iderf Postinho Geschrieben vor 6 Stunden Wustinger mit ST schrieb vor 24 Minuten: Wobei die Vorwüfe gegen Zagiczek schon härterer Tobak waren (Kickback-Zahlungen), die gegen Werner erhobenen Vorwürfe (ACHTUNG: Falls diese Erklärung von HZ, die da kursiert, überhaupt authentisch ist!) waren ja wahrscheinlich von vornherein ein Graubereich. Die Provision für einen Spielervermittler, den niemand kennt und die einigen komisch vorkam, dürfte also genauso ok gewesen sein wie die Spesenabrechnung des Sky-Abos. Und die Provision, die möglicherweise zu Unrecht ausbezahlt wurde, hat er ja nach Aufforderung von HZ eh selber wieder zurückbezahlt, es gibt hier also nichts zu sehen. Aufeinmal ist man nicht mehr sicher ob die Erklärung authentisch ist? Als sie aufgetaucht ist hat man sie gerne für bare Münze genommen um auf die „andere Seite“ draufzuhauen. Mir ist dieses Geplänkel schon lange viel zu blöd. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Viviola Postinho Geschrieben vor 6 Stunden Torberg*1911 schrieb vor 19 Stunden: oder klingender CB Arena (Crazy Bastards Arena) Arena, Stadion, Park, Field heißen schon so viele andere Spielstätten, daher plädiere ich für die Umbenennung des Horr in Zirkus Maximus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GMasi Kategrie D - Hooligan Geschrieben vor 6 Stunden Um so eine E-Mail wie jene von Zagicek zu fälschen, braucht es halt auch schon eine gewisse kriminelle Energie. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
multispeed Postinho Geschrieben vor 6 Stunden valentin1911 schrieb vor 30 Minuten: Zagiczek hat Werner öffentlich Untreue, Urkundenfälschung und Betrug vorgeworfen, ob das in einer eidesstattlichen Erklärung oder einer stinknormalen Aussendung passiert, ist ziemlich wurscht. Als Prüfungsergebnis einer forensischen Untersuchung eines anderen großen Wirtschaftsprüfungsunternehmens wohlgemerkt - der Vorwurf war nicht aus der Luft gegriffen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
valentin1911 Postinho Geschrieben vor 6 Stunden multispeed schrieb vor 1 Minute: Als Prüfungsergebnis einer forensischen Untersuchung eines anderen großen Wirtschaftsprüfungsunternehmens wohlgemerkt - der Vorwurf war nicht aus der Luft gegriffen. Gut. Aber wenn man die Glaubwürdigkeit des EY-Gutachtens in Frage stellt (was mMn. durchaus berechtigt ist), sind weder Werner noch Zagiczek entlastet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Geschrieben vor 6 Stunden Altes Landgut schrieb vor 17 Minuten: OK, somit könnte man diese eidesstattliche Erklärung als ein von medialem Getöse begleitetes Manöver verstehen, das Zagi in die Falle gelockt hat, indem er mit einem vereinsinternen Schreiben, das unrichtige Vorwürfe zum Inhalt hatte, gekontert hat? Meines Erachtens ist eine eidesstattliche Erklärung nicht mehr oder weniger als eine Erklärung - von mir aus eine, bei der man nachher schwerlich sagen kann, man hat sie nicht mit Bedacht abgegeben. Natürlich kann die rechtliche Konsequenzen haben, aber wenn sie öffentlich "eidesstattlich" abgegeben wird, ist das ein starkes Indiz für Getöse. 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
multispeed Postinho Geschrieben vor 6 Stunden Altes Landgut schrieb vor 25 Minuten: OK, somit sind eidesstattlicher Erklärungen quasi heiße Luft. Der einzige Unterschied einer eidesstattlichen Erklärung zu einer herkömmlichen Erklärung ist das Satzfragment "Ich erkläre von Eides statt". 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Geschrieben vor 6 Stunden valentin1911 schrieb vor 10 Minuten: Urkundenfälschung Worin wäre die bestanden? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
valentin1911 Postinho Geschrieben vor 6 Stunden brillantinbrutal schrieb vor 1 Minute: Worin wäre die bestanden? „Eine externe Prüfung hat nachgewiesen, dass Herr Werner eine Spielerberater-Vereinbarung rückdatiert und das Unterschriftsdatum gefälscht hat.“ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
