JohnDoe Im ASB-Olymp Geschrieben 10. November 2010 Und selbst wenn der Angeklagte als Werfer identifiziert wird, bleibt die Frage ob sein Böller Koch verletzt hat. Soweit ich weiß flogen ja damals zumindest 2-3 Böller in den Strafraum. das könnte tatsächlich noch ein interessanter aspekt werden Edit: Unabhängig davon bin ich der Meinung, dass hier kein Vorsatz vorliegt, also der Täter (egal wer es auch war) Koch nicht verletzen wollte. (@ JohnDoe: auch kein Eventualvorsatz mMn) also zumindest die sta nimmt vorsatz an (-> § 85 stgb) und ich finde das auch nicht unbedingt abwegig; Davon gehe ich nicht aus. Die StA wird wohl Eventualvorsatz annehmen (= das bewusste in Kauf nehmen einer Verletzung, auch wenn keine direkte Verletzungsabsicht besteht). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 10. November 2010 Blödsinn, weil Vorsatz, Haftpflicht=leistungsfrei! Also ersten muss er nicht wegen Vorsatz verurteilt werden, ergo gibts nicht zwangsläufig Leistungsfreiheit. Zweitens bedeutet Leistungsfreiehit in erster Linie, dass sich die Versicherung gegenüber dem Schädiger regressieren kann. Beispiel Verkehrsunfall: Auch wenn du besoffen einen Unfall baust, muss die Versicherung das Opfer entschädigen, danach holt sie sich das Geld von dir zurück... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GemeindebauGschropp Knockoutking des ASB Geschrieben 10. November 2010 Also ersten muss er nicht wegen Vorsatz verurteilt werden, ergo gibts nicht zwangsläufig Leistungsfreiheit. Zweitens bedeutet Leistungsfreiehit in erster Linie, dass sich die Versicherung gegenüber dem Schädiger regressieren kann. Beispiel Verkehrsunfall: Auch wenn du besoffen einen Unfall baust, muss die Versicherung das Opfer entschädigen, danach holt sie sich das Geld von dir zurück... Da ist aber der Untschied "Vorsatz oder Bedingter Vorsatz" und "Obliegenheitsverletzung". Sobald der Vorsatz vorliegt, zahlt die Versicherung nicht. Denn nach Abrechnung des Schadenfalls kann nur in der KFZ Versicherung regressiert werden, und zwar auch nur pro Obliegenheitsverletzung 11.000€ Ergo wird die Haftpflichversicherung, sobald ein Urteil mit "Vorsatz" und sei der nur bedingt, besteht, sicher nicht zahlen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
N1ce *nd Sl0w We love the Rapid, we do.. Geschrieben 10. November 2010 da ich selbst in einer Versicherung tätig bin, noch dazu in der Haftpflicht Sparte kann ich wohl auch was dazu sagen. Seine private Haftpflicht, sofern er eine hat, wird den Fall definitiv so oder so ablehnen. Selbst wenn er den Böller nicht geschmissen hat um Koch vorsätzlich zu verletzen, MUSS er damit rechnen das er die Gesundheit des Torhüters gefährdet in dem er einen Böller in den Strafraum wirft. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Biff Tannen Im ASB-Tausenderklub Geschrieben 10. November 2010 derjenige, der die karriere von koch frühzeitig beendet hat, soll, aber selbstverständlich erst wenn die sachlage zu 100% klar bzw die beweise schlagkräftig sind, seine haftstrafe antreten und über sein fehlverhalten nachdenken. wenn bewiesen werden kann, dass er unschuldig ist, ist er natürlich freizusprechen, egal welchem mit welchem verein diese person sympathisiert. unschuldig ist niemand einzusperren!! weiß man eigentlich ob koch noch immer an den folgen leidet oder die schäden chronisch bleiben? Verdrehen der Beweislast? In Ö muss wohl nicht der Angeklagt seine Unschuld beweisen, wenn dann muss der Staatsanwalt stichhaltige und für eine Verurteilung ausreichende Beweise vorlegen! Soweit ich die Sachlage kenne, kann man davon ausgehen, dass der Angeklagt freigesprochen wird! