bruno conti ASB-Halbgott Geschrieben 9. November 2010 Das stimmt so nicht: Schadenersatzverbindlichkeiten gehen auf die Erben sehr wohl über, auch sind Schadenersatzansprüche verebbar, sofern sie vertraglich anerkannt worden sind oder gerichtlich geltend gemacht worden sind. so ein erbe würd ich auch auf der stelle antreten. wobei der bursch muss doch erst mal erben haben. und dann darf der anspruch nicht verjähren. ist aber eh wurscht weils obsolet ist darüber zu spekulieren 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
valderama alternder Rock´n´Roller Geschrieben 9. November 2010 das muss man ein bissl differenzieren. das arschloch das den böller geschmissen hat gehört bestraft, keine frage. ich glaub keiner verteidigt die tat in irgendeiner weise. nur ist der böller wurf in meinen augen keine polizeisache, sondern eher was fürs gericht. Es ging mir eher um die Szene, die bewusst eine Subkultur gegen diverse Obrigkeiten entstehen lassen will/entstehen hat lassen. Da ist es dann eigentlich wurscht, dass dann natürlich die Gerichtsbarkeit für die Bestrafung des Täters zuständig ist. Diese Jugensubkultur stellt sich ja bewusst gegen diverse gesellschaftliche Zwänge. Und ich finde das ja auch sehr gut. Nur weiß ich eben nicht, ob es der Sache dienlich ist, wenn man diesen Einzeltäter dann auch noch von Seiten der Tribüne schützt - denn ich bin ehrlich gesagt überzeugt, dass mehr als der Täter selbst wissen, wer diesen verfluchten Böller geworfen hat. Im Sinne der sogenannten Selbstreinigung wäre es ein Topzeichen, wenn man diesem feigen Herrn unter Druck setzt, sodass er sich stellt. Zumindest in meinen Augen geht bei solch feigem Duckverhalten viel Respekt verloren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bruno conti ASB-Halbgott Geschrieben 9. November 2010 Es ging mir eher um die Szene, die bewusst eine Subkultur gegen diverse Obrigkeiten entstehen lassen will/entstehen hat lassen. Da ist es dann eigentlich wurscht, dass dann natürlich die Gerichtsbarkeit für die Bestrafung des Täters zuständig ist. Diese Jugensubkultur stellt sich ja bewusst gegen diverse gesellschaftliche Zwänge. Und ich finde das ja auch sehr gut. Nur weiß ich eben nicht, ob es der Sache dienlich ist, wenn man diesen Einzeltäter dann auch noch von Seiten der Tribüne schützt - denn ich bin ehrlich gesagt überzeugt, dass mehr als der Täter selbst wissen, wer diesen verfluchten Böller geworfen hat. Im Sinne der sogenannten Selbstreinigung wäre es ein Topzeichen, wenn man diesem feigen Herrn unter Druck setzt, sodass er sich stellt. Zumindest in meinen Augen geht bei solch feigem Duckverhalten viel Respekt verloren. leider gottes ist es so wie oftmals die rechte welche man hat sind schnell bekannt und werden vehementest eingefordert dass mit diesen rechten auch pflichten einher gehen wird dabei gerne übersehen oder gar ignoriert. ehrenkodex und der ganze schwachsinn der damit hand in hand geht sei nun mal beiseite geschoben - der selbstreinigungsprozess den du da ansprichst und, meines erachtens auch zurecht forderst verlangt nach intellekt charakter und auch persönlichkeit - wer all das besitzen würde, müsste sich nicht in der menge verstecken. ich nehme mal an, dass der werfer lediglich dumm , dämlich und hirnlos war - keine verletzungsabsicht hatte und jetzt die hose gestrichen voll hat. ebenso bezweifle ich dass etwas heraus kommen wird. und so lange man keine eindeutige schuld nachweisen kann, soll und darf auch kein nachteil für den burschen welcher das in die mangel genommen wurde entstehen in dubio pro reo! