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Postinho

korrekt. außer er ist einer der zwei oder drei "kooperationsspieler" ...

bilde mir ein irgendwo gelesen zu haben, dass dies dähne + ramalho sind.

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habt ihr auch ne rechtliche quelle dafür?

Sollen wir Dir jetzt die journalistische Arbeit abnehmen :finger:

Auf fussballoesterreich.at steht das. Für andere Quellen musst Du die dementsprechenden Statuten konsultieren.

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Postinho

habt ihr auch ne rechtliche quelle dafür?

Was verstehst du unter "rechtlicher Quelle"? Es wurde damals (kurz vor Transferschluss, z.B. als Savic' "Wechsel" zum FC Liefering verkündet wurde) in allen Medien geschrieben, dass man leider nur 2 Kooperationsspieler haben darf, die während der Saison zwischen 2 Vereinen hin- und hergetauscht werden dürfen, und ich bilde mir auch ein, es in einer PK gehört zu haben.

Ob das jetzt rechtlich in Ordnung bzw. erlaubt ist, weiß ich nicht, weil ich nicht das gesamte Regelwerk kenne, aber zumindest geht man sowohl im Verein, als auch auf transfermarkt.at davon aus, weil auf beiden Seiten Dähne und Ramalho in beiden Team-Kadern zu finden sind. Und ich denke schon, dass man sich zumindest bei Red Bull da rechtlich abgesichert hat, oder wie sollte man sonst auf die Regelung mit 2 Spielern kommen?

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Suchst halt die Bestimmungen der RLW :facepalm:

zB Google wirft gleich mal das aus:

BESTIMMUNGEN ÜBER KOOPERATIONSVERTRÄGE §1 Anwendungsbereich Kooperationsverträge können abgeschlossen werden zwischen a) Vereinen der Bundesliga und der Ersten Liga b) BNZ/AKA, die vom Landesverband geführt werden, und Vereinen der Öster-reichischen Fußball-Bundesliga (ÖFBL) c) Vereinen der ÖFBL und Vereinen der Regionalliga d) BNZ/AKA, die über gemeldete Spieler verfügen, und Vereinen der Regional-liga. Verfügt ein BNZ über keine gemeldeten Spieler, gelangt § 4 zur Anwendung. § 2 Kooperationsverträge zwischen Vereinen der Bundesliga (Stammverein) und der Ersten Liga sowie zwischen einem von einem Landesverband geführten BNZ/AKA (Stammverein) und einem Verein der ÖFBL (1) Die Kooperationsspieler müssen für die Saison 2008/09 Jahrgang 01.01.1988 und jünger sein und bleiben bei ihrem jeweiligen Stammverein aufrecht gemel-det. (2) Für einen Spieler darf jeweils nur ein aufrechter Kooperationsvertrag bestehen. (3) Derartige Kooperationsverträge können während der Transferzeiten der ÖFBL abgeschlossen werden. (4) Als letzter Tag des Kooperationsvertrages gilt der 30. Juni des laufenden Spiel-jahres. (5) Kooperationsverträge können in der Winterübertrittszeit einvernehmlich aufge-löst und durch neue Kooperationsverträge ersetzt werden. (6) Für diese Kooperationsverträge sind ausschließlich die von der ÖFBL aufgeleg-ten Vertragsformulare zu verwenden. Zusätzlich bedürfen Kooperationsverträ-ge der Genehmigung der ÖFBL. (7) Für befristet freigegebene Spieler (§ 8 Abs. 5 ÖFB-Regulativ) dürfen keine Ko-operationsverträge abgeschlossen werden. (8) Für die mit Kooperationsverträgen „verliehenen“ Spieler darf keine Entschädi-gung, welcher Art auch immer, verlangt werden. (9) Die Spieler sind sowohl für den Stamm- als auch für den Kooperationsverein einsatzberechtigt. (10) Im ÖFB-Cup dürfen diese Spieler pro Spieljahr nur bei jenem Verein, bei dem sie das erste Mal tatsächlich zum Einsatz gekommen sind, eingesetzt werden. Diese Regelung hat nur solange Gültigkeit, als beide Mannschaften im laufen-den Bewerb vertreten sind. Der Tormann ist von dieser Regelung ausgenommen und kann in beiden Mannschaften spielen . (11) In den Amateurmannschaften der Klubs der ÖFBL dürfen diese Spieler nicht eingesetzt werden. (12) Der Stammverein ist berechtigt, pro Pflichtspieltermin einen (1) Spieler pro Kooperationsmannschaft ohne Zustimmung, die restlichen nur mit Zustimmung der Kooperationsmannschaft anzufordern und zum Einsatz zu bringen. Eine schriftliche Anforderung muss bis spätestens zwei Tage (48 Stunden) vor dem nächsten Meisterschaftsspiel beim Kooperationsklub und durchschriftlich an die Geschäftsstelle der ÖFBL erfolgen. Finden an einem Pflichtspieltermin keine Meisterschaftsspiele des Stammklubs statt, ist eine Anforderung nicht möglich. (13) Der Abschluss eines Kooperationsvertrages gilt nicht als Übertritt im Sinne des ÖFB-Regulatives. (14) An einem Spieltag dürfen diese Spieler nur einmal zum Einsatz kommen. (15) Die Kooperationsverträge sind zum Nachweis dem Schiedsrichter bei Vorlage des Spielerpasses beizulegen. (16) Die Straffolgen nach Verwarnungen und Ausschlüssen richten sich nach den Meisterschaftsregeln, die Wirksamkeit verhängter Strafen ist nach den Vor-schriften für die Strafausschüsse zu beurteilen.

