kingpacco V.I.P. Geschrieben 14. April 2021 J.E schrieb vor 1 Minute: Dann schau dir mal den Paragraphen 25 iO an. Was stimmt mit dir net ? Ich war mit seiner Erklärung zufrieden - jetzt kummst du und haust mir alles wieder zusammen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 14. April 2021 austria-wien schrieb vor 1 Minute: Kenne ich. Wo steht, dass der Arbeitnehmer austreten kann (bei Fortführung des Unternehmens)? Absatz 1 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
austria-wien Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 14. April 2021 kingpacco schrieb vor 1 Minute: Was stimmt mit dir net ? Ich war mit seiner Erklärung zufrieden - jetzt kummst du und haust mir alles wieder zusammen Er zitiert eine Bestimmung, die er selbst nicht kennt ;-) J.E schrieb vor 1 Minute: Absatz 1 Lies nochmal! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 14. April 2021 austria-wien schrieb vor 1 Minute: Er zitiert eine Bestimmung, die er selbst nicht kennt ;-) Lies nochmal! (1) Ist der Schuldner Arbeitgeber, so übt der Insolvenzverwalter die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers aus. Ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten worden, so kann es 1. im Schuldenregulierungsverfahren innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens,vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als wichtiger Grund gilt,gelöst werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
austria-wien Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 14. April 2021 Jo J.E schrieb Gerade eben: (1) Ist der Schuldner Arbeitgeber, so übt der Insolvenzverwalter die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers aus. Ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten worden, so kann es 1. im Schuldenregulierungsverfahren innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens,vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als wichtiger Grund gilt,gelöst werden. Gut, Insolvenzrecht, Einheit 1: Was ist ein Schuldenregulierungsverfahren? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 14. April 2021 austria-wien schrieb vor 2 Minuten: Jo Gut, Insolvenzrecht, Einheit 1: Was ist ein Schuldenregulierungsverfahren? Du trollst jetzt hoffentlich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kingpacco V.I.P. Geschrieben 14. April 2021 austria-wien schrieb vor 3 Minuten: Jo Gut, Insolvenzrecht, Einheit 1: Was ist ein Schuldenregulierungsverfahren? müsste der verein da net Konkurs anmelden? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
austria-wien Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 14. April 2021 J.E schrieb vor 1 Minute: Du trollst jetzt hoffentlich. Das wollte ich dich gerade fragen. Was ist denn ein Schuldenregulierungsverfahren? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
catalunya Postinho Geschrieben 14. April 2021 Sarkaria wird im Playoff gegen Sturm eine entscheidende Rolle spielen. Ihr werdet sehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pramm1ff V.I.P. Geschrieben 14. April 2021 kingpacco schrieb vor 4 Minuten: müsste der verein da net Konkurs anmelden? Bin kein Experte, wollte aber jetzt den Cliffhanger nicht abwarten und hab nachgeschaut. Es geht da wohl eher um einen Konkurs von MK persönlich und dessen Arbeitgeberverhältnis zu seiner Putzfrau. Der Austria bleiben wohl ihre Angestellten erhalten, wenn man weitermachen kann: § 25. (1) Ist der Schuldner Arbeitgeber, so übt der Insolvenzverwalter die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers aus. Ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten worden, so kann es 2.sonst innerhalb eines Monats nach a) öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses, mit dem die Schließung des Unternehmens oder eines Unternehmensbereichs angeordnet, bewilligt oder festgestellt wird, oder b )der Berichtstagsatzung, es sei denn, das Gericht hat dort die Fortführung des Unternehmens beschlossen, oder 3.im vierten Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn bis dahin keine Berichtstagsatzung stattgefunden hat und die Fortführung des Unternehmens nicht in der Insolvenzdatei bekannt gemacht wurde, vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als wichtiger Grund gilt, und vom Insolvenzverwalter unter Einhaltung der gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder der zulässigerweise vereinbarten kürzeren Kündigungsfrist unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen gelöst werden. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001736 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Geschrieben 14. April 2021 austria-wien schrieb vor 19 Minuten: Kenne ich. Wo steht, dass der Arbeitnehmer austreten kann (bei Fortführung des Unternehmens)? Jetzt habe ich mich gefreut, dass du die Sache richtig stellst und dann öffnest du die Büchse der Diskussionspandora. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