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Geschrieben 9. November 2010 das gesetz ist dasselbe, es wird lediglich die strafdrohung reduziert, das ist aber zwingend für diesen fall unrelevant, aber auch ein minderjähriger kann, bei eklatanter finanzieller ungleichheit zwischen ihm und dem kläger, zu reperaturzahlungen verurteilt werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Geschrieben 9. November 2010 für diesen fall unrelevant, aber auch ein minderjähriger kann, bei eklatanter finanzieller ungleichheit zwischen ihm und dem kläger, zu reperaturzahlungen verurteilt werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Austria_WAC ASB-Legende Geschrieben 9. November 2010 Es ging mir eher um die Szene, die bewusst eine Subkultur gegen diverse Obrigkeiten entstehen lassen will/entstehen hat lassen. Da ist es dann eigentlich wurscht, dass dann natürlich die Gerichtsbarkeit für die Bestrafung des Täters zuständig ist. Diese Jugensubkultur stellt sich ja bewusst gegen diverse gesellschaftliche Zwänge. Und ich finde das ja auch sehr gut. Nur weiß ich eben nicht, ob es der Sache dienlich ist, wenn man diesen Einzeltäter dann auch noch von Seiten der Tribüne schützt - denn ich bin ehrlich gesagt überzeugt, dass mehr als der Täter selbst wissen, wer diesen verfluchten Böller geworfen hat. Im Sinne der sogenannten Selbstreinigung wäre es ein Topzeichen, wenn man diesem feigen Herrn unter Druck setzt, sodass er sich stellt. Zumindest in meinen Augen geht bei solch feigem Duckverhalten viel Respekt verloren. An sich bin ich deiner Meinung, aber wenn man sich ansieht wie so mancher in unserem Verein scheinbar ein paar USt´ler unter Artenschutz stellt und bei euch (ich glaube der Marek wars in einem Interview) die Leute vom West BHF (rechtlich) unterstützen will, warum sollte dann Selbstreinigung in der Szene funktionieren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lorbeer ASB-Legende Geschrieben 9. November 2010 Es ging mir eher um die Szene, die bewusst eine Subkultur gegen diverse Obrigkeiten entstehen lassen will/entstehen hat lassen. Da ist es dann eigentlich wurscht, dass dann natürlich die Gerichtsbarkeit für die Bestrafung des Täters zuständig ist. Diese Jugensubkultur stellt sich ja bewusst gegen diverse gesellschaftliche Zwänge. Und ich finde das ja auch sehr gut. Nur weiß ich eben nicht, ob es der Sache dienlich ist, wenn man diesen Einzeltäter dann auch noch von Seiten der Tribüne schützt - denn ich bin ehrlich gesagt überzeugt, dass mehr als der Täter selbst wissen, wer diesen verfluchten Böller geworfen hat. Im Sinne der sogenannten Selbstreinigung wäre es ein Topzeichen, wenn man diesem feigen Herrn unter Druck setzt, sodass er sich stellt. Zumindest in meinen Augen geht bei solch feigem Duckverhalten viel Respekt verloren. Vielleicht täusche ich mich da jetzt ja, aber sind bei dem Spiel nicht ständig Kracher und Böller aufs Feld geflogen? Natürlich wars dann der eine, der diese Auswirkung gehabt hat, aber genausogut hätte es einer der anderen sein können. Dann hätte es einen der anderen Täter getroffen. Geht mir nur um den Begriff des "Einzeltäter", der, wie ich finde, nicht ganz angemessen ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 10. November 2010 (bearbeitet) Der Schuldspruch wird zu großer Wahrscheinlichkeit vom fotometrischen Gutachten abhängen, wie sowas funktioniert keine Ahnung. Und selbst wenn der Angeklagte als Werfer identifiziert wird, bleibt die Frage ob sein Böller Koch verletzt hat. Soweit ich weiß flogen ja damals zumindest 2-3 Böller in den Strafraum. Edit: Unabhängig davon bin ich der Meinung, dass hier kein Vorsatz vorliegt, also der Täter (egal wer es auch war) Koch nicht verletzen wollte. (@ JohnDoe: auch kein Eventualvorsatz mMn) bearbeitet 10. November 2010 von Neocon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenwhiteWarrior Surft nur im ASB Geschrieben 10. November 2010 Vielleicht täusche ich mich da jetzt ja, aber sind bei dem Spiel nicht ständig Kracher und Böller aufs Feld geflogen? Natürlich wars dann der eine, der diese Auswirkung gehabt hat, aber genausogut hätte es einer der anderen sein können. Dann hätte es einen der anderen Täter getroffen. Geht mir nur um den Begriff des "Einzeltäter", der, wie ich finde, nicht ganz angemessen ist. Ich glaube er spricht von Einzeltäter weil nur einer angeklagt ist. Dessen Schuld muß bewiesen werden, erst dann ist eine verurteilung möglich. Kurz gesagt. Wie man das allerdings anhand eines fotometrischen Gtachtens nachweisen will, noch dazu mit vermutlich qualitativ nicht so guten Aufnahmen, weiß ich auch nicht. Allerdings gibts ja dafür Gutachter. Ich hoffe natürlich trotzdem das das Attentat auf Koch gesühnt wird. leider fehlt mir der Glauben daran..... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lorbeer ASB-Legende Geschrieben 10. November 2010 Ich glaube er spricht von Einzeltäter weil nur einer angeklagt ist. Dessen Schuld muß bewiesen werden, erst dann ist eine verurteilung möglich. Kurz gesagt. Wie man das allerdings anhand eines fotometrischen Gtachtens nachweisen will, noch dazu mit vermutlich qualitativ nicht so guten Aufnahmen, weiß ich auch nicht. Allerdings gibts ja dafür Gutachter. Ich hoffe natürlich trotzdem das das Attentat auf Koch gesühnt wird. leider fehlt mir der Glauben daran..... Ist mir durchaus bewusst, allerdings war von einem Einzeltäter die Rede, der "von der Tribüne geschützt wird" und dass "mehr als der Täter selbst wissen, wer diesen verfluchten Böller geworfen hat". Das Schützen des Einzeltäters ist halt auch immer unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass es eben nicht wirklich nur einer war, dern Wurf ge"tätigt" hat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenwhiteWarrior Surft nur im ASB Geschrieben 10. November 2010 Ist mir durchaus bewusst, allerdings war von einem Einzeltäter die Rede, der "von der Tribüne geschützt wird" und dass "mehr als der Täter selbst wissen, wer diesen verfluchten Böller geworfen hat". Das Schützen des Einzeltäters ist halt auch immer unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass es eben nicht wirklich nur einer war, dern Wurf ge"tätigt" hat. Sicher werden es mehrere "wissen". Die machen sich natürlich genauso mitschuldig. Erinnert mich irgendwie an die Vorfälle gg. Besiktas Leider ist nur einer angeklagt. Bin schon gespannt wie die Beweislage aussieht. Ich hoffe das Beste für Koch. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bruno conti ASB-Halbgott Geschrieben 10. November 2010 Edit: Unabhängig davon bin ich der Meinung, dass hier kein Vorsatz vorliegt, also der Täter (egal wer es auch war) Koch nicht verletzen wollte. (@ JohnDoe: auch kein Eventualvorsatz mMn) vorsatz oder nicht - der unterschied liegt dann in der anklage auf vorsätzlicher oder fahrlässiger körperverletzung und wirkt sich lediglich auf das strafausmass aus. ich gehe mal davon aus, dass der staatsanwalt von vorneherein auf die fahrlässigkeit setzen wird, da man ja den vorsatz kaum beweisen kann. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 10. November 2010 ich gehe mal davon aus, dass der staatsanwalt von vorneherein auf die fahrlässigkeit setzen wird, da man ja den vorsatz kaum beweisen kann. Davon gehe ich nicht aus. Die StA wird wohl Eventualvorsatz annehmen (= das bewusste in Kauf nehmen einer Verletzung, auch wenn keine direkte Verletzungsabsicht besteht). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GemeindebauGschropp Knockoutking des ASB Geschrieben 10. November 2010 Vorausgesetzt er wohnt noch bei Mama ist die Chance recht hoch, dass eine Haftpflichtversicherung (zB Haushaltversicherung) besteht, die Vorauszahlung leisten muss und sich dann beim mutmasslichen Böllerwerfer regressieren kann... Blödsinn, weil Vorsatz, Haftpflicht=leistungsfrei! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dickhäuter Banklwärmer Geschrieben 10. November 2010 So wie die Sache geschildert wird ist das fast ein Lehrbuchbeispiel für bedingten Vorsatz. Dafür genügt es, dass sich der Täter es ernsthaft für möglich hält und damit abfindet, einen strafgesetzlichen Tatbestand zu verwirklichen. Wenn man einen KNallkörper auf einen Menschen wirft, kann man das wohl jedenfalls annehmen. Dass der Werfer Koch keinen Dauerschaden zufügen wollte ist dann wurscht, weil die für Qualifikation der Körperverletzung als "KV mit schweren Dauerfolgen" reicht Fahrlässigkeit - und das Werfen eines Böllers auf einen Menschen ist aber mit Sicherheit fahrlässig... Bleibt also letztlich bei der Beweisfrage, rechtlich ist da nicht viel herumzudeuteln 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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