Der Fans und Supporter-Thread


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gegen bierquälerei und religionen jeglicher art

 

firewhoman schrieb vor 7 Minuten:

Und nicht: in Steyr sind die Steyrer schuld. Auswärts - sind auch die Steyrer schuld!

 

Da geht´s ja nicht um Schuld oder nicht Schuld. Da wird eine Situation bewertet und die daraus entstehenden Kosten gleich an einen dritten weiterverrechnet. Ob da jetzt was passiert oder nicht ist da letztlich nebensächlich. Normal kannst als Verein nur mehr sagen: Bleibt´s daheim, weil Punkteprämien und Polizeikosten gehen sich nicht aus...

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
neuschönauer schrieb vor 1 Stunde:

 

Da geht´s ja nicht um Schuld oder nicht Schuld. Da wird eine Situation bewertet und die daraus entstehenden Kosten gleich an einen dritten weiterverrechnet. Ob da jetzt was passiert oder nicht ist da letztlich nebensächlich. Normal kannst als Verein nur mehr sagen: Bleibt´s daheim, weil Punkteprämien und Polizeikosten gehen sich nicht aus...

Na eh. Aber wenn man an wen was verrechnen will, dann muss der auch in irgendeiner Weise für die entstandenen Kosten verantwortlich sein (ok, lassen wir das Wort "schuld" mal weg).

Ich würde mich sowohl als Verein noch als Fan schön dafür bedanken für etwas zahlen zu müssen, das ich weder bestellt noch sonstwie verursacht habe - vorausgesetzt natürlich, ich war ein braver, friedlicher Fan ohne Pyro und ähnliche "Risikobewertungen".

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gegen bierquälerei und religionen jeglicher art
firewhoman schrieb vor 21 Minuten:

 

Ich würde mich sowohl als Verein noch als Fan schön dafür bedanken für etwas zahlen zu müssen, das ich weder bestellt noch sonstwie verursacht habe -

Um das geht´s ja? Der Auswärtsverein wird für die Kosten des Polizeieinsatzes belangt die aufgrund der Bewertung einer Behörde entstanden sind. Egal ob etwas passiert oder nicht. Ist irgendwie als ob ich jedes Jahr von Haus aus 150 € Strafe zahlen muss weil irgend eine BH entschieden hat das es ein gewisses Risiko gibt das ich auf der Autobahn zu schnell fahre. Bitte um korrektur wenn der Vergleich all zu sehr hinkt ;)

bearbeitet von neuschönauer

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Top-Schriftsteller
neuschönauer schrieb vor 5 Minuten:

Um das geht´s ja? Der Auswärtsverein wird für die Kosten des Polizeieinsatzes belangt die aufgrund der Bewertung einer Behörde entstanden sind. Egal ob etwas passiert oder nicht. Ist irgendwie als ob ich jedes Jahr von Haus aus 150 € Strafe zahlen muss weil irgend eine BH entschieden hat das es ein gewisses Risiko gibt das ich auf der Autobahn zu schnell fahre. Bitte um korrektur wenn der Vergleich all zu sehr hinkt ;)

Nein, der hinkt überhaupt nicht. Es ist genau so. Die Behörde entscheidet "am Samstag kommt der SKV mit seinen bösen Fans, also brauchen wir viel mehr Polizei. Und dieses Mehrpersonal muss Steyr zahlen, weil es sind ja ihre Fans...." :angry:

Und - wie gesagt- wenn das durchgeht und Schule macht, können wir bei jeder Behörde, wo wir hinfahren und wo der ortsansässige Verein auch Fans hat, die Exekutive (mit-)zahlen.
 

bearbeitet von fürimmervorwärts

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
neuschönauer schrieb vor 2 Stunden:

Um das geht´s ja? Der Auswärtsverein wird für die Kosten des Polizeieinsatzes belangt die aufgrund der Bewertung einer Behörde entstanden sind. Egal ob etwas passiert oder nicht. Ist irgendwie als ob ich jedes Jahr von Haus aus 150 € Strafe zahlen muss weil irgend eine BH entschieden hat das es ein gewisses Risiko gibt das ich auf der Autobahn zu schnell fahre. Bitte um korrektur wenn der Vergleich all zu sehr hinkt ;)

Nein, das stimmt genau, und das gehört eigentlich gerichtlich abgestellt.

Sonst sind wir als nächstes beim Minority Report oder Staatsfeind Nr. 1, wo man verfolgt und eingesperrt wird, noch bevor man etwas angestellt hat - aber die Risikobewertung hat ergeben, dass man würde!

