Tlahuizcalpantecuhtli (╯°□°)╯ ┻━┻ Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 (bearbeitet) TONY301 schrieb vor 2 Minuten: die meisten dauerkarten sind übertragbar somit kannst im regelfall scheissen geh ok das könnte eventuell wirklich ein Thema werden stimmt. horr1911 schrieb vor 2 Minuten: Interessant ich habe noch nie von einem SVler gehört der für die verpassten Spiele (Dauerkarte) eine Entschädigung bekommen hat als er freigesprochen wurde... Oder meinst du etwas anderes? In dem Fall könnte es wirklich ein Thema werden, da die Karten übertragbar sind und ein SVler diese dann auch hätte weitergeben können. bearbeitet 17. September 2019 von Tlahuizcalpantecuhtli 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 5 Minuten: In dem Fall könnte es wirklich ein Thema werden, da die Karten übertragbar sind und ein SVler diese dann auch hätte weitergeben können. Die Schadenminderungsobliegenheit ändert doch nix an der Ersatzfähigkeit des Schadens. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Veilchen33 Fanatischer Poster Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 Ich bin kein Jurist aber ich denke mal du müsstest es nach Freispruch zivilrechtlich einklagen 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tlahuizcalpantecuhtli (╯°□°)╯ ┻━┻ Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 brillantinbrutal schrieb vor 9 Minuten: Die Schadenminderungsobliegenheit ändert doch nix an der Ersatzfähigkeit des Schadens. Stimmt - wäre trotzdem interessant wie so ein Urteil ausfallen würde. Wird der Karteninhaber gespeichert wenn man ein Stadion betritt? Falls ja, könnte man im Nachgang auch belegen, dass mit dieser Karte niemand in das Stadion gelangt ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
01er Veilchen ASB-Halbgott Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 Ich weiß, sehr theoretisch, aber... Habe mich letztens gefragt, wie Verein/Bundesliga mich bei falschem Benehmen sanktionieren würden (Beispiel: ich starte auf der Tribüne eine Rauferei, bevor Joe und sein Team da ist, bin ich schon geflüchtet. Im Nachhinein haben sie aufgrund der Kameras natürlich mein Gesicht). Bin weder Abonnent, FC-Mitglied, noch Allesfahrer. Des Beispiels wegen war meine Partie natürlich gerade am Klo, niemand kennt mich also. Sie haben durch die Kameras natürlich mein Gesicht. Wie wollen sie mir für die Aktion HV/SV geben, ohne meinen Namen zu kennen? Ich denke mal, dass sie bei den nächsten Matches Aktion scharf auf mich machen würden und meide diese Spiele. Kann bzw. darf z.B. die Polizei da eingreifen und auf Datenbanken mit Fotos zurückgreifen und Abgleiche anstellen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 55 Minuten: Sicher bekommst die Kosten erstattet. Normaler Schadenersatz. laut der hausordnung in der generali arena kannst scheißen gehen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 J.E schrieb vor 2 Minuten: laut der hausordnung in der generali arena kannst scheißen gehen Da gehts um Bundesweites SV, was hat da die Hausordnung damit zu tun? Da is dann auch, wenn, die Bundesliga haftpflichtig wenn das SV zu unrecht verhängt wurde. Somit is komplett wurscht was in der Hausordnung irgendeines Vereins steht... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 reallumpi schrieb vor 4 Minuten: Da gehts um Bundesweites SV, was hat da die Hausordnung damit zu tun? Da is dann auch, wenn, die Bundesliga haftpflichtig wenn das SV zu unrecht verhängt wurde. Somit is komplett wurscht was in der Hausordnung irgendeines Vereins steht... http://www.fk-austria.at/?proxy=redaktion/downloads/Dokumente/FK_Austria_Wien_Hausordnung2018.pdf Personen, gegen die ein Stadionverbot besteht, sind ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Platz zu verweisen, Dauerkarten sind abzunehmen. Ihnen droht ein örtliches und im Wiederholungsfall bundesweites Stadionverbot (nach den Bestimmungen der Sicherheitsrichtlinien der Bundesliga). Punkt 9 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 J.E schrieb vor 3 Minuten: http://www.fk-austria.at/?proxy=redaktion/downloads/Dokumente/FK_Austria_Wien_Hausordnung2018.pdf Personen, gegen die ein Stadionverbot besteht, sind ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Platz zu verweisen, Dauerkarten sind abzunehmen. Ihnen droht ein örtliches und im Wiederholungsfall bundesweites Stadionverbot (nach den Bestimmungen der Sicherheitsrichtlinien der Bundesliga). Punkt 9 Ja, und wenn ich jetzt nachweislich nichtmal vor Ort war und das SV daher zu unrecht bestand? Papier ist geduldig, aber ich kenn auch keinen Fall wo jemand geklagt hätte... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 reallumpi schrieb vor 9 Minuten: Ja, und wenn ich jetzt nachweislich nichtmal vor Ort war und das SV daher zu unrecht bestand? Papier ist geduldig, aber ich kenn auch keinen Fall wo jemand geklagt hätte... Dann gilt immer noch: Personen, gegen die ein Stadionverbot besteht,.... Zu diesem Zeitpunkt bestand es. Danke. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 Der Koch schrieb vor 1 Minute: Dann gilt immer noch: Personen, gegen die ein Stadionverbot besteht,.... Zu diesem Zeitpunkt bestand es. Danke. Ja, aber das besagt nur das in dem Fall die Austria nix refundieren muss. Ob die Bundesliga dann Schadenersatzpflichtig ist, das ist eine andere Geschichte. Genau darum geht es mir. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 J.E schrieb vor 16 Minuten: http://www.fk-austria.at/?proxy=redaktion/downloads/Dokumente/FK_Austria_Wien_Hausordnung2018.pdf Personen, gegen die ein Stadionverbot besteht, sind ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Platz zu verweisen, Dauerkarten sind abzunehmen. Ihnen droht ein örtliches und im Wiederholungsfall bundesweites Stadionverbot (nach den Bestimmungen der Sicherheitsrichtlinien der Bundesliga). Punkt 9 Diese Bestimmung hat offenkundig nichts damit zu tun, wenn das SV nachträglich als zu Unrecht erkannt wird. Ich nehme schon an, dass das ersetzt würde. Alles andere hielte ich für sittenwidrig. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 reallumpi schrieb vor 2 Minuten: Ja, aber das besagt nur das in dem Fall die Austria nix refundieren muss. Ob die Bundesliga dann Schadenersatzpflichtig ist, das ist eine andere Geschichte. Genau darum geht es mir. Da das SV ja immer noch auf der Basis des Hausrechts der Heimvereine fußt ( siehe §2) und als präventivmaßnahme und nicht nur auf straffälliges Verhalten gesetzt wird hast ja keinen Angriffsvektor gegen die Bundesliga. Die Bundesliga agiert in diesem Fall ja auch noch als verlängerter Arm des BMI,... insofern viel Spaß beim versuch. Am Schluß wirst mit "ausser Speßen nix gewesen" da stehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 Der Koch schrieb vor 19 Minuten: Am Schluß wirst mit "ausser Speßen nix gewesen" da stehen. Warum sollte das so sein? Dass die Bundesliga als "verlängerter Arm" ihrer Mitglieder agiert, führt jedenfalls nicht zu diesem Ergebnis. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass man am Ende sein Geld zurückbekommen würde, sofern man tatsächlich wegen der paar Netsch einen Rechtsstreit ausficht. Stell dir vor, ein Logenbesitzer darf nicht mehr rein, weil er gänzlich zu Unrecht verdächtigt wurde. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Beitrag melden Geschrieben 17. September 2019 (bearbeitet) 01er Veilchen schrieb vor einer Stunde: Ich weiß, sehr theoretisch, aber... Habe mich letztens gefragt, wie Verein/Bundesliga mich bei falschem Benehmen sanktionieren würden (Beispiel: ich starte auf der Tribüne eine Rauferei, bevor Joe und sein Team da ist, bin ich schon geflüchtet. Im Nachhinein haben sie aufgrund der Kameras natürlich mein Gesicht). Bin weder Abonnent, FC-Mitglied, noch Allesfahrer. Des Beispiels wegen war meine Partie natürlich gerade am Klo, niemand kennt mich also. Sie haben durch die Kameras natürlich mein Gesicht. Wie wollen sie mir für die Aktion HV/SV geben, ohne meinen Namen zu kennen? Ich denke mal, dass sie bei den nächsten Matches Aktion scharf auf mich machen würden und meide diese Spiele. Kann bzw. darf z.B. die Polizei da eingreifen und auf Datenbanken mit Fotos zurückgreifen und Abgleiche anstellen die kamera beim eingang sind teilweise faceial recognition cameras. also wird dein gesicht gespeichert. die polizei macht dann einfach einen abgleich in der perso/reisepass/führerscheinregister bzw. geben es weiter an die wiener linien oder wo man foto/name kombiniert hat. so kommen sie einmal zu deinem namen und schauen sie eben im melderegister nach. also einfach keine schlägerei haben. >> oh ein sarkasmusdetektor! eine sehr nützliche erfindung. bearbeitet 17. September 2019 von FAK-masteR 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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