austria-wien Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 14. April 2021 (bearbeitet) brillantinbrutal schrieb vor 5 Minuten: Jetzt habe ich mich gefreut, dass du die Sache richtig stellst und dann öffnest du die Büchse der Diskussionspandora. Haha, was soll ich tun, wenn jemand mit § 25 IO kommt, nachdem ich die Bestimmung zuvor grob zusammengefasst habe? pramm1ff schrieb vor 5 Minuten: Bin kein Experte, wollte aber jetzt den Cliffhanger nicht abwarten und hab nachgeschaut. Es geht da wohl eher um einen Konkurs von MK persönlich und dessen Arbeitgeberverhältnis zu seiner Putzfrau. Der Austria bleiben wohl ihre Angestellten erhalten, wenn man weitermachen kann: § 25. (1) Ist der Schuldner Arbeitgeber, so übt der Insolvenzverwalter die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers aus. Ist das Arbeitsverhältnis bereits angetreten worden, so kann es 2.sonst innerhalb eines Monats nach a) öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses, mit dem die Schließung des Unternehmens oder eines Unternehmensbereichs angeordnet, bewilligt oder festgestellt wird, oder b )der Berichtstagsatzung, es sei denn, das Gericht hat dort die Fortführung des Unternehmens beschlossen, oder 3.im vierten Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn bis dahin keine Berichtstagsatzung stattgefunden hat und die Fortführung des Unternehmens nicht in der Insolvenzdatei bekannt gemacht wurde, vom Arbeitnehmer durch vorzeitigen Austritt, wobei die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als wichtiger Grund gilt, und vom Insolvenzverwalter unter Einhaltung der gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder der zulässigerweise vereinbarten kürzeren Kündigungsfrist unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen gelöst werden. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001736 Exakt. bearbeitet 14. April 2021 von austria-wien 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
austria-wien Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 14. April 2021 Durch @brillantinbrutal veranlasst, fasse ich nochmal kurz zusammen: Mit Blick auf die Arbeitsverhältnisse ist die Insolvenz kein Nachteil, im Gegenteil: Entgegen anderslautender Aussagen können Arbeitnehmer (in concreto: unsere Spieler) nicht "einfach so" austreten. Aber: Die Austria selbst (um genau zu sein: im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, allerdings abhängig von der Zustimmung des Sanierungsverwalters) könnte sich demgegenüber sehr wohl von Arbeitsverhältnissen lösen, die die Sanierung gefährden. Das bedeutet, dass man sich bei Vorliegen der Voraussetzungen auch von Spielerballast wie Edo, Sax u Co vorzeitig lösen könnte. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Geschrieben 14. April 2021 austria-wien schrieb vor 13 Minuten: Durch @brillantinbrutal veranlasst, fasse ich nochmal kurz zusammen: Mit Blick auf die Arbeitsverhältnisse ist die Insolvenz kein Nachteil, im Gegenteil: Entgegen anderslautender Aussagen können Arbeitnehmer (in concreto: unsere Spieler) nicht "einfach so" austreten. Aber: Die Austria selbst (um genau zu sein: im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, allerdings abhängig von der Zustimmung des Sanierungsverwalters) könnte sich demgegenüber sehr wohl von Arbeitsverhältnissen lösen, die die Sanierung gefährden. Das bedeutet, dass man sich bei Vorliegen der Voraussetzungen auch von Spielerballast wie Edo, Sax u Co vorzeitig lösen könnte. Und das Geile ist, dass für Spieler, die schon vor 2003 bei uns waren, der Fonds die Abfertigung peckt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Papa_Breitfuss Austria Wien - what else ?? Geschrieben 14. April 2021 austria-wien schrieb vor 16 Minuten: Durch @brillantinbrutal veranlasst, fasse ich nochmal kurz zusammen: Mit Blick auf die Arbeitsverhältnisse ist die Insolvenz kein Nachteil, im Gegenteil: Entgegen anderslautender Aussagen können Arbeitnehmer (in concreto: unsere Spieler) nicht "einfach so" austreten. Aber: Die Austria selbst (um genau zu sein: im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, allerdings abhängig von der Zustimmung des Sanierungsverwalters) könnte sich demgegenüber sehr wohl von Arbeitsverhältnissen lösen, die die Sanierung gefährden. Das bedeutet, dass man sich bei Vorliegen der Voraussetzungen auch von Spielerballast wie Edo, Sax u Co vorzeitig lösen könnte. Danke für die Klarstellung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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