A1-Telekom


cmburns

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A.E.I.O.U.

Na dann werden's Dir einfach die Anschluesse sperren, bis Du es bezahlst. Mal sehen, wer am laengeren Ast sitzt :D

ich glaub der unnerum weiß schon was er da macht? Vielleicht könnte er sich dazu noch einmal etwas genauer äussern? Für alle die nicht so Jus bewandert sind? :happy:

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Tiagra 80WA

hab mal eine frage,hat irgend jemand erfahrung mit dem internet von A1

überlege mir nämlich dieses smart kombi paket, unbegrenzt surfen + telefonieren(1000+1000) mit i phone 4 16GB um 34,90 pro monat

bin jetzt bei upc und zahl 23 pro monat,jetzt hab ich den brief mit der servicegebühr bekommen welche ab august 11 eingehoben wird und überlege dass aus diesem grund von meinem kündigungsrecht gebrauch mache

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass A1 nicht irgendwo in den AGB's den Passus im Kleingedruckten haben, dass einseitige Aenderungen des Vertrages moeglich sind und somit verpflichtend fuer den Kunden sind.

Und wer A1 kennt: wenn mal ein Rechnungsbetrag bzw. ein Teil des Betrages ausstaendig ist, dann wird der Anschluss gesperrt. Wird dann weiter nicht bezahlt, wird er von A1 gekuendigt. Und was bleibt, sind Mahnklagen.

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Fuck Heraldry!

Ähm, soweit ich weiß hat die Telekom ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bis April oder Mai. Wenn man bis dahin nicht widersprochen hatte, hat man den Vertragsbestandteil angenommen. Alternativen gibts für mich keine, keine günstigere zumindest. Was also soll man also groß tun? Für große Rechtstreitigkeiten und Revolutionen wegen den paar Euro fehlt mir die Zeit.

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Tiagra 80WA

Ähm, soweit ich weiß hat die Telekom ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bis April oder Mai. Wenn man bis dahin nicht widersprochen hatte, hat man den Vertragsbestandteil angenommen. Alternativen gibts für mich keine, keine günstigere zumindest. Was also soll man also groß tun? Für große Rechtstreitigkeiten und Revolutionen wegen den paar Euro fehlt mir die Zeit.

so ist es,wenn man innerhalb der angegebenen frist nicht von seinem widerspruchsrecht gebrauch macht werden die "neuerungen" akzeptiert und zum vertragsinhalt,ist alles rechtlich gedeckt

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

so ist es,wenn man innerhalb der angegebenen frist nicht von seinem widerspruchsrecht gebrauch macht werden die "neuerungen" akzeptiert und zum vertragsinhalt,ist alles rechtlich gedeckt

Is ja jetzt eh zu spät, aber wenn ich widersprochen hätte wäre eh nur die Kündigung geblieben oder? Also weiterlaufen des alten Vertrags ohne die Pauschale wäre eh nicht möglich gewesen, oder? Da würd ich mir nämlich schon in den Arsch beissen, wenn ich diese Möglichkeit verpasst hätte...

Ansonsten bleibt die TV/I-Netz-Kombi für mich das günstigste und ich "muß" eh bei dem Verein bleiben.

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Tiagra 80WA

Is ja jetzt eh zu spät, aber wenn ich widersprochen hätte wäre eh nur die Kündigung geblieben oder? Also weiterlaufen des alten Vertrags ohne die Pauschale wäre eh nicht möglich gewesen, oder? Da würd ich mir nämlich schon in den Arsch beissen, wenn ich diese Möglichkeit verpasst hätte...

Ansonsten bleibt die TV/I-Netz-Kombi für mich das günstigste und ich "muß" eh bei dem Verein bleiben.

oja,ich habe damals schriftlich widersprochen und alles ist beim alten vertrag geblieben

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

oja,ich habe damals schriftlich widersprochen und alles ist beim alten vertrag geblieben

Scheißdreck, gut muß ich die Deppensteuer zahlen im Endeffekt selber schuld, allerdings is es auch nicht die feine Englische es klein auf der Rechnung zu verstecken, a ordentliche Verständigung wär halt was gewesen.

bearbeitet von cmburns

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Tiagra 80WA

Ich kann mir nicht vorstellen, dass A1 nicht irgendwo in den AGB's den Passus im Kleingedruckten haben, dass einseitige Aenderungen des Vertrages moeglich sind und somit verpflichtend fuer den Kunden sind.

