Reisen im Zeichen des Coronavirus


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ASB-Halbgott
Wolfinho schrieb vor 1 Minute:

So stehts auf der Seite des Gesundheitsministeriums in den FAQs zur Einreise-Verordnung. 

Wieder einmal alles ziemlich diffus und allgemein gehalten, so dass man sich bei Verstössen super rausreden kann. 

Jo eh, das habe ich auch gelesen und fand es wenig aufklärend, wie da überhaupt vorzugehen ist. Dachte du weißt eventuell mehr als die Ministeriumsseite hergibt ;-).

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Wien nur du allein!
Wolfinho schrieb vor einer Stunde:

So stehts auf der Seite des Gesundheitsministeriums in den FAQs zur Einreise-Verordnung. 

Wieder einmal alles ziemlich diffus und allgemein gehalten, so dass man sich bei Verstössen super rausreden kann. 

So steht es auch in der § 3 Abs 2 der Verordnung:

Zitat

(2) Die Quarantäne kann zum Zweck der Ausreise aus Österreich vorzeitig beendet werden, wenn sichergestellt ist, dass bei der Ausreise das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011303

Also spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, dass man einfach wieder ausreist (öffentliche Verkehrsmittel sollte man aber eventuell meiden). Das gilt aber nur für die Quarantäne nach Einreise, nicht eine behördliche verhängte Absonderung weil Kontaktperson oder positiv.

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so shuffle your feet

So, hab mich heute früh in einer Teststraße testen lassen und auch schon das negative Ergebnis.

Da das Ergebnis ja in der Datenbank des Gesundheitsministeriums abrufbar ist müsste ja eigentlich auch die BH die ja über meine Einreise-Quarantäne informiert ist das Ergebnis kennen. Oder findet da kein Datenaustausch statt? (aus datenschutzrechtlichen Gründen oder weil wir halt einfach in Österreich sind)

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V.I.P.

Zur Reisequarantäne:

Hier verhält es sich - auch wenn nicht explizit so im Gesetzestext vorgesehen und festgehalten aber in gewisser Weise eben Logisch - wie beim ändern des Absonderungsort. Allein aus Selbstschutz vor einer Strafe im Falle einer Stichprobenkontrollen ist es nur klug die BH zu informieren. 

Fallbeispiel Absonderung: Ich Pflege regelmäßig meine Oma die 3 Orte weiter in einer anderen BH wohnt. Mein Test is positiv und ich organisiere Betreuung. Jetzt stellt sich 2 Tage später heraus das ich sie auch angesteckt habe. Dann informiere ich einfach meine BH das ich meinen Absonderungsort zu ihr verlegen und meine Absonderung Klarerweise verlängert werden kann - nach den Regeln für Absonderungen "im gemeinsamen Haushalt" - meine BH informiert die dort zuständige und diese sondert mich erneut mit dem neuen Enddatum ab.

Fallbeispiel Reisequarantäne: Pärchen oder einfach nur gute Freunde kommen heim und beginnen die Quarantäne gemeinsam.... Zerkrachen sich aber, bis garnix mehr geht... Wenn jetzt der eine Part sagt er will wieder heim so kann er das mit Einverständnis der für den Q-Ort zuständigen BH tun welche die andere darüber informiert. 

Voraussetzung ist das man das unter Einhaltung der Regeln, sprich isoliert, tun kann.

Der Unterschied besteht dann beim verlassen des Staatsgebiet. Der bestätigt positive Fall wird zu einem Fall des internationalen Tracing und die BH bzw. AGES informiert die Behörden im Ausland , bei der Reisequarantäne endet alles an der Staatsgrenze. In beiden Fällen unterliegt man Klarerweise dann den dortigen nationalen Regeln. 

Wieder eines der Beispiele wo Punkt und Beistrich des Gesetzestext nicht alles aussagt aber mit menschlicher Logik alles klar ist. 

Wolfinho schrieb vor 1 Stunde:

So, hab mich heute früh in einer Teststraße testen lassen und auch schon das negative Ergebnis.

Da das Ergebnis ja in der Datenbank des Gesundheitsministeriums abrufbar ist müsste ja eigentlich auch die BH die ja über meine Einreise-Quarantäne informiert ist das Ergebnis kennen. Oder findet da kein Datenaustausch statt? (aus datenschutzrechtlichen Gründen oder weil wir halt einfach in Österreich sind)

Hier reicht die Glaubhaftmachung solltest du eine Strafe bekommen wenn dich die mögliche Stichprobenkontrolle nicht antrifft. Der Test is ja eh länger abrufbar.

Je nachdem wo du dich heute "Freigetestet" hast ist das Ergebnis nämlich nicht "in der Datenbank des Gesundheitsministerium" (vulgo EMS, der eigentlichen Behördenapplikation). 

