig und gegen seinen Willen beurlaubt wurde, sondern dass man im Gespräch gemeinsam zur Entscheidung gekommen ist, dass er seine Tätigkeit nicht mehr fortsetzt. Über die Konditionen zur Auflösung des Vertrages wird verhandelt.

Komm bitte nicht mit Fakten, wenn im November der Rausschmiss beschlossen wurde, dann hat er auch geschehen zu haben. Wie hätte sonst Ortlechner alle anlügen können?

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Postinho
brillantinbrutal schrieb vor 2 Stunden:

Magst nicht, obwohl du die Diskussion lassen willst, noch ein paar Unterschichtzeitungen heraussuchen?

Such dir einfach die Zeitungen raus die dir passen, du scheinst ja unbedingt recht haben zu müssen. 

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ASB-Legende
J.E schrieb vor 35 Minuten:

Komm bitte nicht mit Fakten, wenn im November der Rausschmiss beschlossen wurde, dann hat er auch geschehen zu haben. Wie hätte sonst Ortlechner alle anlügen können?

Seit wann sind „meinen Informationen nach“ für Dich Fakten?

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Held von heute
Viereee schrieb vor 28 Minuten:

Such dir einfach die Zeitungen raus die dir passen, du scheinst ja unbedingt recht haben zu müssen. 

Die Diskussion hat damit begonnen, dass du meiner Aussage, die du womöglich nicht verstanden hast, widersprochen hast, dass die Austria Schmid nicht einseitig hätte loswerden können. Jetzt bist du bei der Kronenzeitung, um diesen Unsinn durch Verschleppung zu rechtfertigen und wirfst jetzt mir vor, "unbedingt Recht haben zu müssen". Kann man machen, ist aber mE nicht sehr sinnvoll.

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