multispeed Postinho Geschrieben vor 6 Stunden (bearbeitet) valentin1911 schrieb vor 7 Minuten: Gut. Aber wenn man die Glaubwürdigkeit des EY-Gutachtens in Frage stellt (was mMn. durchaus berechtigt ist), sind weder Werner noch Zagiczek entlastet. Das hat nichts mit Glaubwürdigkeit zu tun - EY wird die Sache ebenso richtig gemacht haben wie der andere Prüfer; ich kenne teils sogar die handelnden Personen, da ich mehr als 10 Jahre dort gearbeitet habe. Wenn man aus der Forensik feststellt, dass ein Dokument rückdatiert wurde, dann ist das eine Tatsache die es zu berichten gilt (Prüfer 1). Wenn dann mehrere Wochen vergehen und sich der Beschuldigte eine gute Story hierfür überlegt wie er die Rückdatierung begründen kann (war ein Versehen, dass man es mit dem falschen Datum unterschrieben hat; es gab davor ja selbstverständlich schon einen mündlichen Vertrag; der Spieler KONNTE den Berater ja natürlich gar nicht kennen, weil... ) wird Prüfer 2 den Sachverhalt anders - deutlich neutraler - werten. Kein Wirtschaftsprüfer - ich bin einer - lehnt sich hier aus dem Fenster. bearbeitet vor 6 Stunden von multispeed 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
valentin1911 Postinho Geschrieben vor 6 Stunden multispeed schrieb vor 3 Minuten: Das hat nichts mit Glaubwürdigkeit zu tun - EY wird die Sache ebenso richtig gemacht haben wie der andere Prüfer. Wenn man aus der Forensik feststellt, dass ein Dokument rückdatiert wurde, dann ist das eine Tatsache die es zu berichten gilt (Prüfer 1). Wenn dann mehrere Wochen vergehen und sich der Beschuldigte eine gute Story hierfür überlegt wie er die Rückdatierung begründen kann (man es mit dem falschen Datum unterschrieben; es gab davor schon einen mündlichen Vertrag WHATEVER) wird Prüfer 2 den Sachverhalt anders werten. Kein Wirtschaftsprüfer - ich bin einer - lehnt sich hier aus dem Fenster. Ich kann mir schwer vorstellen, dass im ersten Gutschten das Wort „gefälscht“ vorkam. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
austria-wien Dauer-ASB-Surfer Geschrieben vor 6 Stunden (bearbeitet) brillantinbrutal schrieb vor 1 Stunde: Ich sehe zwei Verlierer. Diesen Rovkov, der jedem wurscht ist, und Zagi, der - wenn alles richtig zusammengefasst wurde - laut EY substanzlose Vorwürfe erhoben hat. Nur Werner kommt in der Liste nicht unmittelbar vor. Nein, so ist es nicht, vertraue mir da. Verlierer ist Rokov und nur Rokov. bearbeitet vor 6 Stunden von austria-wien 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
multispeed Postinho Geschrieben vor 6 Stunden valentin1911 schrieb Gerade eben: Ich kann mir schwer vorstellen, dass im ersten Gutschten das Wort „gefälscht“ vorkam. Es wurde eine Rückdatierung eines Vertrags festgestellt. Das entspricht dem Tatbestand des § 223 (1) StGB. Wer eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellt oder eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, daß sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer eine falsche oder verfälschte Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
valentin1911 Postinho Geschrieben vor 6 Stunden multispeed schrieb vor 1 Minute: Es wurde eine Rückdatierung eines Vertrags festgestellt. Das entspricht dem Tatbestand des § 223 (1) StGB. Wer eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellt oder eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, daß sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer eine falsche oder verfälschte Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht. Wäre es also immer noch verfälscht, wenn man die Rückdatierung begründen kann? Also ist das Wort „verfälscht“ in dem Fall nicht wertend? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
multispeed Postinho Geschrieben vor 6 Stunden Kleiner Nachsatz aus der Praxis: Sie haben keine Vorstellung was sich manche Vorstände, Geschäftsführer und Unternehmer herausnehmen und über die Kreditkarte an Privatkosten abrechnen - wir haben in Österreich eine sehr eigenartige Kultur derartige Dinge auch zu verfolgen; im Endeffekt bleiben solche Betrügereien meistens ohne Konsequenzen. Das war das erste was mir eingefallen ist, als ich von Skyabo und ähnlichem gelesen habe. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.