Covid-19 und wirtschaftliche Folgen


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Valdi am Weg ins Stadion

alternative zur KA ist einvernehmliche mit wiedereinstellungsgarantie

Defqon.1 schrieb vor 10 Minuten:

Wer bekommt diesen Abzug zu "spüren"? (diese Staffelung 80/85/90% welche das AMS übernimmt) der AN oder der AG?

ich nehme an der AG aber ich weiß es leider nicht. morgen erfahre ich neue details. bei uns gehts um ca 55 AN

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Anyone?
Gehtdi Nixau schrieb vor 26 Minuten:

Mal an die Unternehmer unter uns:

Stimmt es das es so kompliziert ist die Kurzarbeitsregelung zu nehmen bzw. das es sich für kleine Firmen nicht rechnet? 

Haben im Ort und in den Nachbarorten nun schon einige Unternehmen (Friseure usw.), welche alle Mitarbeiter gekündigt haben und die Firma zu sperren. 

Oder ist es halt der einfachste Weg?

Wie schon in einem anderen Fred gepostet ist die Kurzarbeit in der Form eine schlechte Variante weil ich als Arbeitnehmer wieder das ganze Risiko trage....ich zahle die SV Abgaben, die Lohnsteuer und das Gehalt damit ich irgendwann vom AMS einen Teil zurückbekomme wahrscheinlich dann wenn ich schon zugesperrt habe....:kopfwand:

wenn Kurzarbeit vereinbart wurde kann ich nicht mehr auf einvernehmlich umsteigen bzw einen Monat nicht kündigen....also wo ist da die Hilfe?

 

ich bin am verzweifeln.....

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Valdi am Weg ins Stadion
eminem23 schrieb Gerade eben:

Wie schon in einem anderen Fred gepostet ist die Kurzarbeit in der Form eine schlechte Variante weil ich als Arbeitnehmer wieder das ganze Risiko trage....ich zahle die SV Abgaben, die Lohnsteuer und das Gehalt damit ich irgendwann vom AMS einen Teil zurückbekomme wahrscheinlich dann wenn ich schon zugesperrt habe....:kopfwand:

wenn Kurzarbeit vereinbart wurde kann ich nicht mehr auf einvernehmlich umsteigen bzw einen Monat nicht kündigen....also wo ist da die Hilfe?

 

ich bin am verzweifeln.....

wenn du KA in anspruch nimmst bist du für 4 monate verpflichtet die AN zu behalten. schau dir mal die einvernehmliche auflösung des DV an mit wiedereinstellungsgarantie. 

im übrigen stehen aktuell 400 mio euro für die KA zu verfügung - das ist mMn auch viel zu wenig. und aus heutiger sicht ist die gefahr einer inflation auch eine sehr große. also alle jene die eine chance haben ihre kredite vorzeitig zu tilgen, sollten dies machen sofern ihre kredite wertgesichert sind (was normal der fall ist).

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Anyone?
Ernesto schrieb vor 3 Minuten:

wenn du KA in anspruch nimmst bist du für 4 monate verpflichtet die AN zu behalten. schau dir mal die einvernehmliche auflösung des DV an mit wiedereinstellungsgarantie. 

im übrigen stehen aktuell 400 mio euro für die KA zu verfügung - das ist mMn auch viel zu wenig. und aus heutiger sicht ist die gefahr einer inflation auch eine sehr große. also alle jene die eine chance haben ihre kredite vorzeitig zu tilgen, sollten dies machen sofern ihre kredite wertgesichert sind (was normal der fall ist).

Ich bin nicht mehr auf der ignore :eek:

 

schmäh :D

4 Monate? Das ist ja noch schlimmer....ich hab in dem Moment wo ich wieder aufsperren darf kein Problem weil meine Kunden sind da aber was sollen dann bitte die Hoteliers und Gastwirte machen?

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Valdi am Weg ins Stadion
eminem23 schrieb vor 8 Minuten:

Ich bin nicht mehr auf der ignore :eek:

oh doch, aber du wirst zitiert und so habe ich deine probleme gelesen

im anhang findest infos zur einvernehmlichen auflösung inkl wiedereinstellungsgarantie - aus meiner sicht ist das die aktuell bessere alternative zur KA

Alternative zur Kurzarbeit_ Aussetzungsvereinbarungen.pdf

Einvernehmliche Lösung inkl.Wiedereinstellungszusage_WKO_16032020.docx

bearbeitet von Ernesto

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Fanatischer Poster
eminem23 schrieb vor 14 Minuten:

Ich bin nicht mehr auf der ignore :eek:

 

schmäh :D

4 Monate? Das ist ja noch schlimmer....ich hab in dem Moment wo ich wieder aufsperren darf kein Problem weil meine Kunden sind da aber was sollen dann bitte die Hoteliers und Gastwirte machen?

