AngeldiMaria Unvergessene ASB-Legende Geschrieben 27. September 2024 (bearbeitet) Edit bearbeitet 27. September 2024 von AngeldiMaria 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tosale Postinho Geschrieben 27. September 2024 TorpedoPeda schrieb vor 9 Stunden: das grundsätzlich gg die dsgvo verstößt!! Strafantrag gg rapdi stellen und den videoherausgeber verklagen. Hier wurde ganz klar der Datenschutz nicht gewahrt! Die österreichische Datenschutzbehörde nennt drei Gründe, die den Einsatz einer Videoüberwachung rechtfertigen können: Schutz des Lebens von Personen Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit von Personen Schutz des Eigentums (beispielsweise des Eigenheimes) 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bierkavalier Fanatischer Poster Geschrieben 27. September 2024 (bearbeitet) The1Riddler schrieb vor 8 Stunden: Ich sehe da keinen Verstoß gegen die DSGVO. Bei der Überwachung mittels Videokameras zur Bild- und Tonaufnahme kommt es auf die Recht- und Verhältnismäßigkeit der Überwachung an. Rechtmäßig ist die Überwachung, wenn es den Schutz des Eigentums anbelangt. Da die Gemeinden hier im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung handeln, unterliegen sie denselben Regeln der DSGVO wie auch Privatpersonen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO müssen für eine Überwachung berechtigte Interessen des Verantwortlichen vorliegen und müssen zudem auch folgende Parameter erfüllt sein: Die Überwachung erfolgt zeitlich und örtlich nur in unbedingt erforderlichem Ausmaß. Die Videoüberwachung ist geeignet gekennzeichnet (beispielsweise durch Hinweisschilder). Aufnahmen werden in regelmäßigen Abständen überschrieben/gelöscht (Speicherdauer von bis zu 72 Stunden wird von der Datenschutzbehörde als zulässig erachtet). Auswertung der Aufnahmen nur im Anlassfall, wenn etwa jemand eine Beschädigung durchgeführt hat. keine gelinderen Mittel (beispielsweise durch Anbringen von Sperr- oder Sicherungssystemen) Der Anlassfall ist gegeben, damit dürfen die Bilder sogar länger gespeichert werden. Alles was auf dem Stadiongelände passiert, darf ziemlich sicher verwendet werden. Alles schön und gut. Da steht aber nirgendwo, dass das von den Kameras aufgenommene Bildmaterial veröffentlicht werden darf! Also mMn ist das durchaus ein Verstoß gegen die DSGVO, womit man den Verantwortlichen für die Aufzeichnungen (SKROW) bei der Datenschutzbehörde eigtl anzeigen könnte. bearbeitet 27. September 2024 von Bierkavalier 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TorpedoPeda Postinho Geschrieben 27. September 2024 The1Riddler schrieb vor 8 Stunden: Ich sehe da keinen Verstoß gegen die DSGVO. Bei der Überwachung mittels Videokameras zur Bild- und Tonaufnahme kommt es auf die Recht- und Verhältnismäßigkeit der Überwachung an. Rechtmäßig ist die Überwachung, wenn es den Schutz des Eigentums anbelangt. Da die Gemeinden hier im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung handeln, unterliegen sie denselben Regeln der DSGVO wie auch Privatpersonen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO müssen für eine Überwachung berechtigte Interessen des Verantwortlichen vorliegen und müssen zudem auch folgende Parameter erfüllt sein: Die Überwachung erfolgt zeitlich und örtlich nur in unbedingt erforderlichem Ausmaß. Die Videoüberwachung ist geeignet gekennzeichnet (beispielsweise durch Hinweisschilder). Aufnahmen werden in regelmäßigen Abständen überschrieben/gelöscht (Speicherdauer von bis zu 72 Stunden wird von der Datenschutzbehörde als zulässig erachtet). Auswertung der Aufnahmen nur im Anlassfall, wenn etwa jemand eine Beschädigung durchgeführt hat. keine gelinderen Mittel (beispielsweise durch Anbringen von Sperr- oder Sicherungssystemen) Der Anlassfall ist gegeben, damit dürfen die Bilder sogar länger gespeichert werden. Alles was auf dem Stadiongelände passiert, darf ziemlich sicher verwendet werden. Aufnahmen JA, Weitergabe an die Presse NEIN tosale schrieb vor 6 Minuten: Die österreichische Datenschutzbehörde