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Kennt das ASB in und auswendig
Phisch1981 schrieb vor 2 Stunden:

Vor 20 Jahren oder so musste ich mal herzhaft schmunzeln als Wacker Innsbruck Fans bei ihrem Gastspiel im Hanappi Stadion ein Transparent aufhängten „Tausche Wien gegen Südtirol“ 

Cooler Fetzen 😂💪🏔️ 

 

Vor ca. 25 Jahren hat ein im Hanappi ein Bursche im Sturm-Block ein Transparent hochgehalten mit der Botschaft: "Wir trinken Bier, ihr schnüffelt Benzin"  :lol:

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Wahnsinniger Poster
Schwemmlandla3 schrieb vor 37 Minuten:

Das ASB ist ja oft sehr informativ. Mit welcher Strafe muss man in Wien rechnen nach einer Anzeige wegen Falschparkens (Halteverbot unmittelbar vor einem Hotel wo man nur ein/aussteigen dürfte)? Also zusätzlich zu den 36 € Organstrafmandat die zusätzlich hinterlassen wurden

Nur nach meiner persönlichen Erfahrung, Anzeige wegen Falschparken, egal ob Ladezone, unter 5m zur Ecke, außerhalb der Bodenmarlierung/auch wenn nur um 10cm, Überlappung mit Zebrastreifen, in Anrainerparkzone auch mit Kurzparkschein ... egal so 76€ (?) zuletzt einige wenige Jahre her. Billiger wird es nicht geworden sein und ich hab für keine Art des Halteverbots höhere oder kleinere Strafen bei Anzeigen bekommen.

Extra käme und sehr sehr teuer das Abschleppen, wo dann auch noch die Verwahrdauer extra berechnet wird

Schwemmlandla3 schrieb vor 44 Minuten:

Das ASB ist ja oft sehr informativ. Mit welcher Strafe muss man in Wien rechnen nach einer Anzeige wegen Falschparkens (Halteverbot unmittelbar vor einem Hotel wo man nur ein/aussteigen dürfte)? Also zusätzlich zu den 36 € Organstrafmandat die zusätzlich hinterlassen wurden

edit: jetzt erst richtig verstanden. Wenn Organstrafmandat, dann keine Anzeige, was einzig kommen kann ist in zB Kurzparkzonen das nachzahlen der unterschlagenen Parkzeitkosten, ist aber nur unter gewissen Voraussetzungen fällig

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parmenides schrieb vor 3 Minuten:

Nur nach meiner persönlichen Erfahrung, Anzeige wegen Falschparken, egal ob Ladezone, unter 5m zur Ecke, außerhalb der Bodenmarlierung/auch wenn nur um 10cm, Überlappung mit Zebrastreifen, in Anrainerparkzone auch mit Kurzparkschein ... egal so 76€ (?) zuletzt einige wenige Jahre her. Billiger wird es nicht geworden sein und ich hab für keine Art des Halteverbots höhere oder kleinere Strafen bei Anzeigen bekommen.

Extra käme und sehr sehr teuer das Abschleppen, wo dann auch noch die Verwahrdauer extra berechnet wird

edit: jetzt erst richtig verstanden. Wenn Organstrafmandat, dann keine Anzeige, was einzig kommen kann ist in zB Kurzparkzonen das nachzahlen der unterschlagenen Parkzeitkosten, ist aber nur unter gewissen Voraussetzungen fällig

Ich hab beides oben gehabt. Organstrafmamdat + Anzeige. Denke das ist unabhängig voneinander. Einmal LPD, einmal Magistrat...

Aber vielen Dank für die Auskunft generell!

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Wahnsinniger Poster
Schwemmlandla3 schrieb vor 5 Minuten:

Ich hab beides oben gehabt. Organstrafmamdat + Anzeige. Denke das ist unabhängig voneinander. Einmal LPD, einmal Magistrat...

Aber vielen Dank für die Auskunft generell!

ok, das ist ein Fall von dem ich noch nie gehört hab, was natürlich nix wert ist. Du hast schon recht mit unterscjhiedliche Behörden, aber normal ist das wenn dann erst seit recht kurzem. Würde versuchen Rat von ÖAMTC/ARBÖ/AK zu bekommen, ob wirklich zwei Strafen für ein Vergehen möglich sind

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parmenides schrieb vor 4 Minuten:

ok, das ist ein Fall von dem ich noch nie gehört hab, was natürlich nix wert ist. Du hast schon recht mit unterscjhiedliche Behörden, aber normal ist das wenn dann erst seit recht kurzem. Würde versuchen Rat von ÖAMTC/ARBÖ/AK zu bekommen, ob wirklich zwei Strafen für ein Vergehen möglich sind

Vom Magistrat ist wegen Parken ohne Parkschein. LPD wegen Parken im "Halteverbot".

