cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 23. Februar 2011 Problem: Die Mutter meiner Holden hat eine Anonymverfügung bekommen wegen zu schnell fahren auf der Flughafenautobahn, is aber an dem Tag/Woche mit Grippe im Bett gelegen, also stimmt da was ned so ganz... Wie beeinsprucht man des am besten? Is irgendwie schwer zu beweisen, daß man zuhause im Bett war. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pesce nur veilchen blühen ewig Beitrag melden Geschrieben 23. Februar 2011 es geht ja nicht um den lenker sondern um das fahrzeug, oder täusch ich mich da? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 23. Februar 2011 (bearbeitet) steht eh hinten oben. nicht einzahlen (sofern halt niemand anderes mit der karre gefahren ist). beweisen: krankenstand? bearbeitet 23. Februar 2011 von Relii 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 23. Februar 2011 steht eh hinten oben. nicht einzahlen (sofern halt niemand anderes mit der karre gefahren ist). beweisen: krankenstand? Die Gute ist Volksschullehrerin und es war leider in der Ferienwoche... Nicht einzahlen eh klar, aber geht ja dann weiter, die werden ja dann a Mahnung oder sonstwas schicken... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bimo Queen of Spam Beitrag melden Geschrieben 23. Februar 2011 Ging mir vor ein paar Monaten ähnlich. Als erstes das beweisfoto anfordern. Zuerst hies es wen ich nicht zahle bekomm ich Probleme, nach der Aufforderung nach dem Foto meldete man sich kleinlaut dass es sich wohl um einen zahlendreher handelte. Hmm na gut ich habe ihnen auch gleich gesagt dass ich für solche fälle meine rechtsschutzversicherung habe und der nächste zu setzende Schritt von meinem Anwalt erfolgen wird. Ich war mit aber 100% sicher es nicht gewesen zu sein da an dem besagten Tag em-Finale war und sich mein Auto das ganze WE nicht bewegt hatte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
XSCHLAMEAL KRISCH RAUS! Beitrag melden Geschrieben 23. Februar 2011 EM-Finale, vor ein paar Monaten?! hä? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bimo Queen of Spam Beitrag melden Geschrieben 23. Februar 2011 (bearbeitet) Handy halt. Ich nehm auch das WM-Finale bearbeitet 23. Februar 2011 von bimo 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xaverl Nick ... Beitrag melden Geschrieben 23. Februar 2011 Problem: Die Mutter meiner Holden hat eine Anonymverfügung bekommen wegen zu schnell fahren auf der Flughafenautobahn, is aber an dem Tag/Woche mit Grippe im Bett gelegen, also stimmt da was ned so ganz... Wie beeinsprucht man des am besten? Is irgendwie schwer zu beweisen, daß man zuhause im Bett war. Dort sinds derzeit extrem scharf. Ist jetzt schon der 5 Fall innerhalb von 3 Monaten den ich genau DORT vernommen habe. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hutz Chefjugo am Platz Beitrag melden Geschrieben 23. Februar 2011 Die Gute ist Volksschullehrerin und es war leider in der Ferienwoche... Nicht einzahlen eh klar, aber geht ja dann weiter, die werden ja dann a Mahnung oder sonstwas schicken... Ned zahlen, dann kommt zuerst mal eine Lenkererhebung. Diese auf jeden Fall ausfüllen (sonst gibts a zusätzliche Strafe), dann kommt eine Strafverfügung. Und diese kann man dann beeinspruchen. Eine Mahnung gibts bei der Anonymverfügung keine. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eciddie Shake your Ass!!!!! Beitrag melden Geschrieben 23. Februar 2011 (bearbeitet) Dort sinds derzeit extrem scharf. Ist jetzt schon der 5 Fall innerhalb von 3 Monaten den ich genau DORT vernommen habe. Bist du Polizist? So klingt das. --> Wenn ja melde dich hier bitte ab. On Topic: Du kannst Einspruch erheben, zusätzlich eine Stellungnahme verfassen und Sie hinschicken. Danach werde Sie dich über weiteres informieren. Schau aber, dass du in der Frist (glaube 2 Wochen) bleibst. Sonst gilt die Anonymverfügung als akzeptiert... bearbeitet 23. Februar 2011 von eciddie 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 24. Februar 2011 On Topic: Du kannst Einspruch erheben, zusätzlich eine Stellungnahme verfassen und Sie hinschicken. Danach werde Sie dich über weiteres informieren. Schau aber, dass du in der Frist (glaube 2 Wochen) bleibst. Sonst gilt die Anonymverfügung als akzeptiert... nein, gegen eine anonymverfügung gibt es kein rechtsmittel!!! wenn du die anonymverfügung innerhalb von 4 wochen bezahlst ist die sache damit erledigt, tust du das nicht, wird die anonymverfügung automatisch gegenstandslos und die behörde muss ein "ordentliches verfahren" einleiten, also den täter ausforschen (üblicherweise kommt dann also die lenkererhebung) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Grünes_OÖ Dauer-ASB-Surfer Beitrag melden Geschrieben 24. Februar 2011 Problem: Die Mutter meiner Holden hat eine Anonymverfügung bekommen wegen zu schnell fahren auf der Flughafenautobahn, is aber an dem Tag/Woche mit Grippe im Bett gelegen, also stimmt da was ned so ganz... Wie beeinsprucht man des am besten? Is irgendwie schwer zu beweisen, daß man zuhause im Bett war. Auf der Anonymverfügung sollte eigentlich ein Link zum Onlineportal sein (inkl. Benutzername und Kennwort), wo du das Radarbild einsehen kannst. So war es zumindest bei mir. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HMF Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 1. März 2011 Auf der Anonymverfügung sollte eigentlich ein Link zum Onlineportal sein (inkl. Benutzername und Kennwort), wo du das Radarbild einsehen kannst. So war es zumindest bei mir. Ja, das war bei meiner letzten AV auch so, war im Oktober 2010 auf der A2. Gut wars ned, das Foto, dafür aber teuer und es war aber eindeutig mein Wagen. Daß es keine Rechtsmittel gegen eine AV gibt, ist zwar ansich richtig, nachfragen kann man aber trotzdem. Eine Kollegin hat einmal ein Parkticket bekommen, war sich aber sicher, daß sie nie dort gewesen ist, wo sie angeblich falsch geparkt hätte. Sie hat dann beim zuständigen Kommissariat nachgefragt und siehe da, es war ein ganz anderer Fahrzeugtyp, der da falsch abgestellt war. Irgendwo war ein Fehler mit der Nummerntafel passiert... Damit war dann die Geschichte erledigt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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