Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 19. August 2013 (bearbeitet) Gilt ein bellender Hund zwischen 14-18 Uhr Werktag als Ruhestörung? (Kein ununterbrochenes Bellen, sondern hin und wieder.) Nachtrag: Das Bellen findet im Garten statt, also nicht in einem Mehrfamilienhaus. bearbeitet 19. August 2013 von Devil Jin 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 19. August 2013 Wenns das ortsübliche Maß nicht übersteigt und nicht unzumutbar ist (was es wohl nicht sein wird) nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 19. August 2013 Vielleicht dürfen Hunde in dem Haus ja gar nicht wohnen. Würd mich erkundigen und etwaig den Vermieter verständigen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Eldoret V.I.P. Geschrieben 19. August 2013 Vielleicht dürfen Hunde in dem Haus ja gar nicht wohnen. Würd mich erkundigen und etwaig den Vermieter verständigen. Gilt ein bellender Hund zwischen 14-18 Uhr Werktag als Ruhestörung? (Kein ununterbrochenes Bellen, sondern hin und wieder.) Nachtrag: Das Bellen findet im Garten statt, also nicht in einem Mehrfamilienhaus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 19. August 2013 Es geht um den Schoßhund meiner Schwester. Ist kleiner als eine Katze, also kein Trum. Die hat halt ihre Bellphase für ein paar Minuten, vor allem wenn andere Tiere auch Laute von sich geben. Bisher hat sich eh noch niemand beschwert, aber man weiß nie was den Leuten plötzlich einfällt. Am Vormittag und Abend ist sowieso eine Ruhe. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leseratte Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 4. Oktober 2013 Hallo, bräuchte ganz dringend eure hilfe. geht um ein autokauf. und zwar hab ich von einem KOLLEGEN ein auto gekauft. neu vorgeführt um 2000€ war erst ausgemacht. nachdem wir ein bisschen verhandelt haben, meinte er, er würde mir das auto auch um 1700€ geben aber dann müsse ich es selber vorführen. hab ich erst natürlich abgelehnt aber nachdem er mir dann versichert hat das auto wäre komplett in ordnung, hab ich ihm zugestimmt, natürlich mit der abmachung falls was kapput ist würde er es noch reparieren. 2 stunden später ist er dann mit dem kaufvertrag aufgetaucht, und hat mich dazu gedrängt ihn zu unterschreiben. dumm wie ich bin hab ich ihm vertraut und den vertrag unterschrieben. nachdem ich das auto zum vorführen gebracht habe, wurden 8 schwere mängel gefunden und der mechaniker meinte es rentiere sich nichtmehr zu reparieren. ich mein kollege natürlich angerufen und gefragt was wir nun machen und er meinte nur: naja pech gehabt, ich hab ja beim kaufvertrag die gewährleistung ausgeschlossen!! ist er damit wirklich komplett aus dem schneider oder hab ich doch noch ne chance?? und ja ich weiss ich war in der situation einfach nur dumm und naiv und wenns ums geld geht dann gibt es keine frundschaft mehr... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Source Nagymarton Geschrieben 4. Oktober 2013 Da kann man glaube ich maximal was machen wenn der Verkäufer davor von den Mängeln gewusst hat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 4. Oktober 2013 Ich würde drohen, ihn wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Dann Weg zum Anwalt, es sollte möglich sein, den Vertrag anzufechten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Postinho Geschrieben 4. Oktober 2013 Hallo, bräuchte ganz dringend eure hilfe. geht um ein autokauf. und zwar hab ich von einem KOLLEGEN ein auto gekauft. neu vorgeführt um 2000 war erst ausgemacht. nachdem wir ein bisschen verhandelt haben, meinte er, er würde mir das auto auch um 1700 geben aber dann müsse ich es selber vorführen. hab ich erst natürlich abgelehnt aber nachdem er mir dann versichert hat das auto wäre komplett in ordnung, hab ich ihm zugestimmt, natürlich mit der abmachung falls was kapput ist würde er es noch reparieren. 2 stunden später ist er dann mit dem kaufvertrag aufgetaucht, und hat mich dazu gedrängt ihn zu unterschreiben. dumm wie ich bin hab ich ihm vertraut und den vertrag unterschrieben. nachdem ich das auto zum vorführen gebracht habe, wurden 8 schwere mängel gefunden und der mechaniker meinte es rentiere sich nichtmehr zu reparieren. ich mein kollege natürlich angerufen und gefragt was wir nun machen und er meinte nur: naja pech gehabt, ich hab ja beim kaufvertrag die gewährleistung ausgeschlossen!! ist er damit wirklich komplett aus dem schneider oder hab ich doch noch ne chance?? und ja ich weiss ich war in der situation einfach nur dumm und naiv und wenns ums geld geht dann gibt es keine frundschaft mehr... Zum Anwalt gehen. Da gibts viele Möglichkeiten. Das ist schon fast Betrug. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leseratte Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 4. Oktober 2013 danke euch allen erstmal, dann bin ich ja jetzt etwas beruhigt. hab bisschen im internet gesucht und dabei auch nur gefunden dass man nur was machen kann wenn man dem verkäufer nachweisen kann dass er von den mängel wusste. aber wär schon ziemlich hart wenn er damit durchkommt. achja ich hab übrigens noch ein ass im ärmel und zwar besitzt er kein kaufvertrag, sondern er hat nur einen ausgestellt und den hat er mir gegeben, weil er meinte er würde ja sowieso keinen brauchen, weiss zwar noch nicht wie ich da zu meinen gunsten nutzen kann, aber ich hoffe mal dass es mir einen vorteil bringt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Postinho Geschrieben 4. Oktober 2013 Also wenn die Schüssel acht schwere Mängel hatte, die in Wahrheit wertlos ist, der Typ dir versichert hat dass das Ding mangelfrei ist und dann auch noch Gewährleistung ausgeschlossen hat brauchst du vorm Richter nicht mehr viel beweisen. Wie soll er das denn nicht gewusst haben? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leseratte Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 4. Oktober 2013 Also wenn die Schüssel acht schwere Mängel hatte, die in Wahrheit wertlos ist, der Typ dir versichert hat dass das Ding mangelfrei ist und dann auch noch Gewährleistung ausgeschlossen hat brauchst du vorm Richter nicht mehr viel beweisen. Wie soll er das denn nicht gewusst haben? aber er hat eben die gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistung beim PrivatkaufHandelt es sich bei dem Gebrauchtwagenkauf um ein Geschäft zwischen zwei Privaten, finden die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes keine Anwendung und ist es daher auch möglich, die Gewährleistung gänzlich auszuschließen. Wird daher vom privaten Verkäufer ein Kaufvertrag vorgelegt, in dem sich Sätze wie "wie besichtigt und Probe gefahren", oder "der Käufer hat sich vom Zustand des Fahrzeugs überzeugt und zustimmend zur Kenntnis genommen" ist damit eine Gewährleistung ausgeschlossen. In einem solchen Fall ist es nur mehr möglich, Ansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen, wenn dieser wesentlich Mängel am Fahrzeug verschwiegen hat. Wurde das Fahrzeug etwas unfallfrei angeboten, obwohl der Verkäufer wusste, dass das Fahrzeug bereits in einen Unfall verwickelt war, oder wurde der Tachometerstand manipuliert, kann der Käufer ungeachtet des Gewährleistungsausschlusses erfolgreich an seinen Vertragspartner hieraus Ansprüche stellen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Postinho Geschrieben 4. Oktober 2013 aber er hat eben die gewährleistung ausgeschlossen. Da stehts ja eh In einem solchen Fall ist es nur mehr möglich, Ansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen, wenn dieser wesentlich Mängel am Fahrzeug verschwiegen hat. Wurde das Fahrzeug etwas unfallfrei angeboten, obwohl der Verkäufer wusste, dass das Fahrzeug bereits in einen Unfall verwickelt war, oder wurde der Tachometerstand manipuliert, kann der Käufer ungeachtet des Gewährleistungsausschlusses erfolgreich an seinen Vertragspartner hieraus Ansprüche stellen. Grundregel im Recht, wenns der völlig gesunde Menschenverstand sagt, dann ists meistens auch so. Anfechtung wegen List hast du auch noch, laesio enormis würd mir auch einfallen. Und wenn gar nichts mehr geht, mit § 146 Betrug Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. drohen. Im Normalfall nimmt man sich in sowas einen Anwalt, der schreibt ein hübsches Schreiben, und dann knickt das Gegenüber oft genug ein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 4. Oktober 2013 (bearbeitet) Huch, da werden ja gleich ordentliche Geschütze ausgefahren. Ich hätt's ganz einfach mit der laesio enormis (ist ja bekanntlich nicht ausschließbar bei Nichtunternehmern) gemacht. Das Ding ist offensichtlich nicht mal die Hälfte dessen wert, was du gezahlt hast, deshalb hast nach § 934 ABGB die Möglichkeit den Vertrag zu wandeln. Die Beweisführung bei List, Betrug usw schau ich mir allerdings gerne an. bearbeitet 4. Oktober 2013 von unnerum 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 4. Oktober 2013 Ich würds gleich mal mit List probieren, das schaut ja sehr danach aus, leasio enormis wurde eh schon erwähnt und auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde kannst noch immer mit (Eigenschafts) Irrtum kommen. Die Agbs kenn ich nicht aber vl kann man auch mit 864a etc. antanzen, gibts sicher mehrere Möglichkeiten 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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