Und wer A1 kennt: wenn mal ein Rechnungsbetrag bzw. ein Teil des Betrages ausstaendig ist, dann wird der Anschluss gesperrt. Wird dann weiter nicht bezahlt, wird er von A1 gekuendigt. Und was bleibt, sind Mahnklagen.

kleingedrucktes welches negative auswirkungen für den konsumenten hat und klauseln mit denen der konsument nicht rechnen muß und negative auswirkungen für den konsumenten haben werden von haus aus nicht vetragsinhalt,auch wenn sie drinnen stehen und der vetrag unterschrieben wird

da ist das KschG ziemlich genau formuliert und bietet auch schutz dagegen,ich kann dir aber versichern dass es solche negativen,versteckten klauseln in den agb's bei österreichischen großunternehmen nicht gibt

Wurde der Vertragspartner nicht besonders auf nachteilige, ungewöhnliche oder überraschende Klauseln in AGB oder Vertragsformblättern hingewiesen, gelten diese nicht. Das gilt auch, wenn der Vertragspartner nach den Begleitumständen des Vertrags und dem äußeren Erscheinungsbild nicht mit ihnen rechnen musste. Ob eine Klausel in AGB Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt hat und deshalb unwirksam ist, muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Dies hängt auch von der Branchenüblichkeit und dem Erwartungshorizont des Adressatenkreises ab.

der erwartungshorizont wird in der regel in solchen fällen sehr zum vorteil des kunden ausgelegt und das ist auch gut so

Scheißdreck, gut muß ich die Deppensteuer zahlen im Endeffekt selber schuld, allerdings is es auch nicht die feine Englische es klein auf der Rechnung zu verstecken, a ordentliche Verständigung wär halt wa s gewesen.

das ist natürlich die kehrseite der medaille,hab ich mir auch gedacht und bin von einem bekannten darauf aufmerksam gemacht worden,sonst hätte ich die frist auch versäumt

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

das ist natürlich die kehrseite der medaille,hab ich mir auch gedacht und bin von einem bekannten darauf aufmerksam gemacht worden,sonst hätte ich die frist auch versäumt

Werds in dem Mail erwähnen, daß ich diese Vorgangsweise nicht kundenfreundlich finde und dem Zuschlag eigentlich widerspreche und ob sies im Sinne der Kundenfreundlichkeit nicht noch akzeptieren würden. Hilfts nix, schadt´s nix...

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Meiner Meinung nach sollte das per Gesetz geregelt werden, dass Vertragsänderungen ein eigenes Schreiben sein müssen. Denn was in letzter Zeit abgeht mit versteckten Vertragsänderungen kleingedruckt auf Rechnungen oder was auch immer, kanns echt nicht sein

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A.E.I.O.U.

Meiner Meinung nach sollte das per Gesetz geregelt werden, dass Vertragsänderungen ein eigenes Schreiben sein müssen. Denn was in letzter Zeit abgeht mit versteckten Vertragsänderungen kleingedruckt auf Rechnungen oder was auch immer, kanns echt nicht sein

Jap, sollte auf alle Fälle nicht auf die Rechnung dazu geschummelt werden. Eigener Brief mit Aufschrift ala: Wichtig: Unbedingt öffnen, nachteilige Vertragsänderung, Sonderkündigungsrecht!

/Wunschtraum

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Junior Vizepräsident

Meiner Meinung nach sollte das per Gesetz geregelt werden, dass Vertragsänderungen ein eigenes Schreiben sein müssen. Denn was in letzter Zeit abgeht mit versteckten Vertragsänderungen kleingedruckt auf Rechnungen oder was auch immer, kanns echt nicht sein

Ach selbst dann würden die Leute meckern. Selbst ich wusste von der Pauschale, obwohl ich bei der Konkurrenz bin.

Im Endeffekt bringt sich das Aufregen eh nichts, außer ein Zeit- und Geldaufwand. Zum Glück haben wir noch keine Zustände, wie in Deutschland.

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