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenwhiteWarrior Surft nur im ASB Geschrieben 10. November 2010 da ich selbst in einer Versicherung tätig bin, noch dazu in der Haftpflicht Sparte kann ich wohl auch was dazu sagen. Seine private Haftpflicht, sofern er eine hat, wird den Fall definitiv so oder so ablehnen. Selbst wenn er den Böller nicht geschmissen hat um Koch vorsätzlich zu verletzen, MUSS er damit rechnen das er die Gesundheit des Torhüters gefährdet in dem er einen Böller in den Strafraum wirft. Das kennt man ja schon, Versicherungen lehnen grundsätzlich mal alles ab! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RAPID FAN Die Nr. 1 in Wien sind wir! Geschrieben 10. November 2010 (bearbeitet) An sich bin ich deiner Meinung, aber wenn man sich ansieht wie so mancher in unserem Verein scheinbar ein paar USt´ler unter Artenschutz stellt und bei euch (ich glaube der Marek wars in einem Interview) die Leute vom West BHF (rechtlich) unterstützen will, warum sollte dann Selbstreinigung in der Szene funktionieren. Also ich weiß nicht., in welchem Interview Andy Marek das gesagt haben soll. Außerdem halte ich es für falsch, alle die wegen dem Westbahnhof angeklagt wurden, vorzuverurteilen, schließlich wurde ja Anklage gegen aller Rapidler erhoben, die zu dem Zeitpunkt am Westbahnhof anwesend waren und identifiziert werden konnten, aber bloße Anwesenheit reicht nicht aus für eine Verurteilung wegen Landfriedensbruch, es heißt in § 274 Abs. 1 Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß [...] und außerdem steht in Abs. 3 nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer sich freiwillig aus der Zusammenrottung zurückzieht oder ernstlich zurückzuziehen sucht, bevor sie zu einer Gewaltanwendung geführt hat, es sei denn, dass er an der Zusammenrottung führend teilgenommen hat.. Soviel ich weiß ist mit Abs. 1 nicht nur gemeint, dass man weiß, dass man an einer Zusammenrottung teilnimmt, sondern auch, dass man weiß, dass sie darauf abzieht, eine der in Abs. 1 erwähnten Straftaten zu begehen (sonst würde Abs. 1 wohl auch gegen StGB § 4 (Strafbar ist nur, wer schuldhaft handelt.) verstoßen). An einem öffentlichen Bahnhof in Wein ein paar Stunden nach einem Rapidmatch wird es kaum möglich sein, dass bei dutzenden Personen, die nur wegen ihrer Anwesenheit + einem Rapidschal angeklagt wurden, für jeden einzelnen zu beweisen. Mit dem Böllerwurf, bei dem klar ist, dass die Dummheit eines Einzelnen die Verletzung verursacht hat, ist das nicht vergleichbar. Vielleicht täusche ich mich da jetzt ja, aber sind bei dem Spiel nicht ständig Kracher und Böller aufs Feld geflogen? Natürlich wars dann der eine, der diese Auswirkung gehabt hat, aber genausogut hätte es einer der anderen sein können. Dann hätte es einen der anderen Täter getroffen. Geht mir nur um den Begriff des "Einzeltäter", der, wie ich finde, nicht ganz angemessen ist. Du hast im Prinzip recht, nur kann man wohl nur den verurteilen, der den Böller wirklich auf Koch geworfen haben, bei den anderen wird es wohl unmöglich sein, den Versuch nachzuweisen, die werden wohl sagen, sie wollten den Böller nur auf den Rasen werfen um Koch zu erschrecken 8wa nicht strafbar ist). Kurz gesagt. Wie man das allerdings anhand eines fotometrischen Gtachtens nachweisen will, noch dazu mit vermutlich qualitativ nicht so guten Aufnahmen, weiß ich auch nicht. Allerdings gibts ja dafür Gutachter. Also ich hab mal eine Aufnahme gesehen, wo sein Gesicht recht deutlich erkennbar war, also ich kann mir schon vorstellen, dass man das per Gutachten nachweisen kann. bearbeitet 10. November 2010 von RAPID FAN 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GemeindebauGschropp Knockoutking des ASB Geschrieben 10. November 2010 da ich selbst in einer Versicherung tätig bin, noch dazu in der Haftpflicht Sparte kann ich wohl auch was dazu sagen. Seine private Haftpflicht, sofern er eine hat, wird den Fall definitiv so oder so ablehnen. Selbst wenn er den Böller nicht geschmissen hat um Koch vorsätzlich zu verletzen, MUSS er damit rechnen das er die Gesundheit des Torhüters gefährdet in dem er einen Böller in den Strafraum wirft. Danke Wo arbeitest du? Gerne auch als nachricht! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 10. November 2010 @GemeindebauGschropp und N1ce *nd Sl0w: Für den Fall, dass er rechtskräftig freigesprochen wird oder eben nur wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird, wird die Ablehnung der Haftpflichtversicherung einem Deckungsprozess aber sicher nicht standhalten... Ist aber eigentlich eh' wurscht, ich bin ja auch der Meinung, dass der Koch vom mutmasslichen Böllerwerfer keinen Cent zu erwarten hat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schilling Europaklassespieler Geschrieben 10. November 2010 Ganz ehrlich, ich glaub nicht dass dafür jemand verurteilt wird. Schon klar die Böller waren nicht ohne und haben ziemliche Löcher in den Rasen gerissen aber der Böller wegen dem Koch dann umgekippt ist ist ca. 2 Meter hinter ihm explodiert. Ich bin absolut gegen das "Reinwerfen" und wenn Spieler verletzt werden ist es um so erschreckender aber ich kann mir nicht vorstellen dass hier eine Strafe ausgesprochen werden kann. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Geschrieben 10. November 2010 So wie die Sache geschildert wird ist das fast ein Lehrbuchbeispiel für bedingten Vorsatz. Dafür genügt es, dass sich der Täter es ernsthaft für möglich hält und damit abfindet, einen strafgesetzlichen Tatbestand zu verwirklichen. Wenn man einen KNallkörper auf einen Menschen wirft, kann man das wohl jedenfalls annehmen. Dass der Werfer Koch keinen Dauerschaden zufügen wollte ist dann wurscht, weil die für Qualifikation der Körperverletzung als "KV mit schweren Dauerfolgen" reicht Fahrlässigkeit - und das Werfen eines Böllers auf einen Menschen ist aber mit Sicherheit fahrlässig... Bleibt also letztlich bei der Beweisfrage, rechtlich ist da nicht viel herumzudeuteln !this! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
manu7 Postinho Geschrieben 10. November 2010 Verdrehen der Beweislast? In Ö muss wohl nicht der Angeklagt seine Unschuld beweisen, wenn dann muss der Staatsanwalt stichhaltige und für eine Verurteilung ausreichende Beweise vorlegen! Soweit ich die Sachlage kenne, kann man davon ausgehen, dass der Angeklagt freigesprochen wird! Nicht seine Unschuld, seine Schuld ist zu beweisen... Kleiner, aber feiner Unterschied unseres Rechtssystems im Gegensatz zu jenem der hl. römischen Inquisition... du hast natürlich recht, da war ich gedanklich wahrscheinlich schon beim nächsten satz^^ danke 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 15. November 2010 Der Angeklagte wurde freigesprochen, nicht rechtskräftig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Geschrieben 15. November 2010 Der Angeklagte wurde freigesprochen, nicht rechtskräftig. quelle? (oder allfällige weitere infos? angeblich wurde ja vor einer woche zur gutachtenseinholung auf unbestimmte zeit vertagt) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schimli V.I.P. Geschrieben 15. November 2010 Der Angeklagte wurde freigesprochen, nicht rechtskräftig. Na da kannst da gratulieren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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