oldschool Wahnsinniger Poster Geschrieben Dienstag um 17:10 casual1908 schrieb vor 17 Stunden: falsch! Dazu hier eine rechtliche Einschätzung einer spezialisierte Anwaltskanzlei: Zitat What is the legal framework for individual transfers? What restrictions can be placed on individuals moving between clubs? In Austria, professional athletes in the field of team sports are to be qualified as employees. The legal framework between association and athlete is thus formed by an employment contract (section 1151 Austrian Civil Code (ABGB)). Under the employment contract the athlete as an employee does not owe any success besides the unrestricted provision of his or her labour. In doing so, he or she is working in personal dependence, the basis of which is the athlete’s strictly personal duty to work. Another important feature is the athlete’s obligation to follow instructions, as he or she is integrated into the organisational and hierarchical structure of the association. In the field of individual sports, athletes are in most cases not considered as employees but as entrepreneurs and receive income from self-employment. There are no transfers in individual sports. Before an individual transfer, the employment relationship between the former association and the athlete must first be terminated. Subsequently, the host association concludes a new employment contract with the sportsperson. Restrictions for association changes can exist for athletes due to contractual and ‘Financial Fair Play’ rules as well as the ban on third-party ownership. In the context of third-party ownership, investors acquire transfer rights from football players in order to earn money if the player is transferred to another association for a large fee. Fazit: Professionelle Profispieler sind in Österreich nach arbeitsrechtlichem Verständnis als Arbeitnehmer zu behandeln. Ein Wechsel basiert darauf, dass der alte Vertrag endet und ein neuer Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Club abgeschlossen wird. Wenn also ein Spieler unter Vertrag steht, kann er nicht einfach ohne seine Zustimmung „weg“ transferiert werden — er muss mit dem neuen Vertrag einverstanden sein. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Das_Zebra_vom_ASK Top-Schriftsteller Geschrieben Dienstag um 21:22 Die Verlängerung bei BW Linz - Hartberg stört uns jetzt auch nicht grade. 5 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Robmik Weltklassecoach Geschrieben Dienstag um 21:30 Dieser Havel….. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marc_Renton Amateur Geschrieben Dienstag um 22:56 oldschool schrieb vor 5 Stunden: Dazu hier eine rechtliche Einschätzung einer spezialisierte Anwaltskanzlei: Fazit: Professionelle Profispieler sind in Österreich nach arbeitsrechtlichem Verständnis als Arbeitnehmer zu behandeln. Ein Wechsel basiert darauf, dass der alte Vertrag endet und ein neuer Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Club abgeschlossen wird. Wenn also ein Spieler unter Vertrag steht, kann er nicht einfach ohne seine Zustimmung „weg“ transferiert werden — er muss mit dem neuen Vertrag einverstanden sein. Das passiert wenn Amateure in Chat-GPT prompten.... Wenn man es besser formuliert: Die Zustimmung des Spielers ist trotzdem erforderlich (arbeitsrechtlich). Der Spieler kann also den Vertrag nur antreten, wenn er auch persönlich unterzeichnet. → Das ist meist schon im Leihvertrag vorab vorbereitet („der Spieler erklärt sein Einverständnis“). Ganz allgemein kann man es ohne den Vertrag zu kennen nicht sagen, aber Usus ist, dass der Spieler das schon vorab unterzeichnet hat... 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
renton (the real) renton Geschrieben Dienstag um 23:13 Das_Zebra_vom_ASK schrieb vor 1 Stunde: Die Verlängerung bei BW Linz - Hartberg stört uns jetzt auch nicht grade. keine angst @Das_Zebra_vom_ASK. wir sind echt grade überfordert .... denke ihr könnt euch am samstag nur selber aus dem spiel nehmen. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oldschool Wahnsinniger Poster Geschrieben vor 21 Stunden Marc_Renton schrieb vor 7 Stunden: Das passiert wenn Amateure in Chat-GPT prompten.... Wenn man es besser formuliert: Die Zustimmung des Spielers ist trotzdem erforderlich (arbeitsrechtlich). Der Spieler kann also den Vertrag nur antreten, wenn er auch persönlich unterzeichnet. → Das ist meist schon im Leihvertrag vorab vorbereitet („der Spieler erklärt sein Einverständnis“). Ganz allgemein kann man es ohne den Vertrag zu kennen nicht sagen, aber Usus ist, dass der Spieler das schon vorab unterzeichnet hat... Würdest du Englisch können - würdest du feststellen, dass das nicht in der zitierten Quelle steht was du da wiedergibst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Das_Zebra_vom_ASK Top-Schriftsteller Geschrieben vor 18 Stunden (bearbeitet) renton (the real) schrieb vor 9 Stunden: keine angst @Das_Zebra_vom_ASK. wir sind echt grade überfordert .... denke ihr könnt euch am samstag nur selber aus dem spiel nehmen. Mir passts auch, dass ihr im Cup weiter seid. Könnma euch potentiell ein weiteres Mal herspielen bearbeitet vor 18 Stunden von Das_Zebra_vom_ASK 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phy Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben vor 16 Stunden (bearbeitet) oldschool schrieb vor 18 Stunden: Dazu hier eine rechtliche Einschätzung einer spezialisierte