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Beruf: ASB-Poster
neuschönauer schrieb vor 8 Stunden:

Um das geht´s ja? Der Auswärtsverein wird für die Kosten des Polizeieinsatzes belangt die aufgrund der Bewertung einer Behörde entstanden sind. Egal ob etwas passiert oder nicht. Ist irgendwie als ob ich jedes Jahr von Haus aus 150 € Strafe zahlen muss weil irgend eine BH entschieden hat das es ein gewisses Risiko gibt das ich auf der Autobahn zu schnell fahre. Bitte um korrektur wenn der Vergleich all zu sehr hinkt ;)

Der Vergleich hinkt doch bzw. ist unvollständig, aber ich versuche, ihn auf 2 gesunde Beine zu stellen, auch wenn ich damit eine absurde Situation kreieren muss. Passen würde er mMn dann, wenn Du als notorischer Schnellfahrer bei der Behörde bekannt wärst und durch Schnellfahren bereits einmal/öfters einen Unfall (z.B. mit Personenschaden) verursacht hättest oder die Behörde zumindest der Meinung wäre, dass das Unfallrisiko und die Gefährdung anderer bei Dir unverhältnismässig groß wären. Da es aus (fiktiven) rechtlichen Gründen nicht möglich wäre, Dir das Fahren zu verbieten (und dadurch eventuelle weitere verletzte Verkehrsteilnehmer etc. zu verhindern), müssten Polizei und Sanitäter Extraschichten einlegen, z.B. für Verkehrsumleitungen oder Bereitschaftsdienst im Rettungswagen. Die dabei entstehenden Kosten würden Dir dann weiterverrechnet...

Ist künstlich konstruiert und klingt wie gesagt absurd, das Beispiel, eh klar, aber bei Deinem Vergleich hat mMn doch etwas nicht Unwesentliches für eine Analogie gefehlt, nämlich das (Kosten verursachende) präventive Aktivwerden der Behörde auf Basis der Einschätzung des Risikos, dass etwas passieren könnte. (Im Gegensatz zum reaktiven Tätigwerden im Falle eines tatsächlich passierten Unfalls, bei dem natürlich ebenfalls Kosten entstehen, die dann in der Regel von den Beteiligten, den Versicherungen, der Allgemeinheit beglichen werden müssen.)

(Wobei es mir jetzt nur um die Analogie geht und nicht darum, ob die Entscheidungén der Behörden in unserem Fall richtig oder falsch waren...)

bearbeitet von wienpendler

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Ich muss mich übrigens korrigieren, hatte den Artikel schlampig gelesen: Das wurde jetzt bereits gerichtlich festgestellt, und zwar vom zuständigen Höchstgericht, dass wir bzw. der Verein dafür zuständig sind und die Kosten tragen müssen! Auch wenn ich es immer noch für eine übertriebene Risikoeinschätzung halte, aber wir müssen es so hinnehmen.

Bleibt also nur mehr, uns bei ein paar wenigen gewissen Erlebnisorientierten zu bedanken - wieder einmal -, die uns alle in Misskredit bringen und dem Verein schaden. Wenn es im Artikel heißt: "Einige Steyrer vermummten sich, zündeten Feuerwerkskörper und versuchten über Absperrungen zu klettern." Das reicht schon als Rechtfertigung ... ich hoffe nur, dass diese "einigen" was draus gelernt haben.

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Posting-Pate
firewhoman schrieb vor 22 Minuten:

Ich muss mich übrigens korrigieren, hatte den Artikel schlampig gelesen: Das wurde jetzt bereits gerichtlich festgestellt, und zwar vom zuständigen Höchstgericht, dass wir bzw. der Verein dafür zuständig sind und die Kosten tragen müssen! Auch wenn ich es immer noch für eine übertriebene Risikoeinschätzung halte, aber wir müssen es so hinnehmen.

Bleibt also nur mehr, uns bei ein paar wenigen gewissen Erlebnisorientierten zu bedanken - wieder einmal -, die uns alle in Misskredit bringen und dem Verein schaden. Wenn es im Artikel heißt: "Einige Steyrer vermummten sich, zündeten Feuerwerkskörper und versuchten über Absperrungen zu klettern." Das reicht schon als Rechtfertigung ... ich hoffe nur, dass diese "einigen" was draus gelernt haben.

Wenn das offensichtlich jetzt Judikatur ist (Frage an Juristen, das ist so, oder?), wünsch ich Vereinen mit großem Anhang schon jetzt viel Spaß bei Auswärtsspielen.  

