der "wichtige frage thread"


j.d.

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Wien nur du allein!
GRENDEL schrieb vor einer Stunde:

Macht es bei Stempeln / Steuerausgleich einen Unterschied, ob man in einer Lebensgemeinschaft ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft?

Soweit ich weiß macht der Familienstatus steuerlich keinen Unterschied. Im Gegensatz zu Deutschland.

Beim Stempeln (=AMS?) ebenfalls noch nicht. Erst wenn man in die Mindestsicherung rutscht, wird das Einkommen des Partners berücksichtigt. Aber auch da ist es egal, ob man eine eingetragene Partnerschaft hat oder nur so zusammenlebt.

bearbeitet von Neocon

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I'll be back!
Neocon schrieb vor 4 Stunden:

Soweit ich weiß macht der Familienstatus steuerlich keinen Unterschied. Im Gegensatz zu Deutschland.

Beim Stempeln (=AMS?) ebenfalls noch nicht. Erst wenn man in die Mindestsicherung rutscht, wird das Einkommen des Partners berücksichtigt. Aber auch da ist es egal, ob man eine eingetragene Partnerschaft hat oder nur so zusammenlebt.

ist es da nicht auch so dass haushaltsmitglieder per se als vermeintliches zusätzliches einkommen zählt von dem 1 person anstatt der mindestsicherung zehren kann?

was ja mitunter ziemlich perfide ist wenn es sich bspw. um 1 normale WG ohne familiäres oder beziehungsgeflecht handelt.

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Wien nur du allein!
Iniesta schrieb vor einer Stunde:

ist es da nicht auch so dass haushaltsmitglieder per se als vermeintliches zusätzliches einkommen zählt von dem 1 person anstatt der mindestsicherung zehren kann?

was ja mitunter ziemlich perfide ist wenn es sich bspw. um 1 normale WG ohne familiäres oder beziehungsgeflecht handelt.

Bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstanden habe aber denke schon. Wenn ich nichts bzw. zu wenig verdiene und Mindestsicherung beantrage, wird das Einkommen von meinen Haushaltmitgliedern abgefragt. Wenn also meine Freundin mit 3.000 netto aussteigt, bekomm ich nichts. Und da ist es egal, ob sie meine eingetragene Partnerin ist, wir nur so zam sind oder sie einfach nur meine Mitbewohnerin ist. 

Kann natürlich zu Härtefällen führen aber so ist das nunmal. Man kann nicht jeden Fall abdecken sondern muss sich an der Großzahl der Fälle orientieren (und da gibt es eben eine Nahebeziehung). 

bearbeitet von Neocon

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Neocon schrieb vor 7 Stunden:

Bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstanden habe aber denke schon. Wenn ich nichts bzw. zu wenig verdiene und Mindestsicherung beantrage, wird das Einkommen von meinen Haushaltmitgliedern abgefragt. Wenn also meine Freundin mit 3.000 netto aussteigt, bekomm ich nichts. Und da ist es egal, ob sie meine eingetragene Partnerin ist, wir nur so zam sind oder sie einfach nur meine Mitbewohnerin ist. 

Kann natürlich zu Härtefällen führen aber so ist das nunmal. Man kann nicht jeden Fall abdecken sondern muss sich an der Großzahl der Fälle orientieren (und da gibt es eben eine Nahebeziehung). 

So ist es.

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