Birdy90 you only hear lies Geschrieben 30. Dezember 2010 kA woher die die Adresse wirklich haben, aber mithilfe der Auskunft wärs kein Problem sie herauszufinden. Werd am Abend mal eine Mail an die AK oder VKI schicken, weil ich leider mit Sprengstoff keine Erfahrungen habe, wär aber recht hilfreich im Moment... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 30. Dezember 2010 Der Vertrag ist rechtlich ungültig, da du keine Willenserklärung für den Vertrag abgeschlossen hast, einen Rückruf als Willenserklärung zu verstehen ist nur rechtlich wenn dieses "Zeichen" als Willenserklärung vorher abgesprochen war und von dir zugestimmt wurde, da aber nicht von dem zutrifft besteht kein gültiger Vertrag, das heißt du kannst gepflegt drauf scheißen ! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Birdy90 you only hear lies Geschrieben 30. Dezember 2010 Danke vielmals Herr Max! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 30. Dezember 2010 Schreib das ihnen mal so, mal schaun wies reagieren, im Notfall oder falls die wirklich lästig werden kann man ja noch immer den Konsumentenschutz fragen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schallvogl Botaniker Geschrieben 30. Dezember 2010 :aaarrrggghhh: :aaarrrggghhh: :aaarrrggghhh: Folgendes: Mich hat am 19.12 eine 0650 Nummer um 08.30 angerufen, ich hab zu der Zeit natürlich geschlafen (Sonntag), steh dann gemütlich auf, schau auf mein Handy, denk mir ein Unikollege oder sonst wer, den ich net eingspeichert habe hat mich angerufen und rufe natürlich zurück. Wies eben im Leben läuft wenns scheisse läuft, hat mich diese Nummer zu einer Sexhotline weitergeleitet (bzw. war die Sexhotline kA), die sagen mir irgendwas von wegen Service (Tonbandstimme) und ich merk nach spätestens 5 Sekunden was abgeht und leg auf. ' Heute bekomm ich von der Firma Tel64 mit Sitz in Prag eine Rechnung von 79 Euronen weil ich angeblich einen Service abboniert habe? Wodurch? Dadurch dass ich auf einen Anruf zurückgerufen habe und sofort aufgelegt habe? Jetzt hab ich hinten auf der Rechnung einen Vertrag, textstellenauszúg: Ists klug das "Abo" zu kündigen (damit akzeptier ich ja quasi, dass ich einen abgeschlossen habe und das habe ich NICHT), wie schauts mit der Informationspflicht aus rechtlich? Ich hab mir ihre Informationen eigentlich nicht angehört, habe wie gesagt nach ´max. 5 sekunden aufgelegt? Einfach nicht darauf reagieren, oder Abo kündigen und nichbt mehr darauf reagieren, oder gar Konsumentenschutz aufsuchen´?' PS. Diese Menschen sollten mittelalterliche Folterungsmethoden kennenlernen PPS- Sorry für die Tippfehler, der Laptop spinnt ein bissl und ich will jetzt nicht alles ausbessern, es ist glaub ich alles verständlich. Rechtsanwalt und aus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Birdy90 you only hear lies Geschrieben 30. Dezember 2010 Werd ihnen mal eine Mail schicken und mit dem Anwalt drohen, zu einem Anwalt will ich extra wegen so einem Blödsinn nicht wirklich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
frosch2333 Anfänger Geschrieben 30. Dezember 2010 bei mir wars genau das selbe schema und genau der selbe betrag ! vielleicht ist der link ja wem nützlich http://www.arbeiterkammer.com/online/tel64-sro-59217.html 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blindman tattooed & proud ! Geschrieben 4. Januar 2011 Tel64: Dubiose Firma zockt Handy-Besitzer ab Die Firma „Tel64“ verdient offenbar ihr Geld mit der Abzocke von Handybesitzern. Täglich melden sich bei der Arbeiterkammer mehr als 50 verunsicherte Konsumenten, die eine Rechnung erhalten haben. Die Masche ist denkbar einfach: Das Opfer wird kurz angerufen, um es zu ködern. Viele rufen nach einem versäumten Anruf zurück, auch wenn sie die Nummer nicht kennen. Dann landet der Anrufer bei einer Sexhotline und erhält nach wenigen Tagen eine Rechnung über 79 Euro - selbst wenn sofort aufgelegt wurde. Als Absender scheint die Fa. „Tel64“ in Vösendorf auf. Der Rat der Konsumentenschützer: „Nicht bezahlen!" und der Firma sofort schreiben. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie keinen Vertrag abgeschlossen und die Serviceleistung nicht genutzt haben, erheben Sie Einspruch gegen die Rechnung oder Mahnung. Heben Sie den Aufgabeschein und eine Kopie des Schreibens auf. Wenn Sie trotzdem Mahnungen von Inkassobüros oder Rechtsanwälten bekommen, müssen Sie auf diese nicht mehr reagieren. Einen Musterbrief finden Sie auf der Website der Arbeiterkammer. http://www.nachrichten.at/ratgeber/digital/art122,530726 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 4. Januar 2011 und wer bezahlt den 'eingeschriebenen' Brief? Ist ja wohl ein Witz 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 4. Januar 2011 und wer bezahlt den 'eingeschriebenen' Brief? Ist ja wohl ein Witz Ach was, anrufen reicht vollkommen. So einer Abzockerfirma wird ein Richter keinerlei Glaubwürdigkeit zumessen, wobei es ohnehin nie zu einem Prozess kommen wird. Mir ist halt kein Fall bekannt, wo so eine Firma vor Gericht gegangen wäre. Die Erfolgsaussichten sind gleich null. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 5. Januar 2011 Ach was, anrufen reicht vollkommen. So einer Abzockerfirma wird ein Richter keinerlei Glaubwürdigkeit zumessen, wobei es ohnehin nie zu einem Prozess kommen wird. Mir ist halt kein Fall bekannt, wo so eine Firma vor Gericht gegangen wäre. Die Erfolgsaussichten sind gleich null. Eh aber manche lassen nicht locker mit ihren netten Anwaltsbriefen und es gibt noch genug Menschen die erschrocken einfach bezahlen - is hoid leider so; 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aragorn Austr(al)ia! Geschrieben 5. Januar 2011 So weit kannst beim Studium noch nicht sein. Natürlich kommt kein Vertrag zustande. Man kann doch nicht einseitig festlegen, wie das Verhalten des Anderen zu verstehen sei. Konkludent kontrahieren nur die Personen, welche einen Fahrschein kaufen und den beim Automaten entwerten. Schwarzfahren hingegen ist ein klarer Fall von Dissens, sonst wärst ja maximal in Zahlungsverzug und könntest noch jederzeit beim Kontrollor die € 1,80 bezahlen. Das würde ich in dieser Eindeutigkeit nicht sagen. Die Wr. Linien bieten den Beförderungsvertrag an und durch Verwendung des Fördermittels nimmt man ihn an. Man ruft quasi die Leistung ab. Dass man dafür nicht zahlen will, bedeutet ja noch lange keinen Dissens. Und die € 1,80 kannst du eh zahlen, plus Aufschlag für die Mehrkosten. Wobei ich den Weg über den Bereicherungsanspruch auch ganz elegant finde. Und die "T-shirt" Geschichte halte ich für absurde urban legend Juristerei. Ich kann auch nicht im Supermarkt das Cola austrinken und dabei ein Schild hochhalten "ich will keinen Kaufvertrag abschließen". Durch die Abrufung der Leistung kommt ein Vertrag zu Stande. Wurscht welches T-Shirt man trägt. so klar sehe ich das keineswegs, das benützen des verkehrsmittels kann man durchaus als konkludenten vertragsabschluss deuten So ist es. Ich würde sogar sagen, das Verhalten ist so eindeutig, dass es nicht einmal konkludent ist. Heute bekomm ich von der Firma Tel64 mit Sitz in Prag eine Rechnung von 79 Euronen weil ich angeblich einen Service abboniert habe? -Klassiker! Absolut nichts tun! Wenn sie zu nerven beginnen, seinerseits mit rechtlichen Schritten drohen. Und schon war von der Saubande nichts mehr zu hören. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie keinen Vertrag abgeschlossen und die Serviceleistung nicht genutzt haben, erheben Sie Einspruch gegen die Rechnung oder Mahnung. Rechtlich völlig unnotwendig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 5. Januar 2011 und wer bezahlt den 'eingeschriebenen' Brief? Ist ja wohl ein Witz mei, das ist die typische AK-empfehlung. eingeschriebene briefe sind sowieso überbewertet. Eh aber manche lassen nicht locker mit ihren netten Anwaltsbriefen und es gibt noch genug Menschen die erschrocken einfach bezahlen - is hoid leider so; es gibt auch genug menschen, die fundraisern auf der straße geld spenden. oder bei hütchenspielen mitmachen. in spielautomaten geld stecken. man muss nur nein sagen können. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 5. Januar 2011 mei, das ist die typische AK-empfehlung. eingeschriebene briefe sind sowieso überbewertet. es gibt auch genug menschen, die fundraisern auf der straße geld spenden. oder bei hütchenspielen mitmachen. in spielautomaten geld stecken. man muss nur nein sagen können. ist alles klar - auf gut Deutsch scheißen sie sich in die Hosen auf das zielen diese Gfrasta ja ab und das die AK da iwie auch noch Unruhe stiftet, indem sie eben sagen eingeschriebener Brief usw. macht das ganze nicht besser. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Geschrieben 7. Januar 2011 Kann mir jemand sagen inwieweit der Down- bzw. Upload von Filmen oder anderen Medien in den Gesetzen verankert ist? Konnte gar nichts finden(vl. such ich auch nach den falschen Wörtern) und hab aber von Kollegen erfahren, dass hier anscheinend schärfere Richtlinien in Kraft getreten sind. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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