Xardas_2.6 A.E.I.O.U. Geschrieben 22. Juni 2011 Na dann werden's Dir einfach die Anschluesse sperren, bis Du es bezahlst. Mal sehen, wer am laengeren Ast sitzt ich glaub der unnerum weiß schon was er da macht? Vielleicht könnte er sich dazu noch einmal etwas genauer äussern? Für alle die nicht so Jus bewandert sind? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
buxl02 Tiagra 80WA Geschrieben 22. Juni 2011 hab mal eine frage,hat irgend jemand erfahrung mit dem internet von A1 überlege mir nämlich dieses smart kombi paket, unbegrenzt surfen + telefonieren(1000+1000) mit i phone 4 16GB um 34,90 pro monat bin jetzt bei upc und zahl 23 pro monat,jetzt hab ich den brief mit der servicegebühr bekommen welche ab august 11 eingehoben wird und überlege dass aus diesem grund von meinem kündigungsrecht gebrauch mache 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Geschrieben 22. Juni 2011 Ich kann mir nicht vorstellen, dass A1 nicht irgendwo in den AGB's den Passus im Kleingedruckten haben, dass einseitige Aenderungen des Vertrages moeglich sind und somit verpflichtend fuer den Kunden sind. Und wer A1 kennt: wenn mal ein Rechnungsbetrag bzw. ein Teil des Betrages ausstaendig ist, dann wird der Anschluss gesperrt. Wird dann weiter nicht bezahlt, wird er von A1 gekuendigt. Und was bleibt, sind Mahnklagen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Geschrieben 22. Juni 2011 Ähm, soweit ich weiß hat die Telekom ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bis April oder Mai. Wenn man bis dahin nicht widersprochen hatte, hat man den Vertragsbestandteil angenommen. Alternativen gibts für mich keine, keine günstigere zumindest. Was also soll man also groß tun? Für große Rechtstreitigkeiten und Revolutionen wegen den paar Euro fehlt mir die Zeit. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
j.d. ¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯ Geschrieben 22. Juni 2011 (bearbeitet) e bearbeitet 22. Juni 2011 von j.d. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Geschrieben 22. Juni 2011 http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110324_OTS0159/ak-zu-preiserhoehungen-bei-aon-kundinnen-koennen-bis-1-mai-kostenlos-vertraege-loesen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
buxl02 Tiagra 80WA Geschrieben 22. Juni 2011 Ähm, soweit ich weiß hat die Telekom ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bis April oder Mai. Wenn man bis dahin nicht widersprochen hatte, hat man den Vertragsbestandteil angenommen. Alternativen gibts für mich keine, keine günstigere zumindest. Was also soll man also groß tun? Für große Rechtstreitigkeiten und Revolutionen wegen den paar Euro fehlt mir die Zeit. so ist es,wenn man innerhalb der angegebenen frist nicht von seinem widerspruchsrecht gebrauch macht werden die "neuerungen" akzeptiert und zum vertragsinhalt,ist alles rechtlich gedeckt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 22. Juni 2011 so ist es,wenn man innerhalb der angegebenen frist nicht von seinem widerspruchsrecht gebrauch macht werden die "neuerungen" akzeptiert und zum vertragsinhalt,ist alles rechtlich gedeckt Is ja jetzt eh zu spät, aber wenn ich widersprochen hätte wäre eh nur die Kündigung geblieben oder? Also weiterlaufen des alten Vertrags ohne die Pauschale wäre eh nicht möglich gewesen, oder? Da würd ich mir nämlich schon in den Arsch beissen, wenn ich diese Möglichkeit verpasst hätte... Ansonsten bleibt die TV/I-Netz-Kombi für mich das günstigste und ich "muß" eh bei dem Verein bleiben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
buxl02 Tiagra 80WA Geschrieben 22. Juni 2011 Is ja jetzt eh zu spät, aber wenn ich widersprochen hätte wäre eh nur die Kündigung geblieben oder? Also weiterlaufen des alten Vertrags ohne die Pauschale wäre eh nicht möglich gewesen, oder? Da würd ich mir nämlich schon in den Arsch beissen, wenn ich diese Möglichkeit verpasst hätte... Ansonsten bleibt die TV/I-Netz-Kombi für mich das günstigste und ich "muß" eh bei dem Verein bleiben. oja,ich habe damals schriftlich widersprochen und alles ist beim alten vertrag geblieben 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 22. Juni 2011 (bearbeitet) oja,ich habe damals schriftlich widersprochen und alles ist beim alten vertrag geblieben Scheißdreck, gut muß ich die Deppensteuer zahlen im Endeffekt selber schuld, allerdings is es auch nicht die feine Englische es klein auf der Rechnung zu verstecken, a ordentliche Verständigung wär halt was gewesen. bearbeitet 22. Juni 2011 von cmburns 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