Naja ganz stimmt das glaube ich nicht mit den 4 Monaten. Man kann max. 3 Monate KA beantragen und hat über die KA hinaus 1 Monat Behaltepflicht. 

Meine Frau muss für ihre Firma auch gerade die Möglichkeiten abklären... 

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Anyone?
Ernesto schrieb vor 4 Minuten:

oh doch, aber du wirst zitiert und so habe ich deine probleme gelesen

im anhang findest infos zur einvernehmlichen auflösung inkl wiedereinstellungsgarantie - aus meiner sicht ist das die aktuell bessere alternative zur KA

Alternative zur Kurzarbeit_ Aussetzungsvereinbarungen.pdf 80 kB · 1 download

Einvernehmliche Lösung inkl.Wiedereinstellungszusage_WKO_16032020.docx 17 kB · 1 download

Das hat mir auch mein Steuerberater gesagt nur habe ich meinen Dienstnehmer gegenüber bedenken....bzw Mittäterin einem fahr das nicht da er eine Anstellung benötigt, da er sonst eine Prüfung nicht ablegen kann....

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Valdi am Weg ins Stadion
eminem23 schrieb vor 7 Minuten:

Das hat mir auch mein Steuerberater gesagt nur habe ich meinen Dienstnehmer gegenüber bedenken....bzw Mittäterin einem fahr das nicht da er eine Anstellung benötigt, da er sonst eine Prüfung nicht ablegen kann....

es bringt deinen AN halt auch nix, wenn du bankrott gehst. aber ich stecke in einem ähnlichen problem. habe aktuell 40 AN und gehaltskosten die ich ca 3-4 monate überleben kann ohne einnahmen. und ich bin direkt mit der gastro und mit dem tourismus verbunden. ergo: komplett beschissene situation.

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Eierschaukelverzichter
Ernesto schrieb vor 28 Minuten:

wenn du KA in anspruch nimmst bist du für 4 monate verpflichtet die AN zu behalten. schau dir mal die einvernehmliche auflösung des DV an mit wiedereinstellungsgarantie. 

im übrigen stehen aktuell 400 mio euro für die KA zu verfügung - das ist mMn auch viel zu wenig. und aus heutiger sicht ist die gefahr einer inflation auch eine sehr große. also alle jene die eine chance haben ihre kredite vorzeitig zu tilgen, sollten dies machen sofern ihre kredite wertgesichert sind (was normal der fall ist).

Wenn die Maßnahmen länger als 2 Wochen dauern (wovon auszugehen ist) ist die KA für KMUs nicht finanzierbar. Seitens FA, SVS, ÖKG gibt es klares Entgegenkommen, seitens der Banken sieht es offenbar nicht so aus. Vermieter werden vorwiegend nicht auf die Pacht/Miete verzichten bzw. verzichten können.

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Valdi am Weg ins Stadion
Gehtdi Nixau schrieb vor 10 Minuten:

Naja ganz stimmt das glaube ich nicht mit den 4 Monaten. Man kann max. 3 Monate KA beantragen und hat über die KA hinaus 1 Monat Behaltepflicht. 

stimmt, das war nicht ganz korrekt. mein fehler. die zeit der KA inkl einem monat muss man rechnen.

OidaFoda schrieb vor 2 Minuten:

Wenn die Maßnahmen länger als 2 Wochen dauern (wovon auszugehen ist) ist die KA für KMUs nicht finanzierbar. Seitens FA, SVS, ÖKG gibt es klares Entgegenkommen, seitens der Banken sieht es offenbar nicht so aus. Vermieter werden vorwiegend nicht auf die Pacht/Miete verzichten bzw. verzichten können.

https://kurier.at/chronik/oesterreich/coronavirus-firmen-muessen-vorerst-keine-miete-zahlen/400782320

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OidaFoda schrieb vor 1 Minute:

Da gehen ang. die Meinungen bei den Juristen auseinander

Angeblich gibt es Rechtsprechungen in die Richtung aber nichts wirklich festgeschriebenes also im worst case musst vor Gericht recht bekommen und das wird dauern 

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Eierschaukelverzichter
eminem23 schrieb vor 1 Minute:

Angeblich gibt es Rechtsprechungen in die Richtung aber nichts wirklich festgeschriebenes also im worst case musst vor Gericht recht bekommen und das wird dauern 

Wennst in einem Einkaufscenter einen Laden hast, wo du im Schnitt 10.000 € Pacht brennen musst, legitimiert durch die hohe Frequenz und damit verbundenen Umsätze wird das schon durchgehen, bei einer günstigen Büromiete wirds eher zäh

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