nennt drei Gründe, die den Einsatz einer Videoüberwachung rechtfertigen können: Schutz des Lebens von Personen Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit von Personen Schutz des Eigentums (beispielsweise des Eigenheimes) um das gehts auch nicht. die geben Videos an Dritte weiter paulaustria schrieb vor 5 Stunden: Abgesehen davon dass ich mir nicht vorstellen kann dass das Video gegen die DSGVO verstößt, frage ich mich wie das das Erste sein kann, das man zu dem Video schreibt. Ein Verstoß gegen die DSGVO wäre meiner Meinung nach so ziemlich das am wenigsten schlimmste am ganzen Video. es wurde jetzt schon tagelang soviel drübergschrieben. Das Thema Videoweitergabe an Dritte wurde noch nicht behandelt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TorpedoPeda Postinho Geschrieben 27. September 2024 Pezi schrieb vor 6 Stunden: Aber, aber. Da gibt es bestimmt wieder eine Lücke. Echt ein Pech. Oje. nach den Zahnlücken, die nächste Baustelle 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bierkavalier Fanatischer Poster Geschrieben 27. September 2024 SitzerOst schrieb vor 5 Minuten: Servus Heinzi oder wie du heisst (sport.orf.at) Das Foto schaut mir nicht danach aus, als stamme es von einer Überwachungskamera. Wenn ein Bild von einer TV-Kamera aufgenommen wurde, ist eine Veröffentlichung in den Medien natürlich legitim (siehe am Beispiel des „Hass-Griechen“). Was datenschutzrechtlich hingegen nicht OK ist, ist wenn Bilder von Überwachungskameras an Dritte weitergegeben werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
maxglan Unter Druck entstehen Diamanten Geschrieben 27. September 2024 since1312 schrieb am 25.9.2024 um 23:31 : ja hat offensichtlich nicht gereicht. wann wurde der zaun erhöht? jedes mal um 1cm nachdem man drauf gekommen ist, dass da noch immer wer drüber kommt? mag da nicht noch mehr öl ins feuer gießen, aber dass der heimblock bei euch sich quasi ungehindert durchs stadion bewegen kann, sieht man seit jahren. entweder steckt da system dahinter oder grobe fahrlässigkeit Sorry, dass ich auf ein "altes" Posting reagiere, aber bei der Thematik stellts mir die Haare auf. Nur weil es die baulichen Umstände erlauben, mehr oder weniger einfach aufs Spielfeld zu gelangen, heißt das ja noch lange nicht, dass man das tun sollte. Ich hoffe man beginnt jetzt nicht über noch höhere Zäune, Mauern oder Gräben in den Stadien zu diskutieren. Wir reden hier von Menschen, die auf den Tribünen stehen, nicht von Vieh, das eingezäunt werden muss. Wenn also Fans den Weg aufs Spielfeld finden, dann nie, weil es zu leicht überwindbare Hürden gibt, sondern weil diese Leute einfach hirnlose Vollidioten sind, deren IQ es anscheinend nicht erlaubt, von so offensichtlich dummen Ideen abzulassen. 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 27. September 2024 Bierkavalier schrieb vor 1 Stunde: Das Foto schaut mir nicht danach aus, als stamme es von einer Überwachungskamera. Wenn ein Bild von einer TV-Kamera aufgenommen wurde, ist eine Veröffentlichung in den Medien natürlich legitim (siehe am Beispiel des „Hass-Griechen“). Was datenschutzrechtlich hingegen nicht OK ist, ist wenn Bilder von Überwachungskameras an Dritte weitergegeben werden. ist zwar nur ein "Muster" https://www.oefbl.at/?proxy=redaktion/OEFBL/Bestimmungen/20230714_Muster-Haus-Platzordnung_final-Reinschrift.pdf 41. Jede Person kann der Verwendung seiner Bild- und Bildtonaufnahmen gemäß Art 21 Abs 1 iVm Art 17 Abs 1 lit c DSGVO widersprechen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
