Sommertransferzeit 2020


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V.I.P.
J.E schrieb vor 3 Minuten:

in der abschreibung

Ähhhmmm... warum?

 

Für mich: 

Spieler kommt für 1 Mio - Zuschreibung auf Spielerwerte von 1 Mio in der Bilanz, Transferaufwand von 1 Mio in der GuV

 

Spieler verlässt uns um 1 Mio nach einem Jahr - Abschreibung auf Spielerwerte von 1 Mio in der Bilanz, Transfererlöse von 1 Mio in der GuV

 

Oder was sollten diese Posten denn sonst sein (hier aus dem letztjährigen GB)?

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V.I.P.
pramm1ff schrieb Gerade eben:

Ähhhmmm... warum?

 

Für mich: 

Spieler kommt für 1 Mio - Zuschreibung auf Spielerwerte von 1 Mio in der Bilanz, Transferaufwand von 1 Mio in der GuV

 

Spieler verlässt uns um 1 Mio nach einem Jahr - Abschreibung auf Spielerwerte von 1 Mio in der Bilanz, Transfererlöse von 1 Mio in der GuV

 

Oder was sollten diese Posten denn sonst sein (hier aus dem letztjährigen GB)?

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dann hast zwei buchungen von einer million, und wogegen buchst die million, wenn sie von der bank weggeht?

1. AnlagevermögenDie Spielerwerte ergeben sich aus den Transferkosten. Die plan-mäßige lineare Abschreibung der Spielerwerte erfolgt monatlich und nach der jeweiligen Laufzeit der Spielerverträge. Die Spielerwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft und wenn diese von Dauer sind, gegebenenfalls abgewertet. Im Ge-schäftsjahr 2019/20 wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

 

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Im ASB-Olymp
ooeveilchen schrieb vor 8 Minuten:

Die da wären? 

Riesentalente vll übertrienen eher hoffnung für die zukunft

Handl, jukic, hahn, radulovic, huskovic, sarkaria, pichler, pentz, mester

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V.I.P.
J.E schrieb vor 2 Minuten:

dann hast zwei buchungen von einer million, und wogegen buchst die million, wenn sie von der bank weggeht?

1. AnlagevermögenDie Spielerwerte ergeben sich aus den Transferkosten. Die plan-mäßige lineare Abschreibung der Spielerwerte erfolgt monatlich und nach der jeweiligen Laufzeit der Spielerverträge. Die Spielerwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft und wenn diese von Dauer sind, gegebenenfalls abgewertet. Im Ge-schäftsjahr 2019/20 wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

 

Das ist doch nur die Beschreibung wie mit den Ausgaben (Ablösen) für Spieler im Anlagevermögen der Bilanz verfahren wird. Also wie diese Werte abgeschrieben werden. Wenn ich heuer 3 Mio für einen ZM ausgebe und der bekommt einen 3-Jahresvertrag, dann werde ich heuer 3 Mio als Transferaufwand haben, aber nur 1 Mio abschreiben. Die 1 Mio geht dann als Abschreibung in die GuV. 

Für einen ablösefreien Spieler wie Wimmer kann man aber in der Bilanz einen Wert durch Zuschreibung bilden und den dann je nach seiner Entwicklung und Restlaufzeit auch wieder abschreiben. Zwei Paar Schuhe... 

 

Oder meinst du wir hätten letzten Sommer 1,1 Mio für neue Spieler ausgegeben wo de-facto nur Pichler für Geld gekommen ist? Eher haben wir Serbest und Turgeman aus der Bilanz abgeschrieben und dafür kaum neue Spielerwerte angelegt.  

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V.I.P.

in den 1132 stecken alle bezahlten ablösesummen, abzgl der jährlichen abschreibungen. zb noch ein rest von edo. zuschreibungen wären mir nicht bekannt; ein eventueller vkf. von wimmer ginge dann 1:1 als gewinn in den erlös.

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J.E schrieb vor 1 Minute:

in den 1132 stecken alle bezahlten ablösesummen, abzgl der jährlichen abschreibungen.

 

J.E schrieb vor 18 Minuten:

1. AnlagevermögenDie Spielerwerte ergeben sich aus den Transferkosten. Die plan-mäßige lineare Abschreibung der Spielerwerte erfolgt monatlich und nach der jeweiligen Laufzeit der Spielerverträge.

 

Wenn alle Ablösesummen (=Transferkosten) immer sofort abgeschrieben werden, macht dein Zitat von vorhin mit der linearen Abschreibung aber keinen Sinn. Dann würde ich ja die 3 Mio einmal voll abschreiben und dann noch 3x linear je eine Million. 

Zudem bleibst du mir schuldig, was in der GuV denn sonst als Transferaufwendungen berücksichtigt würde. 

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pramm1ff schrieb vor 1 Minute:

 

 

Wenn alle Ablösesummen (=Transferkosten) immer sofort abgeschrieben werden, macht dein Zitat von vorhin mit der linearen Abschreibung aber keinen Sinn. Dann würde ich ja die 3 Mio einmal voll abschreiben und dann noch 3x linear je eine Million. 