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
rabauke schrieb vor 2 Minuten:

Wenn das offensichtlich jetzt Judikatur ist (Frage an Juristen, das ist so, oder?), wünsch ich Vereinen mit großem Anhang schon jetzt viel Spaß bei Auswärtsspielen.  

Ja, das ist Judikatur. Wenn man nicht irgendein verfassungsrechtliches Problem dabei feststellen und sich damit an den VfGH wenden kann, aber das halte ich für sehr zweifelhaft. Ich hätte da eigentlich schon auf den VwGH gehofft und bin etwas bestürzt über dessen Judikatur.

Andere Vereine ... ich weiß nicht. Haben zwar vielleicht großen Anhang, aber keinen so schlechten Ruf wie wir. Der es rechtfertigt, ein Spiel gegen "die Steyrer" a priori zum Hochrisikospiel zu erklären und dem Gastverein die Kosten dafür aufzubürden.

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Posting-Pate
wienpendler schrieb vor 11 Stunden:

Der Vergleich hinkt doch bzw. ist unvollständig, aber ich versuche, ihn auf 2 gesunde Beine zu stellen, auch wenn ich damit eine absurde Situation kreieren muss. Passen würde er mMn dann, wenn Du als notorischer Schnellfahrer bei der Behörde bekannt wärst und durch Schnellfahren bereits einmal/öfters einen Unfall (z.B. mit Personenschaden) verursacht hättest oder die Behörde zumindest der Meinung wäre, dass das Unfallrisiko und die Gefährdung anderer bei Dir unverhältnismässig groß wären. Da es aus (fiktiven) rechtlichen Gründen nicht möglich wäre, Dir das Fahren zu verbieten (und dadurch eventuelle weitere verletzte Verkehrsteilnehmer etc. zu verhindern), müssten Polizei und Sanitäter Extraschichten einlegen, z.B. für Verkehrsumleitungen oder Bereitschaftsdienst im Rettungswagen. Die dabei entstehenden Kosten würden Dir dann weiterverrechnet...

Ist künstlich konstruiert und klingt wie gesagt absurd, das Beispiel, eh klar, aber bei Deinem Vergleich hat mMn doch etwas nicht Unwesentliches für eine Analogie gefehlt, nämlich das (Kosten verursachende) präventive Aktivwerden der Behörde auf Basis der Einschätzung des Risikos, dass etwas passieren könnte. (Im Gegensatz zum reaktiven Tätigwerden im Falle eines tatsächlich passierten Unfalls, bei dem natürlich ebenfalls Kosten entstehen, die dann in der Regel von den Beteiligten, den Versicherungen, der Allgemeinheit beglichen werden müssen.)

(Wobei es mir jetzt nur um die Analogie geht und nicht darum, ob die Entscheidungén der Behörden in unserem Fall richtig oder falsch waren...)

Ich glaub die Analogie hinkt. Wenn du öfter betrunken Auto fährst, wirst Du saftige Strafen bekommen, die sich erhöhen, irgendwann werden sie Dir den Führerschein auf Lebenszeit entziehen. (Ob Du sogar in Haft genommen werden kannst, wenn Du dann weitermachst, weiß ich nicht?). ABER: Die Polizei wird deswegen keine Sonderschichten einlegen. 

Die Polizei legt aber Sonderschichten ein, wenn ein Event stattfindet, bei dem davon ausgegangen wird, dass Leute angesoffen fahren oder ähnliches, zB. bei einem GTI Treffen. 
Sie wird den Veranstaltern auch Auflagen mitteilen etc. Die Polizei straft Missetäter, aber ob sie ihren Sondereinsatz dem Veranstalter - so lange der nicht zu straffälligem verhalten aufruft - generell verrechnen können? 

Das würde meinem Rechtsempfinden widersprechen. 

 

firewhoman schrieb vor 4 Minuten:

 

Andere Vereine ... ich weiß nicht. Haben zwar vielleicht großen Anhang, aber keinen so schlechten Ruf wie wir. Der es rechtfertigt, ein Spiel gegen "die Steyrer" a priori zum Hochrisikospiel zu erklären und dem Gastverein die Kosten dafür aufzubürden.

Also dass Rapidler oder Austrianer auf Auswärtsfahrt einen besseren Ruf haben als wir, ich weiß nicht recht....