Das Ganze btw wegen 20 min Stehenbleiben zum Einchecken im Hotel und schnell Kids versorgen (WC,...) :lol:

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Wahnsinniger Poster
Schwemmlandla3 schrieb vor 22 Minuten:

Vom Magistrat ist wegen Parken ohne Parkschein. LPD wegen Parken im "Halteverbot".

Das Ganze btw wegen 20 min Stehenbleiben zum Einchecken im Hotel und schnell Kids versorgen (WC,...) :lol:

zach! wenn das anders ausgeht als: Du mußt beide zahlen, wär ich Dir dankbar über kurze diesbezügliche Nachricht. 

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Im ASB-Olymp
Schwemmlandla3 schrieb vor 5 Stunden:

Ich hab beides oben gehabt. Organstrafmamdat + Anzeige. Denke das ist unabhängig voneinander. Einmal LPD, einmal Magistrat...

Aber vielen Dank für die Auskunft generell!

da würd ich aber sofern vorhanden über die Rechtsschutzversicherung eine Beratung in Anspruch nehmen, weil doppelt bestrafen für 1 Delikt geht mMn nicht.

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P200E schrieb vor 31 Minuten:

da würd ich aber sofern vorhanden über die Rechtsschutzversicherung eine Beratung in Anspruch nehmen, weil doppelt bestrafen für 1 Delikt geht mMn nicht.

Rechtsschutzversicherung zahlt nie bei Vorsatzdelikt, Mord, falsch Parken ….

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Weltklassekicker
Schwemmlandla3 schrieb vor 5 Stunden:

Vom Magistrat ist wegen Parken ohne Parkschein. LPD wegen Parken im "Halteverbot".

Das Ganze btw wegen 20 min Stehenbleiben zum Einchecken im Hotel und schnell Kids versorgen (WC,...) :lol:

Das ist blöd. Laut KI musst du wohl mit einer Strafe von 70-130 Euro rechnen. Du hast allerdings die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Bei guter Begründung kann die Strafe ganz ausgesetzt oder reduziert werden. Viel Glück in jedem Fall 

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V.I.P.
Schwemmlandla3 schrieb vor 6 Stunden:

Vom Magistrat ist wegen Parken ohne Parkschein. LPD wegen Parken im "Halteverbot".

Das Ganze btw wegen 20 min Stehenbleiben zum Einchecken im Hotel und schnell Kids versorgen (WC,...) :lol:

P200E schrieb vor einer Stunde:

da würd ich aber sofern vorhanden über die Rechtsschutzversicherung eine Beratung in Anspruch nehmen, weil doppelt bestrafen für 1 Delikt geht mMn nicht.

ich hab mal kurz zu meinen Eltern nach Wien müssen und parkte in der 2. Spur, als ich nach einigen Minuten zurückkam hatte ich 2 Strafen, 1x weil ich im Halteverbot stand und 1x weil ich keinen Parkschein hatte, es ist ärgerlich aber rechtlich gedeckt, glaub die ursprüngliche Frage war wie hoch die Anzeige ausgefallen wird, kann zwischen 70 und 120 sein, je nachdem wie auffällig du in letzter Zeit warst

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Im ASB-Olymp
parmenides schrieb vor einer Stunde:

Rechtsschutzversicherung zahlt nie bei Vorsatzdelikt, Mord, falsch Parken ….

Mord ist Strafrecht und kein Vorsatzdelikt sondern ein Verbrechen was wieder eine andere Kategorie ist. Falsch Parken ist eine Verwaltungsstrafe, ab einer gewissen Höhe (meist so 0,5% der Versicherungssumme) mitversichert. Das wirst, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht aus dem Jahre Schnee ist aber eh nicht erreichen. Wenn Du aber einen Rechtsschutz hast der über den bloßen KFZ Rechtsschutz hinausgeht dann sollte außer bei irgendwelchen exotischen ÖAMTC Billigdorfer Paketen oder sonstigen Müll Rechtsschutzversicherungen jedenfalls ein Beratungs-RS dabei sein. Hier kannst du jedenfalls ein ca. halbstündiges Gespräch mit einem Anwalt beanspruchen, mehrmals pro Jahr, und dich zu allen möglichen, auch nicht unbedingt in den Versicherungsschutz fallenden Rechtsfragen beraten  lassen. Bei manchen Versicherungen wär dann ev. über den Beratungsrechtsschutz noch ein Schreiben (Brief, Einspruch) möglich, die der Polizze beiliegenden Bedingungen beinhalten die genauen Regelungen.

