Anonymverfügung


cmburns

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Problem: Die Mutter meiner Holden hat eine Anonymverfügung bekommen wegen zu schnell fahren auf der Flughafenautobahn, is aber an dem Tag/Woche mit Grippe im Bett gelegen, also stimmt da was ned so ganz...

Wie beeinsprucht man des am besten? Is irgendwie schwer zu beweisen, daß man zuhause im Bett war.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

steht eh hinten oben. nicht einzahlen (sofern halt niemand anderes mit der karre gefahren ist).

beweisen: krankenstand?

Die Gute ist Volksschullehrerin und es war leider in der Ferienwoche...

Nicht einzahlen eh klar, aber geht ja dann weiter, die werden ja dann a Mahnung oder sonstwas schicken...

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Queen of Spam

Ging mir vor ein paar Monaten ähnlich. Als erstes das beweisfoto anfordern. Zuerst hies es wen ich nicht zahle bekomm ich Probleme, nach der Aufforderung nach dem Foto meldete man sich kleinlaut dass es sich wohl um einen zahlendreher handelte. Hmm na gut ich habe ihnen auch gleich gesagt dass ich für solche fälle meine rechtsschutzversicherung habe und der nächste zu setzende Schritt von meinem Anwalt erfolgen wird.

Ich war mit aber 100% sicher es nicht gewesen zu sein da an dem besagten Tag em-Finale war und sich mein Auto das ganze WE nicht bewegt hatte.

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Problem: Die Mutter meiner Holden hat eine Anonymverfügung bekommen wegen zu schnell fahren auf der Flughafenautobahn, is aber an dem Tag/Woche mit Grippe im Bett gelegen, also stimmt da was ned so ganz...

Wie beeinsprucht man des am besten? Is irgendwie schwer zu beweisen, daß man zuhause im Bett war.

Dort sinds derzeit extrem scharf. Ist jetzt schon der 5 Fall innerhalb von 3 Monaten den ich genau DORT vernommen habe.

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Chefjugo am Platz

Die Gute ist Volksschullehrerin und es war leider in der Ferienwoche...

Nicht einzahlen eh klar, aber geht ja dann weiter, die werden ja dann a Mahnung oder sonstwas schicken...

Ned zahlen, dann kommt zuerst mal eine Lenkererhebung. Diese auf jeden Fall ausfüllen (sonst gibts a zusätzliche Strafe), dann kommt eine Strafverfügung. Und diese kann man dann beeinspruchen. Eine Mahnung gibts bei der Anonymverfügung keine.

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Shake your Ass!!!!!

Dort sinds derzeit extrem scharf. Ist jetzt schon der 5 Fall innerhalb von 3 Monaten den ich genau DORT vernommen habe.

Bist du Polizist? So klingt das. --> Wenn ja melde dich hier bitte ab. :D

On Topic: Du kannst Einspruch erheben, zusätzlich eine Stellungnahme verfassen und Sie hinschicken. Danach werde Sie dich über weiteres informieren. Schau aber, dass du in der Frist (glaube 2 Wochen) bleibst. Sonst gilt die Anonymverfügung als akzeptiert...

bearbeitet von eciddie

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Im ASB-Olymp

On Topic: Du kannst Einspruch erheben, zusätzlich eine Stellungnahme verfassen und Sie hinschicken. Danach werde Sie dich über weiteres informieren. Schau aber, dass du in der Frist (glaube 2 Wochen) bleibst. Sonst gilt die Anonymverfügung als akzeptiert...

nein, gegen eine anonymverfügung gibt es kein rechtsmittel!!!

wenn du die anonymverfügung innerhalb von 4 wochen bezahlst ist die sache damit erledigt, tust du das nicht, wird die anonymverfügung automatisch gegenstandslos und die behörde muss ein "ordentliches verfahren" einleiten, also den täter ausforschen (üblicherweise kommt dann also die lenkererhebung)

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Dauer-ASB-Surfer

Problem: Die Mutter meiner Holden hat eine Anonymverfügung bekommen wegen zu schnell fahren auf der Flughafenautobahn, is aber an dem Tag/Woche mit Grippe im Bett gelegen, also stimmt da was ned so ganz...

Wie beeinsprucht man des am besten? Is irgendwie schwer zu beweisen, daß man zuhause im Bett war.

Auf der Anonymverfügung sollte eigentlich ein Link zum Onlineportal sein (inkl. Benutzername und Kennwort), wo du das Radarbild einsehen kannst. So war es zumindest bei mir.

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Im ASB-Olymp

Auf der Anonymverfügung sollte eigentlich ein Link zum Onlineportal sein (inkl. Benutzername und Kennwort), wo du das Radarbild einsehen kannst. So war es zumindest bei mir.

Ja, das war bei meiner letzten AV auch so, war im Oktober 2010 auf der A2. Gut wars ned, das Foto, dafür aber teuer und es war aber eindeutig mein Wagen.

Daß es keine Rechtsmittel gegen eine AV gibt, ist zwar ansich richtig, nachfragen kann man aber trotzdem. Eine Kollegin hat einmal ein Parkticket bekommen, war sich aber sicher, daß sie nie dort gewesen ist, wo sie angeblich falsch geparkt hätte. Sie hat dann beim zuständigen Kommissariat nachgefragt und siehe da, es war ein ganz anderer Fahrzeugtyp, der da falsch abgestellt war. Irgendwo war ein Fehler mit der Nummerntafel passiert... 8P

Damit war dann die Geschichte erledigt.

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