P.S.: War nicht aufmerksam genug,.... Bei dir wars ne Teststraße somit ist dein Ergebnis in der Screening-DB also schon in einer Datenbank der Gesundheitsministerium in der auch Behörden Zugriff haben. Hier gilt aber noch immer im Sinne des Selbstschutz "Ergebnis aufheben". Es ist nämlich nicht ganz klar wie die Kontrollen in den einzelnen Bezirken abläuft. Wenn da nur am 10. kommuniziert wird "Herr XY ist am 10. eingereist und müsste bis 21. in Q bleiben" und du kommst am 17. zur Stichprobe dran... Du verstehst?

bearbeitet von Der Koch

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so shuffle your feet
Der Koch schrieb vor 31 Minuten:

Zur Reisequarantäne:

Hier verhält es sich - auch wenn nicht explizit so im Gesetzestext vorgesehen und festgehalten aber in gewisser Weise eben Logisch - wie beim ändern des Absonderungsort. Allein aus Selbstschutz vor einer Strafe im Falle einer Stichprobenkontrollen ist es nur klug die BH zu informieren. 

Fallbeispiel Absonderung: Ich Pflege regelmäßig meine Oma die 3 Orte weiter in einer anderen BH wohnt. Mein Test is positiv und ich organisiere Betreuung. Jetzt stellt sich 2 Tage später heraus das ich sie auch angesteckt habe. Dann informiere ich einfach meine BH das ich meinen Absonderungsort zu ihr verlegen und meine Absonderung Klarerweise verlängert werden kann - nach den Regeln für Absonderungen "im gemeinsamen Haushalt" - meine BH informiert die dort zuständige und diese sondert mich erneut mit dem neuen Enddatum ab.

Fallbeispiel Reisequarantäne: Pärchen oder einfach nur gute Freunde kommen heim und beginnen die Quarantäne gemeinsam.... Zerkrachen sich aber, bis garnix mehr geht... Wenn jetzt der eine Part sagt er will wieder heim so kann er das mit Einverständnis der für den Q-Ort zuständigen BH tun welche die andere darüber informiert. 

Voraussetzung ist das man das unter Einhaltung der Regeln, sprich isoliert, tun kann.

Der Unterschied besteht dann beim verlassen des Staatsgebiet. Der bestätigt positive Fall wird zu einem Fall des internationalen Tracing und die BH bzw. AGES informiert die Behörden im Ausland , bei der Reisequarantäne endet alles an der Staatsgrenze. In beiden Fällen unterliegt man Klarerweise dann den dortigen nationalen Regeln. 

Wieder eines der Beispiele wo Punkt und Beistrich des Gesetzestext nicht alles aussagt aber mit menschlicher Logik alles klar ist. 

Hier reicht die Glaubhaftmachung solltest du eine Strafe bekommen wenn dich die mögliche Stichprobenkontrolle nicht antrifft. Der Test is ja eh länger abrufbar.

Je nachdem wo du dich heute "Freigetestet" hast ist das Ergebnis nämlich nicht "in der Datenbank des Gesundheitsministerium" (vulgo EMS, der eigentlichen Behördenapplikation). 

P.S.: War nicht aufmerksam genug,.... Bei dir wars ne Teststraße somit ist dein Ergebnis in der Screening-DB also schon in einer Datenbank der Gesundheitsministerium in der auch Behörden Zugriff haben. Hier gilt aber noch immer im Sinne des Selbstschutz "Ergebnis aufheben". Es ist nämlich nicht ganz klar wie die Kontrollen in den einzelnen Bezirken abläuft. Wenn da nur am 10. kommuniziert wird "Herr XY ist am 10. eingereist und müsste bis 21. in Q bleiben" und du kommst am 17. zur Stichprobe dran... Du verstehst?

Danke, endlich hab ich mal eine befriedigende Antwort. :super:

Der Antigentest ist für 48h Stunden abrufbar, aber man kann sich eh die PDF runterladen. Insofern kann ichs dann eh glaubhaft machen, weil in dem Fall gehts ja nicht um die Dauer der Gültigkeit sondern um das Datum der Probenentnahme, die ja am 6.Tag nach meiner Einreise erfolgt ist und somit befreiend wirkt.

bearbeitet von Wolfinho

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ASB-Halbgott
Neocon schrieb vor 3 Stunden:

So steht es auch in der § 3 Abs 2 der Verordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011303

Also spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, dass man einfach wieder ausreist (öffentliche Verkehrsmittel sollte man aber eventuell meiden). Das gilt aber nur für die Quarantäne nach Einreise, nicht eine behördliche verhängte Absonderung weil Kontaktperson oder positiv.