Aber wenn dir der Anwalt sagt, dass wenn zwei verschiedene Delikte angeführt sind alles rechtens ist, dann weißt du wenigstens für dich dass du nicht extremer Behördenwillkür ausgesetzt warst.

Edit: Vorsatzdelikte sind mittlerweile auch fast überall mitversichert, soferne das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt.

bearbeitet von P200E

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P200E schrieb vor 39 Minuten:

Mord ist Strafrecht und kein Vorsatzdelikt sondern ein Verbrechen was wieder eine andere Kategorie ist. Falsch Parken ist eine Verwaltungsstrafe, ab einer gewissen Höhe (meist so 0,5% der Versicherungssumme) mitversichert. Das wirst, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht aus dem Jahre Schnee ist aber eh nicht erreichen. Wenn Du aber einen Rechtsschutz hast der über den bloßen KFZ Rechtsschutz hinausgeht dann sollte außer bei irgendwelchen exotischen ÖAMTC Billigdorfer Paketen oder sonstigen Müll Rechtsschutzversicherungen jedenfalls ein Beratungs-RS dabei sein. Hier kannst du jedenfalls ein ca. halbstündiges Gespräch mit einem Anwalt beanspruchen, mehrmals pro Jahr, und dich zu allen möglichen, auch nicht unbedingt in den Versicherungsschutz fallenden Rechtsfragen beraten  lassen. Bei manchen Versicherungen wär dann ev. über den Beratungsrechtsschutz noch ein Schreiben (Brief, Einspruch) möglich, die der Polizze beiliegenden Bedingungen beinhalten die genauen Regelungen.

Aber wenn dir der Anwalt sagt, dass wenn zwei verschiedene Delikte angeführt sind alles rechtens ist, dann weißt du wenigstens für dich dass du nicht extremer Behördenwillkür ausgesetzt warst.

Edit: Vorsatzdelikte sind mittlerweile auch fast überall mitversichert, soferne das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt.

Mord ist natürlich ein Vorsatzdelikt. Und natürlich im Bereich des Strafrechts. Das widerspricht sich ja nicht.

Falsch parken IST keine Verwaltungsstrafe. Falsch parken ist etwas das mir nicht passiert, etwas das ich bewußt gemacht habe. Dafür (!) gibt (!) es eine Verwaltungsstrafe.

Eine anwaltliche Beratung wird wohl eventuell im Versicherungsschutz enthalten sein. Eine anwaltliche Vertretung ist normal nicht drin, wenn das Delikt auf Absicht/Vorsatz beruht, jedenfalls nicht zwangsläufig in einer Form die was bringt. Hatte schon sagen wir seltsame Gespräche mit Anwälten in Verkehrssachen, Anwälten die mir die Versicherung zugestanden hat und Anwälte die mehr als desinteressiert und abweisend waren, allein weil sie umsonst oder um fast umsonst hätten arbeiten sollen. Kategorie knapp neben vollkommen wertlos.

Also irgendwie glaub ich Du hast mich nicht richtig verstanden, oder etwas anderes. Ich bin sehr sicher, daß der Fall Kurzparkbereich UND Halteverbotsvergehen wird nicht der erste sein, d.h. ÖAMTC könnte schon hilfreich sein zu bewerten, ob sich Widerspruch gegen die Strafen mit oder ohne Anwalt oder auch überhaupt nicht lohnt. Das mit der Versicherungsdeckung sollte man gründlich prüfen bevor man da aktiv wird, wo man wahrscheinlich in einer Situation mit einem hervorragend ungünstigem Verhältnis Kosten zu möglicher Ersparnis ist.

So überschießend die doppelte Bestrafung wirkt, es ist halt einmal Kurzparkgebührnichtbezahlung und einmal im Halteverbot stehen, letzteres muß man halt leider einsehen, ob ersteres noch obendrauf rechtens ist, keine Ahnung, Fühlt sich unfair an aber trotzdem nicht ganz unverständlich, oder? Auch die Frage, welche Strafe zuerst eingeleitet wurde … mMn. nicht unerheblich, wenn zuerst Kurzparkstrafe und DANN kommt der andere wegen Halteverbot, eher zu akzeptieren als umgekehrt.

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Spitzenspieler

20251122_105404.jpg

tolles produkt finde ich! herzog links oben nummeriert auf 5.

sollte jemand eine unterschrift von kara oder wurmbrand los werden wollen, bitte im info. danke

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Spitzenspieler
chelsea91 schrieb vor einer Stunde:

Was ist das für ein Beschiss? Ich dachte, dass zumindest alle Karten auch unterschrieben sind.

16 karten, eine davon mit garantierter unterschrift. entweder vom kader oder einer der legenden krankl, herzog, weber, konsel, kühbauer, hofmann, burgstaller

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