Zudem bleibst du mir schuldig, was in der GuV denn sonst als Transferaufwendungen berücksichtigt würde. 

abgeschrieben wird jählich auf die vertragslaufzeit. kommt einer mit dreijahresvertrag und kostet 3 mio ablöse, wird jährlich 1 abgeschrieben

unter den aufwendungen vermute ich nebengeräusche (berater, sonstige spesen)

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J.E schrieb vor 38 Minuten:

abgeschrieben wird jählich auf die vertragslaufzeit. kommt einer mit dreijahresvertrag und kostet 3 mio ablöse, wird jährlich 1 abgeschrieben

unter den aufwendungen vermute ich nebengeräusche (berater, sonstige spesen)

Okay, jetzt kann ich grundsätzlich folgen. Aber dann verstehe ich die Zahlen trotzdem nicht ganz, denn die "Nebengeräusche" wären unglaublich hoch mit in Summe über 3 Millionen Euro seit Sommer 2017 und damit in Regionen die auch Rapid bezahlt hat - bei ungleich mehr Transfer-Aktivität. Dort werden "Transferaufwendungen" übrigens weder unter den Abschreibungen (nur Abnutzung) noch unter den Aufwendungen (wo man Management-Gebühren etc. findet) berücksichtigt, sondern stehen separat in der GuV. Was irgendwie schwierig ist, wenn man außerplanmäßige Wertberichtigungen macht und die dann als Transferaufwand (oder Erlös) verbucht werden. 

Als letzten Punkt würde ich noch anführen, dass diese Nebengeräusche, also etwa die Beraterkosten, Registrierungsgebühren, Handgeld, etc. ja genauso wie die Ablöse an sich zu behandeln wären - also dem Spielerwert zugeschrieben (und später abgeschrieben) werden müssten. Was anderes wäre, wenn wir diese Nebengeräusche nicht spieler- oder transferbezogen bezahlen, also eine Art Rahmenvertrag haben, aber das wäre mir neu bei uns. 

Wo würdest du dann Leihgebühren bzw. Gehaltsübernahmen zuordnen? Immerhin ist der Transfer- und Leihaufwand ja von 1784k auf 310k gesunken, trotz EPB-Leihe.

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pramm1ff schrieb vor 14 Minuten:

Okay, jetzt kann ich grundsätzlich folgen. Aber dann verstehe ich die Zahlen trotzdem nicht ganz, denn die "Nebengeräusche" wären unglaublich hoch mit in Summe über 3 Millionen Euro seit Sommer 2017 und damit in Regionen die auch Rapid bezahlt hat - bei ungleich mehr Transfer-Aktivität. Dort werden "Transferaufwendungen" übrigens weder unter den Abschreibungen (nur Abnutzung) noch unter den Aufwendungen (wo man Management-Gebühren etc. findet) berücksichtigt, sondern stehen separat in der GuV. Was irgendwie schwierig ist, wenn man außerplanmäßige Wertberichtigungen macht und die dann als Transferaufwand (oder Erlös) verbucht werden. 

Als letzten Punkt würde ich noch anführen, dass diese Nebengeräusche, also etwa die Beraterkosten, Registrierungsgebühren, Handgeld, etc. ja genauso wie die Ablöse an sich zu behandeln wären - also dem Spielerwert zugeschrieben (und später abgeschrieben) werden müssten. Was anderes wäre, wenn wir diese Nebengeräusche nicht spieler- oder transferbezogen bezahlen, also eine Art Rahmenvertrag haben, aber das wäre mir neu bei uns. 

Wo würdest du dann Leihgebühren bzw. Gehaltsübernahmen zuordnen? Immerhin ist der Transfer- und Leihaufwand ja von 1784k auf 310k gesunken, trotz EPB-Leihe.

gehaltsübernahmen, was meinst da? wenn wir gehalt bezahlen, dann wirds wohl in klasse 4 in den löhnen stecken. wo die leihgebühren stecken? vielleicht in den bezogenen leistungen? was könnten die sonst sein?

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J.E schrieb vor 2 Minuten:

gehaltsübernahmen, was meinst da? wenn wir gehalt bezahlen, dann wirds wohl in klasse 4 in den löhnen stecken. wo die leihgebühren stecken? vielleicht in den bezogenen leistungen? was könnten die sonst sein?

Transferaufwand zB... immerhin war der Posten bis letztes Jahr noch als "Transfer- und Leihaufwand" benannt. 

Gehaltsübernahme (zB wenn wir einem Leihspieler das Gehalt bezahlen anstatt oder zusätzlich zu einer Leihgebühr an seinen Verein) ist unterm Strich auch nichts anderes als eine Leihgebühr, deswegen meine Nachfrage. In Summe kann der gleiche Betrag rauskommen und wird wohl nach Einkommenssteuer in den betroffenen Ligen optimiert. 

Also würde demnach die Ausgestaltung des Leihvertrages die Zuordnung der Kosten beeinflussen und eine reine Leihgebühr in die Klasse 3 gehen, während eine Gehaltsübernahme in Klasse 4 landet.

Bei einer Leihe von 2 Jahren müsste man aber die Leihgebühr (sofern sie für beide Jahre ex-ante bezahlt wird) wohl wiederum nach IFRS aktivieren und dementsprechend über Klasse 6 abschreiben. Wird sie jährlich bezahlt, dann wäre der Weg wohl wieder über Klasse 3. 

Oder alles ist anders... :betrunken:

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Violetter1911 schrieb vor 4 Minuten:

Laut Lask channel könnten sie im Winter einen unserer Spieler verpflichten. Im Sommer soll es nur an Kleinigkeiten gelegen haben, dass er noch bei uns ist.

Wo steht das? Tippe mal auf Wimmer oder sarkaria evtl statt balic

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