Und Personen, die weder über ein Auto noch über einen Führerschein verfügen? (so wie mich) 
Die dürfen Öffentliche Verkehrsmittel schon verwenden, nehm ich an ^^ Steht ja nirgends explizit drinnen, dass das verboten ist.

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Wien nur du allein!
groundhopper schrieb vor 6 Minuten:

Und Personen, die weder über ein Auto noch über einen Führerschein verfügen? (so wie mich) 
Die dürfen Öffentliche Verkehrsmittel schon verwenden, nehm ich an ^^ Steht ja nirgends explizit drinnen, dass das verboten ist.

Es liegt da schon in deiner Verantwortung, dass Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Wenn du das nicht kannst, musst du halt in Heimquarantäne bleiben.

Man müsste sich dabei dann den konkreten Fall ansehen. Also welche Verkehrsmittel werden über welchen Zeitraum benutzt, was ist der Grund für die Reise ins Ausland etc.

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ASB-Halbgott
Neocon schrieb vor 4 Minuten:

Es liegt da schon in deiner Verantwortung, dass Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Wenn du das nicht kannst, musst du halt in Heimquarantäne bleiben.

Man müsste sich dabei dann den konkreten Fall ansehen. Also welche Verkehrsmittel werden über welchen Zeitraum benutzt, was ist der Grund für die Reise ins Ausland etc.

Alles klar, wenn ich mit dem 5 Uhr Bus fahre, wo 3 andere Fahrgäste sind, wird das Infektionsrisiko begrenzt sein ^^.
Aber ja, ich hoffe, die Einreiseverordnung wird ab April etwas gelockert, aber wird wohl leider nicht der Fall sein, sofern nicht doch noch die Hotels geöffnet werden.

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ASB-Halbgott
schmechi schrieb vor 13 Minuten:

Laut WDR gibts für Mallorca heuer doppelt so viele Buchung wie zu Ostern 2019... Ein kleiner Vorgeschmack, was los sein wird, wenn der ganze Käse endlich vorbei sein wird...

Naja, man sollte dabei nicht außer Betracht lassen, dass Mallorca so ziemlich das einzige Urlaubsziel ist, welches heuer zu Ostern sich leicht erreichen lässt und nicht mit einer Quarantäne verbunden ist... gibt ja sonst quasi nix, wo du in 2-3 Flugstunden erreichen kannst, ohne Quarantäne bei Hin- oder Rückreise. Noch dazu haben im eigenen Land nicht mal die Hotels geöffnet.
Außerdem ist zu der Zeit ja noch nicht Hauptsaison auf Mallorca nehme ich an oder?!

Man darf auf alle Fälle gespannt sein, wie sich die Coronazahlen nach diesem Ansturm entwickeln.

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Gast
groundhopper schrieb am 15.3.2021 um 12:51 :

Naja, man sollte dabei nicht außer Betracht lassen, dass Mallorca so ziemlich das einzige Urlaubsziel ist, welches heuer zu Ostern sich leicht erreichen lässt und nicht mit einer Quarantäne verbunden ist... gibt ja sonst quasi nix, wo du in 2-3 Flugstunden erreichen kannst, ohne Quarantäne bei Hin- oder Rückreise. Noch dazu haben im eigenen Land nicht mal die Hotels geöffnet.
Außerdem ist zu der Zeit ja noch nicht Hauptsaison auf Mallorca nehme ich an oder?!

Man darf auf alle Fälle gespannt sein, wie sich die Coronazahlen nach diesem Ansturm entwickeln.

Die Saisoneröffnung auf Mallorca ist Mitte Mai. Richtig los gehen tuts im Juni. Um diese Zeit waren nie viele Menschen auf den Balearen.

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jung, dynamisch, erfolglos
Strafraumkobra schrieb vor 10 Minuten:

Wie die Pandemie den Mensch verändern wird :foreveralone:

na ich hoffe doch, dass die Menschen nach der Pandemie wieder gerne auf Urlaub fahren 

ok, über das Urlaubsziel lässt sich streiten, aber Mallorca ist auch nicht nur Ballermann 

bearbeitet von Fuxxl

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Linz hat Steel
Fuxxl schrieb vor 5 Minuten:

na ich hoffe doch, dass die Menschen nach der Pandemie wieder gerne auf Urlaub fahren 

ok, über das Urlaubsziel lässt sich streiten, aber Mallorca ist auch nicht nur Ballermann 

Na eh, das Verreisen wird immer ein Grundbedürfnis der Leute sein.

Finde und fand die Debatten darüber, wie sehr Corona den Mensch verändern wird, in den allermeisten Punkten nur lächerlich.

bearbeitet von Strafraumkobra

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