The1Riddler Im ASB-Olymp Geschrieben 27. September 2024 TorpedoPeda schrieb vor 2 Stunden: Aufnahmen JA, Weitergabe an die Presse NEIN um das gehts auch nicht. die geben Videos an Dritte weiter Im Posting vorher habe ich es so verstanden, dass es dir um die Aufnahme an sich geht. Die ist legitim, die Weitergabe an Dritte natürlich nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 27. September 2024 The1Riddler schrieb vor 4 Minuten: Im Posting vorher habe ich es so verstanden, dass es dir um die Aufnahme an sich geht. Die ist legitim, die Weitergabe an Dritte natürlich nicht. Ton- und Bildaufnahmen sowie sonstige mediale und kommerzielle Verwertung 39. Mit Zutritt zur Sportstätte willigt jede Person unwiderruflich und unentgeltlich sowie sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien darin ein, dass der Veranstalter zur Verwendung von Bild- und Bildtonaufnahmen des Besuchers berechtigt ist. Davon erfasst ist jegliche Bewerbung und Vermarktung des Spiels (vgl. Punkt 23) bzw. des jeweiligen Bewerbs, jegliche Art der Berichterstattung (Stand- oder Laufbild, live oder zeitversetzt, als Ganzes oder in Ausschnitten usw.) und jegliche Art der Dokumentation (Archive, Rückblicke usw.) über dieses, die kommerzielle und nicht-kommerziell Verbreitung in jeder körperlichen Form (insbesondere Herstellung und Verbreitung auf allen digitalen und analogen Trägerformaten) und jeder unkörperlichen Form (insbesondere Sendung, öffentliche Wiedergabe, Zugänglichmachung etwa als Download oder Streaming) in sämtlichen Medien (insbesondere Print, TV- und Hörfunk, sonstige elektronische Medien einschließlich sozialer Netzwerke) des Veranstalters, der ÖFBL und der BLM Marketing & Event Gesellschaft der Österreichischen Fußball-Bundesliga m.b.H. (BLM). Diese genannten sind berechtigt Dritten zu den genannten Zwecken entsprechende Rechteinräumung zu erteilen. 40. Soweit mit den vorstehenden genannten Nutzungen eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO/DSG verbunden ist, ist diese gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO zulässig. Das berechtigte Interesse des Veranstalters, der ÖFBL, der BLM oder des von diesen beauftragten oder sonst autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) liegt in dem Interesse, die betroffene Veranstaltung auch medial zu zeigen und zu verwerten. In vorstehend definiertem Umfang ist eine Weitergabe an Dritte zulässig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackcactus Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben 27. September 2024 Westside schrieb vor 20 Stunden: Abgesehen davon waren zu dem Zeitpunkt schon 100 schimmlige am Platz … wen interessiert dann dieses Türl noch? Dieser krampfhafte Versuch den eigentlichen Platzsturm zu negieren - Rapidesk! Ich wundere mich auch. Da sind 10 Austrianer draußen und ein vielfacher von rapidlern. Und man redet nur darüber wie die 10 austrianer raus gekommen sind. 8 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SitzerOst Im ASB-Olymp Geschrieben 27. September 2024 Bierkavalier schrieb vor 2 Stunden: Das Foto schaut mir nicht danach aus, als stamme es von einer Überwachungskamera. Wenn ein Bild von einer TV-Kamera aufgenommen wurde, ist eine Veröffentlichung in den Medien natürlich legitim (siehe am Beispiel des „Hass-Griechen“). Was datenschutzrechtlich hingegen nicht OK ist, ist wenn Bilder von Überwachungskameras an Dritte weitergegeben werden. Korrekt. Es ist aus dem Satdion (Presse vermutlich) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SandkastenRambo Im ASB-Olymp Geschrieben 27. September 2024 Blackcactus schrieb vor 35 Minuten: Ich wundere mich auch. Da sind 10 Austrianer draußen und ein vielfacher von rapidlern. Und man redet nur darüber wie die 10 austrianer raus gekommen sind. Ich komme auf 23 in der Situation 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackcactus Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben 27. September 2024 SandkastenRambo schrieb vor 4 Minuten: Ich komme auf 23 in der Situation Ok 23. Vs? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TorpedoPeda Postinho Geschrieben 27. September 2024 The1Riddler schrieb vor einer Stunde: Im Posting vorher habe ich es so verstanden, dass es dir um die Aufnahme an sich geht. Die ist legitim, die Weitergabe an Dritte natürlich nicht. nein es geht rein um die Weitergabe. da ist ja für jeden Verein Tür und Tor offen, wenn das ohne Konsequenzen bleibt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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