buxl02 Tiagra 80WA Geschrieben 22. Juni 2011 Ich kann mir nicht vorstellen, dass A1 nicht irgendwo in den AGB's den Passus im Kleingedruckten haben, dass einseitige Aenderungen des Vertrages moeglich sind und somit verpflichtend fuer den Kunden sind. Und wer A1 kennt: wenn mal ein Rechnungsbetrag bzw. ein Teil des Betrages ausstaendig ist, dann wird der Anschluss gesperrt. Wird dann weiter nicht bezahlt, wird er von A1 gekuendigt. Und was bleibt, sind Mahnklagen. kleingedrucktes welches negative auswirkungen für den konsumenten hat und klauseln mit denen der konsument nicht rechnen muß und negative auswirkungen für den konsumenten haben werden von haus aus nicht vetragsinhalt,auch wenn sie drinnen stehen und der vetrag unterschrieben wird da ist das KschG ziemlich genau formuliert und bietet auch schutz dagegen,ich kann dir aber versichern dass es solche negativen,versteckten klauseln in den agb's bei österreichischen großunternehmen nicht gibt Wurde der Vertragspartner nicht besonders auf nachteilige, ungewöhnliche oder überraschende Klauseln in AGB oder Vertragsformblättern hingewiesen, gelten diese nicht. Das gilt auch, wenn der Vertragspartner nach den Begleitumständen des Vertrags und dem äußeren Erscheinungsbild nicht mit ihnen rechnen musste. Ob eine Klausel in AGB Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt hat und deshalb unwirksam ist, muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Dies hängt auch von der Branchenüblichkeit und dem Erwartungshorizont des Adressatenkreises ab. der erwartungshorizont wird in der regel in solchen fällen sehr zum vorteil des kunden ausgelegt und das ist auch gut so Scheißdreck, gut muß ich die Deppensteuer zahlen im Endeffekt selber schuld, allerdings is es auch nicht die feine Englische es klein auf der Rechnung zu verstecken, a ordentliche Verständigung wär halt wa s gewesen. das ist natürlich die kehrseite der medaille,hab ich mir auch gedacht und bin von einem bekannten darauf aufmerksam gemacht worden,sonst hätte ich die frist auch versäumt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 22. Juni 2011 das ist natürlich die kehrseite der medaille,hab ich mir auch gedacht und bin von einem bekannten darauf aufmerksam gemacht worden,sonst hätte ich die frist auch versäumt Werds in dem Mail erwähnen, daß ich diese Vorgangsweise nicht kundenfreundlich finde und dem Zuschlag eigentlich widerspreche und ob sies im Sinne der Kundenfreundlichkeit nicht noch akzeptieren würden. Hilfts nix, schadt´s nix... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Geschrieben 22. Juni 2011 Meiner Meinung nach sollte das per Gesetz geregelt werden, dass Vertragsänderungen ein eigenes Schreiben sein müssen. Denn was in letzter Zeit abgeht mit versteckten Vertragsänderungen kleingedruckt auf Rechnungen oder was auch immer, kanns echt nicht sein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xardas_2.6 A.E.I.O.U. Geschrieben 22. Juni 2011 Meiner Meinung nach sollte das per Gesetz geregelt werden, dass Vertragsänderungen ein eigenes Schreiben sein müssen. Denn was in letzter Zeit abgeht mit versteckten Vertragsänderungen kleingedruckt auf Rechnungen oder was auch immer, kanns echt nicht sein Jap, sollte auf alle Fälle nicht auf die Rechnung dazu geschummelt werden. Eigener Brief mit Aufschrift ala: Wichtig: Unbedingt öffnen, nachteilige Vertragsänderung, Sonderkündigungsrecht! /Wunschtraum 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 22. Juni 2011 Meiner Meinung nach sollte das per Gesetz geregelt werden, dass Vertragsänderungen ein eigenes Schreiben sein müssen. Denn was in letzter Zeit abgeht mit versteckten Vertragsänderungen kleingedruckt auf Rechnungen oder was auch immer, kanns echt nicht sein Ach selbst dann würden die Leute meckern. Selbst ich wusste von der Pauschale, obwohl ich bei der Konkurrenz bin. Im Endeffekt bringt sich das Aufregen eh nichts, außer ein Zeit- und Geldaufwand. Zum Glück haben wir noch keine Zustände, wie in Deutschland. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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