Anwaltskanzlei: Fazit: Professionelle Profispieler sind in Österreich nach arbeitsrechtlichem Verständnis als Arbeitnehmer zu behandeln. Ein Wechsel basiert darauf, dass der alte Vertrag endet und ein neuer Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Club abgeschlossen wird. Wenn also ein Spieler unter Vertrag steht, kann er nicht einfach ohne seine Zustimmung „weg“ transferiert werden — er muss mit dem neuen Vertrag einverstanden sein. aber man kann einfach (leichter) das ÖFB regulativ anschauen (https://www.oefb.at/oefb/Regulativ-fuer-die-dem-OeFB-angehoerigen-Vereine-und-Spieler-gueltig-ab-1-7-2022.pdf) anstatt den Absatz zu Dienst&Werkverträgen in ABGB zu zitieren: § 21 Vereinswechsel während der Vertragsdauer (1) Der Vereinswechsel eines Spielers während der Vertragsdauer ist nur mit der Zustimmung aller drei Parteien (abgebender Verein, aufnehmender Verein und Spieler) im Freigabeverfahren zu- lässig. Die Bestimmungen des §8 sind sinngemäß anzuwenden. Eine allfällige Entschädigung unterliegt der freien Vereinbarung bearbeitet vor 16 Stunden von phy 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ferchi Superstar Geschrieben vor 15 Stunden Um was gehts hier eigentlich, natürlich muss der Spieler einem Wechsel zustimmen, das bestreitet ja niemand. Aber natürlich ist es im Regelfall so, dass bereits ein unterschriebener Vorvertrag zwischen Spieler und aufnehmendem Verein vorliegt für den Fall, dass die Option gezogen wird. Die Option wäre sonst sinnlos, weil der Optionsgeber dem Spieler sonst einfach ein Handgeld oder was auch immer bieten könnte dafür, dass er dann einfach dem Wechsel doch nicht zustimmt. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oldschool Wahnsinniger Poster Geschrieben vor 15 Stunden phy schrieb vor 47 Minuten: aber man kann einfach (leichter) das ÖFB regulativ anschauen (https://www.oefb.at/oefb/Regulativ-fuer-die-dem-OeFB-angehoerigen-Vereine-und-Spieler-gueltig-ab-1-7-2022.pdf) anstatt den Absatz zu Dienst&Werkverträgen in ABGB zu zitieren: § 21 Vereinswechsel während der Vertragsdauer (1) Der Vereinswechsel eines Spielers während der Vertragsdauer ist nur mit der Zustimmung aller drei Parteien (abgebender Verein, aufnehmender Verein und Spieler) im Freigabeverfahren zu- lässig. Die Bestimmungen des §8 sind sinngemäß anzuwenden. Eine allfällige Entschädigung unterliegt der freien Vereinbarung Quelle war ein längeres Rechtsgutachten einer spezialisieren Anwaltskanzlei, nicht das ABGB. Natürlich kann man auch die Regularien zitieren - rechtlich gültig ist aber im Zweifel das Gesetz, nicht was der ÖFB meint. Ist bei allen anderen Arbeitsverträgen ja auch so (auch wenn viele Arbeitgeber nicht wahrhaben wollen). Aber egal; das führt zuweit. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bohemian Flexer schwarz auf weiß Geschrieben vor 9 Stunden ui der Cupsieger schwimmt - 2:0 für Amstetten! Hätte nix gegen ein paar Überraschungen heute 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marc_Renton Amateur Geschrieben vor 8 Stunden oldschool schrieb vor 12 Stunden: Würdest du Englisch können - würdest du feststellen, dass das nicht in der zitierten Quelle steht was du da wiedergibst. Den englischen Text hab ich mir gar nicht im Detail durchgelesen, ich hab hauptsächlich auf dein Fazit geantwortet. Du bist der, der auf der Leitung steht, da du noch immer nicht verstanden hast auf was ich hinaus will, obwohl ich es sogar fett markiert habe. Wie auch vorher schon geschrieben, es zweifelt keiner an, dass der Spieler sein Einverständnis geben muss. ABER in der Regel hat der Spieler dieses Einverständnis schon zum Zeitpunkt der Unterschrift der Leihe gegeben. Den konkreten Einzelfall kann hier eh keiner beantworten ohne den Vertrag zu kennen (wie auch schon oben erwähnt), aber der mit Abstand wahrscheinlichste Fall ist jener, den ich beschrieben habe... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oldschool Wahnsinniger Poster Geschrieben vor 8 Stunden Marc_Renton schrieb vor 21 Minuten: Den englischen Text hab ich mir gar nicht im Detail durchgelesen, ich hab hauptsächlich auf dein Fazit geantwortet. Du bist der, der auf der Leitung steht, da du noch immer nicht verstanden hast auf was ich hinaus will, obwohl ich es sogar fett markiert habe. Wie auch vorher schon geschrieben, es zweifelt keiner an, dass der Spieler sein Einverständnis geben muss. ABER in der Regel hat der Spieler dieses Einverständnis schon zum Zeitpunkt der Unterschrift der Leihe gegeben. Den konkreten Einzelfall kann hier eh keiner beantworten ohne den Vertrag zu kennen (wie auch schon oben erwähnt), aber der mit Abstand wahrscheinlichste Fall ist jener, den ich beschrieben habe... Ich hab nie von einer Leihe geschrieben, und ich steh auf der Leitung alles klar. Wir belassens dabei, mir wird das zu mühsam. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laskler89 Im ASB-Olymp Geschrieben vor 7 Stunden was ist dimitri lavalle eigentlich für ein komischer kerl? komplett unnötige aktion gegen den jungen admiraner. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schlaftablette Dauer-ASB-Surfer Geschrieben vor 7 Stunden laskler89 schrieb vor 1 Minute: was ist dimitri lavalle eigentlich für ein komischer kerl? komplett unnötige aktion gegen den jungen admiraner. Für so eine scheiß unsportlichkeit musst dem Dodl eigentlich eine rote Karte geben 5 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.