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gegen bierquälerei und religionen jeglicher art
firewhoman schrieb vor 24 Minuten:

 Wenn es im Artikel heißt: "Einige Steyrer vermummten sich, zündeten Feuerwerkskörper und versuchten über Absperrungen zu klettern." Das reicht schon als Rechtfertigung ... ich hoffe nur, dass diese "einigen" was draus gelernt haben.

Die haben sich Masken aufgesetzt, versucht den Mindestabstand einzuhalten und mithilfe von Rauch die Umgebungsatmsosphäre desinfiziert...

Im Ernst: Wenns dabei überführt worden sind, werden sie ja sowieso zur Rechenschaft gezogen? Das Thema ist ja dann eher das der Verein aus Datenschutzgründen die Namen der Personen nicht bekommt (hab ich so in Erinnerung)?

Das es eine Riskioanalyse gibt ist ja verständlich. Das deswegn aber die Kosten für den Polizeieinsatz von Haus aus auf den Gastverein "gebucht" werden. Irgendwie passt das nicht.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

@rabauke und @neuschönauer
Ich bin ja ganz eurer Meinung, dass das nicht passt, aber eben so hat der VwGH geurteilt. Wird spannend, wie das jetzt weiter gehandhabt wird.

Wir könnten ja auch bei Auswärtsfahrten für unsere Fans Polizeischutz für die Fahrt anfordern und die Kosten dem Heimverein anhängen lassen, zumindest einem bestimmten, der schon bewiesen hat, dass er nicht verhindern kann oder will, dass seine Fans unsere an einsamen Bahnhaltestellen überfallen ...

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First Hipster of Steyr, Born 1831!
neuschönauer schrieb vor 1 Stunde:

Die haben sich Masken aufgesetzt, versucht den Mindestabstand einzuhalten und mithilfe von Rauch die Umgebungsatmsosphäre desinfiziert...

Im Ernst: Wenns dabei überführt worden sind, werden sie ja sowieso zur Rechenschaft gezogen? Das Thema ist ja dann eher das der Verein aus Datenschutzgründen die Namen der Personen nicht bekommt (hab ich so in Erinnerung)?

Das es eine Riskioanalyse gibt ist ja verständlich. Das deswegn aber die Kosten für den Polizeieinsatz von Haus aus auf den Gastverein "gebucht" werden. Irgendwie passt das nicht.

also ich habe die Szene wie unsere Leute zum Stadion marschiert sind im Sept. 19 beobachtet. Da ging alles soweit ich das gesehen habe friedlich vorm Stadion zu. Es wurde gesungen, aggressive Stimmung oder gar Gewalt konnte ich nicht festellen. Es wurden 1 oder 2 Rauchtöpfe gezunden, an Pyroeinsatz konnte ich mich nicht erinnern. Die Polizei hat ein paar Steyrer aus der Corteo rausgefischt und Identitätsfeststellungen gemacht. Mehr war nicht und der Polizeieinsatz an Quantität bzw. Qualität (Hundestaffel) war mehr als übertrieben. 

Da hat wieder mal der Amtschimmel bei der BH Amstettten gewiehert.

Ich wuerde es der Bundesliga vergönnen, dass Amstetten aufsteigt. Falls da mal Rapid oder Sturm vorbeischaut, kommen die Schantinger mit Wasserwerfer und Helikopter?

 

bearbeitet von Werndlstädter

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Beruf: ASB-Poster
rabauke schrieb vor 7 Stunden:

Ich glaub die Analogie hinkt. Wenn du öfter betrunken Auto fährst, wirst Du saftige Strafen bekommen, die sich erhöhen, irgendwann werden sie Dir den Führerschein auf Lebenszeit entziehen. (Ob Du sogar in Haft genommen werden kannst, wenn Du dann weitermachst, weiß ich nicht?). ABER: Die Polizei wird deswegen keine Sonderschichten einlegen. 

Die Polizei legt aber Sonderschichten ein, wenn ein Event stattfindet, bei dem davon ausgegangen wird, dass Leute angesoffen fahren oder ähnliches, zB. bei einem GTI Treffen. 
Sie wird den Veranstaltern auch Auflagen mitteilen etc. Die Polizei straft Missetäter, aber ob sie ihren Sondereinsatz dem Veranstalter - so lange der nicht zu straffälligem verhalten aufruft - generell verrechnen können? 

Das würde meinem Rechtsempfinden widersprechen.

Ja, eh alles klar, aber ich wollte auf etwas anderes hinaus, ich denke, Kolllege neuschönauer hat das verstanden, was ich ihm sagen wollte... (habe ja auch sinngemäß geschrieben, dass mein Beispiel kein reales sein kann...)

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