Mit ein ganz wenig Bemühung, wirst Du auch die Infos finden :winke:

Ob das jetzt rechtlich in Ordnung bzw. erlaubt ist, weiß ich nicht, weil ich nicht das gesamte Regelwerk kenne, aber zumindest geht man sowohl im Verein, als auch auf transfermarkt.at davon aus, weil auf beiden Seiten Dähne und Ramalho in beiden Team-Kadern zu finden sind. Und ich denke schon, dass man sich zumindest bei Red Bull da rechtlich abgesichert hat, oder wie sollte man sonst auf die Regelung mit 2 Spielern kommen?

Sicher ist das erlaubt. Es gibt ganz klare Regelungen bzgl. Kooperationsverträgen. Im Winter kann man dann die Leute auch austauschen, wenn man will, zB Savic wird Kooperationsspieler und Ramalho geht "fix" zu Liefering.

bearbeitet von mrbonheur

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Aja, hier noch:

§ 3 Kooperationsverträge zwischen Vereinen der ÖFBL oder BNZ/AKA, die über gemeldete Spieler verfügen (als Stammverein), und Vereinen der Regionalliga (1) Vereine der ÖFBL dürfen pro Spieljahr bis zu zwei Spieler-Koope-rationsverträge mit jedem Verein der Regionalliga schließen.

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Style und das Geld

also da werde ich zumindest wirklich böse. so viel polemik erwartet man sich einfach nicht von einem wie dir. aber passt schon, wenn du deine journalistischen ideale für klicks und bekanntheit opferst ist des schon ok.

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ASB-Legende

ich finde den artikel moralin-übersäuert und wenig aussagekräftig. fakt ist, dass sich der traditionsverein fc lustenau als kooperationpartner angedient hat aber weder über die infrastruktur noch über den nachwuchs des fc pasching verfügt. fakt ist, dass es immer kooperationen gegeben hat. diese mag weiterführender sein als die früheren zusammenarbeiten (nicht einmal das stimmt - siehe fc kärnten und bsv juniors) aber es ist kein neues phänomen. und für einen kleinen verein ist es nur recht wenn er an der professionalität und der finanzkraft eines großen unternehmens teilhaben will.

die sogenannten traditionsvereine schaffen es nunmal nicht konkurrenzfähige mannschaften auf die beine zu stellen, sponsoren aufzutreiben und vernünftige strukturen zu schaffen. woran das liegt weiß ich nicht aber es ist nun einmal ein faktum, dass wiener sportclub, blau-weiß, lask, gak und andere vereint. wenn es dem fc pasching über gönner (grad im unterhaus), ein netzwerk in der lokalen wirtschaft (plus city, wertpräsent, reifen bruckmüller etc. in der zweiten liga und zu beginn in der bundesliga), ein großes investmentunternehmen (pfui gack superfund) oder wie jetzt über red bull jahrzehntelang eine halbwegs solide finanzierungsbasis zu schaffen, dann kann man nicht den kleinverein verfluchen und herumweinen sondern höchstens bei den sogenannten großen mit ihrem theoretischen potential professioneller arbeiten. all dies lässt der artikel vermissen nur um sich bei anderen fußballfans einzuschleimen und diesen ein gefühl der überlegenheit zu vermitteln.

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Gast
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